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Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: Grille35 ()
Datum: 27. Mai 2017 08:16

Hallo zusammen!
In einem Alphabetisierungskurs sitzen in Modul 5 zwei Teilnehmer, die dringend zurück gestuft werden müssten, weil sie weder die Buchstaben noch lesen können. Die Teilnehmer sind zu einer Rückstufung bereit.
Wie sieht es rechtlich aus: Gibt es von Seiten des Kursträgers die Verpflichtung, diese Rückstufung durchführen?
Wie so oft ist dadurch die Mindestteilnehmerzahl in Gefahr...

Ergänzung: Die beiden TN kamen erst später in den Kurs und wurden falsch eingestuft.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 28.05.17 07:07.

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: Cervix ()
Datum: 27. Mai 2017 23:10

Sind das die Fachkräfte, die hierzulande so dringend benötigt werden?
Nur so ne Frage.


Cervix

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 29. Mai 2017 09:25

Der sarkastisch-ironischen Unterton in Ihrer rhetorischen Frage unten ist nicht zu verkennen. Ich nehme mal an, dass fremdenfeindliche Motive dahinter stehen.

Um sachlich zu bleiben (obwohl das hier schwerfällt), beantworte ich mal Ihre Frage einfach mit: NEIN. Dies sind Flüchtlinge, die entweder ein Recht haben zu bleiben oder auch nicht. Bei diesem Personenkreis geht es nun einnal nicht um Qualifikationen in Zusammenhang mit deren Aufenthaltsstatus. Aber das wissen Sie sicher selber auch.

Das gesamte Setting im DaF-Unterricht hierzulande ist höchst unbefriedigend. Private Anbieter dieser Kurse scheren sich in der Regel recht wenig darum, ob die Teilnehmer richtig Deutsch lernen und eine Prüfung bestehen. Ihnen geht es allein darum, Kohle zu machen und weiter solche Maßnahmen durchführen zu dürfen. Lehrkräfte bekommen zum Teil Auflagen, die ein sinnvolles Arbeiten mit den Teilnehmern unmöglich machen - miese Arbeitsbedingungen, wenig Geld, aber immer mehr Leistung. Die Prüfungen sind schlecht konzipiert und fordern auch viele nicht-sprachliche Kompetenzen von den Teilnehmern ab, die hier keine Rolle spielten sollten.

Im Bereich der Flüchtlingsarbeit haben wir mmittlerweile eine regelrechte Industrie - Heimträger, sog. Sprach"schulen" u.a. - die wenig bieten, aber horrende Summen von den Behörden kassieren, die unser aller Steuergeld dafür ausgeben. So gesehen, bräuchte man da mal einen starken Besen, der diesen Stall mal kräftig auskehrt. Die Flüchtlinge als Betroffene sind in diesem Rahmen die Objekte, an denen sich andere wieder mal bereichern. Dieshalb ist die Situation so mies, wie sie ist. Weg damit!




Zitat

Sind das die Fachkräfte, die hierzulande so dringend benötigt werden?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 29.05.17 09:29.

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 29. Mai 2017 10:18

Zitat
Caruso
Ich nehme mal an, dass fremdenfeindliche Motive dahinter stehen.

Um sachlich zu bleiben (obwohl das hier schwerfällt), beantworte ich mal Ihre Frage einfach mit: NEIN. Dies sind Flüchtlinge, die entweder ein Recht haben zu bleiben oder auch nicht.

Die zweite Aussage sehe ich auch so.

Die Motive vermute ich allerdings nicht. Es war schließlich nicht Cervix, der die Verbindung von Flüchtlingen und wirtschaftlichem Nutzen hergestellt hat, sondern die deutschen Medien und Politiker, jeweils fast ohne Ausnahme. ich habe also den Kommentar von Cervix als Kritik an Medien und Politikern verstanden.

Wenn jemand Sätze wie diesen hier Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold sagt oder wenn jemand davon spricht, dass die Flüchtlinge die deutschen Renten retten, dann ist dies allerdings fremdenfeindlich. Auch wenn den Politikern und Journalisten ihre Fremdenfeindlichkeit noch nicht einmal bewusst ist.

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 30. Mai 2017 10:22

Jedenfalls ist der Ein-Satz-Post von Cervix nichtssagend und interpretationsbedürftig. Mit DaF und den damit zusammenhängenden Problemen hat er inhaltlich wenig zu tun und kann den Anschein fremdenfeindlicher Motivation nun mal nicht von sich weisen.

Die Reaktionen und die leere Phrasendrescherei mit Formulierungen wie "Wertvoller als Gold" seitens unserer Politiker tragen sicher dazu bei. Mir erschließt sich einfach nicht, was ein Terrorakt am Breitscheidplatz in Berlin mit "wertvoller als Gold" zu tun hat. "Wertvoller als Gold" könnte da eher eine geordnete Flüchtlingspolitik und -administration sein, die z.B. solche absurden Auswüchse, bei denen sich ein Bundeswehrsoldat als Flüchtlingh ausgibt und auch noch "anerkannt" wird, vermeiden hilft. Dies und andere Dinge, die sich dieses BamF leistet, sin schon ein starkes Stück aus dem Tollhaus.

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: mitleser ()
Datum: 10. Juni 2017 07:34

Eine Frage:
warum wird die Antwort von cervix gelöscht?

Schon Carusos Antwort war, wenn man so will, off topic.
Es wäre insofern fair, Cervix zu Wort kommen zu lassen.


mitleser

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 10. Juni 2017 07:39

Sehe ich im Prinzip auch so. Ich kenne die Antwort nicht, weil ich sie nicht gelesen habe. Wenn sie gelöscht wurde, war sie wohl nicht ganz "standesgemäß" entsprechend den Foren-Richtliniien.


Zitat

Es wäre insofern fair, Cervix zu Wort kommen zu lassen.

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 10. Juni 2017 15:19

Da ist vieles gelöscht worden. Der Fernsehender Arte zeigt ja auch keine Filme über Antisemitismus mehr.

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 13. Juni 2017 19:45

Man muss cervix nicht zustimmen, aber ich halte es für bedenklich, wenn solche Meinungen gelöscht werden. Auch in so einem Forum.

Ich kenne persönlich viele DaF-Lehrer, die sich ähnliche Fragen stellen oder die Schlimmes über Antisemitismus, Sexismus oder einen falsch verstandenen Ehrbegriff zu berichten wissen.

Ich sehe beim Beitrag auch nichts, was zu Gewalt oder so aufruft. Einigem stimme ich nicht zu, aber dem sollte man mit Argumenten begegnen. Sexuelle Belästigungen oder bestialische Morde gibt es bei uns schon seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten.

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 14. Juni 2017 06:43

So ist es. Ich denke, dass der Cervix-Poster hier Punkte anspricht, die mit DaF überhaupt nichts zu tun haben und deshalb off-topic sind. Wir sollten in diesem Forum darauf achten, dass es nicht zu einer Debattierarena für AfD-nahe oder entsprechende Gegenpositionen verkommt. In diesem Lager gibt es nämlich auch eine Reihe von Widersprüchen: irgendwo in Sachsen betreibt z. B. ein aktives AfD-Mitglied nämlich gewerblich eine private Asylunterkunft und profitiert somit von derjenigen Personengruppe, deren Status als angebliche Fachkräfte gerade von dieser politischen Gruppierung lauthals angezweifelt wird. Ob brechtigt oder nicht:
Die Frage, ob Personen mit Flüchtlingsstatus Fachkräfte sind oder nicht, stellt sich für diese Personengruppe überhaupt nicht.
Zur Profitfrage: Ja, Cervix, so mancher AfDler profitiert eben auch von den gegenwärtigen Zuständen, die von der AfD an den politischen Pranger gestellt werden. Kennen wir doch: Wassser trinken predigen, selber allerdings Wein trinken.

Zitat

Sexuelle Belästigungen oder bestialische Morde gibt es bei uns schon seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten.

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: mitleser ()
Datum: 14. Juni 2017 11:08

Tja...


wenn Cervix' Beitrag hier noch zu lesen wäre, dann könnte ich mir nun ein eigenes Bild machen. Scheint allerdings nichts gewünscht zu sein.


Schade ist das.
Wirklich schade.

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 14. Juni 2017 16:01

Ja, wurde wieder gelöscht. Diesmal aber finde ich das OK, denn das Ganze sieht doch sehr nach AfD-Propaganda aus. Cervix' Repli8k hatte ich heute morgen gelesen und daruf auch geantwortet.

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 14. Juni 2017 16:37

Zitat
Caruso
Ja, wurde wieder gelöscht. Diesmal aber finde ich das OK, denn das Ganze sieht doch sehr nach AfD-Propaganda aus.

Ich finde es nicht okay. Ich bin der festen Überzeugung, dass es besser ist, mit Menschen wie Cervix zu diskutieren und zu versuchen, sie mit Argumenten zu überzeugen. Aber diese Fähigkeit geht in Deutschland leider immer mehr verloren.

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: Grille35 ()
Datum: 24. Juni 2017 05:41

Keiner der Beiträge hat bisher mit meiner ursprünglichen Frage zu tun... Schade. :(

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 24. Juni 2017 11:18

Ja, stimnt., Das ist aber das Risiko solcher Threads.

Die Amtwort auf Ihre Frage liegt doch aber eigentlich auf der Hand: Wenn es auch möglicherweise eine solche Verpflichtung zur Rückstufung nicht geben mag, so sollten Sie es dennoch von sich aus tun, wenn Sie etwas als DaF-Lehrkraft auf sich halten. Dabei könnte es sein, das es zu Unstimmigkeiten mit dem Bilduntgsträger kommt - besonders, wenn derselbe privat uind gewinnorientiert arbeitet (also eine sog. "Klitsche" ist). Daher: Klären Sie solcdhe Fragen vorher mit dem Bildungsträger ab, bevor Sie eine solche Maßnahme übernehmen. Und lassen Sie diejenigen links liegen, bei denen Probleme zu erfwarten sind und suchen Sie sich einen Anderen. Pragmatisch sein und reagieren wäre hier angesagt.

Zitat

Keiner der Beiträge hat bisher mit meiner ursprünglichen Frage zu tun... Schade. :(

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: sabines ()
Datum: 25. Juni 2017 11:30

Die Schule ist verpflichtet, TN adäquat einzustufen. Den Fehler sollte sie also korrigieren, macht aber sicher nicht jede Schule, siehe o.a. Gründe. Hast du denn Etwas erreichen können??

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 27. Juni 2017 15:44

Ja, müsste sie. Tut es aber in sehr vielen oder gar den meisten Fällen gar nicht, weil die Kurse gefüllt werden müssen und das eben auch eine Geldfrage ist. Niemand kontrolliert das. Nur ein Beispiel dafür, warum private Profitorientierung und professionelle, allein den TN dienende Bildung sich einander als Gegensätze grundsätzlich ausschließen.

Zitat

Die Schule ist verpflichtet, TN adäquat einzustufen

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: Grille35 ()
Datum: 20. Juli 2017 11:21

Danke für die hilfreichen Antworten! :)

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: Anfaenger ()
Datum: 29. Januar 2021 12:11

Hallo,

beim BAMF findet sich Folgendes:

"Einstufung und Kursverlauf eines Teilnehmers müssen dem Förderbedarf des Teilnehmers entsprechen. Insbesondere vom Ergebnis des Einstufungstests abweichende Einstufungen, Wechsel der Kursart sowie Rückstufungen von Teilnehmern in niedrigere Module sind nur aus berechtigten pädagogischen Gründen und mit einer entsprechenden schriftlich doku- mentierten Begründung zulässig." [www.bamf.de] - 2016!!

Inwieweit der Kursträger Geld für den Tn bekommt, der falsch eingestuft wurde, kann ich nicht sagen! Gibt es jmd. im Forum, der das weiß? Gibt es irgendwo eine Kurzzusammenfassung dieser organisatorischen Dinge für KL? Es gibt viele Details zu beachten angefangen bei der Unterschriftenliste (z.B. nur mit Schwarz oder Blau unterschreiben) bis hin zum Kursabbruch (Folgen für Tn, Kl und Träger???).
VG und VD

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Re: Verpflichtung zur Rückstufung?
geschrieben von: ainja ()
Datum: 30. Januar 2021 09:50

Da sollen doch die Träger (haha, ihren freiberuflichen DozentInnen) entsprechende Anweisungen geben; die werden entsprechend dafür bezahlt bzw. sind irgendwie klitschenselbstständig. Die KursleiterInnen unterrichten und haben nicht tägl. mind. 1 UE orgkrammäßig darauf zu achten, ob TeilnehmerInnen rote Tinte oder Bleistift benutzen, Entschuldigungen und AU's einreichen, und wie man am besten die Leute zu Hause erreicht, wenn sie mal wieder nicht erscheinen, und vor allem der diagonale Strich von links nach rechts oder von rechts nach links auf den Listen erfolgt ---> gaaaaaaaaaanz wichtig, sonst kann nämlich der Träger auch nicht abrechnen.

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