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Darf Träger dem Dozenten Buch aufzwingen?
geschrieben von: Hiteacher ()
Datum: 20. Januar 2016 14:49

Hallo,

ich würde in meinem Integrationskurs gerne mit einem anderen Lehrbuch arbeiten als vom Träger vorgeschrieben.

Wie ist das? : Darf der Träger den Honorarlehrern das Buch vorschreiben?

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Re: Darf Träger dem Dozenten Buch aufzwingen?
geschrieben von: Dima Steklov ()
Datum: 21. Januar 2016 20:28

Natürlich nicht.Solange es sich um ein vom BAMF zugelassenenes Lehrwerk handelt, darf der Träger den (schein-)selbstständigen Lehrkräften das Lehrwerk nicht vorschreiben.

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Re: Darf Träger dem Dozenten Buch aufzwingen?
geschrieben von: Dracula ()
Datum: 27. Januar 2016 13:48

Ich denke, das ist eine schwierige Frage:

Einerseits ist der Träger Kunde des freiberuflichen Dozenten und ich würde meinem Klempner ja auch nicht vorschreiben, was für Werkzeug er einzusetzen hat.

Andererseits legt wohl jeder Träger Wert auf eine möglichst einheitliche 'Be-Buchung' seiner Kurse, z.B. auch für den Fall, dass Lerner mal nach oben oder unten wechseln sollten.

An meiner alten VHS wurde das von daher schon vorgeschrieben: Von 2006-2009 ungefähr benutzen wir 'Themen', danach immer 'Schritte' bzw. 'Schritte plus'. Es würde mich sehr überraschen, wenn es jetzt nicht von oben diktiert mit 'Schritte plus neu' weiterginge.

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Re: Darf Träger dem Dozenten Buch aufzwingen?
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 27. Januar 2016 17:08

Es ging ums Dürfen. Rein rechtlich ist es dem Träger natürlich nicht erlaubt, das Lehrwerk vorzuschreiben.

Rein rechtlich ist aber auch Scheinselbständigkeit verboten, was leider nichts an den Zuständen ändert.

Wenn es den Trägern irgendwie nützen würde, würden sie auch das private Fernsehprogramm der Lehrer vorschreiben.

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