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Arbeitsmarkt und Honorare

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 25. März 2015 15:42

Tja, und da wundert sich die VHS warum niemand den Job machen will. Immer wenn jemand "händeringend" nach Mitarbeitern sucht, werde ich mittlerweile sehr hellhörig. Erfreulich, dass sich der Markt langsam aber sicher dreht, dann müssen die VHSen schon was bieten, um gute Leute zu holen. Da haben die DaFler wohl einiges kapiert, gut so. Ich hoffe nur, dass die Entwicklung so weitergeht.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 25. März 2015 15:43

Ich habe es so ähnlich schon mehrmals ewähnt: Die DaF-Lahrkräfte, die in IK u.ä. unterrichten, sind entweder ...

a) Idealisten,
b) über den Partner abgesichert und von ihm ausreichend finanziell versorgt (der Job an der Klitsche, am GI oder an der VHS ist dann so etwas wie ein Ehrenamt)
c) schon dabei, sich etwas anderes zu suchen,
d) sehr schlechte und unqualifizierte Lehrkräfte oder
e) vollkommen entmutigt, die Zustände und Demütigungen haben also zur Selbstaufgabe geführt.

Jeder, der auch nur ein bisschen pragmatisch ist, seinen Lebensunterhalt (und den seiner Familie) selbst bestreiten muss, ein guter und qualifizierter Lehrer ist und sich nicht völlig mobben und entmutigen lässt, hat einen anderen Job oder seine Nische auf dem DaF-Markt, die er offensiv selbständig bearbeitet.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Anja211 ()
Datum: 25. März 2015 17:48

Hallo zusammen,

ich habe heute mit den Kollegen gesprochen. Ja, eine gute Idee, hieß es, ich soll mit dem Chef sprechen. Es würde aber nichts bringen. Ein älterer Kollege hat erzählt, er habe früher mal bereits mehrmals darüber gesprochen. Es habe nichts gebracht.
Vor einem Jahr soll der Chef den Stundensatz auf 20€ erhöht haben, unter Voraussetzung, dass die Kollegen wöchentlich an der Lehrerkonferenz teilnehmen.

Auf die Frage, ob sie dem Chef zumuten, dass er alle Kollegen - inklusive alte erfahrene Hasen - rausschmeißt, wenn sie sich weigern kostenlos zu arbeiten, haben meine Kollegen einstimmig "ja" gesagt.

Sie haben mir empfohlen, sehr vorsichtig mit ihm zu sprechen, ihn gar nicht unter Druck zu setzen.

D.h. sie haben Angst.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 25. März 2015 18:20

OK. dann ist doch alles klar. Ich mepfehle nun folgende Vorgehensweise:

Sag gar nichts und suche Dir einfach einen neuen Job. Dürfte ja nicht schwierig sein, denn diese miesen Honorarjobs gibt es wie Sand am Meer.

Wenn Du den neuen hast, höre einfach von heute auf morgen auf uznd gehe zu Deinem neuen Job.

20 Euro/UE kriegsrt Dun jetzt schon im Schnitt bei jedem besseren Anbieter, und obwohl ich immer rate, aus DaF auszusteigen, sage ich auch ganz klar, dass ein mieser Honorarjob ohne das ganze Drumherum wie bei Dir jetzt immer noczh besser ist als das, was Du jetzt hast.

Lass Dich nicht ausnehmen und geh'!

Denn: wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!

Zitat

Sie haben mir empfohlen, sehr vorsichtig mit ihm zu sprechen, ihn gar nicht unter Druck zu setzen.

D.h. sie haben Angst.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 25. März 2015 19:38

Hallo Anja,

bei meinem vorletzten Integrationskurs lief es so: der Träger hat 5 Monate lang die Fahrtkosten für die TeilnehmerInnen einbehalten. Die TN haben mich immer gefragt, wann sie denn endlich ihr Geld bekommen. Ich habe dann mit dem Träger gesprochen, der sagte, ich solle mich raushalten.
Drei Tage vor Ende des Kurses habe ich dem Chef eine Mail geschickt, er solle doch mal endlich die Fahrtkosten zahlen. Am nächsten Morgen kam ich fröhlich zum Unterricht. Die Chefin hat mich schon erwartet. Ich solle meine Sachen packen und abhauen, sie hätte Lust mich zu verprügeln. (Hat sie wirklich gesagt!)
Naja, dann habe ich 2 Monate auf mein letztes Geld gewartet, bin dann zum Anwalt gegangen. Zum Glück hatte ich schon einen neuen Job, sonst hätte ich die Miete nicht zahlen können und nichts zu essen kaufen können. Dann haben sie gezahlt, den Anwalt wollten sie aber nicht zahlen. Dann haben wir den Träger verklagt, vor dem Amtsgericht. Ich habe Recht bekommen und er musste auch den Amwalt bezahlen.

Die Teilnehmer haben Monate später ihr Fahrgeld bekommen, wie ich später erfuhr. Einfach eine Überweisung aufs Konto, ohne Abrechnung oder genaue Aufstellung. Ob der Träger alles bezahlt hat oder einen Teil des Fahrgeldes für sich behalten hat weiß ich nicht. Das lässt sich nicht feststellen, weil das BAMF nicht prüft, ob die Fahrtkosten überhaupt weitergeleitet werden.

Mein erster Träger hat mir 10 € gezahlt. Vom BAMF hat er 15 € für jede UE bekommen. 5 € davon hat er für sich behalten, und ich habe mir die 5€ vom Job-Center geholt. Der Chef hat sich ne schicke Eigentumswohnung gekauft. Gegen ihn laufen jetzt jede Menge Strafverfahren.

Meine Kollegin wurde vom Gericht als abhängig Beschäftigte anerkannt, der Chef muss ihr die RV-Beiträge nachzahlen. Soviel zu dem Märchen der GEW, dass es angeblich keinen Sinn hat, auf Scheinselbstständigkeit zu klagen.

Soweit meine Erfahrungen.

Beste Grüße ... und viel Kraft! :-)
Georg

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 25. März 2015 20:15

Zitat
Anja211
D.h. sie haben Angst.

Die scheinen dann zu der Gruppe zu gehören: ... vollkommen entmutigt, die Zustände und Demütigungen haben also zur Selbstaufgabe geführt. Was wiederum irgendwann zur innern Kündigung und zu Dienst nach Vorschrift führt.

Tragisch daran ist ja, dass die IK rein gesellschaftspolitisch und ökonomisch eine wichtige Funktion haben.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Anja211 ()
Datum: 26. März 2015 14:30

...
> Soweit meine Erfahrungen.

@Georg: das ist ja Wahnsinn!!!

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 27. März 2015 13:58

Und nun deutlicher:

@Daf2000:"Ich hatte nicht vor, ein Schaf zu beleidigen." Davon ging ich aus. "Die lesen aber normalerweise nicht in Internetforen." Scherzkeks. "Ich bin zwar kein Schafexperte, aber ein Sprachexperte. Als solcher kann ich nichts Rassistisches daran erkennen, von schwarzen Schafen zu sprechen. Das ist eine harmlose Redewendung, auch Duden und Wikipedia verstehen es so."

Ohje! Und warum heißt es dann nicht "weißes Schaf"?! Gerade in einem Fremdsprache-Forum erwarte ich etwas mehr Feinfühligkeit von den Lehrenden!

Hat sich hier noch niemand mit Rassismusgruppen befasst, vonwegen "harmlose Redewendung"?!

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 27. März 2015 14:04

Hallo Anja,

und wenn du einen neuen Job gefunden hast und gegangen bist, machst du einfach eine Anzeige beim Zoll. Dir kann dann ja nix mehr "passieren".

LG Roswitha

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 27. März 2015 16:21

Zitat
Roswitha Haala
Ohje! Und warum heißt es dann nicht "weißes Schaf"?! Gerade in einem Fremdsprache-Forum erwarte ich etwas mehr Feinfühligkeit von den Lehrenden!

Hat sich hier noch niemand mit Rassismusgruppen befasst, vonwegen "harmlose Redewendung"?!

Vielleicht nun deutlicher von meiner Seite: Weiße Schafe sind in der Mehrheit. Deren Wolle wird weiter verarbeitet. Die schwarze Farbe eines weißen Schafs stört da. Um nichts anderes geht es bei dieser Redewendung. Nachvollziehbar.

Gegen wirklichen Rassismus kämpfe ich jederzeit an. Gegen sinnlose Anschuldigungen habe ich aber etwas.

Als Sprachexperte sage ich Ihnen, dass Ihr Einwand durch nichts gerechtfertigt ist. Im Gegenteil: Wer von schwarzen Schafen eine Verbindung zu Afrikanern zieht, hat selbst ein ernsthaftes Rassismusproblem.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Nena ()
Datum: 27. März 2015 16:38

Hallo Anja,

die Honorarerhöhung auf 20 Euro im letzten Jahr hatte nichts mit der Überzeugungsarbeit Deiner Kollegen zu tun sondern mit einer neuen BAMF-Regelung: Kursträger, die weniger zahlen, haben seit Frühjahr 2013 mehr Verwaltungsaufwand... Seitdem zahlen fast alle die 20 Euro. Such Dir bloß einen neuen Job oder am besten gleich einen neuen Beruf. Ich empfehle Dir die Arbeit an einer allgemeinbildenden Schule. Ich weiß nicht, wie alt Du bist, aber selbst für über 40jährige ist heute noch ein Umsatteln drin. Begib Dich nicht ins Hamsterrad der DaFler!!!

LG
Nena

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 27. März 2015 19:40

Herzlichen Dank für das Rassismusproblem DaF2000!
Stellen Sie sich bitte eine internationale Lerngruppe vor, in der diese "harmlose Redewendung" von der Lehrkraft benutzt wird! Schließlich findet hier die Übertragung von Schaf auf Mensch statt und es geht nicht um die Wollverarbeitung.

Einfühlungsvermögen ist gefordert!

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Anja211 ()
Datum: 28. März 2015 08:39

Hallo Nena,

ich bin in einem Monat 34. Was meinst du mit einer allgemeinbildenden Schule? Würde mich in der Tat sehr interessieren.

Grüße
Anja

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 29. März 2015 17:06

Nena schrieb:
"Such Dir bloß einen neuen Job oder am besten gleich einen neuen Beruf."

Absolut richtig. Der DaF-Bereich ist zum Weglaufen. Hier mal eine Stellenanzeige:
[de.indeed.com]

Gesucht werden nur Studenten oder pensionierte Lehrer! :-)

Deutsch als Fremdsprache hat in Deutschland ungefähr denselben Stellenwert wie ehrenamtliche Mitarbeit im Tierschutzverein. Das ist kein Beruf, mit dem man Geld verdienen kann, sondern etwas für pensionierte Lehrer die sich langweilen oder Studenten, die was dazuverdienen wollen. Man bekommt eine Aufwandsentschädigung, kein Gehalt oder Einkommen. Der Job ist vergleichbar mit Zeitungen austragen für Schüler.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 30. März 2015 11:11

Zitat
Roswitha Haala
Herzlichen Dank für das Rassismusproblem DaF2000!
Stellen Sie sich bitte eine internationale Lerngruppe vor, in der diese "harmlose Redewendung" von der Lehrkraft benutzt wird! Schließlich findet hier die Übertragung von Schaf auf Mensch statt und es geht nicht um die Wollverarbeitung.

Einfühlungsvermögen ist gefordert!

Das habe ich schon häufiger gemacht. Nicht umsonst stehen auch weitere Redewendungen mit schwarz wie schwarz arbeiten oder schwarzfahren in Lehrwerken, auch für Prüfungen sind sie relevant. Mal ganz abgesehen davon, dass sie im Alltag ÜBERALL verwendet werden. Ich erkläre dann auch, dass die Farbe Schwarz für Deutsche mit Negation, Trauer, Pessimismus, Hoffnungslosigkeit und Illegalität assoziiert wird, aber auch mit Eleganz, Stil und Intelligenz.

Alle diese Assoziationen stammen aus einer Zeit, als der Kontakt zu Afrikanern mehr als nur ungewöhnlich war. Schwarz waren Nacht und Wald, die damals etwas Bedrohliches und Gefährliches für die Menschen darstellten. Schwarz war auch die Wolle eines schwarzen Schafs, was den Ertrag minderte.

Das alles hat mit Rassismus nicht das Geringste zu tun. Im Gegenteil: Wer seinen aus Afrika stammenden Deutschlernern noch nicht mal zutraut, das richtig einordnen zu können, ist ein Rassist, der meint, seine armen Benachteiligten bemuttern zu müssen. Für mich waren afrikanische DaF-Lerner immer DaF-Lerner wie die anderen auch. Und ich habe da einigen eine ordentliche Portion Deutsch mit auf dem Weg gegeben, wofür ich noch Jahre später Dankesmails bekomme.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 30. März 2015 16:58

;-)

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Unnötige Respektlosigkeit
geschrieben von: Redeker, Bangkok ()
Datum: 30. März 2015 17:16


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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 31. März 2015 13:00

Es gehört schon sehr viel Phantasie dazu in der Redewendung mit dem schwarzen Schaf irgendeine Art von Rassismus zu sehen. Demnach darf man das Wort "schwarz" nicht mehr benutzen, wenn es irgendwie eine negative Bedeutung hat.

Die Partie des Monostatos müsste man dann auch aus der "Zauberflöte" streichen und am besten verbietet man gleich die ganze Oper, weil sie ja angeblich frauenfeindlich ist.

Die direkt Betroffenen sind dabei meistens wesentlich lockerer. Der Fußballspieler Anthony Baffoe hat zum Beispiel nachdem er eine gelbe Karte erhalten hat zum Schiedsrichter gesagt:" Mann, wir Schwarzen müssen doch zusammenhalten!"

"Black is beautiful" hieß auch einmal ein Slogan. Warum soll man denn auch die Hautfarbe von Menschen ignorieren?

Rassismus ist wenn von der Hautfarbe irgendwelche Schlüsse auf den Charakter, die Intelligenz etc. gezogen werden und wenn Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe diskriminiert werden.

Die Vorstellung, dass mit einem schwarzen Schaf ein farbiger Mensch gemeint sein könnte, ist jedenfalls absolut abwegig.

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Anja211 ()
Datum: 05. Mai 2015 16:29

Hallo liebe Kollegen,

anbei meine Stellungnahme: ich habe mit dem "Auftraggeber" inzwischen gesprochen. Allerdings habe ich mein Anliegen sehr vorsichtig ausgedrückt: ich müsse nachmittags von zu Hause arbeiten, um auf das monatliche Einkommen, das ich zum Leben brauche, zu kommen. Die regelmäßigen Lehrerkonferenzen bedeuten für mich, dass ich auf mein Mittagessen verzichte und an diesem Tag überfordert sei.
Der "Auftraggeber" hat sofort angeboten, dass ich in diesem Fall an der Lehrerkonferenz nicht mehr teilnehmen muss. Hmmm... geht also doch!?

Dann habe ich das Thema "große Tests" angesprochen. Sein Vorschlag war, dass ich diese Tests einfach kleiner mache, damit ich nicht so lange korrigieren muss. Ein Kompromiss.

Ansonsten hat er betont, dass er nicht will, dass ich gehe. Dass die Schüler mit mir sehr zufrieden seien und dass der Unterrichtsbesuch gezeigt habe, dass ich einen guten Unterricht leiste.

Außerdem würde er mich zum Jahresende einstellen. Nach dem Abzug von allen Feiertagen und dem Anspruch auf gesetzliche Urlaubstage würde ich dann aber 16-17 € brutto bekommen (Jetzt bekomme ich 20 €). Was alle 2-3 Jahre erhöht werden kann.

Fazit: die Kollegen sind nicht besonders happy, dass sie an dem Lehrertreffen weiter teilnehmen müssen und ich nicht. Der Chef hat heute erwähnt, dass es doch besser sei, wenn ich ab und zu zum Lehrertreffen wieder kommen würde, da ich zu viele Fragen habe (stimmt aber nicht).

Ich bin also noch da...

Liebe Grüße
Anja

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Re: Rechte und Pflichte einer Honorar-Lehrkraft
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 05. Mai 2015 19:44

Liebe Anja 211,

wie hoch soll dein monatlicher Bruttolohn als Angestellte mit wie vielen UE sein?

"(...) Nach dem Abzug von allen Feiertagen und dem Anspruch auf gesetzliche Urlaubstage würde ich dann aber 16-17 € brutto bekommen (Jetzt bekomme ich 20 €). Was alle 2-3 Jahre erhöht werden kann.(...)!
Das haut rechnerisch nicht hin. Zzt. bekommst du 20 € Honorar. Dies ist nicht mit "brutto" bzw. mit einem Bruttolohn zu verwechseln. Die GEW-Weiterbildung hat im Dez. 2013 ausgerechnet, dass bei 20 € Honorar in 45 Jahresarbeitswochen (5 Wo. Urlaub, 2 Wo. Feiertage) mit 25 UE/Wo., bundesdurchschnittlichen 13,2 Krankheitstagen netto maximal 990,85 € pro Monat/Single herauskommen.

Grundsätzlich wären 16 - 17 € Bruttolohn viel Geld, verringert sich allerdings extrem durch die unbezahlte Vor- und Nachbereitungszeit. Hier rechnete die Arbeitsagentur einschließlich 2004 1UE gleich 1 Vz/Nz also 1:1. Mit diesem Schlüssel kommst du auf 8 bzw. 8,50 € brutto. Letzteres ist der derzeitige Mindestlohn. Und dafür benötigst du keine besondere Qualifikation!

LG Roswitha

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