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Nebensatz mit Komparativ + als
geschrieben von: Aga Aga ()
Datum: 07. Dezember 2021 19:18

Hallo,
könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Welche Variante ist korrekt:

Ich möchte lieber sterben, als hier bleiben.
oder
Ich möchte lieber sterben, als hier zu bleiben.


Ich bin mir nicht sicher, ob das Verb "bleiben" im obigen Beispiel mit "zu" verwendet werden muss. Einerseits gibt es hier ein Modalverb, das sich m.E. auf beide Infinitive bezieht, andererseits hört sich die zweite Variante irgendwie "besser" an. Oder sind vielleicht beide Versionen korrekt?
Viele Grüße, Aga

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Re: Nebensatz mit Komparativ + als
geschrieben von: Milorad Gavrilovic ()
Datum: 08. Dezember 2021 05:11

- Ich möchte lieber sterben als hier bleiben.

Ich möchte lieber sterben, als dass ich hier bleibe.

"Manche Männer sterben lieber, als dass sie sich Hilfe holen"

Lieber sterben als hier leben?
-
Zitat

Welche Variante ist korrekt:

Ich möchte lieber sterben, als hier bleiben.
oder
Ich möchte lieber sterben, als hier zu bleiben.

Zitat

Lehrerin Arifa Parsa (23) über die Situation in Kabul
1. «Die Leute sterben lieber, als hier zu bleiben»

2. "Ich würde lieber sterben, als dir fernzubleiben!"
(Internet)

"Ich möchte lieber sterben als hier zu bleiben."

Ich würde das nie so sagen. Modalverben treten in einem Satz meistens mit einem zweiten Verb, dem "Vollverb", auf. Das Vollverb steht im Infinitiv am Satzende.



4-mal bearbeitet. Zuletzt am 08.12.21 20:41.

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Re: Nebensatz mit Komparativ + als
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 08. Dezember 2021 10:58

Aga Aga schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ich möchte lieber sterben, als hier bleiben.
> oder
> Ich möchte lieber sterben, als hier zu bleiben.
>
> Ich bin mir nicht sicher, ob das Verb "bleiben" im
> obigen Beispiel mit "zu" verwendet werden muss.

Nein, das sollte es nicht; Modalverben werden grundsätzlich mit dem einfachen Infinitiv ohne „zu“ verknüpft! Die zweite, grammatisch unsaubere Variante hört man zwar auch, klingt aber umgangssprachlich.

In die erste Variante gehört allerdings kein Komma, denn wir haben hier ja keinen nach § 75 (1) mit „als“ eingeleiteten Infinitivsatz mit „zu“, sondern nur einen um ein Adverb erweiterten einfachen Infinitiv.

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