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RV für Dafler
geschrieben von: Frauke13 ()
Datum: 07. März 2016 10:52

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche von der Rentenversicherung einen Brief bekommen. Bei einer Betriebsprüfung in einem Institut haben sie meine Daten gefunden. Ich habe dort vor ein paar Jahren mal 10 UEs gegeben. Nun soll ich einen Fragebogen ausfüllen, damit sie prüfen können, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Ich habe immer für mehrere Auftraggeber gearbeitet und ging lange davon aus, dass ich nicht in die RV einzahlen muss.

Ich habe 4 Jahre nicht in die gesetzliche RV eingezahlt. Muss ich jetzt nachzahlen? Wie soll ich den Bogen ausfüllen? Das die meisten DaFler scheinselbstständig sind, ist ja eigentlich bekannt.

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Re: RV für Dafler
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 07. März 2016 16:08

Hallo,

na da hast du ja den Jackpot gezogen. Es geht um 20% der Bruttoeinnahmen der letzten 4 Jahre. Entweder warst du selbstständig, dann kannst du den ganzen Betrag nachzahlen, oder du warst abhängig beschäftigt, dann müssen die Träger alles zahlen.

Da würde ich mich mal ganz schnell an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Für wie viele "Auftrag"geber man arbeitet ist total egal. Das hat nichts mit der Frage von Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit zu tun. Jedes Arbeitsverhältnis wird einzeln geprüft.

Als Selbstständiger kann man sich Arbeitsort und -zeit aussuchen, man bringt eigenes Werkzeug mit, hat einen eigenen Internetauftritt mit Angabe von Preisen. Das sind Indizien für eine selbstständige Tätigkeit.

Dem abhängig Beschäftigten (z.B. Lehrern) wird gesagt, wo und wann sie wen zu unterrichten haben und auf welchen Abschluss der Unterricht vorbereiten soll. Ein Lehrer arbeitet nach Curriculum und muss Tests schreiben und auswerten.

Wenn 15.000 Lehrkräfte in den letzten 10 Jahren auf dem Niveau eines Hauptschullehrers angestellt gewesen wären, dann hätten die Träger ca. 450 Mio. € für uns in die RV Bund einzahlen müssen. Diesen Betrag hat sich das BAMF gespart. Sowas könnten sich Privatfirmen nicht leisten, in der letzten Zeit standen eine ganze Reihe Firmen vor Gericht, weil sie Scheinselbstständige beschäftigt hatten, und das ist ja schließlich ein Straftatbestand.

Deshalb sind die Lehrkräfte ja nicht direkt beim BAMF angestellt, denn dann würden sich die Klagen gegen das BAMF richten. So kann die einzelne Lehrkraft nur versuchen, ihren kleinen Träger zu verklagen. Entweder geht der Träger oder die Lehrkraft pleite, das BAMF bleibt davon unberührt. Das ist doch ein geniales Geschäftsmodell für das BAMF!

Hier noch ein kleiner Text über die Frage der Rechtmäßigkeit von Honorarverträgen: [bmoc85.wordpress.com]

LG Georg

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Re: RV für Dafler
geschrieben von: Frauke13 ()
Datum: 07. März 2016 16:33

Danke für die Antwort. Die 20% sind ja sicher vom zu versteuerndem Einkommen, oder? Gibt es eine Untergrenze, wo man von der Rente befreit ist?

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Re: RV für Dafler
geschrieben von: MkM ()
Datum: 28. März 2016 13:04

450 Euro pro Monat... meines Wissens...

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Re: RV für Dafler/Petition für Künstlersozvers.
geschrieben von: schmitcsh ()
Datum: 04. Juni 2016 19:15

Hallo!

Das Thema Scheinselbständigkeit ist an sich furchtbar, aber kein Träger, keine VHS und kein privates Unternehmen, auch nicht die, die irgendwas mit "Wirtschaft" im Namen haben, wird Rentenbeiträge oder andere Sozvers.beiträge mittragen.

Dennoch gibt es manche Hilfe: 3 Jahre nach dem Start berechnet die RV nur die Hälfte vom Regelsatz. Ich möchte auch rentenversichert bleiben, denn wenn jemand unter 2000,00 Euro verdient, kann er auch nicht allzuviel nebenher sparen um im Alter was zu haben.
Nicht ganz einzusehen ist, dass die freiwillige Arbeitslosenversicherung sich nach einem Einkommen von 2905! Euro berechnet, zuerst auch die Hälfte (43,58 Eu), danach das Doppelte.

Die GEW startet gerade eine Aktion, dass wir evtl. in die Künstersozialkasse aufgenommen werden. Wenn sich sehr viele beteiligen, könnte das doch wenigstens die Versicherungsmisere etwas minimieren.

siehe hier:
http://www.dozenten-forum.de/ksv/

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Re: RV für Dafler
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 06. Juni 2016 14:33

Zitat
schmitcsh
Die GEW startet gerade eine Aktion, dass wir evtl. in die Künstersozialkasse aufgenommen werden. Wenn sich sehr viele beteiligen, könnte das doch wenigstens die Versicherungsmisere etwas minimieren.

Finde ich den komplett falschen Weg. Was haben DaFler denn dort verloren? Und wie soll das mit der Finanzierung hinhauen? Sollen dann die Träger eine Künstlersozialabgabe zahlen? Dann könnte man doch viel eher auf ehrliche und gesetzliche Festanstellung pochen.

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Re: RV für Dafler
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 06. Juni 2016 16:27

Festanstellung und Bezahlung nach Tarifen wie auch bei anderen Lehrern ist der einzige Weg, um die gegenwärtige Misere der scheinselbständigen DaF-Lehrkräfte zu beenden. Allein es fehlt der politische Wille unserer Volksvertreter im Parlament dazu. Die Parteien haben hier auch wie schon in anderen Dingen völlig versagt.

Viel Spaß beim Weiterschlafen, liebe Politiker, und lasst es Euch gutgehen.....LOL

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Re: RV für Dafler
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 06. Juni 2016 16:39

So etwas nennt man dann "organisierte Verantwortungslosigkeit".

In aller Fairness muss man aber auch für das BamF sagen, dass die nur das verteilen können, was ihnen von der Politik und irgendwelchen Ministerien vorgegeben wird. Bei den Oberen, die noch immer den fatalen neoliberalen Ansatz der FDP draufhaben, muss man also ansetzen.

Bis es vielleicht mal eine Lösung gibt, muss man sich am Besten dem ganzen Systenmzirkus verweigern und sollte dann eben nicht im DaF-Bereich arbeiten. Aus meiner Sicht ist Festanstellung mit gleicher Bezahlung nach Tarif wie bei anderen Lehren auch der einzige Ausweg, um aus dem systembedingten Dilemma herauszukommen.
Alles Andere wäre nur Augenwischerei und nutzloses Herumdoktern an einem System, das sich schon von selbst erledigt hat.


Zitat

Das ist doch ein geniales Geschäftsmodell für das BAMF!

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Re: RV für Dafler/Petition für Künstlersozvers.
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 06. Juni 2016 17:00

Zitat

Die GEW startet gerade eine Aktion, dass wir evtl. in die Künstersozialkasse aufgenommen werden. Wenn sich sehr viele beteiligen, könnte das doch wenigstens die Versicherungsmisere etwas minimieren.

Warum soll denn die Versicherungsmisere "etwas minimiert" werden? Warum sollen Lehrkräfte in Integrationskursen zu Bedingungen arbeiten, über die Lehrer an der Schule nur lachen würden?
Lehrkräfte sind Lehrer, deshalb müssen sie auch nach den gleichen Bedingungen wie Lehrer bezahlt werden. Der Übergang vom Integrationskurs in den Lehrerberuf soll ja jetzt vereinfacht werden, weil "mal eben" 300.000 DaZ-kinder an den Schulen unterrichtet werden müssen.
Mit der Künstlersozialkasse wird man keinen davon überzeugen, dass es sich jetzt finanziell echt lohnt, DaZ im Integrationskurs zu unterrichten. Dann hat man nachher 1.200 statt 1.000 € auf dem Konto, na Herzlichen Glückwunsch. Schöne unbezahlte Sommerferien als "selbstständiger" Dozent in der KSK!

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Re: RV für Dafler/Petition für Künstlersozvers.
geschrieben von: aw ()
Datum: 06. Juni 2016 23:07

schmitcsh schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nicht ganz einzusehen ist, dass die freiwillige
> Arbeitslosenversicherung sich nach einem Einkommen
> von 2905! Euro berechnet, zuerst auch die Hälfte
> (43,58 Eu), danach das Doppelte.

Vielleicht "nicht ganz einzusehen", aber natürlich sehr vorteilhaft für jeden DaF-ler. Minimaler Beitrag und ein Arbeitslosengeld, das höher ist als der Gewinn aus der DaF-Tätigkeit im Normalfall jemals sein kann.

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Re: RV für Dafler/Petition für Künstlersozvers.
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 08. Juni 2016 13:50

@schmitcsh: Die GEW und ihre Politik-Krümel! Fallt doch darauf rein.

Die GEW sollte sich mal ein Beispiel an der unabhängigen IG-Metall nehmen.

IntV-Integrationskurs-Lehrkräfte müssen in 9 Monaten (bei landesüblichen Ferien) mehr leisten als Realschullehrer*innen im Fach Englisch Ziel B 1, 5 Schuljahre, Mittlerer Schulabschluss/Fachoberschulreife, vgl. Bildungsportal NRW. Und diese Realschullehrer*innen benötigen keine Prüfer*innen-Lizenz.

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