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Familiennachzug für minderjährige Flüchtlinge
geschrieben von: Pleister ()
Datum: 24. Dezember 2017 04:21

Persönliche Stellungnahme zum Thema „Familiennachzug für Flüchtlinge“

Das Berliner Verwaltungsgericht hat mit einem Urteil gemäß medialer Berichterstattung vom 22.12.2017 den Familiennachzug für einen unbegleiteten minderjährigen, zudem traumatisierten Flüchtling bewilligt, dies unter Hinweis auf das Kindeswohl sowie unter Bezugnahme auf das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechts- und die UN-Kinderrechtskonvention. Das Votum des Gerichts dürfte sich in den aufgeklärt-liberalen, toleranten Kreisen der Bevölkerung mit Mut zu neuen Hoffnungen verbinden angesichts des gegenläufig in Europa zunehmend Verbreitung findenden ausländerfeindlichen politischen Rechtsrucks. Es ist anzumahnen, dass besagtem Urteil im Hinblick auf gegenwärtige, insbesondere auch zukünftige Politik der Bundesregierung hinreichend Möglichkeiten eingeräumt werden, die Existenzform einer – pointiert ausgedrückt - unverzichtbaren ethischen Leitlinie nicht nur zu beanspruchen, sondern in der Lebensrealität auch konkret zur Geltung zu bringen und damit seinen wegweisenden Charakter unter Beweis zu stellen. Die bislang zu konstatierende Unfähigkeit des deutschen Staates – und hier richtet sich der Fingerzeig insbesondere auf Parteivertreter von autoritär-restriktiv-konservativem Zuschnitt –, jenes Unvermögen wohlgemerkt, in der Frage des Familiennachzuges für Flüchtlinge unter subsidiärem Schutz eine befriedigende Regelung gemäß den Wertmaßstäben von Humanität, Verantwortungsbewusstsein und Rechtsstaatlichkeit zügig auf den Weg zu bringen, wird sich – falls nicht doch noch in den derzeit stattfindenden Sondierungen zur Regierungsbildung eine Lösung zugunsten der Migranten gefunden werden sollte - zu einem politischen wie auch moralischen Skandal ersten Ranges auswachsen!

Norderstedt, d. 26. Dezember 2017
Michael Pleister (Lehrer; www.michaelpleister.de)



8-mal bearbeitet. Zuletzt am 31.12.17 02:41.

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