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Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Kater-Miau ()
Datum: 14. Juni 2017 07:07

Bin Russe, 50 Jahre alt und lebe seit 25 Jahren in Deutschland.
Nach der Scheidung von meiner russischen Ex-Frau (wir kamen nach Deutschland zusammen) bin ich irgendwie "auf die deutsche Schiene geraten" :-)
Das heißt, deutsche Freunde, deutsche Stammkneipe, deutsche Freundin.

Kurzum...ich dachte naiverweise, ich könnte einigermaßen Deutsch.
Nicht so aber beim Goethe-Institut.
Prüfung C2, Teilprüfung "Sprechen" nicht bestanden mit nur 50 Punkten.
Dabei braucht man mindestens 60 Punkte um zu bestehen. Mir fehlen also 10 Punkte.
Dabei, muss ich sagen, habe ich immer gedacht, dass eben die mündliche Prüfung für mich die leichteste wäre. Ich sitze nämlich schon seit 25 jahren regelmäßig in der Kneipe und erzähle gerne Witze. Und dazu braucht man nun mal sehr sehr gutes Deutsch, um die Leute zum lachen zu bringen.

Eine Woche nach der Bekanntgabe der Ergebnisse hatte ich ein klärendes Gespräch beim Goete-Institut Berlin. Ich bat sie um zwei Dinge:
- Einsicht in die Prüfungsunterlagen
- Begründete Erklärung, was an meiner Sprechweise so schlimm war, dass ich nur 50 Punkte bekommen habe.

Die Akteneinsicht wurde mir verweigert.
Genau gesagt, man hat mir nur eine Sekunde lang irgendein Blatt vors Gesicht gehalten, und ganz schnel weggenommen. Man hat mir nicht mal erlaubt etwas von diesem Blatt abzuschreiben, geschweige denn eine Kopie davon zu machen.

Und als Begründung lautete, meine Ausdrucksweise wäre "nicht Anspruchsvoll" genug, und meine Ausführungen nicht "kohärent" genug, sprich "nicht zusammenhängend genug" auf Normaldeutsch.

Als Bespiel meinte der gute Mann vom Goethe-Institut, ich solle mich so "wie die Gäste in der Maischberger Talkschow" ausdrücken können, und ich solle im Stande sein "anspruchsvolle Gespräche mit einem deutschen Psychologie- oder Phylosophieprofessor führen zu können.
Auf meine Frage hin, wieviele gebürtige Deutsche sind denn in der Lage als TV-Moderatoren zu arbeiten oder ein Studium der Psychologie hingelegt haben hat er nicht geantwortet.

Also Leute, jetzt wisst ihr, wenn ihr sogar gebürtige Deutsche seid, und meint, ihr könntet die C2 Prüfung beim Goethe-Institut locker bestehen....seid euch nicht so sicher.

Das Gespräch dauerte 30 Minuten. In dieser Zeit habe ich den "Goethe"-Mann gefragt, ob er gleich jetzt, als deutscher Muttersprachler, in dieser Besprechung in der Lage wäre, meine Deutschkenntnisse zu bewerten. Und was zum Beispiel gefalle ihm nicht gerade jetzt an meinem Deutsch.
Als Antwort bekam ich schon wieder ausweichendes allgemeines Geschwafel über Maischberger Talkshow.

Am 12.06.17 bin ich schnurstracks zum Verwaltungsgericht Berlin, Rechtsantragstelle, und habe ne Klage eingereicht.
Fürs Erste klage ich auf Herausgabe von Prüfungsblätter und Prüfungsergebnissen.
Ferner verlange ich einen Teil der Prüfungsgebühr zurück.
Weil beim Goethe-Institut die sogenannten Internen, sprich die die Vorbereitungskurs mitgemacht haben, zahlen für die C2 Prüfung nur 220 Euro. Und die "Externen", wie ich, zahlen 295 Euro.
Ich sehe überhaupt nicht ein, wieso für die gleiche Lestung beim Goethe-Institut verschiedene Preise erhoben werden.
Also verlange ich 295-220= 75 Euro zurück.

Dann bitte ich das Goethe-Institut vor dem Verwaltungsgericht Berlin die Begriffe "anspruchsvolle Sprache", "Kohärenz" und "Maischberger TV-Show" näher zu definieren. Hoffentlich gibt es solche Begriffe im deutschen Rechtswesen und in der deutschen Sprachwissenschaft... sonnst kann das Verwaltungsgericht damit ja nichts anfangen...

Also...es verspricht lustig zu werden.
Ob es fair ist, von einem Russen zu verlangen, dass er Deutsch besser beherrscht als 90% der deutschen Muttersprachler?
Die 10 restlichen Prozent überlasse ich deutschen TV-Moderatoren und Psychologie-Professoren.

Schreibt mir was schönes liebe Leute, wenn euch die Geschichte gefallen hat.
Vortsetzung folgt unbedingt.
Ich deneke das Ganze wäre ein tolles Thema für ne Diplomarbeit oder Promotion im Bereich DaF, allgemeine Linguistik, oder Psychiatrie...
Oder sogar ein Drehbuch für ne lustige Komödie, wie die meisten gebürtigen Deutschen diese Prüfung nicht bestehen, ausgebürgert und aus Deutschland abgeschoben werden.
Hoffentlich beweise ich vor dem Verwaltungsgericht Berlin meine guten Deutschkenntnisse indem ich mich selbst vor Gericht vertrete, Schriftverkehr führe und eventuell in der Verhandlung mündlich argumentiere.

Das wird meine so ne Art "Großes deutsches Sprachdiplom" - Prüfung, abgelegt vor dem Verwaltungsgericht Berlin. :-)))

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 14. Juni 2017 07:27

Ich bin deutscher Muttersprachler und würde Ihnen, basierend auf Ihrem schriftlichen Input hier, eine C2-nahe deutsche Sprachkompetenz unterstellen.
Was der Prüfer da von Maischberger-Talkshows als Maßstab gefaselt hat ist völlig irrelevant.

Warum wollen Sie sich das mit der C2-Prüfung bei Ihrer Sprachkompetenz eigentlich antun? Vielleicht bringt es Ihnen mehr, wenn Sie sich auf die Übersetzerprüfung Deutsch-Russisch vorbereiten? Dann könnten Sie sogar im Gegensatz zum C2-Zertifikat Deutsch noch Geld damit verdienen.

Ich könnte mir mal den Spaß machen, mich für eine C2-Prüfung bei denen anzumelden.
Wenn ich dann durchfalle, lege ich denen meine Promotions-und Habiliationsurkunde von einer deutschen Uni auf den Tisch. Mit einem Kommentar wie etwa dem:

"Habilitation habe ich ja schon, allerdings noch keinen Heiligenschein"....

Am deutschen Prüfungswesen wird die Welt eben nicht genesen...Hahahhahahahaha

Ansonsten viel Glück!

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Kater-Miau ()
Datum: 14. Juni 2017 07:30

Ach ja, noch etwas...

Natürlich stehen in den AGBs von Goethe-Institut folgende Klauseln:

- die Prüfungsblätter werden nicht herausgegeben
- der Rechtsweg ist ausgeschlossen

Aber darauf pfeife ich.
Die können von mir aus.... sich für heilig und unantastbar erklären.
Und ich erkläre mich hiermit für Kaiser von Rom.

Soll doch das Gericht das alles klären.

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Kater-Miau ()
Datum: 14. Juni 2017 07:46

Warum wollen Sie sich das mit der C2-Prüfung bei Ihrer Sprachkompetenz eigentlich antun? Vielleicht bringt es Ihnen mehr, wenn Sie sich auf die Übersetzerprüfung Deutsch-Russisch vorbereiten? Dann könnten Sie sogar im Gegensatz zum C2-Zertifikat Deutsch noch Geld damit verdienen.

Danke für Ihre Antwort.
Ja, eigentlich brauch ich den ganzen Mist mit Goethe nich unbedingt...
Es ist halt eher für mein Ego.
Ich unterrichte Deutsch als Fremdsprache privat für die Russen.
Ein Paar von meinen Schülern haben beim Goethe-Institut schon verschiedene Prüfungen von B1 bis C2 erfolgreich bestanden.
Und jetzt also Ich, deren Lehrer, der arme Idiot, falle durch die Prüfung durch.
Vorhang zu, Applaus, Komödie zu Ende...

Eine Schülerin von mir, die ich für die C2 Prüfung vorbereitet habe, hat eben diese Prüfung bestanden.
Jetzt hat sie zwar Mitleid mit mir, aber lacht sich natürlich fast tod über diese verrückte Welt.
Das lustigste ist, dass das Sprechen ihr schwächster Punkt war, und ich hab mit ihr eben das Sprechen speziell intensiv geübt.

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: goethianer ()
Datum: 14. Juni 2017 11:05

Hm...


das hört sich in der Tat ganz nach Goethe an, vor allem der Teil mit der Arroganz.

C2 ist allerdings durchaus mehr als der durchschnittliche Muttersprachler kann. Ich kenne das aus eigener Erfahrung mit Englisch als Fremdsprache.

Grundsätzlich gilt: solange die Kommunikation erhalten bleibt, fallen sie nicht durch. Die Prüfer müssen also ein paarmal nicht verstanden haben was sie sagten oder sagen wollten; möglicherweise haben Sie auch ein paar Dinge falsch ausgedrückt.

Die Prüfungskriterien sind recht klar umrissen, es gibt also nicht viel Spielraum für die Vorlieben des individuellen Prüfers. Dazu wird man auch von zwei Prüfern begutachtet. Diskrepanzen bestehen da in aller Regel nur im Detail, und wenn keine Einigung erzielt wird dann schaut/hört es sich noch ein Dritter an.

Anhand ihres Schreibens würde ich kein Problem mit ihrem Deutsch sehen,
es könnte allerdings sein daß Sie (bei der produktiven Aufgabe) das Thema verfehlt haben. Möglicherweise waren Sie beim Interaktiven Teil auch ein wenig zu passiv. Kommt dann noch ein zu starker Akzent hinzu, kann man schon mal durchrasseln.

Frage (mit Augenzwinkern)
ist goethe der einzige Prüfungs-Anbieter?

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 14. Juni 2017 12:35

Den geschriebenen Beiträgen nach zu urteilen ist Kater-Miau C2. Ich würde ihn so einstufen.

Maischberger und ähnliche Talkshows erreichen in der Regel kein C2-Niveau.

Ich würde sogar so weit gehen, dass einige muttersprachliche Goethe-Prüfer und -Mitarbeiter bis hoch zu den Direktoren unter seinem Niveau liegen.

Vielleicht war der Prüfer russenfeindlich eingestellt oder ihm hat etwas politisch nicht gepasst?

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 14. Juni 2017 16:06

Und ich erkläre mich zum Papst von Deutschland...LOL.

(Ironie an)Trotzdem muss ich mich erst in die Talkshow von Maischberger einladen lassen, um die C2-Püfung beim Goethe-Insititut zu bestehen. Bevor ich zum Goethe-Institut zur Prüfung hingehe, muss ich erst mal zwei Wodka trinken, so stark schlottern mir die Knie (Ironie aus).

Nazdrawje!...Hahaha

Zitat

Und ich erkläre mich hiermit für Kaiser von Rom.

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 14. Juni 2017 16:15

Ja, das kennen wir. Deswegen habe ich diese Institution im Ausland auch immer gemieden. Von wegen Deutsche erster und zweiter Klasse in Peking, Kuala Lumpur und so (Differenzierung nach deutschen und örtlichen Gehältern vor Ort).

Zitat

das hört sich in der Tat ganz nach Goethe an, vor allem der Teil mit der Arroganz.

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 14. Juni 2017 16:30

Ich sehe ja in der Regel solche Talk-Shows, weil mich politische Themen interessieren. Einmal war da der Herr Gauland (AfD) in der Runde. Dessen Artikulationsfähigkeit im Deutschen würde ich zwischen B2 und C1 ansetzen.
Möge unsere Bundesmutti ihn dafür segnen!...LOL


Zitat

Maischberger und ähnliche Talkshows erreichen in der Regel kein C2-Niveau.

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 14. Juni 2017 16:42

Zitat
DaF2000
Ich sehe ja in der Regel solche Talk-Shows, weil mich politische Themen interessieren. Einmal war da der Herr Gauland (AfD) in der Runde. Dessen Artikulationsfähigkeit im Deutschen würde ich zwischen B2 und C1 ansetzen.

Habe den Mann noch nicht gehört, kann es mir aber vorstellen. Claudia Roth würde ich auch zwischen B2 und C1 einstufen. Die Tagesschau ist schon lange nicht mehr auf C2-Niveau. Welche sprachliche Wohltat waren Politiker wie Gisy, Helmut Schmidt, Weizsäcker.

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 14. Juni 2017 18:52

Ja, DaF2000. Würden Sie mir aber bitte Ehre des Zitierten in Ihrem Zitzat geben?
Oder sehe ich das falsch. weil ich von Wodka umnebelt bin?...Lach

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 14. Juni 2017 20:11

Da gab es bei mir wohl zu viel russischen Wodka. Eingefallen ist mir dabei aber noch Oettinger als ein weiterer Kandidat, obwohl sein Deutsch noch schlechter sein dürfte.

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 15. Juni 2017 08:20

LOL...Dessen Englich soll ja auch ganz "hervorragend" sein. Der könnte glatt die C2-Prüfung für Englisch am Goethe-Institut bestehen, weil die Goethianer dort keine Muttersprachler sind...Hahahahhaa


Zitat

Eingefallen ist mir dabei aber noch Oettinger als ein weiterer Kandidat, obwohl sein Deutsch noch schlechter sein dürfte.

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Soziolinguistisches Postskriptum
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 17. Juni 2017 12:18

Nach der Erheiterung über die doch ganz offensichtliche C2-Prüfungsposse nach Maischberger-Talkshow-Standards am Goethe-Institut habe ich mir die Frage gestellt, welchen Sinn dann eine solche C2-Prüfung z. B. für Türsteher mit nicht-deutscher Muttersprache macht. Eine wohl eher theoretische Frage, denn die meisten von denen werden wohl keinen solchen Test anstreben. Allerdings sollen sie ja jedem offenstehen, ungeachtet der sozialen oder ethnischen Herkunft. Zur Beantwortung dieser Frage muss man eine weitere Frage stellen: Inwieweit setzen C2-Prüfungen auch Fähigkeiten und Kenntnisse im nicht-sprachlichen Bereich voraus, und inwieweit werden sie für das Bestehen der Prüfung vom Prüfungsformat her verlangt bzw. vorausgesetzt? Mit dem C2-Prüfer-Hinweis auf Maisch-Talkshows wird ja auch ein gewisses bildungsbürgerliches Profil angesprochen, das nun nicht jeder so hat - weder Muttersprachler noch viele Nicht-Muttersprachler des Deutschen.

Die für mich erkennbare Fehlleitung bei diesem Prüferhinweis ist die, dass hier rein sprachliche Fähigkeiten, die durch den Test gemessen werden sollen, mit solchen der außersprachlichen Fähigkeiten wie einer gewissen Allgemeinbildung und anderen sachfremden Aspekten vermischt werden. Was dann, wenn eine solcher Vermischung realiter vorliegt, zu einer Verfälschung der Prüfungsergebnisse und damit auch zu einer fehlerhafte und folglich ungerechten Bewertung der Leistung durch die Prüfer führt.

Man kann ja nicht leugnen, dass eine gewisse Bildung und das Wie von Gebrauch von Sprache mit Bildung und anderen sozialen Faktoren zusammenhängen können. Wenn aber allein die deutsche Sprachkompetenz im Verhältnis zu der eines deutschen Muttersprachlers gemessen werden soll (und das ist ja das vorgebliche Anliegen des C2-Tests), bleibt immer noch offen, ob es hier um die Norm einer muttersprachlichen Kompetenz eines deutschsprachigen Türstehers oder einer Bürokauffrau oder eines Universitätsprofessors geht, der Spezialist für Goethe oder Schiller ist und sich sprachlich geschliffen ausdrücken kann? Oder ist es das Zeitungs-Deutsch von WELT, Süddeutsche Zeitung oder des SPIEGEL? Alle diese Fragen beantwortet der von Kater-Miau erwähnte fehlgeleitete Prüferhinweis auf die Maischberg-Talkshow eben nicht. Hier wäre ein Blick auf soziolinguistische Messverfahren des Gebrauchs von Sprache hilfreich, um solche C2-Prüfungspossen, wie von Kater-Miau geschildert, zu vermeiden. Wie leider in anderen Fällen so oft auch, lassen hier die Verantwortlichen die fachliche Ignoranz walten und fröhliche Urständ feiern.

Deshalb: Soziolinguisten an die Macht!



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 17.06.17 12:23.

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 17. Juni 2017 14:03

Mir fällt noch ein weiterer Sinn ein, warum die Maischberger-Show genannt worden sein könnte.

Von Bildungsbürgertum und reflektiertem Denken ist das Programm Welten entfernt. Vom intellektuellen Niveau dürfte Kater-Miau sowohl Gastgeberin als auch die meisten Gäste locker in die Tasche stecken.

Als ich Kater-Miaus Beitrag zum Thread Sprachbewusstsein gelesen haben, ist mir aber etwas aufgefallen:

Zitat
Kater-Miau
... in eine Kneipe in Berlin mitnehmen, mit der Aufgabe, dass er an der Bar in ein Gespräch mit mehreren Deutschen kommt ... Das Thema sollte nicht irgendein politischer Mist sein, sondern alltägliche Sachen wie Beziehung Mann-Frau, blöde Witze ... in eine Disko gehen und dort mindestens 3 Frauen halbwegs erfolgreich anbaggern, sprich, das Gespräch muss mindestens 5 Minuten dauern, die Damen müssen zum Lachen gebracht werden ... nicht irgendein langweiliges Gelaber aus Lehrbüchern, sondern einfach alltägliches Gespräch, wie zwischen 2 deutschen Kumpels.

Sowohl inhaltlich als auch sprachlich könnte er die politische Korrektheit verletzt haben, wie sie eben für Shows wie der von Maischberger typisch ist. Die Prüferin oder der Prüfer könnte überfordert gewesen sein mit einem Prüfling, der seine Meinung offen und ehrlich sagt und sich nicht hinter PC-Floskeln versteckt. Verlogenheit, Heuchlerei, Tabus, Einschränkung von Grundrechten, Freiheits- und Lebensfeindlichkeit sind im aktuellen Deutschland leider wieder stark im Kommen.

Zitat
Na, wer hat's gesagt?
Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

Diese Freiheit wird in Deutschland immer stärker bekämpft.

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 17. Juni 2017 15:05

Ja, könnte hinkommen. Vor allem bei dem Goethe-Institut als Repräsentant deutscher Kultur im Ausland. Politisch oder kulturell "unkorrekte" Themen oder Programmne sind da nicht gefragt.

Mir ging es in meinem Beitrag allerdings um etwas Anderes: Wer oder was bestimmt die sprachliche Norm auf C2-Ebene? Inwieweit ist diese empirisch in den Gebrauchsweisen von Sprache in den verschiedenen Muttersprachen-Milieus repräsentativ begründet? Worauf basiert eine solche Norm?, usw.

Bei C2-Prüfungen geht es um Kompetenzen in einem differenzierten Gebrauch von Sprache und eben nicht (mehr) darum, ob A einen Brief auf Deutsch schreiben kann oder nicht oder irgendwelche Kasus richtig gebraucht. Und gerade das wird mit anderen BIldungskomponenten und sonstigen außersprachlichen Kriterien vermischt. So aber kann keine C2-Prüfung für Deutsch funktionieren. M.a.W.: Im Falle von Kater-Miau ist die Durchführung der Prüfung durch den Prüfer völlig daneben gegangen.

Wie kompetent war dann eigentlich der Prüfer? Das kann auch eine Antwort im tiefsten Wodkarausch nicht zufriedenstellend klären...Hahahaha

Zitat

Diese Freiheit wird in Deutschland immer stärker bekämpft.

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Kater-Miau ()
Datum: 17. Juni 2017 15:10

Deshalb: Soziolinguisten an die Macht!

Das ist eine sehr gute Analyse und Idee.

Wenn ich meinen erwachsenen russischen Landsleuten im Einzelunterricht Deutsch beibringe, achte ich darauf, aus welchem sozialen Kreis derjenige kommt.
War er Professor an der Uni? Bauer aus nem kleinen Dorf? Oder Offizier der sovietischen Luftlandetruppen?

Jeder Beruf, jede Biografie und jede Erziehung ist einzigartig. Und das prägt die Sprache eines jeden konkreten Menschen.
Es wäre lächerlich, wenn ein ehemaliger Offizier der Luftlandetruppen mit mehrerer realen Kriegseinsätzen die selbe Spache sprechen würde wie eine Erziherin im Kindergarten, mit der selben hohen dünnen fraulichen Stimme.

Da aber die DaF (und überhaupt Fremdsprachen) nach meiner Erfahrung zu 99% Frauen für sich eingenommen haben, kommt es zur Verdrehung der Realität.
Fast alle DaF Lehrbücher sind von Frauen geschrieben.
Und die meisten DaF Lehrer sind Frauen.

Und so also, muss der ehemalige russischer Boxer oder Fallschirmjäger (190 cm groß und 100 kg schwer) aus den von Frauen geschriebenen Lehrbüchern solche ausdrücke lernen wie:
"Ich möchte" oder "Ich würde", anstatt "Ich will".
"Entzückend", anstatt "OK, geht klar, in Ordnung".
"Das ist ja aber süß" anstatt "Geil, Alter"...
"Diese Frau hat ne gute Figur" anstatt "Das Weib hat nen geilen Arsch"

Für so einen Russen ist solche "Sprache" keine Männersprache.
In Russland wäre das die sprache von übergebildeten Klugscheisern, bebrillten schmächtigen Lackaffen und Schnösenl, die sich für was besseres halten, nur weil sie verbissen 5 jahre lang auf der Schulbank an der Uni den Hosenboden gedrückt haben.

Ich selbst, nebenbei gesagt, eigentlich komme aus so ner Familie.
Meine beiden Eltern waren promovierte Akademiker.
Ach...wie langweilig das war...
Und so ging ich zur Armee, war Nahkampf trainer, bin ganz knapp am Knast vorbeigeschrammt...
Und Linguist...wurde ich eben...bei der Armee. Man brauchte eben Leute die englischsprachige Funksprüche abhörten und zeitnah übersetzten.
Und es war praktische Linguistik, gelehrt von Männern, und zwar von sovietischen Offizieren, die in den 1960-er - 1970-er in Einsätzen in ganz Afrika und sonstwo waren.

Man kann also, wenn man anfängt Deutsch zu lernen, mit den Worten "Sehr geehrte Damen und Herren", "Blümchen", "Kätzchen", oder "Aschenputtel" anfangen...
Man könnte aber auch mit "Alarm", "Sprengstoff", "Wirkungsradius einer Handgranate" oder "Reichweite einer tragbaren Boden-Luft Rakete"anfangen.

Und all das ist Deutsche Sprache.

Linguisten sollten eigentlich wie Mediziner sein.
Stellt euch vor, ein Chirurg würde mitten in der Operation sagen "das ist mir zu schmutzig und eckelig. Ich will nicht weiter operieren".
Es gibt also für mich keine "guten", oder "schlechten" Worte.
Ich muss nur wissen in welchen Gesellschaftsschichten welche Ausdrücke vertretbar sind, und welche nicht.

Mir ist mal so ne überkandidelte Akademikerin aus Moskau vorgekommen, die nach Deutschland für immer zog, wollte aber das Wort "Knast" partout nicht lernen.
Sie meinte, das Wort "JVA", oder "Gefängniss" reichen für ihre zarte Seele aus.
Auf meine Frage hin, was sie machen würde , wenn ein fremder Typ auf sie auf der Strasse zukäme und sagen würde "Ich komm grad ausm Knast"...
Ob man in einer solchen Situation den Begriff "Knast" doch kennen sollte um einer eventuellen Gafahr bewusst zu sein....hat sie mir nur dummes Zeug gebrabbelt - "Sie käme nie in eine Solche Situation..."

Genauso kann man sich kaum einen erwachsenen deutschen Muttersprachler vorstellen, der das Wort "Fotze" nicht kennt.
Oder beim Ausdruck "Sie hat es ihm besorgt" fragt naiv... "Und was hat sie ihm besorgt? Ein Geschenk zum Geburtstag? Eine neue Kravatte?"

Aus meiner Paxis.
Ein russischer Igenior, seit 5 Jahren in Deutschland, hört seinen deutschen Chef sagen (über eine Abteilugsleiterin) "Sie ist ne blöde Fotze".
Am selben Abend fragt er mich, was denn das Wort "Fotze" bedeute?
Ich fange an wild zu lachen, und frage ihn, wie konnte er es nur schaffen, das dieses bekannteste Wort in 5 Jahren in Deutschland an ihm vorbeigegengen sei?

Seine Antwort - er spreche Deutsch nur auf der Arbeit, und da werden solche Ausdrücke kaum benutzt. Er habe keine deutschen Freunde, und zuhause mit seiner Frau spreche er nur russisch.
Und natürlich findet man dieses Wort in keinem DaF Lerbuch.
Man könnte denken, die deutschen Damen die DaF Lehrbücher schreiben, wollen den armen Russen (Chinesen, Amerikaner) zu einem besseren Zukunftsmenschen erziehen.
Diese "noblen" Damen kennen zwar selber Worte wie "Dun kannst mich mal" oder "Scheiße", die armen Ausländer sollen sie aber nicht kennen.


Vor dem Verwaltungsgericht werde ich folgende Frage stellen:
Soll man denn (nach lesart von Goethe-Institut) die Sprache einer deutschen Friseurin, eines deutschen Bauarbeiters und eines deutschen Landwirtes als "nicht ganz deutsch" oder sogar als "minderwertig" ansehen???
Darf ich dann, als Russe, der eventuel diese C2 Prüfung besteht, auf alle Deutschen, die keinen Realschulabschluß haben (das sind bestimmt ein Paar Millionen), von oben herabsehen, und stolz allen ernstes behaupten, dass ich Deutsch besser als sie kann???

Darf ich dann, eventuell, an der deutschen Hauptschule Deutsch unterrichten?
Und wenn ja, wäre es nicht denkbar, den Deutschunterricht für die deutschen Grundschüler nach Russland oder nach China auszulagern? Dort gibt es nämlich bestimmt ein Paar Russen oder Chinesen, die die C2 Prüfung bestanden haben, und somit Deutsch besser als die deutschen Eltern dieser Kinder können?
Das Geld spart man dabei allemal, da die Gehälter von Lehrern dort viel niedriger sind als in Deutschland.

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Caruso ()
Datum: 17. Juni 2017 15:44

Kater-Miau, jede Wissenschaft, also auch die Linguistik, sollte ihren Sitz im realen Leben haben. Wenn sie nicht zu praktischen Lösungsansätzen beitragen kann oder die Wirklichkeit nur unzureichend reflektiert, ist sie nur Luxusspielerei für etwas überempfindliche oder zartbesaitete Akademiker (oder solche, die es gerne seinj wollen). Die Fragen nach dem Verhältnis von Theorie und Praxis stellt sich ständig neu sowie die Verwertbarkeit bestimmter Ergebnisse aus wissenschaftlicher Forschung für die Praxis.

Also: realitätsbezogenes, erdverbundenes Standvermögenb steht auch einem Linguisten sowie einem C2-Prüfer gut an. Das haben Sie ja auch in Ihrem letzten Posting zu Recht angedeutet.

Vom Stand Ihrer Deutschkenntnisse her (basierend auf dem, was ich von Ihnen in verschiedenen Beiträgen lese) dürften Sie Deutsch natürlich an einer Hauptschule unterrichten - im Bereich DaF, wenn Sie hinsichtlich der formalen Anforderungen eine zertifizierte und anerkannte Weiterbildung in Didaktik/Methodik von DaF absolviert hätten, wie es die deutsche Bürokratie nun mal verlangt.

Ich selber bin u.a. von der Ausbildung her Linguist, Sinologe und gerichtlich beeidigter Übersetzer für Chinesisch. Das richtige, lebendige Umgangsschinesisch in Wort und Schrift in all seinen Facetten habe ich allerdings nicht auf einer deutschen Uni durch das Studium von konfuzianischen Schriften (klassisch-literarisches Chinesisch von vor rd. 2000 Jahren) oder aus der Mao-Bibel (während meiner Studienzeit in West-Berlin in den 19070er Jahren sehr verbreitet, auch an der Uni) gelernt, sondern in den alten Stadtvierteln von Peking und Tianjin mit ihren Hutongs (chines. Häusern in traditioneller Bauweise) oder im Umfeld von Bars und Kneipen mit und ohne Rotlicht. Da habe ich das Fluchen, Lästern und Erzählen von Witzen auf Chinesisch gelernt. Wenn ich das genauso gut kann wie einen Vortrag auf Chinesisch zu einem Thema aus meinem akademischen Spezialgebiet, dann kann ich sagen, dass ich in der Sprache einigermaßen drin bin und mich dort zu Hause fühle, auch wenn ich kein Muttersprachler bin.

Jawohl, liebe C2-Prüflinge, lernt Euer Deutsch in Kneipen, Bars, Theatern und in literarischen Cafes, wenn Ihr wollt. Da ist authentisches Eintauchen in die lebendige Sprache und weniger künstlich als der Klassenraum irgendeiner Sprach"schule" mit seinen oft idiotischen Textinhalten.

Prost Mahlzeit!


[quote]Deshalb: Soziolinguisten an die Macht!
Das ist eine sehr gute Analyse und Idee.[/quote]

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Kater-Miau ()
Datum: 17. Juni 2017 15:54

Auf der suche nach einem kompetenten DaF Professor, der mein Deutsch unbefangen bewerten könnte (eventuell als Beweis vor dem Verwaltungsgericht) habe ich telefonisch mit mindestens 10 Leuten aus ganz Deutschland auf dem Gebiet DaF gesprochen.

Alle waren sehr mistrauisch (wenn nicht erschrocken), und redeten nur Allgemeinplätze um den heißen Brei herum.
So nach dem Motto... ja ja...Sie sprechen sehr gut Deutsch, aber ich kann sie nicht bewerten".
Wie denn? Sie lehren DAF an der Uni, und können nicht in 10 Minuten am Telefon bewerten, ob jemand gut oder schlecht Deutsch sprechen kann???

Und nur eine Professorin (hat mich gebeten ihren Namen nicht zu nennen) sagte mir ehrlich - "Die alle haben Schiss vor dem Goethe-Institut".
Goethe ist eben ne sehr mächtige politische Instanz in Deutschland, die vielen von ihnen Arbeit gibt, promovieren lässt, Lehrbücher schreiben lässt usw...

Und das jemand in prinzipiellen Sachen gegen das Goethe-Institut gerichtlich vorgeht, das wäre unerhört...

Der "Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen" für Sprachen definiert das C2 Niveau ganz klar:
Der Anwärter...
....kann praktisch alles, was er / sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.

Und da braucht das Goethe-Institut nicht seine eigene Spielregeln (von wegen Maischberger Show) zu erfinden.
Hoffentlich holt das Gericht die Goethe-Institut-Lackaffen auf den Boden.

Was mich halt ärgert....ist... dass ich, ein 50 Jähriger russischer Linguist,
der...

- Englisch für Russen
- Russisch für Amerikaner
- Deutsch für Russen
- Russich für Deutsche
und sogar...
- Englisch für Deutsche
- Deutsch für Amerikaner

unterrichtet hat, 26 Jahre im Ausland lebt (kenne also die sprachlichen Probleme von Immigranten viel besser als meine "Prüfer" am Goethe-Institut die kaum mehr als 3-5 Jahre im Ausland lebten )...muss mich vor diesen Goethe-Klauns rechtfertigen, und mir anhören lassen "was eine Fremdsprache ist", wie man sie zu unterrichten hat, und was es bedeutet,"eine Fremdsprache zu können".

Ich schätze...in all meiner Bescheidenheit... Ich sollte das Goethe-Institut auf seine Eignung zum DaF unterricht prüfen, und nicht umgekehrt. :-)))



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 17.06.17 16:00.

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Re: Verwaltungsgericht Berlin und Goethe-Institut
geschrieben von: Kater-Miau ()
Datum: 17. Juni 2017 16:31

Und ich weiss sogar, woher es so viel unnütze theoretische Idiotie kommtt.

Hier ist eine Liste der Promotionsarbeiten von Germanisten in Russland von 2001 bis 2011.

[www.germanistenverband.ru]

Ich hab mehrere davon heute extra überflogen...

Ich will das alles nicht auf Deutsch übersetzen, aber... alle fünf waren langweiliger schwerzulesender theoretisierender Mist, den keiner braucht, keiner versteht, und keiner je (freiwillig) lesen wird.

Ja ja, damit wird der Menschheit sehr geholfen:

"Die Rolle der Adjektive in der deutschen Poesie des 17. Jahrhunderts".
"Nebensatz im der modernen deutschen Sprache"
"Phonetische Formen in der spontanen deutschen "polilogischen" Sprache".


Jetzt sind aber diese Leute Professoren mit mehr Gehalt.
Und sie foltern dann mit diesem Mist ihre Studenten in Moskau, Novosibirsk und sonstwo in Russland... schreiben Lehrbücher, lesen Vorträge...

Wenn ich aber so einen Professor hier in Berlin in eine Kneipe mitnehme...
und singe laut "Ich war noch niemals in New-York" werde ich von ihm gewiss keine Fortsetzung "Ich war noch niemals auf Hawai" hören.
Er hatte ja keine Zeit, deutsche Schlager zu lernen. Er war ja sooo beschäftigt mit "Adjektiven aus der deutschen Poesie des 17. Jahrhunderts".

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