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Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 11. November 2013 13:35

Gemeinsam sind wir stark und deshalb fände ich es gut, wenn wir uns auf ein Mindesthonorar bei Prüfungen einigen könnten. Wenn Prüfungszentren nicht bereit sind, dieses Honorar zu zahlen, weigern wir uns einfach die Prüfung abzuhalten.

Ohne Prüfer keine Prüfung!

Mein Vorschlag wäre:

60 € für eine Zeitstunde, wobei der Mindestbetrag 60 € ist und ab dann geht es in Halbstundenschritten weiter. Die Vorbesprechungszeit im Prüfungszentrum zählt natürlich auch mit und die Zeit endet wenn man das Haus verlässt.
Der Stundenplan der Prüfung muss vorher bekannt sein und von den Prüfern genehmigt werden. Es soll damit verhindert werden, dass die Prüfer ohne Pausen durch die Prüfungen durchhetzen müssen.

Ich weiß, dass es viele Argumente für ein höheres Honorar gibt, aber das wäre doch schon einmal ein Anfang. Es steht ja auch jedem frei ein höhere Honorar zu nehmen.

Zusätzlich kommen dann noch Fahrtkosten hinzu. Das muss man vorher ebenfalls aushandeln. Als Anhaltspunkt würde ich 0,30 € pro Kilometer nehmen, was natürlich je nach Aufwand individuell verschieden sein kann. Nicht jedes Institut liegt ja direkt am Bahnhof.

Das ist jetzt keine Revolution im DaF-Bereich, aber auch mit kleinen Schritten kann man etwas erreichen.

Nicht diskutieren möchte ich jedoch über die Prüfung an sich. Das sollte dann unter einem anderen Themenpunkt stattfinden.

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 11. November 2013 13:56

Unterstützenswert. Telc, GI und die weiteren Institutionen werden zumindest so viele Mittel haben, dass sie die Prüfungen angemessen bezahlen können.

Ich selbst bereite zwar auf die gängigen Prüfungen vor, habe aber keine Lizenzen.

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 12. November 2013 03:20

Also, wenn ich aus dem Haus gehe und mich ins Auto oder in den Bus setze, um zum Prüfungszentrum zu fahren, ist das für mich auch Arbeitszeit,.

In dieser Zeit kann ich nichts anderes tun, um mein Geld zu verdienen.

Also müsste streng genommen diese Zeit auch berechnet werden, genauso die Zeit für die Rückfahrt.

Das sollte klar vereinbart werden und Teil der AGBs sein, unter denen man für jemand tätig wird.

Es wird Zeit, dass wieder mal richtige Standards für das Entgelt guter Arbeit gesetzt werden und klar signalisiert wird, dass das mit der Billigschiene vorbei ist.

Wenn man freiberuflich tätig ist, liegt eine solche Überlegung schon aus rein wirtschaftlichen Gründen nahe.

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 12. November 2013 11:20

Ja, natürlich ist die Fahrzeit im gewissen Sinne auch Arbeitszeit. Als Arbeitnehmer hatte bei Außenterminen meine Arbeitszeit mit dem Verlassen meiner Wohnung begonnen und sie endete mit dem erneuten Betreten der Wohnung. Da haben sich dann schnell 12 Stunden Arbeitszeit angesammelt, von denen man 10 Stunden im Zug verbracht hatte.

Ich würde das aber jetzt nicht 1:1 auf einen Unternehmer übertragen. Aber selbstverständlich muss das vorher ausgehandelt werden und natürlich ist das in den AGBs. Das betrifft aber selbstverständlich auch die Anfahrt zum Unterricht.

Für mich ist es aber schon noch ein Unterschied, ob ich eine Stunde im Zug sitze oder eine Stunden unterrichte oder prüfe. Für die Zugfahrt brauche ich ja zumindest keine Vorbereitung und arbeiten kann ich dabei auch.

Ich kann dir aber bestätigen, dass die von mir vorgeschlagene Regelung für die meisten Prüfer eine enorme Verbesserung wäre. Viele lassen sich ja von den Prüfungszentren die Preise diktieren und noch schlimmer sieht es am GI aus.
Das wäre schon einmal ein erster Schritt, um hier Standards zu setzen.

Ähnlich müsste es dann beim Sprachunterricht aussehen, aber daran arbeite ich ja bereits mit einigen Kollegen.

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Nadine Pläsier ()
Datum: 16. Januar 2014 14:19

Das wäre natürlich schön, wenn man einfach so gemeinsam einen Preis festlegen könnte, aber da wir freiberuflich arbeiten, würde das unter das Kartellgesetz fallen und das als Kartell eingestuft werden, also als nicht legal. Zumindest wurde uns das bei einer Veranstaltung der GEW mitgeteilt. Auch für Kurse dürfen wir mit anderen Dozenten leider keine Preisabspachen treffen. Das könnte Ärger geben ...

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Angelo ()
Datum: 16. Januar 2014 21:25

Das mit dem Kartell: Theoretisch ja, klar.

Wenn man sich allerdings nur darauf verständigt, ab sofort kostendeckend zu arbeiten, ist das keine Preisabsprache. Ein Kartell müsste einem erstmal nachgewiesen werden. Zudem ist es nicht verboten, sich gegenseitig Empfehlungen auszusprechen.

Komisch, dass die GEW sonst keine Sorgen hat.

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 17. Januar 2014 09:21

Man muss ja nicht unbedingt die Preise festlegen, aber es ist ja normal sich an den Preisen der "Konkurrenz" orientiert.

Ich glaube auch nicht, dass das Kartellgesetz hier genau so wirkt wie zum Beispiel im Falle der Bierbrauereien. Es dürfte auch eine Rolle spielen, ob man ein Gewerbe betreibt oder nicht.

Ich würde mich da eher an den anderen freien Berufen orientieren. Dort gibt es ja sogar meistens eine Gebührenordnung. Dann müsste ja die Ärztekammer verboten werden, weil es sich um ein Kartell handelt. Oder nehmen wir die Rechtsanwälte und Steuerberater.

Besonders interessant ist natürlich, dass die meistens ein Mindesthonorar haben. Nach oben hin gibt es da keine Grenzen. Ich spreche ja auch nur von einem Mindesthonorar bei den Prüfungen.

Außerdem ist es ein wenig schwierig, eine Prüfung abzuhalten ohne sich mit dem Coprüfer über das Honorar auszutauschen. Man stelle sich nur vor, der eine Prüfer bekäme nur ein Drittel vom Honorar des zweiten Prüfers.

Die Realität bei den Kursen sieht ja auch ganz anders aus. Der Kunde (Auftraggeber) gibt die Preise vor. Nehmen wir mal wieder ein Beispiel mit einem Steuerberater. Ich gehe dort hin und sage ihm: "Guter Mann, ich bezahle ihnen nur den Betrag X. Wenn Ihnen das nicht passt, suchsense sich einen anderen Klienten."
Das klingt absurd, ist aber im DaF-Bereich die Realität.

Meine Frage wäre jetzt: hat bei der GEW-Veranstaltung ein Rechtsanwalt, der Experte für Kartellrecht ist gesprochen oder ein Gewerkschaftssekretär, der nur mal was davon gehört hat?

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 23. Januar 2014 20:57

Das BAMF zahlt ab 01.04.2014 einmalig pro TN 93,24 € für DTZ und seit 23.04.2014 für "Leben in Deutschland/LiD" / ehemaliger Orientierungskurs (5 €/TN) - 18,65 € je TN.

Preisabsprachen?...

Was ist das für eine GEW-Kartellauskunft??? Meine Güte, wo gibt es bei Sprachschulen und VHSen verhandelbares Honorar? Es gibt deren Honorarliste und vielleicht dort Preisabsprachen...

Nur nicht einschüchtern lassen!

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Esther Ha ()
Datum: 05. Juni 2014 14:56

Ich wäre voll dafür, dass Prüfer sich weigern, für mickrige Hungerlöhne zu arbeiten mit der Konsequenz, dass dann Prüfungen eben nicht abgehalten werden können. Denn sonst ändert sich auch nichts an der Lage.

Erstmal möchte ich sagen, 10 Euro pro Prüfling und 0,30 Euro pro km sind absolut angemessen und wirklich das, was man mindestens verlangen sollte. Bei einem recht niedrigen Prüfungsumfang von 6 Gruppen, also 12 Prüflingen, kommt man dabei mit Vor- und Nachbereitung auf gerade mal 30 Euro Stundenvergütung. Das ist vielleicht für Studis gut, für Freiberufler/Selbständige ist das wenig und lässt sich eigentlich nur (und gerade noch so) mit dem Ausgleich durch größere Prüfungen rechtfertigen.
Selbst dann bekommen wir noch weniger als z.B. ein Elektriker für die Arbeitszeit (Fahrzeit mal außen vor).

Mir sind allerdings echt schon ein paar Hämmer passiert, was Institute angeht. Eines wollte mich mal NACH Rechnungstellung auf 7 und dann sogar 6 Euro pro Prüfling runterhandeln mit der Begründung, wenn man mehr Prüflinge hätte, würde man selbstverständlich weniger Honorar pro Prüfling bekommen (so wie jeder Angestellte selbstverständlich für mehr Arbeitsstunden weniger Lohn pro Stunde bekommen sollte?!).
Und heute flatterte mir ein Angebot von einer VHS in die Mailbox, wo mir ganz freundlich mitgeteilt wurde, dass ich 0,22 Euro/km Fahrtgeld und 8 Euro pro Gruppenprüfung, also 4 Euro pro Prüfling bekommen würde!!!!
Ich habe ganz freundlich zurückgeschrieben, denen vorgerechnet, was sie mir da anbieten, festgestellt, dass das ungefähr dem Gehalt einer Putzkraft gleichkommt, die komplett ohne Qualifikation arbeitet und hinzugefügt, dass ich mich etwas beleidigt fühle.

Ganz ehrlich, mit Sprachlehrerlizenz, 7 Jahren Erfahrung im In- und Ausland und mehreren Prüferlizenzen muss ich leider feststellen, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Zwar macht mir die Arbeit selber Spaß, aber ich bin nicht in diese Profession gegangen, um Ausbeutung zu unterstützen. Jetzt mache ich noch einen Uni-Abschluss nebenher, damit ich danach auch wieder schön fest angestellt arbeiten kann und nicht ständig erklären muss, warum man mich bitteschön angemessen für meine Arbeit bezahlen sollte (und in den meisten Fällen dann meinem Honorar auch noch hinterherrennen muss).

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 11. Juni 2014 14:25

Zitat

Ich wäre voll dafür, dass Prüfer sich weigern, für mickrige Hungerlöhne zu arbeiten mit der Konsequenz, dass dann Prüfungen eben nicht abgehalten werden können. Denn sonst ändert sich auch nichts an der Lage.

Es ist einfach so, dass der deutsche Staat keinen Bock darauf hat, Ausländern die deutsche Sprache beizubringen. Für den Staat sind Integrationskurse nur ein Klotz am Bein. Vielleicht haben andere Staaten ein Interesse daran, dass ihre Landsleute die Sprache lernen und hier einen Job finden. Man könnte mal bei den Herren Erdogan und Putin nachfragen, ob die nicht die Finanzierung der Deutschkurse für türkische und russische MigrantInnen übernehmen wollen. Wenn der türkische und der russische Staat die Finanzierung übernehmen, dann dürfen sie natürlich auch die Unterrichtsmaterialien stellen.

Integrationskurse sind in Deutschland keine staatliche Einrichtung, sondern ein Privatgeschäft zwischen Lehrkräften und Trägern. Der Staat spendet höchstens einen Teil des Geldes, aber er finanziert die Kurse nicht vollumfänglich. Warum sollte nicht auch der FC Bayern München an der Finanzierung beteiligt werden, wir würden dann im Kurs Werbung für Bayern München machen.

Schulen bekommen ihre PC auch nicht vom Staat gestellt, sondern von Privatfirmen gespendet, warum sollte das in Integrationskursen anders sein? Wäre doch spannend, mal ein Curriculum der Republik Jemen zu befolgen, wenn dieses Land den Kurs finanziert.

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 11. Juni 2014 19:14

Die Prüfungen werden ja nicht unbedingt nur vom deutschen Staat bezahlt. Bei den B2 und C1-Prüfungen zum Beispiel dürften die meisten Teilnehme die Prüfungsgebühren selbst bezahlen. Wenn davon die Prüfer nicht anständig bezahlt werden können, so sind die Prüfungsgebühren eben einfach zu niedrig.

Schuld an der schlechten Honorierung der Prüfer sind aber in erster Linie nicht die Prüfungszentren, sondern die Prüfer selbst.

Wieso lassen sich denn eigentlich so viele Prüfer die Preise von den Prüfungszentren vorschreiben? Der Kunde sagt also sozusagen wie viel er für eine Leistung bezahlt.

Gehe ich etwa zu einem Friseur und sage, dass ich 10 € für eine Frisur bezahle und wenn er das nicht macht ich wieder gehe? Wenn ich so agiere, muss ich gar nicht selber gehen, weil der Inhaber mich wahrscheinlich hochkant rausschmeißt.

Oder ich gehe zu einem Steuerberater und sage: " Sie machen mir für 100 € die Steuer oder Sie bekommen den Auftrag nicht!"

Das ist schon mal der erste Fehler, den viele Prüfer machen. Der zweite ist, dass man keine anständigen Honorare fordert. Ich würde auch nicht pro Teilnehmer abrechnen, denn auch die Vorbesprechungszeit ist für mich Arbeitszeit und wenn sich die Prüfung in die Länge zieht muss es auch nicht unbedingt meine Schuld sein.

Angemessen finde ich also weiterhin 60 € für eine Zeitstunde. Berechnet wird ab 1 Stunde im Halbstundentakt und Vor- und Nachbereitungszeit werden mitberechnet. Billiger mache ich das einfach nicht. Ich muss ja schließlich auch nicht von den Prüfungen leben.

Ich hatte vor einiger Zeit den ganzen Tag Prüfungen abgehalten und mein übliches Honorar ausgehandelt. Da sehr viele Prüfungsteilnehmer geprüft wurden, gab es vielleicht so 10 Prüfer. Die meisten Prüfer haben sich ein Honorar von ich glaube 7 € pro Teilnehmer bei einer B2-Prüfung aufzwingen lassen. Sie sind dann am späten Nachmittag mit weniger als der Hälfte an Geld nach Hause gegangen. Und das für die gleiche Arbeit. "Ihr seid selbst daran schuld" habe ich mir nur gedacht. "Und schadet darüber hinaus noch allen anderen Prüfern". Dem Prüfungszentrum würde ich hier aber keinen Vorwurf machen.

Es ist aber nicht so ganz aussichtslos, denn einige Kollegen habe ich schon davon überzeugt und die machen es jetzt ähnlich. Es bleibt zu hoffen, dass sich dem mehr Prüfer anschließen.

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 12. Juni 2014 00:43

Nadine Pläsier schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das wäre natürlich schön, wenn man einfach so
> gemeinsam einen Preis festlegen könnte, aber da
> wir freiberuflich arbeiten, würde das unter das
> Kartellgesetz fallen und das als Kartell
> eingestuft werden, also als nicht legal. Zumindest
> wurde uns das bei einer Veranstaltung der GEW
> mitgeteilt. Auch für Kurse dürfen wir mit anderen
> Dozenten leider keine Preisabspachen treffen. Das
> könnte Ärger geben ...

Naja, die GEW vertritt die Interessen der Bildungsträger. Lehrkräfte können sich sehr wohl darauf verständigen, dass sie einen bestimmten Honorarsatz nicht unterschreiten. Abgesehen davon glaubt die GEW selbst nicht, dass die Lehrkräfte "freiberuflich" tätig sind, sonst hätte sie gewisse Verfahren gegen Träger gar nicht geführt. Bei welcher GEW-Veranstaltung ist das denn erzählt worden?

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 12. Juni 2014 12:04

Georg321 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nadine Pläsier schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Das wäre natürlich schön, wenn man einfach so
> > gemeinsam einen Preis festlegen könnte, aber da
> > wir freiberuflich arbeiten, würde das unter das
> > Kartellgesetz fallen und das als Kartell
> > eingestuft werden, also als nicht legal.
> Zumindest
> > wurde uns das bei einer Veranstaltung der GEW
> > mitgeteilt. Auch für Kurse dürfen wir mit
> anderen
> > Dozenten leider keine Preisabspachen treffen.
> Das
> > könnte Ärger geben ...
>
> Naja, die GEW vertritt die Interessen der
> Bildungsträger. Lehrkräfte können sich sehr wohl
> darauf verständigen, dass sie einen bestimmten
> Honorarsatz nicht unterschreiten. Abgesehen davon
> glaubt die GEW selbst nicht, dass die Lehrkräfte
> "freiberuflich" tätig sind, sonst hätte sie
> gewisse Verfahren gegen Träger gar nicht geführt.
> Bei welcher GEW-Veranstaltung ist das denn erzählt
> worden?

Wenn ich das höre, klingt es für mich in der Tat so, als ob die GEW gegen die DaF-Lehrkräfte arbeiten würde. Und das tut sie wohl auch.

Preisabsprachen, Verstöße gegen das Kartellrecht? Das ist an Lächerlichkeit kaum zu übertreffen. Immerhin ist der DaF-Markt ein Markt, auf dem kaum ein Gesetz nicht gebrochen wird. In der Regel aber zu Lasten der Lehrkräfte ...

Und Preisabsprachen sind sicher etwas anderes als Fragen an Kollegen, wie viel sie denn nehmen. Kartellverstöße spielen sich in einer ganz anderen Liga ab.

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Yavanna ()
Datum: 28. Januar 2017 01:31

Hmm.. Ich habe mir das jetzt mal alles durchgelesen und frage mich ernsthaft was diese Diskussion soll. Ich bin Prüfer und Bewerter, ich weiß also wovon ich rede.

1. Preisabsprachen bei gewerblichen Produkten sind illegal, weil sie gegen Kartellrecht verstoßen. Georg liegt da vollkommen richtig.

2. Eine Schule verdient an einer A1-C1 telc Prüfung ca 150-200 Euro und eine mündliche Prüfung dauert ca. 15-20 Minuten.

3. Die Prüferlizenz selbst kostet zwischen 75-130 Euro (hängt davon ab, ob man sie online ablegt oder als Seminar). Diese ist für 3 Jahre gültig.

4. 150-200 Euro sind Einnahmen ohne Steuern, das heißt, die Schule muss diese auch noch abführen. = Da bleiben gerade mal 80-90 Euro übrig. Wieso sollte denn dann jemand pro Teilnehmer 60 Euro zahlen? Dann bleibt doch gar kein Gewinn, wodurch das Gebäude, Strom, Sekretäriat, Werbungskosten etc. bezahlt werden können.

5. Prüfungen müssen daher eine WIN WIN Situation bleiben, nur wenn ein Träger damit auch Gewinn macht, wird er Prüfungen veranstalten und mich für diese buchen.

6. Selbstverständlich können wir als Prüfer Preise ansagen, aber die sollten wie gesagt ökonomisch nachvollziehbar sein (siehe meine Rechnung).

7. Telc nimmt zum Beispiel dem Träger 10 Euro pro Bewertung Schreiben ab. Wenn das von einem Bewerter stattdessen korrigiert wird, sollte jeder der zwei nötigen Bewerter nicht mehr als 5 Euro verlangen... das ist fair, zumal du keine Randbemerkungen machen musst. Ich persönlich benötige für eine sorgfältig durchdachte Bewertung auf der Niveaustufe A/B maximal 5 Minuten. Sollte das viel länger dauern, zumal man keine Textkorrektur machen muss, sollte man das lieber nochmals üben.

Ich bin diese Ammenmärchen leid. Geschwätzt von "unter dem Mindestlohn" und dann nicht kapieren, dass die 8 oder 10 Euro für 15 Minuten gezahlt werden und das auch noch doppelt (also pro Paar 2x). Wer selbstständig ist, sollte rechnen können.

Was ich hier über die VHS gelesen haben, würde ich gerne mal als Scan sehen, liebe Estha. Denn ich prüfe für die VHS und nehme an, dass sie allen Prüfern die gleichen Konditionen anbieten und diese sind überdurchschnittlich gut.

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Yavanna ()
Datum: 28. Januar 2017 01:36

Komisch, ich bin für die VHS als Prüfer tätig und ich glaube kaum, dass die bei mir eine andere Gebührenordnung anwenden, als bei dir.

Den "Schrieb" würde ich gerne mal als Scan sehen, da ich das ehrlichgesagt nicht glaube. Die VHS zahlt sehr gut, wieso ausgerechnet bei dir anders?

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: ainja ()
Datum: 31. Januar 2017 12:48

Warum bezweifelst Du das? Von welchen angeblich bundesweit allgemein Gebührenordnungen sprichst Du?
Natürlich hat jede VHS andere Sätze, jede Stadt zahlt anders, mal mehr, mal weniger gut: Sowohl Kurs- als auch Prüferhonorare. Und einige Angebote von VHS'en für verschiedene Prüfungsformate (Aufsicht, mündliche Prüfungen, Orientierungskurse ...), die mir ins Haus flattern, sind in der Tat, wie oben von der Posterin erwähnt wurde, beleidigend.

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 06. Februar 2017 20:31

Zum Beitrag von Yavanna vom 28.01.2017 möchte ich noch anmerken:

Punkt 7: Hier stimme ich überein. 12 Bewertungen pro Stunde ergibt 60 € und das ist akzeptabel.

Punkt 1: Sprachunterricht ist kein Gewerbe. Sonst müsste man auch Gewerbesteuer bezahlen. Ob hier Absprachen erlaubt sind oder nicht, müsste wohl erst die Rechtsprechung zeigen.

Punkt 2-5 sind nicht relevant. Warum sollte sich jemand für die Preise seiner Kunden interessieren? Der von einem Friseursalon beauftragte Anstreicher interessiert sich doch auch nicht dafür, ob der Haarschnitt dort 20, 30 oder 100 € kostet. Er muss vielmehr einen Preis festsetzen, der es ihm erlaubt seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Als Selbständiger ist es doch so, dass der Selbständige seinem potenziellen Kunden ein Angebot macht und nicht umgekehrt. Das zeigt aber mal wieder, dass die VHSsen ihre Lehrkräfte und Prüfer wie Angestellte behandeln. Glücklicherweise bewegt sich da ja im Moment einiges.

Wenn man von dem finanziellen Aspekt absieht, gibt es ein weiteres Problem, welches die TELC-Prüfungen zur Farce macht. Es ist einfach nicht akzeptabel, dass sich eine Sprachschule die Prüfer selbst aussuchen kann.
Ein Aspekt für die Auswahl ist natürlich der Preis, aber es spielt vielleicht eine noch größere Rolle, welche Durchfallquote ein Prüfer so hat. Natürlich bucht eine Sprachschule lieber einen Prüfer, der die Prüfung sehr lasch handhabt und immer alle Augen zudrückt. Das ist nur allzu verständlich. Man stelle sich so etwas aber einmal bei einer Fahrprüfung vor!

Die sauberste Lösung dürfte hier zumindest sein, dass die TELC festangestellte Prüfer zu den mündlichen Prüfungen schickt. Ich fände das auf jeden Fall besser als die aktuelle Handhabung.

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Joann Joanna ()
Datum: 13. August 2017 16:28

Hallo zusammen,

schreiben Sie mir bitte. Wie hoch ist Honorar. Ich fange als Prüferin an und ich weiß nicht, wie das alles mit Honorar aussieht.

Vielen Dank

LB

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Sima333 ()
Datum: 25. Dezember 2017 20:07

Liebe Joann Joanna,

welche Prüferlizenz hast du denn?
Jede Sprachinstitution zahlt anders. Selbst die vhs ist nicht einheitlich.

Ich bin bei verschiedenen Institutionen tätig gewesen oder habe Angebote erhalten.

Für die mündliche DTZ Prüfung habe ich Honorare pro Prüfling von 8-11 Euro oder 35 Euro pro UE (mit Vor-und Nachbereitung) erhalten.

Für B2 Telc Prüfungen 11-12 Euro je nach Institution.

Das Honorar für die schriftliche Aufsicht ist noch krasser:
Manche zahlen für die Aufsicht "nur" 80 Euro pauschal. Da man ja nix tut außer dasitzen.

Andernorts werden 35 Euro pro UE incl. Vor-und Nachbereitung gezahlt oder 10 Euro pro Prüfling. Positiv habe ich da noch in Erinnerung, dass ich für 20 TN angefragt wurde und nur 18 TN erschienen, dennoch habe ich die 20 Euro x 10 =200 erhalten.

Manche zahlen Fahrgeld von 0,12 cent bis 0.30 Cent/km und manche zahlen kein Fahrgeld.
Eine Kollegin hat erzählt, dass sie anstatt Kilometergeld 2 UE zusätzlich abrechnen darf.

Wichtig bei einer Prüfung ist, dass der Ko-Prüfer nicht nach Zeit bezahlt wird und man selbst nach Teilnehmerzahl.....dann prüft der Ko-Dozent evtl. über die vorgegebene Zeit.
Also immer die Uhr im Blick behalten.

Honorare kann man versuchen auszuhandeln, ist aber echt schwierig. Am besten sich gleich die "passenden" Institutionen auszusuchen.
Viele Grüße

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Re: Prüferhonorar bei TELC-Prüfungen
geschrieben von: Jana Trestikova ()
Datum: 14. Juni 2018 19:02

Hallo zusammen.
Nur kurz:
60 EUR pro Zeitstunde für die schriftliche Prüfung sind fair.Oder als Alternative: 100 EURPauschale für den DTZ und ab B2 140-160 Pauschale.
Mündliche Prüfung:10 pro Prüfling im DTZ
Ab B2 12-16 EUR. ALLES ANDERE ist Quatsch.
Die Prüfungszentren bekommen 93 EUR pro DTZ Prüfling, 18 pro LID

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