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Zwischenprüfung
geschrieben von: Helmuth ()
Datum: 10. November 2022 14:47

Das BAMF erwartet ja die A1- und A2-Zwischenprüfung, quasi als hausinterne Prüfung. Der Träger ist ziemlich neu davor und ich selbst war über zehn Jahre nicht mehr innerhalb der Integrationskurse tätig.
Nun erwartet er, dass wir Lehrkräfte in den Fällen, wenn Teilnehmer zum Prüfungstag nicht anwesend sein konnten, dass wir nachprüfen. Zum einen ist dies nicht Bestandteil des Vertrags, zum anderen will er selbst die Honorarkosten für diesen Mehraufwand nicht übernehmen. Das BAMF bezahlt dafür ja auch nichts. Also soll das dann der Dozent auf sich nehmen. Wie geht ihr damit um?
Kann ein TN wegen Krankheit dennoch die nächste Stufe mitmachen auch ohne Zwischenprüfung?
Müssen Lehrkräfte nachprüfen und das ohne Honoraranspruch?
Wäre um Antworten dankbar,

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Re: Zwischenprüfung
geschrieben von: Anna78 ()
Datum: 13. November 2022 19:44

Hallo,

aus meiner Erfahrung sind diese Zwischenprüfungen eine absolut sinnfreie Formsache ohne Konsequenz für die Teilnehmer. Egal, ob sie bestehen oder nicht, sie kommen in die nächste Stufe. Und genauso, wenn sie an dem Tag nicht teilnehmen.

Sollte der Träger auf Nachprüfung bestehen, muss das natürlich honoriert werden! Das ist Arbeitszeit.... Schlimm genug, dass die meisten Träger den Zeitaufwand für die Bewertung der Prüfung nicht bezahlen, aber von einem Lehrer zu erwarten, dass er die Kosten dafür trägt, wenn jemand am Prüfungstag nicht da ist, ist eine Unverschämtheit.

Tu dir selbst einen Gefallen und spiel dieses Spiel nicht mit.

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Re: Zwischenprüfung
geschrieben von: Helmuth ()
Datum: 15. November 2022 15:48

Danke, Anna. Endlich eine Antwort.Ich hatte mich schon gewundert. - Nein, natürlich werde ich nicht ohne Honorierung nachprüfen. Aber wenn ich dich recht verstehe, kann der Teilnehmer auch ohne Nachprüfung in die B1? - Ich habe es so kennengelernt, dass für durchgefallene Teilnehmer ein sogenanntes Gutachten erstellt werden muss (NRW). Das habe ich bislang immer geschrieben. Die meisten machen ja weiter und unterschreiben diese Entscheidung. Der TN ist nun auch noch zwei Wochen krank und kommt in die dritte laufende B1-Woche zurück. Sollte ich für ihn dann auch ein Gutachten schreiben und eben keine Prüfung nachschreiben lassen?

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Re: Zwischenprüfung
geschrieben von: Anna78 ()
Datum: 17. November 2022 20:39

Hallo Helmuth,

erst einmal: ich habe seit Corona-Beginn keinen IK mehr unterrichtet, bin also vielleicht nicht auf dem neuesten Stand.

Vorher war es zumindest bei mir so, dass ich nie ein Guthaben schreiben musste, damit ein Teilnehmer trotz nicht-bestandener Zwischenprüfung weitermachen konnte. Im Gegenteil: Mir wurde immer gesagt, dass die Schüler B1 beenden müssen und erst, wenn sie durch den DTZ fallen, noch einmal bei Mitte A2 einsteigen können. Ich habe mir öfter gewünscht, dass Teilnehmer, die schon A1 nicht erfolgreich abgeschlossen haben, gleich noch einmal wiederholen können, weil das natürlich sinnvoller ist. Aber vielleicht war den Trägern der Aufwand des Ummeldens einfach zu hoch und sie haben die TN deshalb durchgeschleift. Und/oder es hat finanzielle Gründe...

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Re: Zwischenprüfung
geschrieben von: Helmuth ()
Datum: 27. November 2022 18:56

Vielen Dank, Anna. Ich hätte mir hier im Forum mehr Antworten gewünscht, da es mit einer Aussage schwierig ist zu erfahren, was nun genau wie laufen soll. Mein Träger selbst ist jungfräulich davor und im Dachverband sagte man ihm, so müsse das gehandhabt werden. Das mag auch regional unterschiedlich sein.- Früher war es auch so, dass man meist bis B1 durchzog und Gutachten gab es nie. Ich halte das für Quatsch, soll es aber machen. Ich werde noch einmal darauf drängen, dass hierüber Klarheit entsteht. Ist nicht wirklich meine Aufgabe, das zu klären.

Jedenfalls dir herzlichen Dank noch einmal!

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