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Infinitivkonstruktonen
geschrieben von: dennisb ()
Datum: 01. Juli 2009 09:46

Bei Canoo steht:

Nicht alle Verben (Prädikate) können sowohl mit einem dass-Satz als auch mit einer Infinitivkonstruktion kombiniert werden. Beispiel sich weigern:

Er weigert sich, den Vertrag zu unterschreiben.
NICHT: Er weigert sich, dass er den Vertrag unterschreibt.



Weiß jemand, warum das so ist?

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Re: Infinitivkonstruktonen
geschrieben von: suzana guoth ()
Datum: 19. Oktober 2009 11:13

Hallo Dennis!

Ich glaube folgendes:

"sich weigern" kann als Ergänzung kein Objekt bei sich haben, deshalb ist ein "dass" Objektsatz auch nicht möglich.

Nehmen wir ein anderes Verb: "sich entschließen" - Ich habe mich zu einer Reise entschlossen. Ich habe mich entschlossen, eine Reise zu machen.
oder: "sich freuen" - Ich freue mich auf die Reise.
Ich freue mich, diese Reise machen zu können.
oder: "wagen" - Ich wage den Sprung aus dieser Höhe nicht. Ich wage nicht aus dieser Höhe zu springen.

Beim Verb "sich weigern" gibt es keine Objektergänzung,da es keinen Sinn hätte, aber es gibt eine Infinitivergänzung.

Mit freundlichen Grüßen
Charlotte

Mit freundlichen Grüßen
Charlotte

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Re: Infinitivkonstruktonen
geschrieben von: Pedroski ()
Datum: 20. Oktober 2009 14:11

Untenstehendes habe ich von:
[germazope.uni-trier.de]

DASZ, conj. gebildet aus dem neutr. des pronom. der in seiner relativen bedeutung, wie im griech. οτι, lat. quod, franz. que, engl. that. im goth. wird das relative bedeutung wirkende suffix ei angehängt, þatei, in Muspilli daჳî 12. im ahd. und mhd. gilt daz für die conj. wie für das pronomen: im nhd. hat man eine unorganische, für die aussprache gleichgültige unterscheidung eingeführt, indem man die conj. dasz, das pron. das schreibt. die Theologia deutsch, ALBRECHT V. EYBE, STEINHÖWEL, SCHWARZENBERG, KEISERSBERG, BRANT, LUTHER, MURNER, DASYPODIUS, H. SACHS, FISCHART, S. FRANK, WALDIS und andere wenden diese unterscheidung noch nicht an und schreiben in beiden fällen das oder auch daz. Maaler jedoch in der mitte des 16ten jahrhunderts kennt sie, und HENISCH im anfang des 17 ten bemerkt ausdrücklich das mit einem s und dasz mit zweien s 661. von der zeit an ist sie anerkannt und wird nur zuweilen vergessen, wie LESSING 11, 134 das schreibt, und GÖTHE öfter in seinen früheren briefen, oder sie wird von einzelnen, z. b. von BUTSCHKY, absichtlich hintangesetzt. in neuerer zeit haben einige versucht auch das pronom. dasz zu schreiben.

Davon sieht man, dass 'dass' eigentlich von 'das' kommt, und hat Pronomialfunktion. In einem Relativklausus, steht das Pronomsubjekt neben dem ihm lizensierenden Nomen. In diesem Fall, 'sich'. Aber 'sich' ist nur eine Form von 'Er' bedingt durch die Tatsache dass 'weigern' ein unakkusatives Verb ist. Er weigert (zu) sichselber. 'Sichselber' ist 'er'.

Er weigert sich(er) , dass(er) er den Vertrag unterschreibt. So gesehen, hat man dreimal 'er' hintereinander, und das verursacht die Probleme.

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