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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: aw ()
Datum: 12. Januar 2013 18:54

Soweit ich weiß, darf man eben als Selbständiger oder Freiberufler gerade NICHT Kilometergeld absetzen. Das haben mir sowohl Steuerberater als auch Finanzamt gesagt.
Denn absetzen kann man als Selbständiger immer nur die TATSÄCHLICH angefallenen Kosten (beim Telefon/Internet natürlich irgendwann pauschal als Erfahrungswert, aber sonst nicht).
D.h. für Fahrten mit dem Auto setzt man jeden gefahrenen Kilometer ab (Finanzamt kann ein Fahrtenbuch verlangen), zu Fuß/mit dem Fahrrad keine Kilometerpauschale, bei ÖPNV nur die Kosten für das Ticket.
@shams: Also, im Zweifelsfall wirklich Konz oder rechtssichere Auskünfte vom Finanzamt o.ä. nehmen, alle Beiträge hier im Forum sind nicht rechtssicher und im Zweifelsfall schützt "Unwissen" bzw. unzuverlässige Quellen nicht vor Strafe...

Tipps zum Steuerbetrug habe ich auf jeden Fall nicht gegeben; und alles hat, wie gesagt, mein Finanzamt akzeptiert (d.h. das mit dem Freibetrag); aber man weiß nie...

Viel Erfolg!

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: shams ()
Datum: 13. Januar 2013 10:23

Liebe aw, klar, rechtssicher sind die Auskünfte hier im Forum natürlich nicht. Aber für einen gegenseitigen Ideenaustausch prima. Die genauen Regelungen lassen sich ja dann, wie du auch schreibst, nochmals nachlesen oder erfragen.

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: oregon84 ()
Datum: 28. Januar 2014 15:11

Un in welcher Zeile kann man die Betriebskosten absetzen??

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: Simon Peters ()
Datum: 23. April 2014 11:20

Mich würde auch interessieren, wo genau ich die Übungsleiterpauschale von 2.400 € überhaupt angeben muss.

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Re: Steuern: Was kann man absetzen?
geschrieben von: Tamy ()
Datum: 23. März 2017 22:34

ihr lieben, ich hätte auch eine frage in bezug auf die übungsleiterpauschale und ob ich sie in anspruch nehmen kann. folgende situation: ich (ehemalige hauptberuflich-selbständige daflerin) bin seit anderthalb jahren hauptberuflich im öffentlichen schuldienst tätig, vor allem in der daz-förderung..arbeite dort also mit kindern und jugendlichen. nebenberuflich gebe ich einen englischkurs an der vhs, wobei ich dort bei den einnahmen unterhalb der 2.400 euro-grenze liege. dieser übungsleiterfreibetrag würde sich auf eine solche dozententätigkeit beziehen, das ist klar. allerdings gibt es dafür folgende voraussetzung: die hauptberufliche tätigkeit muss sich von der nebenberuflichen tätigkeit abgrenzen 🤔 also die "nebenberufliche tätigkeit darf nicht zu den aufgaben den hauptberufs gehören" an der stelle bin ich etwas ratlos...wie seht ihr das? erwachsenenbildung, englischkurs einerseits, sprachförderung im hauptberuf andererseits. eigentlich ist es ja schon ein unterschied, ob ich kinder in daz fördere oder erwachsenen englisch beibringe? für eure einschätzungen wäre ich sehr dankbar...

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