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Arbeitsmarkt und Honorare

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honorar ab 1.7.2016
geschrieben von: integra1960 ()
Datum: 23. Oktober 2016 18:47

Mich würde interessieren, wie eure VHSen die Honorarerhöhung ausgelegt haben.
Gibt es mehr Geld für jede ab dem 1.7. gehaltene Stunde oder nur für ab dem 1.7.2016 begonnene Kurse?

Wie ist das, wenn euer Kurs am 1.7. schon eine Woche lang lief? Und wegen der Sommerferien erst im September endete?

Gab es bei euch Ungleichbehandlung? Einer verdient signifikant mehr, weil er seinen Kurs im Juli begonnen hat, während der andere seinen laufenden Kurs beendet und weniger bekommt?

Ich glaube nämlich, dass Herr de Maizière tatsächlich eine bessere Bezahlung für alle ab dem 1.7. gemeint hat.

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Re: honorar ab 1.7.2016
geschrieben von: integra1960 ()
Datum: 26. Oktober 2016 17:14

Schade, dass nix kommt.

Ich habe inzwischen beim BAMF angerufen. Angeblich hat das BAMF die höhere Bezahlung der Lehrkräfte gegen den Willen des Innenministers durchgesetzt. Die Verlautbarung in der Presse: "Ab 1.7.2016 mehr Geld für Lehrkräfte in Integrationskursen" sei ein Missverständnis. So habe der Minister das gar nicht gemeint.

Und zu dem Verhalten verschiedener Träger: Es gibt Träger, die es von vorherein abgelehnt haben, ihre Lehrkräfte so eklatant unterschiedlich zu behandeln und die deshalb alle ab dem 1.7.2016 mit 35 Euro pro UE bezahlt haben.

Auf die Frage, warum man nicht einfach die Tage vor dem 1.7.2016 nach der alten, die Tage nach dem 1.7. nach der neuen Regelung berechnen kann, kam die beste Antwort von allen: der Computer kann das nicht. Das würde ewig dauern, das so zu programmieren. Leider ist mir nicht eingefallen, anzubieten, dass ich das einfach von Hand ausrechne.
Ah ja, noch was: Stichtage würden immer Opfer fordern. Fakt ist aber, dass nicht der Stichtag, sondern die Koppelung der Bezahlung an den Kursanfang die Ungerechtigkeit auslöst. Und dass diese Koppelung zwingend ist, glaube ich einfach nicht.
"Nur so könnten die Träger richtig planen". Ist auch falsch, denn das Trägerrundschreiben erschien am 12.7.2016, da hatten die Kurse schon begonnen und waren schon ganz anders, nämlich mit den alten Zahlen, geplant.

Kurz, man wird angelogen und für dumm verkauft.

Es wäre nett, wenn doch noch ein paar ihre Erfahrungen mit dem Thema veröffentlichen könnten.

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Re: honorar ab 1.7.2016
geschrieben von: DaFf ()
Datum: 27. Oktober 2016 15:48

Bei mir war der 30.6. der letzte Kurstag im alten Modul und dann waren erstmal mehrere Wochen Sommerferien (VHS eben). Der erste Kurstag im neuen Modul war Ende August und ab da wurden 35 Euro gezahlt.

Bei uns gibt es jeweils einen Honorarvertrag für jedes einzelne Modul. Im alten Modul (Juni/Juli) stand das alte Honorar drin und im neuen Vertrag stand 35 Euro. Eine Info von der VHS kam nicht, die 35 Euro standen kommentarlos im neuen Vertrag ohne Vorankündigung.

Die Frage, ob es gerecht ist oder nicht, hängt doch vor allem davon ab, ab wann das BAMF den Trägern die 60 Cent (oder wie viel es nun war) mehr pro TN auszahlt. Genau mit diesem Geld sollte doch angeblich die Honorarerhöhung finanziert werden. Wenn die Kursträger also nur für Kurse mit Modulbeginn ab 1.7. das zusätzliche Geld erhalten, werden/müssen/können sie auch nur denen mehr Honorar zahlen.
Hat das BAMF dir diese Frage nicht beantwortet, ob es auch in den bereits begonnenen Modulen mehr gezahlt hat???

Abgesehen davon haben die Lehrkräfte ja im Honorarvertrag für das laufende Modul das Honorar akzeptiert und unterschrieben. Da sie nun mal keine Arbeitnehmer sind, dürften Änderungen nicht zwingend rückwirkend gelten (anders als vielleicht bei Änderungen in Tarifverhandlungen).

Dass der Innenminister keine Erhöhung wollte, dürfte jedem klar sein ...

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Re: honorar ab 1.7.2016
geschrieben von: integra1960 ()
Datum: 30. Oktober 2016 14:57

Ich erkäre meine Sicht der Dinge noch einmal:

Da wir bei der VHS nicht monatlich, sondern nach Kursen bezahlt werden, haben Stichtage wie 1.7.2016 keine Bedeutung für uns. Wenn man also wie das BAMF ab einem bestimmten Tag mehr an die VHSen ausbezahlt, dann sollte man den Computer so programmieren, dass er folgende Rechnung ausführt:

UEs, die vor dem 1.7.2016 gehalten wurden, werden nach dem alten Honorarsatz bezahlt, Stunden, die nach dem 1.7.2016 gehalten wurden, werden nach dem neuen Honorarsatz bezahlt. Diese Programmierung kann heutzutage jeder Oberstufenschüler durchführen.

So funktionieren Lohn- und Gehaltserhöhungen im ganzen Land in allen Branchen. Wenn das BAMF sich an diese Regelung gehalten hätte, hätte es nur gleich gehandelte Integrationslehrkräfte gegeben.



Und dann gäbe es nicht Texte wie den folgenden (Ausschnitt aus einer E-Mail vom BAMF an mich):



Man hätte natürlich auch einen festen Stichtag nehmen können, z.B. den 1.10.2016. Dann wären alle Lehrkräfte ab diesem Datum einheitlich vergütet worden. Das hätte aber faktisch bedeutet, dass der Träger schon für neu beginnende Module ab Juli den höheren Satz erhält und die Erhöhung dann für sich als Gewinn einstreichen kann. Die Lehrkräfte hätten davon dann erst später profitiert, zwar dann einheitlich, aber eben erst später. Aus den genannten Gründen haben wir uns daher entschieden, die höhere Vergütung auch direkt mit dem höheren Kostenerstattungssatz zu verlangen, damit Lehrkräfte möglichst frühzeitig davon auch profitieren. Dass es dadurch zu einer vorübergehenden Ungleichbehandlung zwischen den Lehrkräften kommt, (die aber maximal einen Kursabschnitt von 100 UE betreffen kann), haben wir zwangsläufig in Kauf genommen. Aus unserer Sicht ist es immer noch besser, wenn wenigstens einige Lehrkräfte von der Erhöhung schon profitieren, als alle Lehrkräfte auf ein späteres Inkrafttreten zu vertrösten, mit der Folge, dass für einen Übergangszeitraum allein der Träger profitiert.

(Fettdruck von mir)

Wer so über seine Geschäftspartner redet, offenbart eine nicht zu überbietende Arroganz und ein Misstrauen den VHSen gegenüber, dass man sich nur wundert, dass die beiden Institutionen zusammenarbeiten.

Besonders der Satz: Dass es dadurch zu einer vorübergehenden Ungleichbehandlung zwischen den Lehrkräften kommt, (die aber maximal einen Kursabschnitt von 100 UE betreffen kann), haben wir zwangsläufig in Kauf genommen..... ist eine bodenlose Frechheit. Wenn ich etwas "in Kauf nehme", bin ich in irgendeiner Weise negativ davon betroffen und trage einen Schaden mit. Das kann ich hier in keiner Weise erkennen. Nur die schlechter bezahlten Lehrkräfte, die im Juli einfach 10 Euro weniger für die geleistete Arbeit bekommen, leiden unter der Neuerung.

Es hätte also eine für uns alle positive Regelung der Honorarerhöhung gegeben, von der alle hätte profitieren können. Wie es in den Pressemitteilungen gesagt wurde: Ab 1.7.2016 werden die Integrationskursleiter besser bezahlt.

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Re: honorar ab 1.7.2016
geschrieben von: ainja ()
Datum: 31. Oktober 2016 09:36

Ich verstehe ehrlich gesagt Deinen Unmut nicht. Verstehst Du Dich nicht als Freiberuflicher/Selbstständiger? Es gilt Dein Honorarvertrag, den Du für wie lange auch immer - wahrscheinlich pro Modul - mit der VHS abgesprochen hast, wie DaFf in seinem Beitrag schon ausgeführt hat. Demgemäß ist es normalerweise so, dass der eine vielleicht mehr, der andere weniger Honorar bezieht, je nach Verhandlung. Entsprechende Verträge haben hier Vorrang gegenüber weiteren Finanzierern wie hier das BAMF (geltendes Recht), wie Erwin Denzler in seinem Erklärungsschreiben per .pdf - siehe entsprechende Beiträge hier im Forum - bereits vor Monaten ausgeführt hat. Man wird beispielsweise nicht in welcher Branche auch immer daherhergehen und von seinem Auftraggeber mehr Honorar fordern, weil Du gehört hast, dass er von seinem Einkäufer nun billigere Ware als zuvor bezieht und insofern den dadurch erzielten Gewinn gefälligst an Dich weiterzugeben habe.

Wenn überhaupt, ist auch nicht das BAMF Dein Ansprechpartner, sondern die VHS, für die Du tätig bist, dahingehend in Nachverhandlungen bezüglich des Honorars zu treten, so dass alle gleich bezahlt werden. Was zwar nicht für Freiberuflichkeit spricht, aber egal. Wenn das überhaupt Erfolg haben sollte, dann im Kollektiv der Lehrkräfte, die sich beschweren könnten über die Eurer Ansicht nach geleistete Ungerechtigkeit.

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