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Infinitivsätze - Ausnahme?
geschrieben von: Calamaren ()
Datum: 22. November 2018 20:35

Hallo alle zusammen!

Ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir mit einem kleinen Problem zum Thema Infinitivsätze helfen. Ich zerbreche mir schon den ganzen Tag den Kopf darüber...

Es geht um folgendes Beispiel:

"Es ist bewiesen, dass man betrunken schlechter Auto fährt."

Im Hauptsatz steht das Wort "es", im Nebensatz, das Wort "man".
Warum kann man dann keinen Infinitivsatz daraus bilden ("Es ist bewiesen, betrunken schlechter Auto zu fahren.")??

Bei folgendem Satz funktioniert es ja:

"Es ist verboten/gefährlich/..., betrunken Auto zu fahren."

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe =)!!

LG Calamaren

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Re: Infinitivsätze - Ausnahme?
geschrieben von: Milorad Gavrilovic ()
Datum: 23. November 2018 04:56

1. Man hat bewiesen, dass man aus seinen Romanen und Novellen ein vollständiges Lehrbuch des Magnetismus zusammentragen könnte.
Stöger: "Die Mannschaft hat bewiesen, dass sie es jedem Gegner schwer machen kann"

2. Es ist bewiesen worden, dass Haustiere ihren Besitzern ähnlich sind. Manchmal scheinen sie sogar dasselbe Gesicht zu haben.

Zustandspassiv Präsens

er/sie/es ist bewiesen (Indikativ)
er/sie/es sei bewiesen (Konjunktiv I)

3. sein + Adjektiv + Infinitiv mit "zu":

Es ist verboten/gefährlich/...,



6-mal bearbeitet. Zuletzt am 23.11.18 05:43.

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Re: Infinitivsätze - Ausnahme?
geschrieben von: Calamaren ()
Datum: 23. November 2018 17:45

Danke für deine schnelle Antwort!

Aber eine Sache verstehe ich nicht, warum kann man aus
"Es ist verboten, ..." einen Infinitivsatz machen,aus
"Es ist bewiesen,..." aber nicht?

Ist doch beides Zustandspassiv, oder?
(Es ist bewiesen worden,...
Es ist verboten worden,...)

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Re: Infinitivsätze - Ausnahme?
geschrieben von: Milorad Gavrilovic ()
Datum: 23. November 2018 18:50

1. verboten - partizipiales Adjektiv


2.
Zitat

Infinitivsätze - Ausnahme?


Ein Infinitivsatz wird im Deutschen mit "zu" + Infinitiv gebildet und ist ein gekürzter Nebensatz. Es gibt auch Infinitivsätze mit "um zu".

Diese müssen bewiesen werden, um von den Mathematikern als wahr akzeptiert zu werden.

3. Wenn das Subjekt im Hauptsatz "es" und das Subjekt im Nebensatz "man" ist,
dann kann man aus einem dass-Satz einen Infinitivsatz mit "zu" machen.

Es ist verboten, dass man hier raucht.
Es ist verboten, hier zu rauchen.

Es ist bewiesen, dass eine Frau das kann.



5-mal bearbeitet. Zuletzt am 23.11.18 20:35.

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Re: Infinitivsätze - Ausnahme?
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 24. November 2018 02:55

Zitat
Calamaren
Aber eine Sache verstehe ich nicht, warum kann man aus
"Es ist verboten, ..." einen Infinitivsatz machen,aus
"Es ist bewiesen,..." aber nicht?

Ich denke, der Scope von man ist in beiden Fällen unterschiedlich.
Den Beweis, dass man betrunken schlechter Auto fährt, kann nicht die Allgemeinheit erbringen, sondern das können nur Fachleute (Mediziner, Neurologen etc.). Setzen wir doch einfach mal den Hauptsatz aus dem Zustandspassiv ins Aktiv:
   Man hat bewiesen, das man betrunken schlechter Auto fährt.
Es handelt sich also bei den beiden Mans eigentlich um semantisch verschiedene Subjekte und bei dem Es und dem Man in der Passivvariante um verschiedene Agentia. Deshalb kann man auch keinen Infinitivsatz mit zu bilden.

Bei dem Satz mit es ist verboten ist das hingegen anders.
Es ist allgemeine Übereinkunft, dass Autofahren im betrunkenen Zustand nicht zu gestatten sei; denn jede(r) selbst könnte sonst zum Opfer betrunkener Autofahrer*innen werden.
   Jede(r) (egal wer) verbietet, dass jede(r) (egal wer) betrunken Auto fährt.
Die Man-Subjekte in Haupt- und Nebensatz sind semantisch identisch und deshalb kann man auch einen Infinitivsatz bilden.



5-mal bearbeitet. Zuletzt am 26.11.18 23:52.

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