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Konstruktion mit Infinitiv unklar für mich
geschrieben von: szkot ()
Datum: 29. Juli 2018 14:28

Hallo zusammen

Kann jemand mir die Grammatik von folgenem Satz genauer erklären?


Im Recht bezeichnet Erfüllung das zum Erlöschen bringen einer Schuld durch Bewirkung der geschuldeten Leistung.



Ich verstehe nicht die Konstruktion "zum Erlöschen bringen". Wieso 'bringen' ist in der Form von Infinitiv? Hat dieser Muster einen Namen in der Grammatik?

Danke für alle nützliche Antworten

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Re: Konstruktion mit Infinitiv unklar für mich
geschrieben von: Milorad Gavrilovic ()
Datum: 29. Juli 2018 14:44

Funktionsverbgefüge

zum Ausdruck bringen - ausdrücken
zum Erlöschen bringen - erlöschen

erlöschen - ablaufen, auslaufen, enden, hinfällig werden, ungültig werden, verfallen
Etwas verliert seine rechtliche Gültigkeit. (ein Anspruch, ein Patent, ein Recht, ein Vertrag)

Zitat

szkot:

Hallo zusammen

Kann jemand mir die Grammatik von folgenem Satz genauer erklären?

Im Recht bezeichnet Erfüllung das zum Erlöschen bringen einer Schuld durch Bewirkung der geschuldeten Leistung.

Ich verstehe nicht die Konstruktion "zum Erlöschen bringen". Wieso 'bringen' ist in der Form von Infinitiv? Hat dieser Muster einen Namen in der Grammatik?

Danke für alle nützliche Antworten

Kann mir jemand ... erklären?
in folgendem Satz
Wieso ist ...?
in der Infinitivform
Hat dieses Muster...?
alle nützlichen Antworten etc.



5-mal bearbeitet. Zuletzt am 30.07.18 07:31.

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Re: Konstruktion mit Infinitiv unklar für mich
geschrieben von: szkot ()
Datum: 29. Juli 2018 15:17

Danke


Es ist noch nicht ganz klar für mich.

Wenn ich 'zum Erlöschen bringen' mit 'erlöschen' ersetze, bekomme ich


Im Recht bezeichnet Erfüllung das erlöschen einer Schuld durch Bewirkung der geschuldeten Leistung.

Dann der obige Satz ist meiner Meinung nach nicht ganz grammatikalisch korrekt oder doch?

Wieso dieser FVG kann in diesem Fall als Infinitiv direkt nach 'das' stehen?

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Re: Konstruktion mit Infinitiv unklar für mich
geschrieben von: Redeker, Bangkok ()
Datum: 29. Juli 2018 16:36

Guten Tag skot,


Sie wundern sich zu Recht, denn hier sollte der nominalisierte, erweiterte Infinitiv großgeschrieben werden.


Es sollten zudem Bindestriche gebraucht werden:

Im Recht bezeichnet Erfüllung das Zum-Erlöschen-Bringen einer Schuld durch Bewirkung der geschuldeten Leistung.

Im Recht bezeichnet Erfüllung das Erlöschen einer Schuld durch Bewirkung der geschuldeten Leistung.


Wikipedia ist keine zuverlässige Rechtschreibquelle.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Redeker

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Re: Konstruktion mit Infinitiv unklar für mich
geschrieben von: Milorad Gavrilovic ()
Datum: 29. Juli 2018 17:27

Zitat

szkot:

Es ist noch nicht ganz klar für mich.

Wenn ich 'zum Erlöschen bringen' mit 'erlöschen' ersetze, bekomme ich


Im Recht bezeichnet Erfüllung das erlöschen einer Schuld durch Bewirkung der geschuldeten Leistung.

das Erlöschen der Schuld

Erfüllung ist die Tilgung der Schuld durch Bewirken der geschuldeten Leistung.
Durch die Erfüllung erlischt die Schuld.

das Erlöschen der Vollmacht

Erlöschen der Hypothek

Substantivierte Infinitive werden großgeschrieben: das Spielen, das Lesen, das Erlöschen.



Substantivisch gebrauchte Infinitive mit mehreren Bestandteilen schreibt man mit Bindestrichen, wenn sonst unübersichtliche und schwer lesbare Aneinanderreihungen entstehen.

zum Aus-der-Haut-Fahren
das Nicht-mehr-fertig-Werden
Aber:
das Sichausweinen
das Motorradfahren
das Inkrafttreten

FVG: in Kraft treten
Das Gesetz tritt heute in Kraft.

Reformschreibung 1996 bis 2004/2006: In-Kraft-Treten

Heutige Rechtschreibung seit 2004/2006: Inkrafttreten

Nach Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrecht im BGB bleibt die VOB ...

Wenn die EU das Inkrafttreten des Protokolls ohne die USA durchsetzen wollte, müsste sie neben den ost- und mitteleuropäischen Ländern auch Russland und ...



7-mal bearbeitet. Zuletzt am 30.07.18 07:53.

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Re: Konstruktion mit Infinitiv unklar für mich
geschrieben von: szkot ()
Datum: 29. Juli 2018 22:08

Danke für die Antworten, vor allem Michael, der mir sehr klar auf meine Frage geantwortet hat.

Gruss aus Krakau



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 30.07.18 17:27.

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