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zuzüglich
geschrieben von: Antony ()
Datum: 16. September 2005 18:13

Hallo!

Was bedeutet eigentlich "zuzüglich"? In dem Wörterbuch steht, dass es ein Synonym von "eingerechnet, einschließlich" sowie "plus, ungerechnet" ist. Wie kann es sein? Und wenn ein Katalog 15 Euro z. Porto kostet, wird man dann nur 15 Euro dafür bezahlen oder z.B. 17 oder 18 Euro?

Viele Grüße
Anton

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Re: zuzüglich
geschrieben von: jülirö ()
Datum: 16. September 2005 20:01

Es bedeutet auf jeden Fall "plus", also zahlst du in diesem Fall eher 17 oder auch 20, 30 Euro, je nachdem wie hoch die Portokosten sind. Die Erklärung "einschließlich" ist ganz sicher falsch!

Gruß

j

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Re: zuzüglich
geschrieben von: Antony ()
Datum: 17. September 2005 17:13

Vielen Dank!

Und trotzdem komisch, dass man dieses Wort durch Synonyme so widersprüchlich erklärt. Gibt es vielleicht andere Kontexte, wo "zuzüglich" die andere Bedeutung hat?

Knaurs Lexikon der Synonyme schreibt z.B.: "zuzüglich - einschließlich"

Anton

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Re: zuzüglich
geschrieben von: Judith ()
Datum: 03. Oktober 2005 15:55

Nein, zuzüglich steht im Gegensatz zu "inclusive". Also wenn es einschließlich ist, dann heißt es inclusive und wenn es noch dazu kommt, dann ist es zuzüglich. Vielleicht gibt das Wörterbuch zum einen Synonyme, zum anderen aber auch Antonyme.
J.

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Re: zuzüglich
geschrieben von: Antony ()
Datum: 03. Oktober 2005 19:18

Bitte um Entschuldigung für meine Hartnäckigkeit. Aber ich habe inzwischen recherchiert, dass der Duden noch folgendes schreibt :

zuzüglich = "unter Hinzurechnung",
und auch zum Beitrag "plus": <Präp. mit Gen.> (bes. Kaufmannsspr.) drückt aus, dass etw. um eine bestimmte Summe o.Ä. vermehrt ist; zuzüglich

Steht das nicht im Widerspruch zu den oben genannten Erklärungen? Ich fürchte, ich verstehe immer noch nicht alles.

Anton

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Re: zuzüglich
geschrieben von: Christoph Trautmann ()
Datum: 13. April 2007 00:28

So, damit das hier mal endgültig geklärt ist.

Wenn etwas 200€ zuzüglich MWst, oder zuzüglich Versand angegeben wird bedeutet es, dass ihr noch die MwSt, bzw. den Versand DAZU Bezahlen müsst.

Was hier im Wörterbuch, oder im Duden steht interessiert nicht, iss so, bleibt so, war schon immer so!

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Re: zuzüglich
geschrieben von: Redeker, Bangkok ()
Datum: 13. April 2007 07:12

Guten Tag Herr Christoph Trautmann,

ist nicht auch hier der Kontext bedeutungsunterscheidend?


Der zu zahlende Endpreis errechnet sich aus dem Grundpreis zuzüglich / plus / eingerechnet / einschließlich / unter Hinzurechnung / inklusive / ungerechnet MWst. und Versand.


[Sie postulieren: "Was hier im Wörterbuch, oder im Duden steht interessiert nicht, iss so, bleibt so, war schon immer so!" und ignorieren dabei Zeichensetzung und Rechtschreibung. Warum dann Ihr Drang zur Sprachberatung?]

Mit freundlichen Grüßen

Michael Redeker

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Re: zuzüglich
geschrieben von: Anna2 ()
Datum: 13. April 2007 16:25

Hallo Anton,

du hast folgendes im Duden gefunden:

zuzüglich = "unter Hinzurechnung",
und auch zum Beitrag "plus": <Präp. mit Gen.> (bes. Kaufmannsspr.) drückt aus, dass etw. um eine bestimmte Summe o.Ä. vermehrt ist; zuzüglich


und stellst die Frage ob das nicht im Gegensatz zu obigen Erklärungen steht. Das tut es nicht. "Unter Hinzurechnung" bedeutet nichts anderes als "zusätzlich", also "plus". Und wenn etwas "um eine bestimmte Summe o.Ä. vermehrt ist" (wird?), heißt auch das wieder: man zahlt mehr.

Ich vermute, Judith hat Recht und Knaurs Lexikon der Synonyme gibt auch Antonyme an.

Liebe Grüße

(Warum eigentlich so aggressiv, Herr Trautmann?)

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Re: zuzüglich
geschrieben von: Christoph Trautmann ()
Datum: 27. April 2007 00:13

Nett, fand mich bei google.de wieder.

Zum einen muss ich mich entschuldigen, da ich die Frage und die Antworten gelesen hatte, bevor ich den Homepagenamen an sich gelesen habe.

Natürlich hätte ich dann versucht, mich etwas professioneller auszudrücken...

Ich komme aus dem kaufmännischen Bereich und dort interessiert eben nur Eines. Wenn zuzüglich steht, darf ich noch 19% dazurechnen und das "Schnäppchen" ist meist keines mehr ;-)

Was da im Duden steht ist mir dann gleich, ich hoffe das ist auch verständlich...

Viele Grüße, Christoph Trautmann


Redeker, Bangkok schrieb:
-------------------------------------------------------
> Guten Tag Herr Christoph Trautmann,
>
> ist nicht auch hier der Kontext
> bedeutungsunterscheidend?
>
>
> Der zu zahlende Endpreis errechnet sich aus dem
> Grundpreis zuzüglich / plus / eingerechnet /
> einschließlich / unter Hinzurechnung / inklusive /
> ungerechnet MWst. und Versand.
>
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen

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Re: zuzüglich
geschrieben von: Matt ()
Datum: 27. April 2007 12:27

Lieber Herr Trautmann,

sie täten bei einer Sprachberatung sicherlich gut daran, wenn Sie Ihre 'kaufmännische Brille' absetzten, um so eine zutreffendere Auskunft geben zu können.

Den Duden ad absurdum zu führen, halte ich außerdem für sehr fraglich.

Also: geben Sie sich in Zukunft bitte etwas mehr Mühe, um die not-native-speaker nicht noch 'zuzüglich' zu verwirren. :)

MfG

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Re: zuz�glich
geschrieben von: Eckhard Kuhn-Osius ()
Datum: 28. April 2007 16:32

Da muss ich Herrn Trautmann doch verteidigen. Im Duden werden Regelmaessigkeiten beschrieben, die die Redaktion vorfindet aber meist nicht selbst setzt. Der Duden st zwar ein sehr wichtiges Nachschlagewerk, aber nicht unfehlbar. Die Redaktion besteht auch nur aus Menschen, die nicht alles perfekt machen. In diesem Fall ist die Formulierung "unter Hinzurechnung" etwas unglücklich, weil dadurch nicht klar ist, ob die Hinzurechnung schon erfolgt ist oder noch erfolgen muss. Darum geht es in der ursrünglichen Frage. Die Verwirrung geht von dem nicht ganz eindeutigen Sprachgebracuh der Duden-Redaktion aus, nicht von Herrn Trautmann, der sich im Übrigen für seine saloppe Fomulierung ja auch schon entschuldigt hat.

Ekuhnos

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Re: zuzüglich
geschrieben von: Salvador ()
Datum: 19. Februar 2010 15:58

>ist nicht auch hier der Kontext bedeutungsunterscheidend?
>
>
>Der zu zahlende Endpreis errechnet sich aus dem Grundpreis zuzüglich / >plus / eingerechnet / einschließlich / unter Hinzurechnung / inklusive / >ungerechnet MWst. und Versand.

Ich gehe davon aus, dass hier mögliche Ausdrücke genannt sind:

Der zu zahlende Endpreis errechnet sich aus dem Grundpreis zuzüglich
MWst. und Versand.
Der zu zahlende Endpreis errechnet sich aus dem Grundpreis plus MWst. und Versand.
Der zu zahlende Endpreis errechnet sich aus dem Grundpreis unter Hinzurechnung von MWst. und Versand.
Der zu zahlende Endpreis errechnet sich aus dem Grundpreis ungerechnet MWst. und Versand.



in all diesen Fällen kommen MWSt und Versand sicher noch hinzu. (=netto)

Der zu zahlende Endpreis errechnet sich aus dem Grundpreis eingerechnet MWst. und Versand.
Der zu zahlende Endpreis errechnet sich aus dem Grundpreis einschließlich MWst. und Versand.
Der zu zahlende Endpreis errechnet sich aus dem Grundpreis inklusive MWst. und Versand.


In diesen Fällen sind MWSt und Versand wohl schon enthalten.
Ich finde ich allerdings die Angabe "Grundpreis" etwas merkwürdig. Ich würde immer schreiben :

Der zu zahlende Endpreis versteht sich eingerechnet/ einschließlich / inklusive MWst. und Versand. Das ist eindeutig, da ist beides drin. (=brutto)

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Re: zuzüglich
geschrieben von: Manfred Kurz ()
Datum: 03. August 2018 12:32

Ganz einfach mit dem Englischen vergleichen:

Zuzüglich = excluding
Inklusive = including

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Re: zuzüglich
geschrieben von: Milorad Gavrilovic ()
Datum: 03. August 2018 19:11

Abkürzung: zzgl.

Synonyme zu zuzüglich: plus, und

Zu einem bestimmten Geldbetrag muss noch ein anderer (meist kleinerer) Geldbetrag addiert werden.

Beispiele:

Wie hoch ist die Miete zuzüglich (der) Nebenkosten?
Die Wohnung kostet 600 Euro zuzüglich der Heizkosten.

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Re: zuzüglich
geschrieben von: V.Kathrin ()
Datum: 15. August 2018 15:39

EUR 2.150,- brutto

Lohn- bzw. Gehaltsangabe versteht sich monatlich, auf Basis einer 5-Tage-Woche.
Die Entgeltangabe versteht sich brutto, zzgl. aller Überstunden, Zuschläge und gesetzlichen Sozialleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. + 14. Gehalt).

Was verdient man nun?

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Re: zuzüglich
geschrieben von: Redeker, Bangkok ()
Datum: 15. August 2018 17:29

Guten Tag V. Kathrin,


Euro 2.150,- plus Überstunden, Zuschläge und gesetzliche Sozialleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. + 14. Gehalt).

Das ist dann brutto.

Netto müssen dann Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.



Mit freundlichen Grüßen

Michael Redeker

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