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Ehrerbietung
geschrieben von: Hussein ()
Datum: 13. September 2009 23:57

Hallo zusammen,

Ich habe heute eine Frage zu dem Begriff "Ehrerbietung"

Der Begriff hat die folgende Bedeutung im Wörterbuch:

E}hr|er|bie|tung, die; - (geh.): Ausdruck der Hochachtung u. Verehrung gegenüber einer Person von wesentlich höherem Alter od. Rang: jmdn. mit E. grüßen; jmdm. seine E. erweisen.

© Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl. Mannheim 2006 [CD-ROM].


Die Frage:

Ich wollte nur wissen, wie wird das sprachlich vollzogen. Ich meine, mit welchen Äußerungen kann man eine Ehrerbietung zum Ausdruckbringen?

Besten Dank für die Hilfe!

Beste Grüße
Hussein

Danke für die Wortwahlfehlerkorrektur! :-)

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Re: Ehrerbietung
geschrieben von: Redeker, Bangkok ()
Datum: 14. September 2009 16:59

Guten Abend Hussein,

das Konzept von Rang, Ehre und Ehrerbietung ist aus der Mode gekommen. Auch Achtung, Verehrung und Hochachtung kommen im Alltag kaum noch vor.

Bei sehr formellen Anlässen, etwa in der Universität, bei Gericht oder in einer Botschaft gibt es noch formelle Ehrenbezeigungen und man spricht dort (meist rituell bekleidete) Würdenträger mit wunderlichen Titeln an:

Frau Präsidentin, Herr Professor Doktor Soundso, Exzellenz, Heiliger Vater usw.

Im Alltag erweisen wir älteren Leuten gern Respekt, indem wir sie förmlich mit Namen und Titeln anreden; gerne auch mal "launig": Verehrte Frau Generaldirektorin, Herr Bezirksinspektor usw. Aber das klingt in unserer profanen Gesellschaft schon auch komisch.

(Meine Kinder wollen mich auch nicht mehr mit "Herr Vater!" ansprechen.)

Mit freundlichen Grüßen

Michael Redeker

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Re: Ehrerbietung
geschrieben von: Hussein ()
Datum: 14. September 2009 21:54

Guten Abend Herr Redeker,

vielen Dank für die Erklärung! Ich habe dazu nur noch eine Frage. Kann man "eine Äußerung wie:

Die Freude ist ganz meinerseits oder

Sehr angenehem!

als Ehrerbietung nennen? Ich meine, kann man sagen, dass solche Äußerungen "eine Ehrerbietung" zum Ausdruck bringen?

Besten Dank für die Hilfe!

Beste Grüße
Hussein

Danke für die Wortwahlfehlerkorrektur! :-)

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Re: Ehrerbietung
geschrieben von: Redeker, Bangkok ()
Datum: 15. September 2009 06:34

Guten Morgen Hussein,

ich würde diese Höflichkeitsfloskeln nicht als Ehrerbietung bezeichnen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Redeker

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Re: Ehrerbietung
geschrieben von: Hussein ()
Datum: 16. September 2009 02:23

Guten Abend Herr Redeker,

vielen herzlichen Dank für die Hilfe!

Mich interessiert vor allem, was man mit diesen Äußerungen zum Ausdruck bringt. Eigentlich verstehe ich, was damit gemeint ist und dass solche Äußerungen in der betreffenden Interaktion nur floskelhaft gebraucht werden. Ich dachte, man kann das, was sie zum Ausdruck bringen, als "Ehrerbietung" bezeichnen. Ich schreibe hier ein paar Beispiele. Vielleicht könntet ihr verstehen, was ich meine.

Gut gemacht! (Diese Äußerung bringt einen Lob zum Ausdruck)

Vorsicht Glas! (Diese Äußerung bringt eine Warnung zum Ausdruck)

Ich ziehe dir die Ohren lang! (Diese Äußerung bringt eine Drohung zum Ausdruck)

Einen wunschderschönen guten Morgen! (Diese Äußerung bringt einen Gruß zum Ausdruck)

Mein Wort darauf! (Diese Äußerung bringt eine Versprechung zum Ausdruck)

Das glaubt dir doch kein Schwein! (Diese Äußerung bringt eine Anzweiflung zum Ausdruck)

Was könnten eurer Meinung nach Äußerungen wie:

Ich freue mich Sie kennenzulernen

Die Freude ist ganz meinerseits

Sehr angenehem!

zum Ausdruck bringen?

Besten Dank für die Hilfe

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Re: Ehrerbietung
geschrieben von: Hussein ()
Datum: 16. September 2009 22:28

Hallo noch mal,

ich denke, ich habe einen besseren Ausdruck gefunden. Kann ich sagen: "Zugewandtheitsbezeugung", ich meine, kann ich sagen, dass diese Äußerungen eine Zugewandtheitsbezeugung zum Ausdruck bringen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Beste Grüße
Hussein

Danke für die Wortwahlfehlerkorrektur! :-)

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Re: Ehrerbietung
geschrieben von: Redeker, Bangkok ()
Datum: 17. September 2009 05:00

Guten Morgen Hussein,

eine "Zugewandtheitsbezeugung", das klingt zu komisch.

Warum sagen Sie nicht einfach "höfliche Floskel", "respektvolle Freundlichkeit", "joviale Geste", "konventionelle Höflichkeit", "Ausdruck guten Benehmens", "Ausweis einer guten Kinderstube": nur wohlerzogene Leute benutzen diese Höflichkeitsfloskeln.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Redeker

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Re: Ehrerbietung
geschrieben von: Hussein ()
Datum: 18. September 2009 00:59

Guten Abend Herr Redeker,

vielen Dank für die Vorschläge! Mit all diesen Begriffen kann man die farglichen Äußerungen zwar bezeichnen. Es sind aber meiner Meinung nach nicht allgemeine Bezeichnungen, weil sich viele andere Höflichkeitsfloslen damit bezeichnen lassen. Ich dachte, dass der Begriff "Zugewandtheitbezeugung" konkreter ist. Kann ich diese Zusammenziehung auflösen und "Bezeugung der Zugewandtheit" sagen?

Besten Dank für die Hilfe!

Beste Grüße
Hussein

Danke für die Wortwahlfehlerkorrektur! :-)

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Re: Ehrerbietung
geschrieben von: Evamaria Neugebauer ()
Datum: 19. September 2009 22:35

Verehrte Diskussionsteilnehmer
wollten Sie nicht auf die Ehre - die Ehrerbietung eingehen?
Ich erweise den Diskussionsteilnehmern tiefste Ehrerbietung
und hoffe Sie werden mir meine Einmischung verzeihen.

Man muss unterscheiden zwischen - Floskeln der Ehre -
wie sie einprägsam in alten deutschen Filmen mit Hans Moser z.B. "Habe die Ehre" dargestellt worden sind.

Und einem Gefühl der Ehrerbietung - für Jemanden oder etwas ehren.
Gefühle dieser Art sind immer von tiefem Ernst - Zurückhaltung -
und eben Hochachtung geprägt.

Von denen Herr Redeker sagt - sie seien "aus der Mode gekommen!"
Und das ist sehr schade. Denn wir untergraben damit gleichzeitig
unsere eigenen Gesetze. z.B. Artikel 1 des Grundgesetzes.
Wie der Mensch denkt - so spricht er - und wie er denkt und spricht
so verhält er sich.
Je weniger achtend und ehrend wir denken und sprechen -
desto gefühlloser - oberflächlicher - gemeiner > falsch in vielen Fällen
und > gewalttätiger denken, sprechen - verhalten wir uns. -

In tiefer Ehrerbietung
Evi Neugebauer

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