IDIAL4P - Fremdsprachen für den Beruf Werbung

Foren für E-Mail-Partnersuche, DaF-Diskussionen und -Jobsuche

Fachdiskurs Deutsch als Fremdsprache

Bitte in den Foren nur auf Deutsch schreiben!
Auch fremdsprachliche Beiträge (d. h. Beiträge über andere Sprachen) müssen wir leider löschen.

Kündigungsfrist Honorarvertrag
geschrieben von: Hiteacher ()
Datum: 13. Februar 2017 14:33

Hallo,
ich brauche mal eure Hilfe. Ich arbeite gerade in einem Kurs an der VHS. Jetzt möchte ich so schnell wie möglich da raus, man findet aber keinen Ersatz für mich.
Im Honorarvertrag steht dazu nur:
Diese Vertrag endet grundsätzlich durch Zeitablauf.Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§626) kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beende werden. Im Übrigen ist eine vorzeitige Beendigung des Honorarvertrag es im gegenseitigen Einvernehmen möglich.

Man will mich aus dem Vertrag nicht rauslassen.
Kennt sich da jemand aus?

Optionen: AntwortenZitieren
Re: Kündigungsfrist Honorarvertrag
geschrieben von: Hiteacher ()
Datum: 13. Februar 2017 14:50

...der Grund, warum ich kündigen will, ist, dass ich eine gutbezahlte Festanstellung bekommen habe, die ich ja dann nicht antreten kann, wenn man mich nicht aus dem Vertrag rauslässt.

Optionen: AntwortenZitieren
Re: Kündigungsfrist Honorarvertrag
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 13. Februar 2017 16:15

Klär das mit einem Anwalt oder mit einer Rechtsberatung. Die meisten Honorarverträge verstoßen gegen geltendes Recht und sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind. Meistens werden irgendwelche absurden Klauseln und einschüchternden Strafandrohungen reingeschrieben, die rechtlich gar nicht durchsetzbar sind.

Auf keinen Fall würde ich die gutbezahlte Festanstellung für einen VHS-Kurs sausen lassen. Ich habe mal von einem mit Millionen bezahlten Fußballer gehört, der den Verein wechseln wollte und ein Burnout-Syndrom vorgespielt hat, bis der Vertrag aufgelöst worden ist.

Optionen: AntwortenZitieren
Re: Kündigungsfrist Honorarvertrag
geschrieben von: Hiteacher ()
Datum: 13. Februar 2017 16:48

Danke dir. Ja, ich werde einen Anwalt kontaktieren. Die VHS Chefin sagte, ich käme vor Ende des Kurses aus dem Vertrag nicht heraus.

Optionen: AntwortenZitieren
Re: Kündigungsfrist Honorarvertrag
geschrieben von: Hiteacher ()
Datum: 13. Februar 2017 16:59

Laut Anwaltsauskunft habe ich tatsächlich keine Chance aus dem vertrag rauszukommen....MIST!!!!!

Optionen: AntwortenZitieren
Re: Kündigungsfrist Honorarvertrag
geschrieben von: Bingo ()
Datum: 13. Februar 2017 17:21

Na, wie seriös war diese Rechtsanwaltsauskunft denn?
Ich bin zwar kein Anwalt, sehe das aber so:

Eine Festanstellung, die die Existenz dauerhafter absichert, ist ein schon wichtiger Kündigungsgrund.

Aber hier zwei Tipps, wie Du damit konkrfet umgehen kannst:

1. Schalte den zuständigen Aufsichtsausschuss für die VHS Deiner Stadt ein. Frage bei der Stadtverwaltung, wen von welchen Parteien im Stadrat Du da ansprechen könntest. Eine solche Interventioin kann manchmal viel bewirken, ohne dass es gleich zu Gericht gehen muss. Ich habe das auch schon mehmals erfolgreich in meinem Wohnort gemacht, wenn ich irgendwelchen Stress mit der Verwaltung hatte.

2. Du kannst der VCHS außerdem mitteilen, dass Du die auf Schadenersatz wegen entgangener Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubsgeld usw. verklagen wirst, die Dir bei Nichtwahrnehmung der Festanstellung verloren gehen. Ist sicher zunächst mal nur ein Bluff; aber erfahrungsgemäß macht das schon Eindruck.

Good luck!

Optionen: AntwortenZitieren
Re: Kündigungsfrist Honorarvertrag
geschrieben von: Hiteacher ()
Datum: 13. Februar 2017 17:41

Hallo Bingo,

vielen Dank für deinen Beitrag! Das Problem bei all dem ist bloß, dass ich im guten mit denen auseiandergehen will....ohne Nervenzusammenbrüche u.s.w. Ich weiß bloß absolut nicht wie.
Ich arbeite mit 2 Leuten zusammen im Kurs, die aber meine 2 Tage nicht übernehmen können. Frage mich, ob die VHS den KUrs nicht einfach verlängern könnte....

Laut Anwalt ist der Honorarvertrag wie ein Dienstleistungsvertrag. Wenn die Dienstleistung nicht komplett erbracht wird, droht Schadensersatz.

VG



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 13.02.17 20:35.

Optionen: AntwortenZitieren
Re: Kündigungsfrist Honorarvertrag
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 13. Februar 2017 19:22

Zitat
Hiteacher
Laut Anwaltsauskunft habe ich tatsächlich keine Chance aus dem vertrag rauszukommen....MIST!!!!!

Bei ärztlichen und juristischen Problemen immer mindestens eine zweite Meinung einholen, besser noch mehr.

Zitat
Hiteacher
Das Problem bei all dem ist bloß, dass ich im guten mit denen auseiandergehen will....ohne Nervenzusammenbrüche u.s.w. Ich weiß bloß absulut nicht wie.

Manchmal geht so etwas nicht. Wenn die VHS für dich so viel Verständnis aufbringen würde wie du umgekehrt für sie aufbringen willst, würden sie dich ohne Probleme aus dem Vertrag entlassen. Sie denken aber nicht an dich, kein bisschen.

Du scheinst nicht zu verstehen, wie schlecht dich die VHS behandelt. Ich vergebe oft Aufträge und würde lieber einen meiner Kunden verlieren als einem meiner Auftragnehmer die Zukunft zu verbauen.

Wie Bingo auch richtig geschrieben hat, bist du wahrscheinlich scheinselbständig und die VHS verstößt damit sowohl gegen geltendes Recht als auch gegen moralische Wertmaßstäbe. In solch einem Fall sollte man vielleicht doch Gleiches mit Gleichem vergelten.

Was würde die VHS denn machen, wenn du krank werden würdest? In diesem Fall hätten sie ja auch keine Vertretung.

Optionen: AntwortenZitieren
Re: Kündigungsfrist Honorarvertrag
geschrieben von: Dracula ()
Datum: 13. Februar 2017 23:52

Man kann nicht immer im Guten auseinandergehen. Diese VHS meint es ja auch nicht allzu gut mit dir.

Optionen: AntwortenZitieren
Re: Kündigungsfrist Honorarvertrag
geschrieben von: Hiteacher ()
Datum: 14. Februar 2017 10:32

Danke euch!
Ich wäre am liebsten sofort da raus, auch weil mir das, was ich da mache, überhaupt nicht liegt und ich mich da die ganze Zeit schon durchquäle.

Ich werde allerhöchsten anbieten, einen Monat lang beide Jobs parallel zu machen. Aber danach sollte man mich auch in Frieden gehen lassen.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 14.02.17 10:34.

Optionen: AntwortenZitieren
Re: Kündigungsfrist Honorarvertrag
geschrieben von: Bingo ()
Datum: 14. Februar 2017 14:17

Das kann schon sein, dass man mal etwas macht, was einem nicht liegt.

Nun ja, ich hoffe, dass Du in der Festanstellung nichts machen musst, was Dir nicht liegt. Hoffentlich ist das ein guter Ausstieg für Dich aus der gesamten DaF-Misere.

Ich unterrichte hin und wieder noch immer, aber nicht im DaF-Bereich. Es gibt wahrlich Lohnenswerteres - nicht nur finanziell, sondern auch inhaltlich.

Immer nur den Papagei zu machen mit "Das ist ein Bahnhof" oder "Ich heiße Miriam" ist nun mal nicht jedermanns Sache.

Good luck!

Zitat

Ich wäre am liebsten sofort da raus, auch weil mir das, was ich da mache, überhaupt nicht liegt und ich mich da die ganze Zeit schon durchquäle.

Optionen: AntwortenZitieren
Re: Kündigungsfrist Honorarvertrag
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 15. Februar 2017 10:09

Zitat
Hiteacher
Ich werde allerhöchsten anbieten, einen Monat lang beide Jobs parallel zu machen.

Wie lange läuft der Vertrag denn noch? Und wie groß ist der Umfang? Ist das neben der neuen Stelle zeitlich und organisatorisch überhaupt möglich?

Übrigens bist du in diesem Fall dazu verpflichtet, die zusätzliche Arbeitsbelastung deinem neuen Arbeitgeber zu melden. Ich denke sowieso, dass du mit denen sprechen und dein Problem schildern solltest. Dabei solltest du aber klar machen, dass die neue Stelle für dich absolute Priorität hat und du alles für die neue Stelle tun willst. Aber vielleicht hat der neue Arbeitgeber gute Anwälte.

Bei der VHS dann nur noch das Allernötigste oder noch weniger. Auf die Minute genau ankommen, pünktlich gehen, nach dem Unterricht keine Fragen beantworten, unbezahlte VHS-Treffen schwänzen und so weiter.

Zitat
Hiteacher
Aber danach sollte man mich auch in Frieden gehen lassen.

Darauf würde ich nicht bauen. Vielleicht ist es dir inzwischen bewusst geworden, vielleicht aber auch noch nicht: Die VHS hat 0,0 Interesse an dir als Mensch. Sie brauchen nur deine billige Arbeitskraft, mehr nicht. Die VHS hat dir längst den Krieg erklärt.

Wenn du doch einen Deal machst, lass es dir schriftlich und rechtskräftig geben. Verlasse dich nicht auf mündliche Zusagen.

Wenn bei dir Scheinselbständigkeit vorliegt, wovon auszugehen ist, wäre die Androhung eines Antrags auf Statusfeststellung ein Joker für dich.

Optionen: AntwortenZitieren
Re: Kündigungsfrist Honorarvertrag
geschrieben von: Ariane von Maltzahn ()
Datum: 01. März 2018 14:13

Hm. In Schleswig an der VHS ist das so, daß man binnen 4 Wochen aus dem Honorarvertrag raus ist.
Ich frage mal den Chef der VHS Rendsburg. Dauert 30 min.

Optionen: AntwortenZitieren


In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.

Bitte in den Foren nur auf Deutsch schreiben!
Auch fremdsprachliche Beiträge (d. h. Beiträge über andere Sprachen) müssen wir leider löschen.


This forum powered by Phorum.