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Rückerstattung DaF Zusatzqualifizierung
geschrieben von: voah08 ()
Datum: 11. September 2017 13:17

Hallo,

ich habe eine Zulassung beantragt und sie wurde abgelehnt, weil ich noch eine verkürzte Zusatzqualifikation machen muss. Ich habe Germanistik studiert und besitze DSH-2.

Im Internet steht:

Für eine Rückerstattung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Teilnahme an der Zusatzqualifizierung muss auf Grundlage eines Bescheides des Bundesamtes erfolgt sein.

Eine bereits vor dem 01.09.2015 zugelassene Lehrkraft muss innerhalb von 18 Monaten - gerechnet ab dem 01.09.2015 - also bis spätestens 28.02.2017, mindestens 900 UE als Lehrkraft in Integrationskursen des Bundesamtes / ESF-BAMF-Kursen / DeuFöV-Kuren absolviert haben.

Eine ab dem 01.09.2015 zugelassene Lehrkraft muss innerhalb von 18 Monaten - gerechnet ab dem Datum des Zulassungsbescheids - mindestens 900 UE als Lehrkraft in Integrationskursen des Bundesamtes / ESF-BAMF-Kursen / DeuFöV-Kuren absolviert haben. Soweit auf Grundlage der seit 06.10.2015 gültigen und bis Ende 2016 befristeten generellen Ausnahmegenehmigung Unterrichtsstunden in Integrationskursen des Bundesamtes / ESF-BAMF-Kursen / DeuFöV-Kuren vor der Zulassung nach § 15 Abs. 2 IntV geleistet wurden bzw. im Rahmen der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für bereits in 2015 und/oder 2016 aktive Lehrkräfte bis zum 31.12.2017 geleistet werden, können diese auf die 900 UE angerechnet werden, soweit die gesamten 900 UE innerhalb von 18 Monaten abgeleistet wurden.

Eine Rückerstattung kommt nur in den Fällen in Frage, in denen die Kosten nicht bereits von anderer Seite (z.B. BA, Jobcenter, Kursträger) übernommen worden sind.

Meine Frage ist, muss ich noch 900UE Praxis machen, um Rückerstattung zu bekommen? Oder betrifft dieser Absatz mich gar nicht?

Ich bedanke mich für jede Antwort.

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Re: Rückerstattung DaF Zusatzqualifizierung
geschrieben von: Kate-Kate ()
Datum: 13. September 2017 02:19

Wenn Du schon in Integrationskursen unterrichtet hast (wegen der Ausnahmegenehmigung, die aber jetzt für Neueinsteiger nicht mehr gültig ist), kannst Du alle diese Unterrichtseinheiten anrechnen lassen. Wenn Du jetzt erst anfängst in Integrationkursen zu unterrichten, wird ab Erhalt Deines Zertifikats gerechnet. Ab dann hast Du 18 Monate lang Zeit, 900 UE zu anzusammeln. Das dauert, je nachdem, wie viel Du unterrichtest, 9 Monate bis 1 Jahr.

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