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Kündigungsfristen bei Integrationskursen
geschrieben von: Olaf Bolzen ()
Datum: 02. September 2017 00:54

Sehr geehrte KollegInnen,

demnächst starte ich einen Integrationskurs. Der Vertrag ist aber noch nicht unterschrieben. Nun denke ich darüber nach was ist, wenn Probleme auftauchen und ich aus dem Kurs raus will.

Dies wird natürlich auch im Vertrag selber stehen, aber es vorab zu wissen wäre mir lieber.

Also: Könnte ich nach Vertagsabschluss fristlos kündigen, oder etwa zum Folgmonat? Wer kennt sich da aus?

Vorab vielen Dank für eine Antwort.

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Re: Kündigungsfristen bei Integrationskursen
geschrieben von: Anafno ()
Datum: 02. September 2017 07:58

Guten Morgen,

da Sie freiberuflich beschäftigt sind und nur für tatsächlich geleistete UE bezahlt werden, könnten Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten und ausscheiden. Das Gleiche gilt für den Bildungsträger, der Sie jederzeit aus welchen Gründen auch immer an die frische Luft setzen könnte.

Sollte es wirklich eine Situation geben, die Sie zum Ausscheiden aus einer solchen Maßnahme bringt, wäre zu empfehlen, dies dem Auftraggeber einen Monat vorher anzukündigen und diesem mit der Kündigung gleichzeitig eine Abschlussrechnung über bereits geleistete UE, die aber noch nicht abgerechnete/bezahlt wurden, vorzulegen.

Beachten Sie auch entsprechende Vertragsklauseln, sollten diese in der mit Ihnen geschlossenen Vereinbarung stehen - der Auftraggeber sollte keine Handhabe haben, Sie wegen Nichterfüllung des Vertrages und daraus entstandenem wirtschaftlichen Schaden in Anspruch nehmen zu können.

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