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es geht um Sprache, nicht um juristischen Rat.
geschrieben von:
plemer
()
Datum: 05. Dezember 2010 19:46
Die Verwaltungsgerichte haben auch nicht verkannt, daß bei der Entscheidung über eine Erlaubniserteilung die Kunstfreiheitsgarantie entsprechend ihrem hohen Stellenwert innerhalb der Verfassungsordnung zu berücksichtigen ist. Darauf braucht hier aber nicht weiter eingegangen zu werden.
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heißt das jetzt der Hohe Stellenwert der Kunstfreiheitsgarantie ist shitegal, oder heißt dass darauf braucht hier nicht weiter eingegangen Werden, weil man für die Kunstfreiheitsgarantie, so oder so um Erlaubnis fragen muss.
Plemer
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heißt das jetzt der Hohe Stellenwert der Kunstfreiheitsgarantie ist shitegal, oder heißt dass darauf braucht hier nicht weiter eingegangen Werden, weil man für die Kunstfreiheitsgarantie, so oder so um Erlaubnis fragen muss.
Plemer
Re: es geht um Sprache
geschrieben von:
Redeker, Bangkok
()
Datum: 06. Dezember 2010 06:29
Guten Morgen Herr Plemer,
Sie können diesen Satz besser verstehen, wenn Sie alle Ergänzungen wegstreichen:
Die Verwaltungsgerichte haben auch nicht verkannt, daßbei der Entscheidung über eine Erlaubniserteilung die Kunstfreiheitsgarantie entsprechend ihrem hohen Stellenwert innerhalb der Verfassungsordnung zu berücksichtigen ist. Darauf braucht hier aber nicht weiter eingegangen zu werden.
Die Wendung "auchnicht verkannt" bedeutet positiv "auch erkannt".
Zusammen gefasst (und ich lese das rein sprachlich):
Die Verwaltungsgerichte haben erkannt, dass die Kunstfreiheitsgarantie zu berücksichtigen ist. Darauf (nämlich auf die Berücksichtigung der Kunstfreiheitsgarantie) braucht hier aber nicht weiter eingegangen zu werden.
Was aber nun dieser Winkelzug juristisch bedeutet, vermag ich nicht zu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
Sie können diesen Satz besser verstehen, wenn Sie alle Ergänzungen wegstreichen:
Die Verwaltungsgerichte haben auch nicht verkannt, daß
Die Wendung "auch
Zusammen gefasst (und ich lese das rein sprachlich):
Die Verwaltungsgerichte haben erkannt, dass die Kunstfreiheitsgarantie zu berücksichtigen ist. Darauf (nämlich auf die Berücksichtigung der Kunstfreiheitsgarantie) braucht hier aber nicht weiter eingegangen zu werden.
Was aber nun dieser Winkelzug juristisch bedeutet, vermag ich nicht zu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
Re: es geht um Sprache
geschrieben von:
huangdi
()
Datum: 06. Dezember 2010 08:15
Hier kann man dem Poster Redeker nur zustimmen...
Deutsche Gerichte allgemein haben ihre eigene "Sprache", das sogenannte "Juristendeutsch", das für Nicht-Juristen, auch muttersprachliche, nur schwer oder gar nicht verständlich ist.
Ich würde sagen, dass das aus sprachlicher Sicht kein gutes Deutsch ist und nicht unbedingt zur Nachahmung empfohlen werden kann.
Es gibt Nichts, das wirklich Nichts ist, denn selbst das Nichts ist auch ein Etwas - nämlich "Nichts".
Deutsche Gerichte allgemein haben ihre eigene "Sprache", das sogenannte "Juristendeutsch", das für Nicht-Juristen, auch muttersprachliche, nur schwer oder gar nicht verständlich ist.
Ich würde sagen, dass das aus sprachlicher Sicht kein gutes Deutsch ist und nicht unbedingt zur Nachahmung empfohlen werden kann.
Es gibt Nichts, das wirklich Nichts ist, denn selbst das Nichts ist auch ein Etwas - nämlich "Nichts".
Re: es geht um Sprache, nicht um juristischen Rat.
geschrieben von:
plemer
()
Datum: 06. Dezember 2010 10:05
Hallo, wird der Winkelzug verständlicher wenn man den Schlusssatz hinzufügt: darauf braucht hier aber nicht weiter eingegangen werden "Denn" der Beschwerdeführer wollte Einzig und Allein Festgestellt wissen, das Er der Absicht auf einer öffentlichen Straße Kunst herzustellen und zu verkaufen. Keiner Straßen- verkehrs- rechtliche Erlaubnis bedürfe.
Re: es geht um Sprache, nicht um juristischen Rat.
geschrieben von:
Redeker, Bangkok
()
Datum: 06. Dezember 2010 11:53
Guten Tag Herr Plemer,
wir hatten diesen Satz ja schon einmal hier gelesen. Sie können diesen "denn-Satz" durch einen "weil-Satz" ersetzen. Und wenn Sie dann wieder alles Überflüssige wegstreichen, erhalten Sie dann die Begründung:
weil der Beschwerdeführer nur festgestellt wissen wollte, dass er keiner Erlaubnis bedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
wir hatten diesen Satz ja schon einmal hier gelesen. Sie können diesen "denn-Satz" durch einen "weil-Satz" ersetzen. Und wenn Sie dann wieder alles Überflüssige wegstreichen, erhalten Sie dann die Begründung:
weil der Beschwerdeführer nur festgestellt wissen wollte, dass er keiner Erlaubnis bedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
Re: es geht um Sprache, nicht um juristischen Rat.
geschrieben von:
plemer
()
Datum: 06. Dezember 2010 12:13
danke, wenn ich das Überflüßige, naja dann eben so.
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