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Widerspruch nach der mündlichen Prüfung (DTB B2)
geschrieben von:
Aygul Asmus
()
Datum: 29. November 2024 11:03
Guten Morgen!
Eine schwere Frage an alle, die mit den DTB Prüfungen Erfahrungen haben.
Angenommen hat eine Person an der DTB Prüfung teilgenommen und in den Subteilen "Hören" und "Lesen" sowie "Schreiben" erreichte mit weit über 40 Punkte in jedem o.g. Teil das Niveau B2 (fürs Bestehen braucht man min. 39 Punkte in jedem Teil). Allerdings ist diese Person in der mündlichen Prüfung so schlecht bewertet worden, dass sie nicht mal erforderliche 39 Punkte nicht bekommen hat. Wäre die Diskrepanz zwischen den Ergebnissen in der mündlichen und schriftlichen Teil auffällig? Könnte man in solchem Fall gegen die Bewertung in der mündlichen Prüfung einen Widerspruch einlegen?
Ich wäre dankbar für Ihre Antworten.
VG
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 29.11.24 11:09.
Eine schwere Frage an alle, die mit den DTB Prüfungen Erfahrungen haben.
Angenommen hat eine Person an der DTB Prüfung teilgenommen und in den Subteilen "Hören" und "Lesen" sowie "Schreiben" erreichte mit weit über 40 Punkte in jedem o.g. Teil das Niveau B2 (fürs Bestehen braucht man min. 39 Punkte in jedem Teil). Allerdings ist diese Person in der mündlichen Prüfung so schlecht bewertet worden, dass sie nicht mal erforderliche 39 Punkte nicht bekommen hat. Wäre die Diskrepanz zwischen den Ergebnissen in der mündlichen und schriftlichen Teil auffällig? Könnte man in solchem Fall gegen die Bewertung in der mündlichen Prüfung einen Widerspruch einlegen?
Ich wäre dankbar für Ihre Antworten.
VG
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 29.11.24 11:09.
Re: Widerspruch nach der mündlichen Prüfung (DTB B2)
geschrieben von:
dg_paed
()
Datum: 29. November 2024 13:05
Nein, eine solche Diskrepanz ist ganz und gar nicht ungewöhnlich. Standardisierte Prüfungen beschreiben einen Mittelwert, eine gleichzeitige Sprachbeherrschung auf einem bestimmten Niveau in allen Zieltätigkeiten ist eher die Ausnahme als die Regel. Ein Einspruch mit dieser Begründung hätte keinerlei Aussicht auf Erfolg.
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