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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Nena ()
Datum: 08. Mai 2015 22:39

Anja211 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo Nena,
>
> ich bin in einem Monat 34. Was meinst du mit einer
> allgemeinbildenden Schule? Würde mich in der Tat
> sehr interessieren.
>
> Grüße
> Anja


Liebe Anja,

tut mir leid, dass ich so spät antworte, aber ich habe Deine Frage eben erst entdeckt. Ich meine die "richtigen" Schulen mit Kindern und Jugendlichen, das Lehramt. Frag mal bei der nächsten Uni oder im Kultusministerium, was Du noch machen musst, um an einem Gymnasium o.ä. zu unterrichten. Mit 34 bist Du zu jung, um Dein Leben als IK-Dozentin zu fristen!

LG
Nena

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Bernd Radnitz ()
Datum: 28. Januar 2018 11:55

Der Beitrag von Anja211 ist schon älter und sie hat für sich anscheinend auch eine Lösung gefunden. Da solche Beiträge im Archiv aber trotzdem noch von anderen Dozenten gelesen werden, will ich einige grundlegende Infos bzgl. Scheinselbständigkeit geben.

Theoretisch ist es ganz einfach:
Scheinselbständig ist, wer fast ausschließlich von einem Auftraggeber abhängig ist und seiner Weisungsbefugnis unterliegt, von ihm aber unter Umgehung der Sozialversicherungspflicht bezahlt wird.

Praktisch ist es meist nicht so einfach. Jeder Dozent unterliegt irgendwie einer Weisungsbefugnis, schon weil Termine und Ort vorgegeben sind.
Es gibt eine Reihe von mehr oder weniger deutlichen Hinweisen und Fakten. Aus der Summe dieser Hinweise kann entschieden werden, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Ein einzelner Hinweis oder Fakt ist selten ausschlaggebend.

Anbei die von Anja211 genannten Fakten und meine Einschätzung.

1.
Eine Teilnahme an internen Lehrerkonferenzen ist Pflicht.
Das ist ein eindeutiger Hinweis auf Scheinselbständigkeit. Allerdings hat Anja211 im späteren Post geschrieben, dass nach einem Gespräch mit dem Auftraggeber die Teilnahme doch nicht verpflichtend ist. Also doch kein eindeutiger Hinweis.

2.
Klassenzimmer muss aufgeräumt werden (Stühle rücken und putzen).
Das ist sicher nicht Aufgabe eines selbständig tätigen Dozenten, also Hinweis auf Scheinselbständigkeit.

3.
PFLICHTteilnahme an 2,5h Workshop.
Analog zum ersten Punkt „Lehrerkonferenz“. Deutlicher Hinweis auf Scheinselbstständigkeit, wenn es dabei bleibt.

4.
Seit 3 Monaten bei EINEM Träger tätig
3 Monate alleine sind kein Hinweis auf Scheinselbstständigkeit oder nicht. Wenn aber das ganze Jahr lang nur bei einem Auftraggeber gearbeitet wird, ist das kein Hinweis mehr, sondern normalerweise der Beweis für Scheinselbstständigkeit.

Um das zu vermeiden, gibt es die Grenze von 1/6 pro Jahr. Wer =>mehr<= als ein Sechstel pro Jahr bei einem anderen Bildungsträger arbeitet, ist normalerweise nicht scheinselbständig.

Einige weitere Hinweispunkte sind hier aufgeführt:
Scheinselbständigkeit bei Dozenten



Anhand der vorliegenden Informationen würde ich auch eher zum Schluss Scheinselbständigkeit kommen. Ich formuliere es aber bewusst vorsichtig.

Wer eine sichere Statusfeststellung haben will, kann dies bei der deutschen Rentenversicherung machen. Der aktuell gültige Link (Januar 2018) ist:
[www.deutsche-rentenversicherung.de]

Eine Feststellung der Scheinselbständigkeit und damit die Feststellung eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses kann deutliche Vorteile haben. Der Dozent ist dann fest angestellt – mit allen Vorteilen (Monatsgehalt, Urlaub, Kündigungsschutz usw.).

Sicherheitshalber aber noch ein Hinweis:
Auch selbständige Dozenten sind als Lehrende grundsätzlich Rentenversicherungspflichtig.
Manche Dozenten sind aber nicht angemeldet und zahlen keine Rentenversicherung.
Eine Anfrage zur Statusfeststellung der Scheinselbstständigkeit würde evtl. Kontrollen und Nachzahlungen durch den Dozenten provozieren.

Bernd Radnitz

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: bobaka ()
Datum: 29. Januar 2018 13:08

@B. Radnitz:
Im Ganzen guter Beitrag, der sicher hilfreich ist für viele hier.

Ergänzen möchte ich noch, dass annehmbare Arbeitsbedingungen, die bei Scheinselbständigkeit NICHT vorliegen, auch ein Ausdruck der Wertschätzung für die gute Arbeit einer Lehrkraft sind. Wo das nicht geboten wird, sollte man auch gar nicht erst hingehen. Denn im umgekehrten Sinne handelt es sich um einen Auftraggeber, den man wegen seiner Kaltschnäuzigkeit im Business-Bereich auch nicht wertschätzen kann.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: integra1960 ()
Datum: 29. Januar 2018 16:31

Und von mir der immergleiche Hinweis:

Dadurch dass sich viele unrechtmäßig der Rentenbeitrags-Zahlung entziehen, wird nie eine solidarische Front unter den Integrationsleitern entstehen. Nur gemeinsam könnten wir es schaffen, bessere Bedingungen zu erzwingen.

Wer aber Monat für Monat mit 600 Euro mehr nach Hause geht und auf Rentenbeihilfe im Alter oder Versorgung durch den Ehegatten hofft, schwächt die Schlagkraft derer, die um Honorarerhöhungen und Sozialbeitrags-Beihilfen bitten.

Das ist Schwarzarbeit und Schwarzarbeit unterhöhlt unser gutes System und korrumpiert alles. Besonders ärgert mich das bei Kolleginnen aus dem korruptionsgeschüttelten Osten.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: bobaka ()
Datum: 03. Februar 2018 04:21

Gegen den "korruptionsgeschüttelten Osten" möchte ich mich in aller Form verwahren, denn ich lebe selber hier. Vielmehr ist es ja so, dass der gesamte DaF-Arbeitsmarkt eher halbseiden ist, weil sich hier so viele Privatanbieter tummeln, von denen viele eben mit halbseidenen Geschäftspraktiken arbeiten.
Rentenbeiträge zahlen kann man von den Hungerlohn-Honoraren ohnehin nicht, und Solidarität unter den scheinselbständig beschäftigten Lehrkräften wird man auch nicht erreichen können.

Vielmehr sollte man darau setzen, diese Art von Lehrtäigkeit wieder in staatliche Hände zu legen, wo nach Tarif bezahlt wird und sich niemand unter Druck von einem halbseidenen Betreiber einer Privatklitsche mehr setzen lassen muss.

Neoliberalismus ist nun mal out und hat gezeigt, dass dieser die Probleme nur verschärft anstatt sie zu lösen.


Zitat

Besonders ärgert mich das bei Kolleginnen aus dem korruptionsgeschüttelten Osten.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: aw ()
Datum: 05. Februar 2018 19:00

Genau das meint integra1960 - anstatt Eigenverantwortung zu übernehmen und mit der Schwarzarbeit aufzuhören (ja, das ist es auch meiner Meinung nach, wenn man die RV-Beiträge hinterzieht), wird die alleinige Schuld sofort auf die Kursträger geschoben.

Irgendwie ein Spiegelbild der Gesellschaft: Die Schuld liegt immer bei den anderen, und wenn andere Illegales tun, darf ich das auch. Für jeden zählt nur der eigene Vorteil.

Dass die fehlende Perspektive auf Besserung vor allem durch die fehlende Solidarität der Lehrkräfte bedingt ist, und das wiederum hauptsächlich wegen der RV-Zahlung, war schon vor ca. 10 Jahren der Grund für mich, diesen Beruf endgültig zu verlassen. Man sieht, es hat sich nichts geändert.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: bobaka ()
Datum: 08. Februar 2018 09:36

Das ist natürlich eine Zustandsbeschreibung, die voll zutrifft. Insofern kann ich voll zustimmen. Auch, dass man den Beruf an den Nagel hängen sollte, wie Sie es gemacht haben. Über die Ursachen allerdings könnte man noch lange debattieren; das ist hier schon oft genug geschehen, und deswegen unterlasse ich es hier, alte Kamellen zum x-ten Male zu wiederholen.

Zitat

Dass die fehlende Perspektive auf Besserung vor allem durch die fehlende Solidarität der Lehrkräfte bedingt ist, und das wiederum hauptsächlich wegen der RV-Zahlung, war schon vor ca. 10 Jahren der Grund für mich, diesen Beruf endgültig zu verlassen. Man sieht, es hat sich nichts geändert.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 09. Februar 2018 14:23

"Dass die fehlende Perspektive auf Besserung vor allem durch die fehlende Solidarität der Lehrkräfte bedingt ist, ..."

Naja, wir leben in einer Demokratie und da hat sich die Mehrheit eben für Politiker und Parteien entschieden, die es genau so haben wollen, wie es jetzt ist. Die Mehrheit will, dass 25% heute im Niedriglohnsektor arbeiten und dass 40% später keine nennenswerte Rente bekommen werden. Ist in einer Demokratie kein Problem, denn da herrscht die Mehrheit und das ist gerecht. So ungefähr hat man es in der Schule gelernt.

Dagegen schreibt ein Bernie Sanders:

"In einer Zeit massiver Wohlstands- und Einkommensungleichheit verlieren Menschen das Vertrauen in die Demokratie – die Regierung des Volkes durch das Volk und für das Volk. Sie erkennen mehr und mehr, dass die globale Wirtschaft so strukturiert ist, dass sich die an der Spitze auf Kosten aller anderen belohnen. Das macht die Menschen wütend."
[www.freitag.de]

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: bobaka ()
Datum: 13. Februar 2018 07:07

Ja, Georg321, Bernie Sanders hat Recht. Mir scheint, dass heute hierzulande eine sozial gerechte Politik wohl darin besteht, ehemalige soziale Errungenschaften wieder herzustellen, die es schon mal gab und die im Zuge der neoliberalen Politik abgeschaffzt wurden wie z.B. in puncto sachhgrundlose Befristung von Arbeitsvereträgen oder Parität bei der Beteiligunbgf der Sozialpartner an den Sozialabgaben wie z. B. Rente- und Krankenversichedrung. Gab es ja alles schon, wurde dann abgeschafft, und jetzt bringt die SPD diese alten Dinge wieder auf den Tisch..ob so wirklich wegweisende Fortschrittspolitik aussieht, würde ich stark bezweifeln.

Übrigens kann man in einer Gesellschaft, wo jahrzehntelang Konkurrenztverhalten schon z. B. in der Schule geförderrt wurde, nicht erwarten, dass sich nachher u.a,. auch Daf-Lehrkräfte unter den herrschenden miesen Bedingungen solidarisch verhalten...leider. Ich selber bin daher gut damit gefahren, auf individuelle Lösungen zu setzen und aus DaF auszusteigen statt auf eine kollegiale Solidarität zu warten, die niemals kommt.

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