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Infinitivsatz
geschrieben von: Blümchen ()
Datum: 03. Juni 2022 10:50

Hallo, mich interessiert gerne, nach welcher Regel ist es möglich, diesen "dass- Satz" als Infinitivsatz zu schreiben.Die Subjekte sind unterschiedlich:

Es ist wichtig, dass du deine Hausaufgaben regelmäßig machst.

Es ist wichtig, deine Hausaufgaben regelmäßig zu machen.

Und noch, welche Regel ist in diesem Satz:
Er ist traurig, Überstunden machen zu müssen.

Danke

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Re: Infinitivsatz
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 03. Juni 2022 14:35

Blümchen schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo, mich interessiert gerne, nach welcher Regel
> ist es möglich, diesen "dass- Satz" als
> Infinitivsatz zu schreiben.Die Subjekte sind
> unterschiedlich:
>
> Es ist wichtig, dass du deine Hausaufgaben
> regelmäßig machst.
>
> Es ist wichtig, deine Hausaufgaben regelmäßig zu
> machen.

Diese Transformation eines dass-Satzes in einen Infinitivsatz halte ich aufgrund der unterschiedlichen Subjekte für falsch. Unterschiedliche Subjekte sind nur legitim, wenn es sich im Matrixsatz um ein unpersönliches es und im Infinitivsatz um eine unpersönliches man handelt.

Zitat
dict.leo.org/grammatik
Bei unpersönlichen Wendungen ohne Dativ- oder Akkusativobjekt ist das Subjekt des Infinitivs das unpersönliche man:
Beispiele
Es ist möglich, eine Nachricht zu hinterlassen. = Es ist möglich, dass man eine Nachricht hinterlässt.
[dict.leo.org]

> Und noch, welche Regel ist in diesem Satz:
> Er ist traurig, Überstunden machen zu müssen.

Die Subjekte sind hier klar identisch:
   Er ist traurig: Er muss Überstunden machen.

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Re: Infinitivsatz
geschrieben von: Blümchen ()
Datum: 03. Juni 2022 15:53

Sehr geehrter Herr Back,

vielen Dank. Ja, einige behaupten, dass der erste Satz eine Ausnahme ist und kann mit Infinitivkonstruktion gebildet werden.

Wissen Sie,welche Regel in dem zweiten Satz vorkommt?
Die Regeln wie z.B. Nomen + "haben", unpersönlichen "es" + das Verb "sein", bestimmte Verben etc.

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Re: Infinitivsatz
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 04. Juni 2022 18:01

Blümchen schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ja, einige behaupten, dass der erste Satz eine Ausnahme
> ist und kann mit Infinitivkonstruktion gebildet werden.

Der Satz
   Es ist wichtig, deine Hausaufgaben regelmäßig zu machen.
… kann grammatisch nur richtig sein, wenn man unterstellt, dass das Subjekt des Infinitivsatzes ein unpersönliches „man“ ist:
   Es ist wichtig, dass man deine Hausaufgaben regelmäßig macht.
Das ist aber sachlich unlogisch, denn du lernst ja überhaupt nichts, wenn jemand anders als du selbst deine Hausaufgaben macht.

> Wissen Sie,_welche Regel in dem zweiten Satz vorkommt
> zugrunde liegt? Die Regeln wie z._B. Nomen + "haben",
> unpersönlichesn "es" + das Verb "sein", bestimmte
> Verben etc.

Ich verstehe die Frage nach „haben“ und „sein“ und Nomen bzw. bestimmten Verben in diesem Zusammenhang nicht, aber die Regel, nach der der zweite Satz grammatisch ist, ist -- wie bereits gesagt-- jene, dass hier das nur gedachte, implizite Subjekt des Infinitivsatzes mit dem explizit genannten Subjekt des Matrixsatzes identisch ist.

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Re: Infinitivsatz
geschrieben von: Kostas ()
Datum: 14. Juni 2022 14:18

Zitat
Gernot Back
Es ist wichtig, deine Hausaufgaben regelmäßig zu machen.

… kann grammatisch nur richtig sein, wenn man unterstellt, dass das Subjekt des Infinitivsatzes ein unpersönliches „man“ ist:

Es ist wichtig, dass man deine Hausaufgaben regelmäßig macht.

Enthält aber der Hauptsatz eine passende Bezugsphrase, kann durchaus die 2. Person Singular gemeint sein:

Es ist wichtig für dich, deine Hausaufgaben regelmäßig zu machen.

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Re: Infinitivsatz
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 14. Juni 2022 14:59

Kostas schrieb:
-------------------------------------------------------
> Enthält aber der Hauptsatz eine passende
> Bezugsphrase, kann durchaus die 2. Person Singular
> gemeint sein:
>
> Es ist wichtig für dich, deine
> Hausaufgaben regelmäßig zu machen.


Aus dem Bauch heraus würde ich dir zustimmen, aber steht das denn auch schon in irgendeiner Grammatik?

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Re: Infinitivsatz
geschrieben von: Kostas ()
Datum: 14. Juni 2022 20:01

Zitat
Gernot Back
Unterschiedliche Subjekte sind nur legitim, wenn es sich im Matrixsatz um ein unpersönliches es und im Infinitivsatz um eine unpersönliches man handelt.

Die Umwandlung eines dass-Satzes in einen Infinitivsatz ist ja auch in Fällen möglich, in denen das unterschiedliche Subjekt des Nebensatzes mit dem Akkusativ- bzw. Dativobjekt des Hauptsatzes identisch ist oder sich in einer Bezugsphrase im Matrixsatz sozusagen versteckt:

(1) Ich bitte dich, mir zu helfen.
(2) Ich rate dir, zum Arzt zu gehen.
(3) Sie verlangte von ihm, sich für sein Benehmen zu entschuldigen.

Obiges gilt auch für unpersönliche Formen:

(1) Es freut mich, Sie kennen zu lernen.
(2) Es gefällt mir, mit dir zu sprechen.
(3) Es ist für Kinder wichtig, draußen zu spielen.

Zitat
Gernot Back
Aus dem Bauch heraus würde ich dir zustimmen, aber steht das denn auch schon in irgendeiner Grammatik?

Gewiss! Zum Beispiel hier, S. 852-853.

Optionen: AntwortenZitieren
Re: Infinitivsatz
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 15. Juni 2022 18:33

Kostas schrieb:
-------------------------------------------------------

> (1) Ich bitte dich, mir zu helfen.
> (2) Ich rate dir, zum Arzt zu
> gehen.

> (3) Sie verlangte von ihm, sich für sein
> Benehmen zu entschuldigen.


Das ist bekannt: Bei bestimmten Verben besteht die Identität des gedachten Subjekts im Infinitivsatz nicht mit dem Subjekt im Matrixsatz, sondern mit dem dortigen Dativ- oder Akkusativobjekt.

> Obiges gilt auch für unpersönliche Formen:

> (1) Es freut mich, Sie kennen zu
> lernen.

> (2) Es gefällt mir, mit dir zu
> sprechen.

> (3) Es ist für Kinder wichtig, draußen
> zu spielen.


> Gewiss! Zum Beispiel
> hier,
> S. 852-853.

Ein Scribd-Abonnement möchte ich eigentlich nicht abschließen.

In meinem alten Grammatik-Duden von 1984 kann ich das unter allen Einträgen zur Infinitivkonstruktion auch nicht nachlesen. Es gibt zwar entsprechende Beispiele, die diesen Schluss nahelegen, aber es wird dort keine explizite Regel formuliert.

Die Frage wäre auch, ob diese Bezugswörter aus dem Matrixsatz mit unpersönlichem Subjekt immer im dativus (in)commodi stehen oder mit der Präposition „für“ oder „von“ eingeleitet sein müssen, um als gedachtes Subjekt in der finalen Infinitivkonstruktion fungieren zu können.

Vielleicht könntest du mal aus dem aktuellen Grammatik-Duden einen einschlägigen Satz zu dieser Frage zitieren. Ich bin sicher, dann finde ich auch einen entsprechenden Link im Internet und würde ihn hier posten!

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Re: Infinitivsatz
geschrieben von: Kostas ()
Datum: 16. Juni 2022 08:31

Zitat
Gernot Back
Das ist bekannt: Bei bestimmten Verben besteht die Identität des gedachten Subjekts im Infinitivsatz nicht mit dem Subjekt im Matrixsatz, sondern mit dem dortigen Dativ- oder Akkusativobjekt.

Die Regel ist tatsächlich bekannt; ich habe sie nur deshalb genannt, weil ja in deinem Beitrag zu lesen war, dass unterschiedliche Subjekte nur legitim wären, wenn es sich im Matrixsatz um ein unpersönliches es und im Infinitivsatz um eine unpersönliches man handelt. Also eben nicht nur dann.

Ansonsten:
_____________(iii) Wenn der übergeordnete Satz keine passende Bezugsphrase aufweist, ist als
_______________Subjekt der Infinitivphrase das Indefinitpronomen man zu denken. Das ist z.B. oft
_______________der Fall, wenn die Infinitivphrase als Ganzes Subjektfunktion hat (1649):
_______________[Einen Solidaritätslauf vorzubereiten], bedeutet viel Arbeit. (www.misereor.de) –
_______________Umschreibung: [Wenn [ man ] einen Solidaritätslauf vorbereiten will], so bedeu-
_______________tet das viel Arbeit.
_______________[Verantwortung zu übernehmen, Risiken einzugehen, Fehler zu machen] ist un-
_______________bequem. (Internetbeleg) – Umschreibung: [Wenn [ man ] Verantwortung über-
_______________nimmt
, Risiken eingeht, Fehler macht], so ist das unbequem.
_______________Aber mit Dativobjekt als Bezugsphrase: [Auf dem Boden zu schlafen], war [ mir ]
_______________zu unbequem.


Obiger Auszug aus der Duden-Grammatik belegt m.E. hinreichend, dass die eingangs zitierte Regel durchaus auch unpersönliche Formen miterfasst. Dass es nicht explizit erwähnt wird, sollte uns nicht beirren, weil es ja aus den Ausführungen und den Beispielen evident hervorgeht.

Zitat
Gernot Back
Die Frage wäre auch, ob diese Bezugswörter aus dem Matrixsatz mit unpersönlichem Subjekt immer im dativus (in)commodi stehen oder mit der Präposition „für“ oder „von“ eingeleitet sein müssen, um als gedachtes Subjekt in der finalen Infinitivkonstruktion fungieren zu können.

Die Bezugswörter bzw. -phrasen können beispielsweise Objekte sein: Akkusativ-, Dativ- oder auch Präpositionalobjekte, wobei nicht nur Verbindungen mit für und von möglich sind:

____________(1) Bei uns zu Hause war es üblich, sonntags im Garten zu frühstücken.

Möglich sind aber auch andere Satzglieder wie etwa Genitivattribute:

____________(2) Es liegt im Interesse der Jugendlichen, sich politisch zu engagieren.

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