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Bitte um Korrektion
geschrieben von:
suzana guoth
()
Datum: 23. April 2017 22:12
Hallo,
für meine Novelle bräuchte ich diesen Satz richtig formuliert: "Ab sofortiger Wirkung tritt in Kraft das Verbot des Verlassens des Aufenthaltsortes." (Das ist ein Satz aus einem Dialog, und nicht aus Erzählung)
Ich habe das Gefühl, dass es so nicht richtig ist.
Ich bedanke mich im Voraus für die Korrektion.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
für meine Novelle bräuchte ich diesen Satz richtig formuliert: "Ab sofortiger Wirkung tritt in Kraft das Verbot des Verlassens des Aufenthaltsortes." (Das ist ein Satz aus einem Dialog, und nicht aus Erzählung)
Ich habe das Gefühl, dass es so nicht richtig ist.
Ich bedanke mich im Voraus für die Korrektion.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
Re: Bitte um Korrektion
geschrieben von:
Dracula
()
Datum: 23. April 2017 22:23
'Mit sofortiger Wirkung...'
Re: Bitte um Korrektion
geschrieben von:
suzana guoth
()
Datum: 23. April 2017 22:41
Sonst ist mein Satz richtig?
Vielen Dank für die Blitzhilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
Vielen Dank für die Blitzhilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
Re: Bitte um Korrektion
geschrieben von:
Redeker, Bangkok
()
Datum: 24. April 2017 05:01
Guten Morgen Charlotte.
Mit sofortiger Wirkung tritt das Verbot des Verlassens des Aufenthaltsortes in Kraft.
Grammatisch ist der Satz richtig, aber ...
Das Verbot des Verlassens des Aufenthaltsortes tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Das Verbot ... gilt ab sofort.
Ab sofort gilt ein Reiseverbot.
In Deutschland heißt das Reiseverbot "Residenzpflicht", in der Schweiz spricht man von "Eingrenzung".
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
Mit sofortiger Wirkung tritt das Verbot des Verlassens des Aufenthaltsortes in Kraft.
Grammatisch ist der Satz richtig, aber ...
Das Verbot des Verlassens des Aufenthaltsortes tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Das Verbot ... gilt ab sofort.
Ab sofort gilt ein Reiseverbot.
In Deutschland heißt das Reiseverbot "Residenzpflicht", in der Schweiz spricht man von "Eingrenzung".
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
Re: Bitte um Korrektion
geschrieben von:
Milorad Gavrilovic
()
Datum: 24. April 2017 05:57
Dieser Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die Verkehrsbeschränkung tritt sofort in Kraft und gilt, solange das Signal angebracht ist.
etwas zählt (nicht) = etwas ist (nicht) gültig, etwas gilt (nicht)
Zählt das Fahrverbot dann ab sofort oder erst ab 24 Uhr?
3-mal bearbeitet. Zuletzt am 24.04.17 06:45.
Die Verkehrsbeschränkung tritt sofort in Kraft und gilt, solange das Signal angebracht ist.
etwas zählt (nicht) = etwas ist (nicht) gültig, etwas gilt (nicht)
Zählt das Fahrverbot dann ab sofort oder erst ab 24 Uhr?
3-mal bearbeitet. Zuletzt am 24.04.17 06:45.
Re: Bitte um Korrektion
geschrieben von:
suzana guoth
()
Datum: 24. April 2017 10:54
Hallo Michael,
tatsächlich habe ich dieses Wort gesucht. Google kann sehr viel helfen, wenn ich das gesuchte Wort oder Idiom kenne. Dann kann ich sehen, ob es gebräuchlich ist und wenn ja, wie. Aber mit der Umschreibung komme ich mit Hilfe von Google gewöhnlich nicht weiter. Danke, dass Du mir geholfen hast.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
tatsächlich habe ich dieses Wort gesucht. Google kann sehr viel helfen, wenn ich das gesuchte Wort oder Idiom kenne. Dann kann ich sehen, ob es gebräuchlich ist und wenn ja, wie. Aber mit der Umschreibung komme ich mit Hilfe von Google gewöhnlich nicht weiter. Danke, dass Du mir geholfen hast.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
Re: Bitte um Korrektion
geschrieben von:
suzana guoth
()
Datum: 24. April 2017 10:56
Hallo Mile,
vielen Dank für die interessanten Wendungen.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
vielen Dank für die interessanten Wendungen.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
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