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welche Sinnanwendung
geschrieben von: plemer ()
Datum: 04. Dezember 2010 12:15

asoziert der Begriff einen Fußballspieler zu verkaufen.
oder zu vermitteln.

Plemer

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Re: welche Sinnanwendung
geschrieben von: Franziska ()
Datum: 04. Dezember 2010 13:45

Hallo Plemer!

Wenn ich einen Fußballspieler (oder einen Goldhamster oder einen Fußball) verkaufe, bekomme ich Geld für ihn. Wenn ich ihn vermittle, bekomme ich vielleicht ein Dankeschön oder ein Geschenk (womöglich in Form von Geld?). Oder ich wollte einfach helfen und bekomme nichts. Auch recht.

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Re: welche Sinnanwendung
geschrieben von: plemer ()
Datum: 04. Dezember 2010 14:23

Danke für die Spontane Antwort.

plemer

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Re: welche Sinnanwendung
geschrieben von: Janek ()
Datum: 04. Dezember 2010 16:06

-



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 23.01.11 15:21.

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Re: welche Sinnanwendung
geschrieben von: huangdi ()
Datum: 04. Dezember 2010 22:38

Guten Abend, Herr Plemer!

Einen Menschen kann man im Prinzip nicht "verkaufen" und damit auch einen Fußballspieler nicht.

Wenn ein Verein X einen Fußballspieler Z an einen anderen Verein Y "abtritt", lässt Verein X diesen Spieler Z ziehen und kassiert dafür von Verein Y eine vorher ausgehandelte Gebühr.

Das ist heute gängige Praxis, "verkaufen!" könnte man wohl nur im übertragenen Sinne, also nicht wörtlich, benutzen. Es assoziiert auch keine Vermittlung, sondern eher ein "abtreten", d.h. die Zustimmung, Fußballpsieler Z ziehen zu lassen.

Hoffentlich hilft Ihnen das etwas weiter.

Es gibt Nichts, das wirklich Nichts ist, denn selbst das Nichts ist auch ein Etwas - nämlich "Nichts".

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Re: welche Sinnanwendung
geschrieben von: plemer ()
Datum: 05. Dezember 2010 10:13

Danke für die Formulierungshilfe
fußballspieler zu verkaufen ist nicht gleich Bilder zu verkaufen.
Den Verkauf eigener Bilder als "Vermittlung von Kunst"
zu deklarieren, dürfte zu allerhand Missverständnissen führen
...
richtig: das Verkaufen von Bilder, Wird in der Gewerbeordnung genau geregelt.deshalb kann jedes Oednungsamt eine gesetzliche Erlaubnis voraussetzen, um Bilder in den Fußgängerzonen verkaufen zu dürfen, Auch wenn die Bilder hochwertige kunst ist.
In der Gewerbeordnung wird anders auch Genau erklärt, dass das Vermitteln das Wirken mit Kunst - keineswegs immer eine pekuniäre
Konnotation beinhaltet:
"Vermitteln" muss im Sinne des Kunstschutzes gesehen werde, Wie der Kunstschutz ZB.in der Mephisto-Entscheidung aufgestellt wurde.

jeder hat Recht:
Den Verkauf eigener Bilder als "Vermittlung von Kunst"
zu deklarieren, dürfte zu allerhand Missverständnissen führen
eben darum geht es, die Öffendliche Gewalt greift lieber auf den Begriff "Verkaufen" zu, damit ist man formal auf der richtigen Seite das verkaufen ohne Erlaubnis für Ordnungswidrig zu erklären.
wenn ein Widerspruch auch noch von Amts- und verwaltungsrichter mißachtet wird,
die Rechtsvertreter sich für das Verbot des Verkaufens erwärmen, dann wird hiermit nicht nur die Ausnähme in der Gewerbeordnung Umgangen,auch die Unangreifbare Kunstfreiheit in Weisung der Mephisto-Entscheidung.

plemer





szmmctag

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Re: welche Sinnanwendung
geschrieben von: Franziska ()
Datum: 05. Dezember 2010 12:32

Das hast du richtig verstanden, Plemer: Den Verkauf deiner eigenen Bilder kannst du nicht als "Vermittlung" bezeichnen, denn dafür bräuchtest du zwei Parteien, zwischen denen du stehst. Und Geld gäbe es vielleicht auch nicht. Ich wünsche dir trotzdem Glück mit dem Verkauf. Es lebe die Kunst und es lebe die Freiheit!
Aber vielleicht ist hier nicht das richtige Forum, um dir wirklich weiterzuhelfen?
Wir beschäftigen uns hier mit der deutschen Sprache, nicht mit ihren juristischen Aspekten, tut mir leid.

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