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Arbeitsmarkt und Honorare

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Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 17. Mai 2017 12:01

Sehr wahrscheinlich nicht. Denn die BamF-Zulassung ist, rechtlich gesehen, der Verwaltungsakt einer Behörde für das ihr unterstehende Jurisdiktionsgebiet - nämlich das Territorium der BRD. Oder einfacher gesagt: Alle Rntscheidungen(Bescheide einer deutschen Behörde gelten eben auch nur in D.

Allerdings: Sicher gibt es in A ähnliche Zertifizierungen wie die des BRD-BamF; dazu müsste man sich aber an die entsprechende Stelle in A wenden.

Schließlich: Möglicherweise kann man BamF-Bescheide aus der BRD auch in Österreich als gleichwertig anerkennen lassen.

Ob das realiter so ist oder nicht, weiß ich nicht. Bei vielen anderen Zertifizierungen ist das aber so. Allerdings müsste man da genauer nachfragen bei einer Stelle, die über DaF-Qualifizierungen in A entscheidet.

Ich persönlich brauche solche Dinge nicht, da ich mich wegen der schlechten Bezahlungen und der teilweise doch sehr problematischen KLientel in IK-Maßnahmen
niemals dafür bewerben würde. Es gibt lukrtativere Nischen mit einiger weniger problematischen TN-Klientel, wo das Arbeiten mehr Freude macht, die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen weitaus besser sind.

Maßnahmeträger von IKs sind auf den schnellen Euro angelegt, dafür aber weniger auf Nachhaltigkeit. Deswegen wird sich das Arbeitsumfeld bei denen auch kaum zum Besseren verändern, sondern ganz einfach verschwinden, wenn dafür kein Markt mehr da ist.


Zitat

Gilt diese BAMF Zulassung auch in Österreich als Voraussetzung?

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Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von: Lanare Anka ()
Datum: 03. August 2017 11:44

Ich bin 58,Übersetzerin und Dolmetscherin und habe mehr als 20.000 Stunden Unterrichtserfahrung, allein in der Sprachausbildung. An einer deutschen Universität habe ich die Ausbildung für Erwachsene aufgebaut (für den Bereich Firmenkunden).
Dazu kommt eine internationale Trainerlizenz, die ist in Deutschland beim bamf nichts wert. Eine deutsche Trainerausbildung auch nicht.

Deutsch an Bildungsträgern darf ich trotz dieser zahlreichen höchsten Qualifikation und Berufserfahrung also nicht unterrichten ohne eine Zusatzqualifikation vom bamf.

Was ist das für ein Affentheater?!!!!

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Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 03. August 2017 19:24

Zitat
Anka
Was ist das für ein Affentheater?!!!!

Das würde mir ähnlich gehen, wenn ich mich drum bemühen würde. Was ich mich nur frage: Warum willst du dir dieses Affentheater trotz deiner Leistungen antun? Du bist doch hoffnungslos überqualifiziert. Das wäre doch, wie wenn ein Sternekoch plötzlich beabsichtigen würde, in Zukunft bei McDonald's Burger zu braten.

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Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 04. August 2017 18:07

Da sieht man mal wieder, was "Bildung" eigentlich bedeutet: sie ist ein Exklusionsmechanismus und dient nur dazu, Leute von bestimmten Jobs auszuschließen. In eine öffentliche Schule, wo es großen Bedarf gibt, kommt die Kollegin ja gar nicht erst rein, höchstens als Honorarkraft prekär. Wegen fehlender Bildung, schon klar.

In Berlin warten die Anbieter von Integrationskursen bis zu 100 Tage auf ihr Geld vom BAMF. [www.bz-berlin.de]
Man sollte sich als Lehrkraft also überlegen, ob man, wenn man drei Monate vom Träger kein Geld bekommt, bei Freunden unterkommen kann, ob man bei den Eltern essen kann oder im Schwimmbad duschen kann. Am besten wäre, wenn weibliche Lehrkräfte sich einfach einen reichen Mann suchen würden.

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Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 04. August 2017 20:06

Zitat
Georg321
In Berlin warten die Anbieter von Integrationskursen bis zu 100 Tage auf ihr Geld vom BAMF.

Bekommen die in Berlin überhaupt etwas auf die Reihe? Unglaublich.

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Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von: Anafno ()
Datum: 14. August 2017 18:51

Solche Zustände sind für jeden ehrlich und hart arbeitenden Menschen einfach unwürdig - selbst zum Bettler zu werden, obwohl man arbeitet und nicht "pennt". Und das nur deswegen, weil es da säumige Zahler gibt...Was ist das doch dann für ein Loser-Job für eine DaF-Lehrkraft!

Entrüstung beseite und hier nur ein Hinweis: Rechtlich gesehen ist der Bildungsträger, für den die DaF-Lehrkraft scheinselbständig arbeitet, der Ansprechpartner bei ausstehender und/oder verzögerter Honorarzahlu8ng - unabhängig davon, ob das BamF nun seinenn Teil an den Bildungsträger gezahlt hat oder nicht.
Dann sollte man sich als betroffene DaF-Lehrkraft an diesen Bildungsträger halten und ausstehende Honorare für bereits geleistete Arbeit/UE kostenpflichtig (also mit Mahngebühr + Verzugszinsen) anmahnen. Das ist wirtschaftlich vernünftiges Verhalten. Wer das nicht tut, schadet sich nur selber.

Zitat

Man sollte sich als Lehrkraft also überlegen, ob man, wenn man drei Monate vom Träger kein Geld bekommt, bei Freunden unterkommen kann, ob man bei den Eltern essen kann oder im Schwimmbad duschen kann. Am besten wäre, wenn weibliche Lehrkräfte sich einfach einen reichen Mann suchen würden.

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rechte für lehrkräfte bei anbieter von IK
geschrieben von: Fokin ()
Datum: 22. Januar 2018 23:42

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich bin jetzt in einer unangenehmen Sitiation und brauche einen Tipp.

Ich arbeite bei DAA erst seit 8. Dezember. Zuerst wa ich in einem Kurs B1. Dann habe ich im Januar einen anderen Kurs B2 bekommen. In diesem Kurs habe ich drei Tage unterrichtet und als ich zum vierten Unterrichtstag angekommen war, wollte mit mir die Leiterin sprechen. Sie will mir keinen Vertrag für Februar verlängern. Grund: irgernd- welche Teilnehmer haben sich über meinen Unterricht bei Jobcentrum beschwert und sie will keine Probleme mit Jobcentrum haben... Ich war sehr überrascht, weil die Teilnehmer immer mit mir zufrieden waren. Ich habe der Leiterin gesagt, dass es stimmt nicht und ich glaube keinem Wort.Ich arbeite auch seit 1999 bei VHS, unterrichtete erst an den regulären Deutschkursen, dann seit 2003 auch an den IK, habe beide Lizensen ( für Alpha-IK und für Algemeine IK). Wie konnte ich mich rechtfertigen ? Darf man ohne Ermittlung dem Lehrer keinen Vertrag verlängern? Ich wäre für einen Rat sehr dankbar.

Mit vielen Grüßen
I.F.

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Re: rechte für lehrkräfte bei anbieter von IK
geschrieben von: bobaka ()
Datum: 23. Januar 2018 14:22

Hallo,

meine (natürlich unverbindliche) rechtliche Einschätzung vorneweg:
Ja, die Einrichtung kann Dich von heute auf morgen kündigen, wenn man als Freiberufler bzw. Honorarbasis dort arbeitet. Auch ohne Ermittlungen oder Angabe von Gründen. Die gleichen Mögöichkeiten bestehen rechtlich auch auf Ihrer Seite.

Hört sich vielleicht nicht gut an. Bedenken Sie aber bitte, dass der Vorwand, Teilnehmer hätten sich beschwert, oft nur ein solcher ist, der erstens nicht immer unbedingt in der Form so zutreffen muss. Vielmehr dient er dazu, jemanden, der einem nicht passt, schnell wieder loszuwerden.

Dann sollten Sie auch bedenken, dass ein Träger, der nicht zwischen den Teilnehmern und der Lehrkraft vermitteln kann oder will, selber unqualifiziert ist und gar nicht weiß, wie man unterrichtet oder eine Ahnung von Fremdsprachenunterricht hat. Diesen Typus findet man sehr häufig bei privaten Trägern, die nur "Bildung" nach dem Euro, aber keine reale Bildung vermitteln. Man nennt ein solches Gebaren auch "Klitschengehabe".

Viele der Probleme sind hausgemacht, wenn sich die Teilnehmer beschweren, z.B. unzureichende Ausstattung der Kursräume, keine Medien, chaotische Abwicklun. Obwohl die scheinselbständige Lehrkraft nichts dafür kann, wird die ganze "Schuld" für die miserablen Zustände auf ihr abgeladen. Kennen wir doch schon.

Wenn Sie eine gute Lekrkraft sind, sollten Sie sich nicht weiter den Kopf zerbrechen. Solche Jobs wie diese gibt es wie derzeit wie Sand am Meer, und Sie können sehr leicht etwas Anderes finden. Und seien Sie eher froh, dass Sie einen Auftraggeber loswerden, der Ihre Arbeit nicht zu schätzen weiß.

Ich möchte Ihnen mit meinen Ausführungen nur Mut machen! Nicht Sie, sondern diese unsäglichen Klitschen, haben "Schuld"!

Zitat

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich bin jetzt in einer unangenehmen Sitiation und brauche einen Tipp.

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Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von: Irene Riedl ()
Datum: 18. Oktober 2020 13:44

Schwieriger als die Beherrschung der Grammatikregeln gestalten sich pädagogische und psychologische Fragen. Wie gehe ich mit Konflikten um, mit Primäranalphabeten, Bildungsfernen oder Traumatisierten?
Ich habe es erlebt, wie sich die Bestqualifizierten aus dieser Arbeit zurückzogen, weil keine Perspektive geboten ist.
Den Trägern sind Quereinsteiger und Migrantinnen lieber, weil sie einen schwächeren Stand haben, Kritik zu üben und eher eine miese Bezahlung hinnehmen.

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Stimmt
geschrieben von: thomei ()
Datum: 26. Oktober 2020 07:07

Liebe Kollegin Riedl,

stimmt und gut auf den Punkt gebracht.

Anekdotische Evidenz: Im letzten Sprachcoaching sollte ich mit einer Kollegin je einen der so genannten Kunden in einem Raum unterrichten - wäre ein schöner Salat geworden: zwei Kurse, zwei "Gecoachte" und zwei "Coaches" in einem Raum zur gleichen Zeit. Keiner der Kolleginnen oder Kollegen hatte etwas dagegen und mir war auch schnell einsichtig, warum: Niemand aus diesem Kollegenkreis hätte auf dem ach so freien Bildungsmarkt noch eine Chance gehabt - aus ganz unterschiedlichen Gründen.

Nun, das Problem habe ich auf meine Art gelöst: für solche unmöglichen Fälle (Kurse der AA oder der Jobcenter haben Mindeststandards) ist mit einem Pseudonym, einer E-Mail an den Korruptionsbeauftragten oder das direkte Gespräch mit dem Fallbetreuer des "Kunden" eine Menge zu ändern. So auch in diesem Fall: Der doppelte Unterricht hörte schnell auf. Die Kollegen waren aber deswegen nicht unbedingt dankbar, denn jahrelang unter miesesten Bedingungen gearbeitet zu haben und dann aufgezeigt zu bekommen, dass es auch anders geht, bringt das Selbstbild nicht unbedingt zum Leuchten.

Mit kollegialen Grüßen
t.

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Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von: Ece ÖZBEK ()
Datum: 16. Mai 2021 21:38

Hallo
ich bin daran interessiert, als DAF-DAZ Lehrkraft in Integrationskursen zu arbeiten. Ich besuche derzeit den Deutschkurs Niveau C1 und werde wahrscheinlich im November mein C1 Zertifikat erhalten. Ich habe in der Türkei Chemie auf Lehramt studiert und 7 Jahre als Chemie Lehrerin( in der Türkei) gearbeitet.Meine Frage wäre;
Wenn ich DLL Standart des Goethe Instituts absolvieren werde, wird es als Quereinsteiger ausreichend, um die Voraussetzungen zu erfüllen?
Oder als TELC -Zertifikat C1 erhaltende und 7 Jahre gearbeitete Chemie Lehrerin, was würden Sie mir empfehlen, um als zugelassene DAF-DAZ Lehrkraft arbeiten zu dürfen ?

Mit freundlichen Grüßen

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