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23 Euro Mindesthonorar ab 1.1. 2016 fur Int.Kurse
geschrieben von: Hiteacher ()
Datum: 12. Dezember 2015 14:25

Hallo Leute,

das habe ich erst heute im Trägerrundschreiben 7/15vom BAMF gelesen.

Letzte Woche habe ich noch einen Honorarvertrag ab Februar unterschrieben mit 20 Euro.

Wieso weiß das keiner oder will sich der TRäger nicht daran halten?

Anna



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 12.12.15 20:12.

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Re: 23 Euro Mindesthonorar ab 1.1. 2016 fur Int.Kurse
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 12. Dezember 2015 22:35

Das hatten wir doch schon mehrmals hier im Forum als Thema. Die Mindesthonorare sind nicht verbindlich, sondern können von den Trägern unterboten werden. Sie sollten zwar verbindlich sein, bei einem Unterschreiten haben die Träger aber wohl keine Konsequenzen zu fürchten.

Bin ich froh, dass ich Deutschland verlassen habe und mich nicht mehr damit rumschlagen muss. Allen, die noch in IK arbeiten, wünsche ich viel Glück. Vielleicht wäre es jetzt der richtige Zeitpunkt für einen Streik?

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Re: 23 Euro Mindesthonorar ab 1.1. 2016 fur Int.Kurse
geschrieben von: Hiteacher ()
Datum: 14. Dezember 2015 16:07

Nun ja, keinerlei Konsequenzen stimmt auch nicht. Die Trägerzulassung wird durch Unterschreiten des Mindesthonorars auf 1 Jahr beschränkt und muss jährlich neu beantragt werden.

Bisher hat man sich in meinem Ort an die 20 Euro gehalten, da bin ich hoffnungsvoll, dass auch die 23 Euro Untergrenze mitvollzogen wird, zumal die Trägerpauschale um 16 cent pro Teilnehmer/UE erhöht wird, was laut BAMF komplett für die Honorare der Lehrkräfte verwendet werden soll.

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Re: 23 Euro Mindesthonorar ab 1.1. 2016 fur Int.Kurse
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 14. Dezember 2015 16:31

Zitat
Hiteacher
Nun ja, keinerlei Konsequenzen stimmt auch nicht. Die Trägerzulassung wird durch Unterschreiten des Mindesthonorars auf 1 Jahr beschränkt und muss jährlich neu beantragt werden.

Ganz einfach: neuer Name, neue Zulassung, neues Glück. Ist zumindest das, was ich von IK-Lehrern zu hören bekommen habe.

Und da jetzt nicht nur dringend neue IK-Lehrer benötigt werden, sondern logischerweise auch neue Träger, gehe ich nicht davon aus, dass das BAMF in Zukunft genauer hinsehen wird.

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Re: 23 Euro Mindesthonorar ab 1.1. 2016 fur Int.Kurse
geschrieben von: Dima Steklov ()
Datum: 14. Dezember 2015 17:16

Bitte das Trägerrundschreiben richtig lesen: Für bereits laufende Kurse bei zugelassenen Trägern gilt die Frist erst ab 1.3.2016. Also unterschreibt erst NACHDEM ihr euch richtig informiert habt.

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Re: 23 Euro Mindesthonorar ab 1.1. 2016 fur Int.Kurse
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 14. Dezember 2015 18:04

@ Anna:Trägerrundschreiben vom 8.12.2015, Anlage:“(...) Die Vergütungsgrenze von 23,00 Euro gilt für alle Kursträgererstzulassungen und Folgezulassungen ab dem 01.01.2016.
o Für bereits zugelassene Integrationskursträger gilt die Vergütungsgrenze von 23,00 Euro ab dem 01.03.2016. Ein Unterschreiten der Vergütungsgrenze führt zu einer Reduzierung der Zulassungsdauer auf ein Jahr. (...)“

Dieses Trägerrundschreiben erhielt ich von Stephan IBP (Initiative Bildung Prekär) und BOK (Bonner Offener Kreis).

Also liebe Anna, ist dein Träger schon länger im Minusgeschäft, gelten die 23 € ab 01.03.16.

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Re: 23 Euro Mindesthonorar ab 1.1. 2016 fur Int.Kurse
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 15. Dezember 2015 13:58

Hinweis von Georg, IBP: [www.gew.de]

Der GEW traue ich nicht! Nicht nur aufgrund meines Prozesses, sondern auch, weil sie in der Weiterbildung seit 2004 die Absenkung des Gehaltes der Weiterbildungslehrkräfte von 30 % , ab 2005 die Gleichstellung der Arbeit von Meister_innen und Sozialpädagog_innen mit Lehrkräften bei noch weniger Lohn (s. Mindestlohn in der Weiterbildung) duldete. Sprich seit Sommer 2005 gelten 39 Wochenstunden auch für Lehrkräfte mit 39 UE/Wo.. Die 15 Minuten auf 60 Minuten werden als Vor- und Nachbereitungszeit gerechnet.

Schmeißt doch das Pädagogikstudium mit beiden Staatsexamen in die Tonne und macht Meister_innenarbeit! Entfernt alle Teilnehmer_innen bis auf maximal 5 und betreut diese sozialpädagogisch!

Die sich im Link befindenden GEW-Forderungen betrachte ich als Lockmittel "Hoffnungsschimmer". Seit 10 Jahren hat sich in den Integrationskursen für Lehrkräfte außer Almosen nix geändert. Und: 2004 lag das Mindesthonorar des Sprachenverbandes bei 24 €. 2005 durch Staatsmonopol BAMF auf 15 € abgesenkt. Ihr seht, 23 € erreichen noch nicht mal 2004!

Werden die Lehrkräfte nicht selbst aktiv, wird sich auch nichts ändern.


s. Link:"(...) In der Haushaltsbereinigungssitzung des Bundestages Mitte November hatten die Parlamentarier vermerkt, dass ab Januar 2016 eine angemessene Vergütung der Lehrkräfte sicherzustellen sei." "Angemessene Vergütung"? 23 € Honorar? (Ein_e Meister_in kommt nicht unter 36 €)

23 € Honorar sind ein Armutszeugnis im doppelten Sinne des Wortes: Für die Lehrkräfte im Hier und Jetzt, samt Altersarmut und für das BAMF bzw. die Bundesregierung. „Wir schaffen das!“

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Re: 23 Euro Mindesthonorar ab 1.1. 2016 fur Int.Kurse
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 15. Dezember 2015 14:28

Es wird wohl immer schwieriger, Lehrer für die IK zu finden. In ganz Mittel- und Osteuropa wurden jetzt nämlich Rekrutierungsaktionen gestartet. Gesucht werden dabei nicht-muttersprachliche Lehrer für IK in Deutschland, gefordert wird von den Lehrern auch nur B2/C1! Und die 23 EUR Mindesthonorar werden unterschritten.

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Re: 23 Euro Mindesthonorar ab 1.1. 2016 fur Int.Kurse
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 19. Dezember 2015 10:53

Zitat

Mitte November hatten die Parlamentarier vermerkt, dass ab Januar 2016 eine angemessene Vergütung der Lehrkräfte sicherzustellen sei." "Angemessene Vergütung"? 23 € Honorar? (Ein_e Meister_in kommt nicht unter 36 €)

Liebe Roswitha,

die Bundesregierung hat doch wirklich einleuchtend erklärt, dass die Lehrkräfte schon längst "angemessen" bezahlt werden. Nur gibt es eben unterschiedliche Definitionen des Begriffs des "angemesssen"-seins:

Zitat

"In Bezug auf die Honorierung von Lehrkräften versteht die Bundesregierung darunter auch die Obliegenheit, Rahmenbedingungen zu garantieren, die eine „angemessene“ Honorierung ermöglichen. Der Kostenerstattungssatz wurde letztmalig am 1. Januar 2013 um rund 15 Prozent (von 2,54/2,60 Euro auf 2,94 Euro) und die Vergütungsgrenze von 18 Euro auf 20 Euro angehoben. Zu berücksichtigen ist, dass die „angemessene“ Honorierung im Einzelfall von vielen, von der Bundesregierung nicht verantwort- und beeinflussbaren Faktoren abhängt, etwa von der wirtschaftlichen und finanziellen Situation des jeweiligen Kursträgers, der Vertragsgestaltung zwischen Kursträger und Lehrkraft sowie der Auslastung der Kurse."
[dip21.bundestag.de], S. 14

Das heißt, dass für die eine Lehrkraft 25 € angemessen sind, für die andere vielleicht nur 15 oder 12 €. Das hängt einfach von der wirtschaftlichen und finanziellen Situation des Kursträgers ab.

Ob die Erhöhung der Pauschale an die Lehrkräfte weitergeleitet wird hängt auch davon ab, was der Träger erübrigen kann. Bei der letzten Erhöhung haben die Träger wohl nicht so viel an die Lehrkräfte weitergeleitet:

Zitat

"Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung im zehnten Lagebericht ihrer Integrationsbeauftragten, dass der eigentliche Zweck der Kostenerstattungssatzerhöhung dadurch unterlaufen wird, dass die zusätzlichen Mittel von den Kursträgern offenbar nur „zu einem geringem Teil zur Verbesserung der Lehrkräftevergütung“ verwendet werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 45), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?"

Die Antwort der Bundesregierung war klar:
Zitat

Diese Pauschale setzt sich aus nicht spezifizierbaren Anteilen für Sach- und Personalkosten zusammen. In welcher Höhe und für welchen Ausgabenbereich ein Kursträger den Kostenerstattungssatz im Rahmen seines Geschäftsbetriebes einsetzt und ihn zur Vergütung freiberuflicher Lehrkräfte in Integrationskursen – unter Berücksichtigung der Mindestvergütungsgrenze von 20 Euro – zur Durchführung der Integrationskurse verwendet, bleibt dem einzelnen Kursträger überlassen. Eine Aussage darüber, zu welchem Anteil die Erhöhungen des Kostenerstattungssatzes insgesamt für eine höhere Lehrkräftehonorierung verwendet wurden, kann nicht gemacht werden. (...) Der Kostenerstattungssatz, den das BAMF pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit für die Durchführung der Integrationskurse an die Kursträger zahlt, stellt eine Pauschale dar, die keine spezifische soziale Zweckbindung enthält.

Obwohl es keine soziale Zweckbindung gibt wird das Honorar angeblich doch kontrolliert. Was haben die Kontrollen gebracht?

Zitat

"Von den 25 Trägern, die im Jahr 2014 erneut lediglich eine einjährige Kursträgerzulassung erhalten haben, haben 16 ihre Honorarangabe im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Acht der 25 Träger haben ihre Honorarangabe erhöht, ein Träger hat die angegebene Honorarhöhe gesenkt. Die acht Träger, die im Jahr 2014 erstmals die Vorgaben zur Honorargrenze erfüllen und eine mehrjährige Kursträgerzulassung erhalten haben, haben durchgängig 20 Euro als Lehrkräftehonorar angegeben."

Bei zwei Drittel der betreffenden Träger dient die verkürzte Zulassung also bestimmt nicht als Abschreckung. Sie haben gegenüber anderen Trägern einen finanziellen Wettbewerbsvorteil, wenn sie Dumpinghonorare zahlen. Der Steuerzahler zahlt dann über ergänzende Sozialleistungen ein zweites Mal für die Integrationskurse.

LG Georg

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Re: 23 Euro Mindesthonorar ab 1.1. 2016 fur Int.Kurse
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 24. Dezember 2015 15:31

Lieber Georg ;-),

Bundesregierung:"(...) Diese Pauschale setzt sich aus nicht spezifizierbaren Anteilen für Sach- und Personalkosten zusammen. (...)"

Das nennt sich original "Planwirtschaft". So was gab`s z.B. in der DDR.
Und sollte eigentlich in der BRD verfassungswidrig sein. Nein:"Wir schaffen das!" Wen interessiert`s?!
Und die, die klagen würden, haben kein Geld dafür ;-).

BAMF-Ausschreibungen? Wozu? Um das Staatsmonopol IntV-Integrationskurs (A1 - B1) unnötig zu verteuern? Klappt doch alles schroeder seit Januar 2005!

Herzliche Grüße, Roswitha

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