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Juristisches: Bedrohung oder Nötigung?
geschrieben von:
Stefan
()
Datum: 02. November 2006 13:12
Hallo,
heute habe ich mal eine Frage. Eine Kollegin übersetzt gerade ein Gerichtsurteil aus dem Türkischen ins Deutsche. Es geht dabei um einen Streit zwischen zwei Männern, in dessen Verlauf der eine seine Waffe zückt und den anderen bedroht. Es kommen dann andere Passanten dazu, die den Streit ohne Blutvergießen beenden.
Nun wird der Mann mit der Waffe angeklagt. Der Vorwurf lautet - und hierauf bezieht sich meine Frage:
Bedrohung mit Waffengewalt oder Nötigung mit Waffengewalt?
Wie würden Juristen das formulieren? Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen Bedrohung und Nötigung? (Bei einer Nötigung erwartet man das, wozu der andere genötigt wird, nicht wahr?)
Dank im Voraus.
Stefan
heute habe ich mal eine Frage. Eine Kollegin übersetzt gerade ein Gerichtsurteil aus dem Türkischen ins Deutsche. Es geht dabei um einen Streit zwischen zwei Männern, in dessen Verlauf der eine seine Waffe zückt und den anderen bedroht. Es kommen dann andere Passanten dazu, die den Streit ohne Blutvergießen beenden.
Nun wird der Mann mit der Waffe angeklagt. Der Vorwurf lautet - und hierauf bezieht sich meine Frage:
Bedrohung mit Waffengewalt oder Nötigung mit Waffengewalt?
Wie würden Juristen das formulieren? Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen Bedrohung und Nötigung? (Bei einer Nötigung erwartet man das, wozu der andere genötigt wird, nicht wahr?)
Dank im Voraus.
Stefan
Re: Juristisches: Bedrohung oder Nötigung?
geschrieben von:
Stefan
()
Datum: 06. November 2006 08:23
Hallo Franziska, jero, Herr Redeker, Redaktion und alle anderen,
könntet Ihr mal zu meinem Problem etwas schreiben?
Dank im Voraus.
Stefan
könntet Ihr mal zu meinem Problem etwas schreiben?
Dank im Voraus.
Stefan
Re: Juristisches: Bedrohung oder Nötigung?
geschrieben von:
Franziska
()
Datum: 06. November 2006 08:35
Morgen, Stefan!
Mensch, ich habe echt keine Ahnung von Juristendeutsch, tut mir leid!!
(In meinem großen, schlauen Wörterbuch steht zwar, dass "Nötigung" eine Straftat ist, die darin besteht, dass jemand einen anderen mit rechtswidrigen Mitteln zu einem bestimmten Verhalten zwingt; aber ist Bedrohung deshalb besser in diesem Kontext? Vielleicht gibt es ja ein anderes, genau für diese Situation bestimmtes Wort!?)
Hier noch ein Link, unter dem man juristische Begriffe nachschlagen kann:
[www.ratgeberrecht.de]
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 06.11.06 09:15.
Mensch, ich habe echt keine Ahnung von Juristendeutsch, tut mir leid!!
(In meinem großen, schlauen Wörterbuch steht zwar, dass "Nötigung" eine Straftat ist, die darin besteht, dass jemand einen anderen mit rechtswidrigen Mitteln zu einem bestimmten Verhalten zwingt; aber ist Bedrohung deshalb besser in diesem Kontext? Vielleicht gibt es ja ein anderes, genau für diese Situation bestimmtes Wort!?)
Hier noch ein Link, unter dem man juristische Begriffe nachschlagen kann:
[www.ratgeberrecht.de]
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 06.11.06 09:15.
Re: Juristisches: Bedrohung oder Nötigung?
geschrieben von:
Redeker, Bangkok
()
Datum: 06. November 2006 09:50
Guten Tag Stefan,
es tut mir Leid, auch ich kenne mich mit juristischen Feinheiten nicht aus.
Wäre eine Fußnote angebracht, in der Sie sagen:
"Drohung mit Waffengewalt, evt. versuchte Nötigung (der Übersetzer)"?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
es tut mir Leid, auch ich kenne mich mit juristischen Feinheiten nicht aus.
Wäre eine Fußnote angebracht, in der Sie sagen:
"Drohung mit Waffengewalt, evt. versuchte Nötigung (der Übersetzer)"?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
Re: Juristisches: Bedrohung oder Nötigung?
geschrieben von:
Redeker, Bangkok
()
Datum: 06. November 2006 10:08
Guten Tag Stefan,
das Thema scheint recht 'komplex' zu sein. Wenn Sie "Drohung, Nötigung, Waffe" in www.google.de eingeben, erhalten Sie
verwirrende Beispiele, in denen es Übergänge zwischen "Drohung mit Waffengewalt", "(versuchter) Nötigung" und anderem gibt.
Sie bewegen sich dabei wohl im Minenfeld zwischen der Tatsachenfeststellung des Gerichts und eventuellen Konsequenzen für eine wirkliche Person.
Andererseits sollte es fachsprachlich ein 1 : 1 Wörterbuch geben.
(Ich halte eine Übersetzeranmerkung für die beste Lösung.)
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
das Thema scheint recht 'komplex' zu sein. Wenn Sie "Drohung, Nötigung, Waffe" in www.google.de eingeben, erhalten Sie
verwirrende Beispiele, in denen es Übergänge zwischen "Drohung mit Waffengewalt", "(versuchter) Nötigung" und anderem gibt.
Sie bewegen sich dabei wohl im Minenfeld zwischen der Tatsachenfeststellung des Gerichts und eventuellen Konsequenzen für eine wirkliche Person.
Andererseits sollte es fachsprachlich ein 1 : 1 Wörterbuch geben.
(Ich halte eine Übersetzeranmerkung für die beste Lösung.)
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
Re: Juristisches: Bedrohung oder Nötigung?
geschrieben von:
Stefan
()
Datum: 06. November 2006 13:46
Vielen Dank, Ihr habt mir weitergeholfen! 'Drohung mit Waffengewalt' klingt in einen Ohren nicht schlecht. Ich werde mich mal mit meiner Kollegin beraten.
Herzliche Grüße
Stefan
Herzliche Grüße
Stefan
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