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Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Anja211 ()
Datum: 17. März 2015 18:48

Liebe Kollegen,

seit 3 Monaten arbeite ich bei einem privaten IK-Träger als freiberufliche DaZ-Lehrkraft. Ich habe auch einen Honorar-Vertrag. Zu den Aufgaben gehören die Lehrtätigkeit, die Vorbereitungen und Korrekturen. D.h. ich bekomme meine 20€ pro UE, unabhängig davon, wie viel und wie lange ich mich vorbereite u.s.w. Ist ja überall so.

Ich habe auch eine "Betreuungslehrerin" bekommen, die mich fast täglich kontrolliert bzw. mir erzählt, wie ich was unterrichten soll. D.h. wir sprechen fast täglich zwischen 15 - 30 Min..
1 x Woche haben wir 30 Min. lang eine Lehrerkonferenz, so eine Art Informationsaustausch.
Nach dem Unterricht muss ich das Klassenzimmer in Ordnung bringen, d.h. Tische und Stühle richten und Radiergummi-Krümmeln wegwischen.
Jede Woche haben die Schüler dieser Schule einen 4-seitigen Test nach dem vergangenen Stoff zu schreiben, den ich natürlich korrigiere.
Und es wird erwartet, dass ich als LK meinen eigenen Zusatzmaterial (z.B. Übungen, Tests, Grammatik-Blätter) entwerfe und den anderen Kollegen zur Verfügung stelle. Steht sogar im Vertrag.

Ich habe das alles als Regel akzeptiert und mitgemacht, bis es vorkurzem kam, dass ich an einem 2,5 stündigen Work-Shop teilnehmen muss, ich betone das "MUSS", in dem mir ein erfahrenerer Kollege erzählt, wie man in dieser Schule unterrichten soll. Vorher wird er bei mir hospitieren.

Mir passt der Termin nicht. Und die Kollegen sagen, dass ich muss. Wie findet ihr das?
Abgesehen davon, dass ich für diese 2,5 Std. kein Geld bekomme, muss ich meinen anderen Termin (Privatunterricht), das mir Geld bringt, absagen.

Habt ihr da Erfahrung / Vorschläge? Ich wollte mich zuerst erkundigen, bevor ich meinem Auftraggeber Grenzen setze.

Freue mich auf eure Antworten!
Grüße

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 18. März 2015 11:54

Hallo,

sieht klar nach Scheinselbständigkeit aus.
Wenn der Auftraggeber auf diese ganzen Dinge Wert legt, bist du in Wirklichkeit angestellt und keine Honorarlehrkraft, unabhängig davon, was in deinem Vertrag steht.

Entscheidend ist das, was su tatsächlich machst.
Ich empfehle dir, den Träger beim Zoll zu melden, denn er macht sich strafbar - er führt für dich keine Spozialversicherungsbeiträge ab. Ich betone, dass er sich strafbar macht, keinsefalls du.

LG!


Benjamin Kühn

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 18. März 2015 16:03

Das nennt man Scheinselbständigkeit. Ist illegal, der "Scheinauftraggeber" macht sich strafbar.

Ich empfehle ebenfalls eine Anzeige beim Zoll.

Aber auch abgesehen vom juristischen Standpunkt sollte man sich solche widerlichen Verhaltensweisen nicht gefallen lassen.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 18. März 2015 19:32

Lass Dich nicht ausnehmen von Deinem Auftraggeber und setze ihm unbeingt Grenzen.
Da Du nut für den Unterricht von tatsächlich gehaltenen Stunden bezahlt wirst, brauchst Du alles Andere NICHT zu machen (z.B. Aufräumen, Hospitieren usw.).

Den anderen Kollegen gebe ich Recht, das ist illegal, was die machen, und eigentlich wäre eine Anzeige beim Zoll wegen Hintereziehung von Steuern und Sozialabgaben fällig. Denn Du wirst behandelt wie ein Angestellter, obwohl Du es offiziell nicht bist.

Und: gib niemals Deine Unterrichtsentwürfe bzw. eigenea Material ab; das ist urheberrechtlich Dein geistiges Eigentum, und Du bist nicht verpflichtet, das kostenlos an Andere abzugeben.

Dein Honoratvertrag hat viele legale Fallstricke, die Du mit Recht zu Deinen Gunsten anfechten könntest.

Vorschlag.
Versuche, das Ganze mit Deinem Auftraggeber vernünftig zu klären unbd setze ihm die Grenzen. Geht er nicht darauf ein, kannst Du Dir ja immer noch überlegen, wie Du reagieren willst. Ich würde den Laden sofort verlassen, denn solche "StellenQ" gibt es wie Sand am Meer, und ich wäre mir einfach zu schade, zu solchen Bedingungen zu arbeiten. Als Honorarkraft hast Du sowieso das Recht, von einen auf den anderen Tag aufzuhören; Du bist an keine Termine gebunden.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Anja211 ()
Datum: 18. März 2015 20:43

Vielen Dank!
Ich möchte mit ihm dem nächst darüber reden, fürchte aber (so wie ich ihn kenne), dass ich ihn eher als Auftraggeber vergessen muss. Alle 8 Kollegen machen das ja, bekommen das auch nicht bezahlt und scheinen nicht unzufrieden zu sein. Ich werde somit ein schwarzes Schaf im Team :(

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 19. März 2015 06:05

Das musst Du nicht fürchten. Wenn Du unter solchen Bedingungen weiter arbeiten möchtest, findest Du genügend Angebote. Das ganze Forum hier ist voll von solchen Traumjobs.

Dass Du hier die Frage überhaupt erst gestellt hast, ist schon ein Fortschritt. Lass Dir von keinem einreden oder komme nicht auf den Gedanken, dass Du ein schwarzes Schaf bist. Das schwarze Schaf hier ist einzig und allein Dein "Auftraggeber". Er ist mehr als das, er ist ein Verbrecher.

Versuch einfach, aus dem ganzen IK-Markt auszubrechen. Wenn Du es nicht tust, schadest Du nur Dir selbst. Ich habe mehrmals in diesem Forum geschrieben, wie Dir das gelingen kann.

Viel Erfolg!

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 19. März 2015 12:55

Zu:

"Ich betone, dass er sich strafbar macht, keinesfalls du."

Mit dieser Aussage bin ich jetzt etwas vorsichtig. Gestern wurde bekanntlich in Augsburg ein bekannter Politiker verurteilt, weil er seine Ehefrau als Scheinselbständige beschäftigt hat. Aber in diesem Fall erhielt auch die Frau selbst einen Strafbefehl - wegen Beihilfe zu einer Straftat.
[www.sueddeutsche.de]

Ich kann mir zwar noch nicht vorstellen, dass dies bei Lehrkräften ähnlich ausgehen würde, nachdem bisher die Gerichte in den meisten Fällen sagten "doch, ihr seid schon selbständig", aber der Fall zeigt: ganz auf der sicheren Seite ist man nicht.

E.D.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 19. März 2015 13:14

Hallo Anja211,

schließe mich DaF2000 an. Du hast zwei Möglichkeiten:

1. Dich fügen, alles so machen, wie es dein Auftraggeber will. Folge: Du wirst keinen Ärger haben, dein AG wird so weitermachen wie bisher und sich freuen, dass er eine weitere Dumme gefunden hat, die alles kritikolos hinnimmt.

2. Dir nicht alles gefallen lassen, deinen Kollegen zeigen, dass man eben nicht alles mitspielen muss, ebenso deinem AG. Wenn du Pech hast, bekommst du keinen weiteren Job von deinem AG. Solche Jobs gibt es wie Sand am Meer.

Ansonsten: Dich mittelfristig so orientieren, dass du nicht von solchen "Klitschen" abhängig bist, deinen Privatschülerstamm aufbauen, etc.

Je mehr Leute nach Option 1 handeln, desto eher wird es so weiter gehen wie bisher, möglicherweise werden die Sprachschulen auch noch dreister.

Je mehr Leute nach Option 2 handeln, desto eher wird sich in dem ganzen Markt was ändern.

Wenn du Tipps willst, darfst du mich gerne kontaktieren, siehe dazu auf meiner Website:

http://deutsch-fuer-aerzte.de

LG!


Benjamin Kühn

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 19. März 2015 22:06

Erwin Denzler schrieb:
-------------------------------------------------------
> Zu:
>
> "Ich betone, dass er sich strafbar macht,
> keinesfalls du."
>
> Mit dieser Aussage bin ich jetzt etwas vorsichtig.
> Gestern wurde bekanntlich in Augsburg ein
> bekannter Politiker verurteilt, weil er seine
> Ehefrau als Scheinselbständige beschäftigt hat.
> Aber in diesem Fall erhielt auch die Frau selbst
> einen Strafbefehl - wegen Beihilfe zu einer
> Straftat.
> [www.sueddeutsche.de]
> re-frau-von-georg-schmid-ueberraschend-verurteilt-
> 1.2368625
>
> Ich kann mir zwar noch nicht vorstellen, dass dies
> bei Lehrkräften ähnlich ausgehen würde, nachdem
> bisher die Gerichte in den meisten Fällen sagten
> "doch, ihr seid schon selbständig", aber der Fall
> zeigt: ganz auf der sicheren Seite ist man nicht.
>
> E.D.


Hallo Erwin,
ob die Gerichte das in den meisten Fällen sagen steht nicht fest, denn es gibt keine Übersicht über sämtliche Urteile in der Sache. Die GEW behauptet zwar, dass die Gerichte das alle so sehen, womit die GEW eigentlich eine Arbeitgeberposition vertritt, aber wie nun die Summe der Urteile aussieht ist der GEW sicher nicht bekannt. Eine Kollegin von mir wurde als abhängig Beschäftigte anerkannt, das bleibt der Gewerkschaft leider verborgen, weil sie einfach zu wenig Kontakte zu den Lehrkräften hat.

Eine andere Frage ist, wie der § 7 SGB IV in den letzten Jahren verändert wurde. Zu bestimmten Zeiten und bei bestimmten Fassungen dieses Paragraphen wären wohl alle Lehrkräfte als abhängig Beschäftigte anerkannt worden. Aber der Staat fördert ja schon lange die "Selbstständigkeit", und wahrscheinlich ist deshalb der Paragraph entsprechend umgeändert worden. Die Frage ist also nicht so sehr, was man denn nun ist, sondern wie Selbstständigkeit bzw. abhängige Beschäftigung definiert sind. Mir ist zB nicht klar, warum Lehrer an Schulen nicht als Selbstständige gelten. Sie sind viel weniger eingebunden in den Betriebsablauf als Lehrkräfte in Integrationskursen. Man könnte das "Erfolgsmodell" der Integrationskurse doch auf die Schulen ausweiten. Das würde den Krankenstand und den Unterrichtsausfall rapide senken. Im Ernst, wieso leben Lehrer in der Sicheren Beschäftigungszone, während unsereins nur pro geleisteter Unterrichtsstunde bezahlt wird? Wieso fordert die GEW für uns lausige 30 € und für die angestellten Lehrer ein Beamtengehalt? Von mir aus können die Lehrer gerne mehr verdienen, aber wieso lässt die GEW uns prekär Arbeitende hinten rüber fallen? Die Spaltung der Gesellschaft geht mitten durch die Gewerkschaft. "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ist nur ein hohler Spruch der GEW, wir werden davon systematisch ausgeschlossen.
Wenn die GEW für Lehrer das fordern würde, was sie für uns fordert, dann würden sämtliche Lehrer austreten, weil sie sich einfach verkauft fühlen würden.
Leider orientieren sich der DGB und die Parteien an dem, was die GEW vorgibt, das ist genau der Grund, warum es in der Sache nicht vorangeht.
Viele grüße
Georg

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 20. März 2015 09:38

Hallo Anja211,

zur Bekräftigung all dessen, was bisher zu diesem Themas gesagt wurde, und um Dich zu ermutigen, es nicht weiter so wie bisher laufen zu lassen, sondern etwas zur Veränderung der eigenen Lage zu tun, zitiere ich folgendes bekannte Sprichwort:

"Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!"

Viel Glück!

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Anja211 ()
Datum: 20. März 2015 14:49

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Der "Chef" ist jetzt für 3 Wochen im Urlaub (der kann sich das leisten :)). Ich habe heute die Gelegenheit genützt, da alle Kollegen heute gejammert haben, dass sie fix und fertig seien, und mit jedem einzelnen darüber gesprochen. Zu meinem Erstaunen stimmten sie mir völlig zu. Sie sind damit auch unzufrieden, meinen aber, dass es in allen IK-Schulen so sei.

Als nächstes bespreche ich das mit dem Chef. Ich hoffe auf seine gute Laune nach dem Urlaub :)

Ich habe noch eine Frage: wo finde ich die maximale Teilnehmeranzahl im IK, sowie die zugelassene Raumgröße? Ich arbeite nämlich mit einer Gruppe von 25 TN in den Räumlichkeiten (diese wechseln, je nach der Gruppengröße, innerhalb einer Woche), in welchen man das Gefühl hat, als ob wir Kühe in einem Stall seien. Schulter an Schulter und vorne der Lehrer. Es wird entsprechend sehr schnell schwül und laut. Kontrolliert das jemand vom Ministerium?

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 20. März 2015 15:07

Hallo Anja,

ich empfehle dir - wie andere - eine Anzeige beim Zoll.

Du hast "das schwarze Schaf" mit :-) markiert. Ich nehm`s als Positvbetrachtung an. Ich hatte als Hobby Schafe und über jedes Schwarze oder Buntgescheckte freute ich mich besonders, da es eben die "Buntheit" und Vielfalt in meine kleine Herde brachte.

Auf anderer Ebene ist es rassistisch von "schwarzen Schafen" im Vergleich mit Menschen zu sprechen/schreiben . Was leider heute noch in den Medien geschieht.

Auch an Daf2000: Das "schwarze/braune Schaf" ist ein besonderes und letztendlich das Urschaf.
Der Vergleich mit einem Auftraggeber ist absolut unpassend, denn der betrügt und steht im krassen Gegensatz zu meinen anmutigen, schwarzen Schafen.


Lieber Erwin,

ich finde deinen Kommentar zum Politiker und seiner Ehefrau unpassend bis "einschüchternd".

Dieser Politiker wusste sehr wohl, was er tat. Abgesprochen am Frühstücks-, Mittags-, etc-tisch oder sonst wo in der heimisch gefilzten Wohnung mit seiner Ehefrau, die ein horrendes Honorar erhielt. Also ganz andere Voraussetzungen als bei IntV-Lehrkräften.

An alle LG, Roswitha

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 20. März 2015 18:27

Hallo Anja211,

du hast mit allen gesprochen super! Das ist der erste Schritt und geht bitte,bitte diesen Weg gemeinsam - mit allen Kolleginnen und Kollegen weiter.

LG!

Benjamin Kühn

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Anja211 ()
Datum: 20. März 2015 18:36

Hallo Roswitha,

mit dem "schwarzen Schaf" meinte ich, dass die anderen Kollegen meine Einstellung und somit mich nicht akzeptieren würden. Sie arbeiten dort seit Jahren unter diesen Bedingungen (ich bin ja neu) und scheinen zufrieden zu sein, wenn sie nichts dagegen unternehmen. Ich hatte Angst, dass sie mich dann als Kollegin ablehnen würden. Ist mir nicht unwichtig.

Ich habe DaF2000 richtig verstanden, dass er mich ermuntern wollte. Danke DaF2000! Und danke an jeden einzelnen von euch!

Wenn ich mit dem Auftraggeber spreche und ihn gleichzeitig beim Zoll anzeige, dann kommt er leicht darauf, wer dahinter steht. Ich überlege gerade die Strategie, dass ich nicht sofort die Arbeit verliere.

Oder soll ich ihn zuerst anzeigen, solange er im Urlaub ist und von nichts weiß? :))

Naja, mal sehen...

Ein wunderschönes Wochenende an alle
Anja

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 21. März 2015 08:37

Ich hatte nicht vor, ein Schaf zu beleidigen. Die lesen aber normalerweise nicht in Internetforen. Ich bin zwar kein Schafexperte, aber ein Sprachexperte. Als solcher kann ich nichts Rassistisches daran erkennen, von schwarzen Schafen zu sprechen. Das ist eine harmlose Redewendung, auch Duden und Wikipedia verstehen es so.

@Anja211: Natürlich wollte ich Dich ermuntern.

Noch einmal zum Klarstellen, weil ich mir nicht ganz sicher bin, ob das richtig bei Dir angekommen ist:

Der Zoll ist nur zuständig, wenn es um scheinselbständige Beschäftigung geht.

Für die "Stallsituation" (ich will nicht noch Kühe beleidigen) und die sonstigen Bedingungen wäre eigentlich das BAMF zuständig. Gehe aber eher davon aus, dass Du dort auf taube Ohren stoßen wirst.

Rechne Dir auch mal die Zahlen das BAMF durch. Dort werden, so meine ich mich zu erinnern, immer die Teilnehmerzahlen veröffentlicht, und auch die Zuschüsse sowie die Kurszahl.

Gut zum Augenöffnen, um zu sehen, dass Dein "Chef" sich noch schlechter verhält als die meisten anderen in dieser Branche.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 21. März 2015 15:40

Hallo Anja,

würde nicht allzu lange warten. Du hast Mut, das ist super, solche Leute bräuchte die Branche öfter.

LG!


Benjamin Kühn

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 22. März 2015 15:48

Hallo Georg,

in der tat bezog sich meine Aussage "meistens" nur auf die Urteile, die ich kenne. Die weitaus meisten Urteile, die Arbeits- und Sozialgerichte fällen, werden gar nicht veröffentlicht. Da hat in der Tat niemand einen Überblick (auch nicht die DRV, weil sie nur in manchen Verfahren beteiligt ist, vor Arbeitsgerichten z.B. nicht).

Zum Vergleich mit Lehrern an Schulen, das hab ich mit Stand 2013 hier mal ausgerechnet:
Artikel Lehrbeauftragte
Ergebnis damals, 85 Euro Kosten je Unterrichtsstunde bei einem Gymnasiallehrer. Je nach Bundesland, ob Beamter oder Angestellter, und individuellen Daten wie Beschäftigungsdauer im Einzelfall unterschiedlich. Aber weit oberhalb der üblichen Honorarsätze. Dass 30 Euro da immer noch extrem wenig wären, wenn auch die Hälfte als jetzt der BAMF-Satz, ist klar. Die Honorare für IK und Lehraufträge werden nicht in Tarifverhandlungen festgelegt, sondern einseitig durch die Auftraggeber, die ein Monopol haben. So lange das reibungslos funktioniert, weil die Lehrkräfte mitmachen, ist eine grundsätzliche Änderung unwahrscheinlich.

Dass es auch anders geht, zeigen derzeit die angestellten Erzieherinnen der Kommunen und angestellte Lehrer in verschiedenen Bundesländern. Da ist die Schule oder KiTa eben mal zu, wenn gestreikt wird. Ja, die Voraussetzungen sind andere bei Honorarkräften, ist mir klar. Die Lehrbeauftragten an den Hochschulen sind letzten November zumindest mal auf die Straße gegangen, teils sogar mit Erfolg (in Bayern wurden für Musikhochschulen - Sprachlehrer/innen hatten sich kaum beteiligt - die Lehrauftragsmittel vom Ministerium deutlich erhöht, wie sich das auf die Stundensätze auswirkt muss man erst noch sehen). Eine Kollegin aus dem Sprachenbereich sagte mir dazu gestern, "das kann man nicht von oben organisieren und einen Aufruf verschicken, das muss von denen selbst kommen". Hat sie wohl recht.

Bis dahin erst mal weiter per Gerichte, Zoll, Betriebsprüfung, DRV-Widerspruch, Schreiben an Abgeordnete ... ich kann da leider noch nichts zu Optimismus beitragen. Und selbst wenn man in Sachen Scheinselbständigkeit mal Erfolg hat, ist man noch nicht bei einem E13-Gehalt, es sei denn der Arbeitgeber ist überhaupt öffentlicher Dienst. Was ja bei weitem nicht überall zutrifft.

E.D.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Nena ()
Datum: 22. März 2015 21:54

Hallo Anja,

ich arbeite auch in Integrationskursen an einer VHS. Insgesamt ist es schon die gleiche Ausbeuterei, aber wir bekommen die Konferenzen bezahlt und auch bestimmte Korrekturzeiten. Dein Chef verhält sich also noch unfairer als andere.
Was Du aber auf alle Fälle machen solltest, um Deine Lage zu verbessern: Lass die Schüler den Raum ordentlich und sauber halten!

LG
Nena
(PS: Ich bin mir nicht sicher, ob das BAMF das Unterrichten in Sardinenbüchsen gerne sieht...)

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Anja211 ()
Datum: 24. März 2015 18:31

@DaF2000: Das mit Schafen und Kühen war sehr lustig :)))

@Nena: ich habe vor 2 Wochen eine E-Mail an einen Regionalkoordinator vom BAMF gesendet. Bisher noch keine Rückmeldung bekommen.

@Benjamin: morgen findet die nächste Lehrerkonferenz (in Abwesenheit des "Chefs") statt. Ich werde den Kollegen vorschlagen, mit dem Chef zusammen zu sprechen. So eine Art "Zwergenaufstand" :)))

Herzliche Grüße an alle
Anja

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 25. März 2015 15:19

Erwin Denzler schrieb:
So lange das reibungslos funktioniert, weil die Lehrkräfte mitmachen, ist eine grundsätzliche Änderung unwahrscheinlich.

Hallo Erwin,
die Lehrkräfte machen doch schon lange nicht mehr mit, wie man in diesen Forum sieht. Man will die Arbeitgeber auf Scheinselbstständigkeit verklagen, von höheren Honoraren spricht doch keiner mehr.
Außer dem GEW-Hauptvorstand. Der sagt, dass die Lehrkräfte selbstständig sind. Man habe zwei Mal erfolglos geklagt, ergo lässt sich die Situation nicht ändern. 30 € wären schon eine tolle Verbesserung.
Das ist der Standpunkt der Gewerkschaft. Dahinter können sich die Parteien bequen zurücklehnen. Linke, Grüne und SPD haben das so übernommen. Die Linken fordern darüber hinaus noch grundsätzliche Veränderungen bei den Integrationskursen, und für die SPD reicht ein Honorar von 26 € auch schon aus. Sämtliche Konditionen eines Angestelltenverhältnisses sind damit vom Tisch.
Die Frage ist, warum die GEW uns unbedingt als Unternehmertypen sehen will? Haben Bildungskonzerne wie der DVV einen so starken Einfluss in der GEW? Das würde erklären, warum die GEW nicht auf eine rechtliche Gleichstellung mit Lehrern im Schuldienst pocht. Wenn die Gewerkschaft schon 30 € fordert, dann muss das doch in Ordnung sein, könnte man meinen. Warum sollte eine Partei mehr fordern, als die Gewerkschaft???

Im Focus war zu lesen: "Der Volkshochschulverband Baden-Württemberg sucht verstärkt nach Dozenten. „Der Markt ist leergefegt, das hat sich im letzten Jahr zugespitzt“, sagte Sabine Zolper, Leiterin der VHS Laupheim.
[www.focus.de]

Auch trotz so einer Entwicklung sieht die GEW keinen Grund, sich für gute Arbeitsbedingungen in den Integrationskursen stark zu machen. 30 € kann man kaum als gut bezeichnen.

Viele Grüße
Georg

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