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Deutsch für akademische Heilberufe
geschrieben von: Stefan Altmann ()
Datum: 07. Dezember 2017 14:25

Liebe Kollegen,

ich leite seit drei Wochen einen durch das BamF geförderten berufsbezogenen Deutschkurs für akademische Heilberufe. Die TN sind sieben Ärzte.
Die Vorbereitung ist unglaublich aufwendig, da ich mich in ein für mich völlig neue Diskursformate (Fachtermini etc.) einarbeiten muss. Dennoch wird dieser Kurs durch die vhs genauso vergütet wie ein Integrationskurs, also mit 35€ pro UE. Hinzu kommt noch die ebenfalls arbeits- und kostenintensive Zusatzqualifikation.
Ich weiß, dass das BaMF die Kurse mit 62,10 € pro UE fördert, die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 3 TN. D.h. die Pauschale wird dem Träger konstant bezahlt, soweit pro UE mindestens drei TN anwesend sind. Ein lohnendes Geschäft für die VHS, noch dazu bei deutlich geringerem administrativen Aufwand.
Jetzt meine Frage an diejenigen Kollegen, die ebenfalls einen solchen Kurs unterrichten oder bereits unterrichtet haben: Welches Honorar wäre hier angemessen zu verlangen? Was ist realistisch?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bundesweit trägerübergreifend immer nur 35 € bezahlt werden.
Ich freue mich auf eine rege Diskussion und neue Erkenntnisse.

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Re: Deutsch für akademische Heilberufe
geschrieben von: bobaka ()
Datum: 12. Dezember 2017 02:46

Wenn Sie einen Kurs übernehmen, in dem es um Ihnen unbekanntes medizinisches Fachvokabular geht, ist es natürlich Ihre Sache, sich dieses anzueignen. Dafür könnten Sie aus meiner Sicht keine Extravergütung erwarten. Andererseits sollten die Kosten für die Zusatztqualifikation entweder anteilig oder zu 100 % vom Auftraggeber oder einer ähnlichen Stelle übernommen werden.

Zitat

Hinzu kommt noch die ebenfalls arbeits- und kostenintensive Zusatzqualifikation.

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Re: Deutsch für akademische Heilberufe
geschrieben von: ainja ()
Datum: 12. Dezember 2017 22:08

Ich sehe das ähnlich wie bobaka.
Was anderes wäre es, wenn Sie bereits qualifiziert wären, hätten Erfahrung gesammelt. Aber auch dann obläge es Ihrem Verhandlungsgeschick, mehr an Honorar zu fordern, und dies nicht von Ihrem Auftraggeber oder vom BAMF zu erwarten.
Denn Integrationskurse oder die relativ neuen DeuFöV-Kurse werden nun mal auf scheinselbstständiger Basis mit 35,00 Euro honoriert. Dazu kann man stehen wie man will, sei es, weil ein solcher Stundensatz als wenig wertschätzend gilt und zu gering ist, sei es, weil es für einen DeuFöV-Kurs natürlich mehr an Vorbereitung und Aufwand bedarf. Fakt ist aber, dass diese Preisgestaltung vorgegeben ist - und wenn man das nicht möchte, orientiert man sich entweder anderweitig oder sieht das, was Sie gerade machen, als zur Ausbildung zugehörig. Im nächsten Job mit mehr Hintergrund können Sie dann ganz anders punkten.

Was Fortbildungen angeht: Natürlich sollte man die für mein Dafürhalten selbst bezahlen, denn man macht sie ja für sich selbst, um sich weiter- bzw. fortzubilden und nicht, weil irgendein Auftrag- oder Arbeitgeber das so verlangt. Ich selbst freue mich, wenn mir eine solche bezahlt wird, erwarte dies aber keineswegs - und wenn ich ganz ehrlich bin, bin ich lieber in jeder Hinsicht selbst dafür verantwortlich. Um welche Fortbildung handelt es sich, die Sie sich nicht selbst ausgesucht haben?

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