-->
Hallo,
leider habe ich jetzt wenig Zeit zum Recherchieren, aber meiner Meinung nach handelt es sich bei dieser Konstruktion (s.o.) nicht um ein "haben + zu" in modaler Funktion (müssen, sollen, können).
Ist das nicht einfach ein einfacher Infinitiv mit zu?
Siehe:
Ich habe die Möglichkeit, etwas zu essen.
Ich habe etwas zu essen.
Ich habe zu essen.
Ich habe nichts zu essen.
Hier ist -haben- in seiner ganzen normalen Bedeutung als Vollverb "im Besitzsein von" zu verstehen. Das geht natürlich auch verneint.
Ich habe nichts zu essen.
Ich habe nichts zu trinken.
Ich habe nichts anzuziehen.
Das hat meiner Meinung nach nichts zu tun (ups, "hat nichts zu tun" *schmunzel*) mit den modalen Konstruktionen, bei denen kein "Besitz/Nicht-Besitz" gedacht wird, wie
Er hat ihr zu gehorchen.
Er hat das schnellstens zu erledigen.
Er hat die Tabletten dreimal täglich zu nehmen.
Das letzte Beispiel macht vielleicht ganz deutlich, dass die "Modalität" vom Kontext abhängt. Sie kann sowohl als -müssen- als auch als -sollen- verstanden werden und in einer schwächeren Ausprägung auch einfach als -können-.
jero
www.cafe-deutsch.de
Dem kann ich nur zustimmen. Von der Modalität der können-Variante war ich auch nicht ganz überzeugt; das war eigentlich auch der Grund, weshalb ich angemerkt habe, dass haben hier auch als ''zur Verfügung haben'' verstanden werden kann.
Genauer gesagt, habe ich eingeräumt, dass es auch mal Ausnahmen geben kann.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 12.04.11 07:10.
Hm, doch. Denke ich. Man braucht vielleicht manchmal "etwas mehr Kontext"?! Mir ist eben nämlich erst unter Hinzudenken eines Kontextes aufgefallen, dass man den Satz "Ich habe zu essen" sowohl modal als auch nicht modal verstehen kann.
(1) Ich habe zu essen.
= jemand verlangt es, fordert mich dazu auf (= Ich muss essen.)
(2) Ich habe zu essen.
= ich bin im Besitz von etwas, was ich essen kann; Essen ist "bei mir" vorhanden
Ich denke, man muss "haben + zu" in modaler Funktion (müssen, sollen, können) von anderen Funktionen unterscheiden. Nicht jede Haben-zu-Konstruktion hat eine modale Aussage bzw. kann in eine solche umformuliert werden, wobei natürlich jemand, der kein Essen hat, auch nicht essen kann. Hm .................... (Aber jemand, der keinen Schlüssel hat, kann auch nicht die Tür aufschließen und trotzdem würde man "keinen Schlüssel haben" nicht als eine modale Aussage auffassen.)
jero
www.cafe-deutsch.de
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 11.04.11 23:24.
Damit bin ich nicht einverstanden! Diese Zwangsarbeit ist auf jeden Fall ein Muss.
Ansonsten habt ihr natürlich Recht, die Sätze sind kontextabhängig.
Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Dem hätte ich vielleicht noch etwas hinzuzufügen.
Dem muss ich nichts mehr hinzufügen.
Dem könnte ich noch einiges hinzufügen ... genug!
;-)
Ehrlich gesagt, habe ich das auch nicht so richtig verstanden und ich verstehe auch nicht, wieso der Kontext nicht immer hilft, etwas "richtig" zu verstehen. Was hilft denn dann, wenn der Kontext nicht weiterhilft?
Ich meine, es gibt Missverständnisse mitunter trotz eines Kontextes, ja, aber dann hilft noch mehr Kontext zu verstehen, wie es zu verstehen ist. Man fragt z.B.: "Wie meinst du das?" oder so und dann wird "weiterer Kontext nachgeliefert".
Oder was ist gemeint, dass manchmal auch der Kontext nicht beim Verstehen hilft?
jero
www.cafe-deutsch.de
Re: "haben zu"
geschrieben von:
jero
()
Datum: 11. April 2011 19:50
Zitat
Kostas
Guten Morgen, Charlotte,
Franziska hat Recht: Es gibt keinen Grund zu verzweifeln. Die Sache ist nämlich ganz einfach: Liegt keine Verneinung vor, ist müssen gemeint. Kommt die Konstruktion aber verneint vor, ist auch eine Paraphrasierung mit ''nicht dürfen'' möglich. Der wohl einzige Fall, wo mit können zu paraphrasieren ist, ist, wenn die Konstruktion mit dem Indefinitivpronomen nichts verbunden ist:
........Ich habe nichts mehr zu sagen.
Hier kann haben auch als ''zur Verfügung haben'' verstanden werden.
Hallo,
leider habe ich jetzt wenig Zeit zum Recherchieren, aber meiner Meinung nach handelt es sich bei dieser Konstruktion (s.o.) nicht um ein "haben + zu" in modaler Funktion (müssen, sollen, können).
Ist das nicht einfach ein einfacher Infinitiv mit zu?
Siehe:
Ich habe die Möglichkeit, etwas zu essen.
Ich habe etwas zu essen.
Ich habe zu essen.
Ich habe nichts zu essen.
Hier ist -haben- in seiner ganzen normalen Bedeutung als Vollverb "im Besitzsein von" zu verstehen. Das geht natürlich auch verneint.
Ich habe nichts zu essen.
Ich habe nichts zu trinken.
Ich habe nichts anzuziehen.
Das hat meiner Meinung nach nichts zu tun (ups, "hat nichts zu tun" *schmunzel*) mit den modalen Konstruktionen, bei denen kein "Besitz/Nicht-Besitz" gedacht wird, wie
Er hat ihr zu gehorchen.
Er hat das schnellstens zu erledigen.
Er hat die Tabletten dreimal täglich zu nehmen.
Das letzte Beispiel macht vielleicht ganz deutlich, dass die "Modalität" vom Kontext abhängt. Sie kann sowohl als -müssen- als auch als -sollen- verstanden werden und in einer schwächeren Ausprägung auch einfach als -können-.
jero
www.cafe-deutsch.de
Re: "haben zu"
geschrieben von:
jero
()
Datum: 11. April 2011 19:59
Ein Beispiel für die Bedeutung -können- kennt canoo:
Ich habe diesem Kommentar nichts hinzuzufügen.
= Ich kann diesem Kommentar nichts hinzufügen.
[www.canoonet.eu]
Oder irrt hier canoo? Ist das nicht strukturell das Gleiche wie "ich habe nichts zu sagen/zu essen/zu trinken/anzuziehen", also "(nicht) im Besitz sein von".
jero
www.cafe-deutsch.de
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 11.04.11 20:02.
Ich habe diesem Kommentar nichts hinzuzufügen.
= Ich kann diesem Kommentar nichts hinzufügen.
[www.canoonet.eu]
Oder irrt hier canoo? Ist das nicht strukturell das Gleiche wie "ich habe nichts zu sagen/zu essen/zu trinken/anzuziehen", also "(nicht) im Besitz sein von".
jero
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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 11.04.11 20:02.
Re: "haben zu"
geschrieben von:
suzana guoth
()
Datum: 11. April 2011 20:27
Doch es ist so!
Ich habe alles gelesen, was Du geschrieben hast, und bin total einverstanden.
Ich habe etwas zu essen, hat nicht die gleiche Bedeutung wie ich habe viel zu tun. Im ersten Satz geht es nicht um die Modalität.
Aber "Ich habe diesem Kommentar nichts hinzuzufügen."
kann nicht nur "können" sondern auch "müssen" ersetzen.
Aus dem Kontext kann nicht immer alles eindeutig erklärt werden.
Der Verurteilte hat eine Zwangsarbeit zu erledigen, kann auch mit "dürfen" ersetzt werden. Also er darf, und nicht nur "muss". Kostas meint, dass dies immer dem Kontext zu entnehmen ist. Aber der Richter und der Verurteilte kann den Kontext auf verschiedene Weisen interpretieren.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 11.04.11 20:31.
Ich habe alles gelesen, was Du geschrieben hast, und bin total einverstanden.
Ich habe etwas zu essen, hat nicht die gleiche Bedeutung wie ich habe viel zu tun. Im ersten Satz geht es nicht um die Modalität.
Aber "Ich habe diesem Kommentar nichts hinzuzufügen."
kann nicht nur "können" sondern auch "müssen" ersetzen.
Aus dem Kontext kann nicht immer alles eindeutig erklärt werden.
Der Verurteilte hat eine Zwangsarbeit zu erledigen, kann auch mit "dürfen" ersetzt werden. Also er darf, und nicht nur "muss". Kostas meint, dass dies immer dem Kontext zu entnehmen ist. Aber der Richter und der Verurteilte kann den Kontext auf verschiedene Weisen interpretieren.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 11.04.11 20:31.
Re: "haben zu"
geschrieben von:
Kostas
()
Datum: 11. April 2011 23:18
Zitat
Jero schrieb:
Hier ist -haben- in seiner ganzen normalen Bedeutung als Vollverb "im Besitzsein von" zu verstehen. Das geht natürlich auch verneint.
Dem kann ich nur zustimmen. Von der Modalität der können-Variante war ich auch nicht ganz überzeugt; das war eigentlich auch der Grund, weshalb ich angemerkt habe, dass haben hier auch als ''zur Verfügung haben'' verstanden werden kann.
Zitat
Charlotte schrieb:
Kostas meint, dass dies immer dem Kontext zu entnehmen ist.
Genauer gesagt, habe ich eingeräumt, dass es auch mal Ausnahmen geben kann.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 12.04.11 07:10.
Re: "haben zu"
geschrieben von:
jero
()
Datum: 11. April 2011 23:21
Zitat
Charlotte
Aus dem Kontext kann nicht immer alles eindeutig erklärt werden.
Hm, doch. Denke ich. Man braucht vielleicht manchmal "etwas mehr Kontext"?! Mir ist eben nämlich erst unter Hinzudenken eines Kontextes aufgefallen, dass man den Satz "Ich habe zu essen" sowohl modal als auch nicht modal verstehen kann.
(1) Ich habe zu essen.
= jemand verlangt es, fordert mich dazu auf (= Ich muss essen.)
(2) Ich habe zu essen.
= ich bin im Besitz von etwas, was ich essen kann; Essen ist "bei mir" vorhanden
Ich denke, man muss "haben + zu" in modaler Funktion (müssen, sollen, können) von anderen Funktionen unterscheiden. Nicht jede Haben-zu-Konstruktion hat eine modale Aussage bzw. kann in eine solche umformuliert werden, wobei natürlich jemand, der kein Essen hat, auch nicht essen kann. Hm .................... (Aber jemand, der keinen Schlüssel hat, kann auch nicht die Tür aufschließen und trotzdem würde man "keinen Schlüssel haben" nicht als eine modale Aussage auffassen.)
jero
www.cafe-deutsch.de
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 11.04.11 23:24.
Re: "haben zu"
geschrieben von:
Franziska
()
Datum: 12. April 2011 08:58
Zitat
Der Verurteilte hat eine Zwangsarbeit zu erledigen, kann auch mit "dürfen" ersetzt werden.
Damit bin ich nicht einverstanden! Diese Zwangsarbeit ist auf jeden Fall ein Muss.
Ansonsten habt ihr natürlich Recht, die Sätze sind kontextabhängig.
Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Dem hätte ich vielleicht noch etwas hinzuzufügen.
Dem muss ich nichts mehr hinzufügen.
Dem könnte ich noch einiges hinzufügen ... genug!
;-)
Re: "haben zu"
geschrieben von:
jero
()
Datum: 12. April 2011 17:48
Zitat
Charlotte
Re: "haben zu"
geschrieben von: suzana guoth (IP-Adresse bekannt)
Datum: 10. April 2011 16:42
Nur auf den Kontext zu achten kann aber sehr subjektiv sein. Z.B. in der Juristik. Der Angeklagte kann sich den Urteil so erklären wie ihm im gegebenen Fall günstiger ist. Er hat etwas zu machen, z.B. eine Pflichtarbeit zu verrichten, was für ihn aus dem Kontext auch mit "können" oder "dürfen" erklärt werden kann und nicht "muss". Also stellt die besagte Konstruktion kein Problemfall dar? Oder ist der Gebrauch dieser Konstruktionen auf bestimmten Gebieten nicht erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
Zitat
Charlotte
Re: "haben zu"
geschrieben von: suzana guoth (IP-Adresse bekannt)
Datum: 11. April 2011 20:27
Doch es ist so!
Ich habe alles gelesen, was Du geschrieben hast, und bin total einverstanden.
Ich habe etwas zu essen, hat nicht die gleiche Bedeutung wie ich habe viel zu tun. Im ersten Satz geht es nicht um die Modalität.
Aber "Ich habe diesem Kommentar nichts hinzuzufügen."
kann nicht nur "können" sondern auch "müssen" ersetzen.
Aus dem Kontext kann nicht immer alles eindeutig erklärt werden.
Der Verurteilte hat eine Zwangsarbeit zu erledigen, kann auch mit "dürfen" ersetzt werden. Also er darf, und nicht nur "muss". Kostas meint, dass dies immer dem Kontext zu entnehmen ist. Aber der Richter und der Verurteilte kann den Kontext auf verschiedene Weisen interpretieren.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
Ehrlich gesagt, habe ich das auch nicht so richtig verstanden und ich verstehe auch nicht, wieso der Kontext nicht immer hilft, etwas "richtig" zu verstehen. Was hilft denn dann, wenn der Kontext nicht weiterhilft?
Ich meine, es gibt Missverständnisse mitunter trotz eines Kontextes, ja, aber dann hilft noch mehr Kontext zu verstehen, wie es zu verstehen ist. Man fragt z.B.: "Wie meinst du das?" oder so und dann wird "weiterer Kontext nachgeliefert".
Oder was ist gemeint, dass manchmal auch der Kontext nicht beim Verstehen hilft?
jero
www.cafe-deutsch.de
Re: "haben zu"
geschrieben von:
suzana guoth
()
Datum: 12. April 2011 21:02
"...Dann wird weiterer Kontext nachgeliefert", behauptet Jero.
Ja, ein Thema kann man natürlich zerreden, aber das kann nicht die Absicht sein. Aus alledem, was ich hier zugelernt habe, kam ich zur Konklusion, dass nicht in allen Fällen "müssen" und andere genannte Modalhilfsverben mit "haben zu + Infinitiv" ersetzbar sind. Natürlich denke ich hier an Fälle, wo es sich um eine Bedeutung von "müssen, können, oder dürfen" handelt. "Müssen, dürfen, können" sind immer eindeutig, während bei der Ersetzung mit "haben zu + Infinitiv" ist die Interpretierung immer ein bisschen neblig und teils vom "Dekodierer" abhängig.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
Ja, ein Thema kann man natürlich zerreden, aber das kann nicht die Absicht sein. Aus alledem, was ich hier zugelernt habe, kam ich zur Konklusion, dass nicht in allen Fällen "müssen" und andere genannte Modalhilfsverben mit "haben zu + Infinitiv" ersetzbar sind. Natürlich denke ich hier an Fälle, wo es sich um eine Bedeutung von "müssen, können, oder dürfen" handelt. "Müssen, dürfen, können" sind immer eindeutig, während bei der Ersetzung mit "haben zu + Infinitiv" ist die Interpretierung immer ein bisschen neblig und teils vom "Dekodierer" abhängig.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
Re: "haben zu"
geschrieben von:
jero
()
Datum: 12. April 2011 21:29
Kann es sein, dass wir unter "Kontext" etwas Unterschiedliches verstehen?
Meinst du vielleicht das, was jeweils noch da steht (ein "umgebender Text" zum Beispiel)? Dann meine ich etwas anderes: Ich meine die Situation, in die eine sprachliche Äußerung eingebettet ist. Das ist auch ein "umgebender Text", der da ist, aber das ist mehr. Das ist auch das, was vorher gesagt wurde, was sich drumherum abspielt, was auf Nachfrage noch gesagt werden wird - auch Betonung, Körpersprache und Gesichtsregungen (Gestik und Mimik) ... Das ist für mich der Kontext einer sprachlichen Äußerung und der macht eigentlich immer klar, wie etwas zu verstehen ist.
Aber insofern stimme ich dir zu, dass ein vorhandener Kontext manchmal noch nicht ausreicht. Je weniger, desto größer der Interpretationsspielraum und also auch die Gefahr von Missverständnissen.
jero
www.cafe-deutsch.de
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 12.04.11 21:31.
Meinst du vielleicht das, was jeweils noch da steht (ein "umgebender Text" zum Beispiel)? Dann meine ich etwas anderes: Ich meine die Situation, in die eine sprachliche Äußerung eingebettet ist. Das ist auch ein "umgebender Text", der da ist, aber das ist mehr. Das ist auch das, was vorher gesagt wurde, was sich drumherum abspielt, was auf Nachfrage noch gesagt werden wird - auch Betonung, Körpersprache und Gesichtsregungen (Gestik und Mimik) ... Das ist für mich der Kontext einer sprachlichen Äußerung und der macht eigentlich immer klar, wie etwas zu verstehen ist.
Aber insofern stimme ich dir zu, dass ein vorhandener Kontext manchmal noch nicht ausreicht. Je weniger, desto größer der Interpretationsspielraum und also auch die Gefahr von Missverständnissen.
jero
www.cafe-deutsch.de
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 12.04.11 21:31.
Re: "haben zu"
geschrieben von:
suzana guoth
()
Datum: 12. April 2011 21:56
Ja, der Kontext kann also auch im erweiterten Sinne verstanden werden. Um ehrlich zu sein, habe ich daran gar nicht gedacht.
Also gibt diese Ausdrucksweise eine breite Skala für Dekodierungsmöglichkeiten oder einen großen Interpretationsspielraum - wie Du es genannt hast - und kann deshalb in der Juristik weniger, desto mehr aber in der Diplomatie verwendet werden, wo immer auch der Gegenteil der Behauptungen stimmen muss. Auf dem Gebiet ist also die genannte Konstruktion gerade ideal.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
Also gibt diese Ausdrucksweise eine breite Skala für Dekodierungsmöglichkeiten oder einen großen Interpretationsspielraum - wie Du es genannt hast - und kann deshalb in der Juristik weniger, desto mehr aber in der Diplomatie verwendet werden, wo immer auch der Gegenteil der Behauptungen stimmen muss. Auf dem Gebiet ist also die genannte Konstruktion gerade ideal.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
Re: "haben zu"
geschrieben von:
jero
()
Datum: 13. April 2011 08:48
Guten Morgen,
ich bin nicht sicher, ob meine Antwort zu deiner Frage passt. Ich probiere es trotzdem:
Wenn eine sprachliche Äußerung wie "Der Angeklagte hat ... zu ..." in die Situation "Gerichtsurteil" eingebettet ist, dann macht dieser Kontext (zu dem sicher noch mehr gehört, als ich gerade schrieb) klar, dass "hat ...zu" nicht als "dürfen" zu verstehen ist, sondern als "müssen", denn es handelt sich hier nicht um eine Erlaubnis, die das Gericht ausspricht, sondern um eine Forderung - in diesem Falle sogar um Zwang.
jero
www.cafe-deutsch.de
ich bin nicht sicher, ob meine Antwort zu deiner Frage passt. Ich probiere es trotzdem:
Wenn eine sprachliche Äußerung wie "Der Angeklagte hat ... zu ..." in die Situation "Gerichtsurteil" eingebettet ist, dann macht dieser Kontext (zu dem sicher noch mehr gehört, als ich gerade schrieb) klar, dass "hat ...zu" nicht als "dürfen" zu verstehen ist, sondern als "müssen", denn es handelt sich hier nicht um eine Erlaubnis, die das Gericht ausspricht, sondern um eine Forderung - in diesem Falle sogar um Zwang.
jero
www.cafe-deutsch.de
Re: "haben zu"
geschrieben von:
suzana guoth
()
Datum: 13. April 2011 08:57
AHA!
Danke, Jero. Und Guten Morgen!
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
Danke, Jero. Und Guten Morgen!
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
Re: "haben zu"
geschrieben von:
jero
()
Datum: 13. April 2011 09:22
... und ich wollte noch ergänzen, die Interpretation einer sprachlichen Äußerung beruht auch auf unseren Erwartungen und Erfahrungen bzw. Erwartungen aufgrund von Erfahrungen.
Von einem Gericht erwarte ich eher nicht, dass es eine Bitte formuliert, sondern eine Forderung und meine Erfahrung lehrt mich, dass ein Gericht in der Regel auch Forderungen und keine Bitten formuliert. So käme ich normalerweise nicht auf die Idee, -dürfen- zu interpretieren, wenn ein Gericht urteilt: "Der Angeklagte hat ... zu ...".
Erwartungen und Erfahrungen sind (für mich!) auch Teil des Kontextes.
Erwartungen und Erfahrungen sind allerdings kein Garant für die richtige Interpretation. Wenn es doch einmal anders ist, als es unseren Erwartungen und Erfahrungen entspricht, kann es auch zu Fehlinterpretationen/Missverständnisssen kommen. Das ist nicht ungewöhnlich, denn wie oft kommt es zu Missverständnissen, weil jemand etwas sagte und jemand anders es ganz anders verstand (vor allem auch auf der emotionalen Ebene)!
jero
www.cafe-deutsch.de
Von einem Gericht erwarte ich eher nicht, dass es eine Bitte formuliert, sondern eine Forderung und meine Erfahrung lehrt mich, dass ein Gericht in der Regel auch Forderungen und keine Bitten formuliert. So käme ich normalerweise nicht auf die Idee, -dürfen- zu interpretieren, wenn ein Gericht urteilt: "Der Angeklagte hat ... zu ...".
Erwartungen und Erfahrungen sind (für mich!) auch Teil des Kontextes.
Erwartungen und Erfahrungen sind allerdings kein Garant für die richtige Interpretation. Wenn es doch einmal anders ist, als es unseren Erwartungen und Erfahrungen entspricht, kann es auch zu Fehlinterpretationen/Missverständnisssen kommen. Das ist nicht ungewöhnlich, denn wie oft kommt es zu Missverständnissen, weil jemand etwas sagte und jemand anders es ganz anders verstand (vor allem auch auf der emotionalen Ebene)!
jero
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Re: "haben zu"
geschrieben von:
suzana guoth
()
Datum: 13. April 2011 10:05
Danke, Jero!
Wirklich sehr interessant, was Du alles über Kontext geschrieben hast.
Das alles ist vielleicht schon eine Studie. Du hast sehr viel darüber nachgedacht und sehr logisch erklärt, so, dass dein Fachartikel über dieses Thema schon zur Publikation bereit steht.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
Wirklich sehr interessant, was Du alles über Kontext geschrieben hast.
Das alles ist vielleicht schon eine Studie. Du hast sehr viel darüber nachgedacht und sehr logisch erklärt, so, dass dein Fachartikel über dieses Thema schon zur Publikation bereit steht.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte
Re: "haben zu"
geschrieben von:
jero
()
Datum: 13. April 2011 14:57
*Lach!*
Charlotte, du bist ein unnachahmlicher Charmeur.
(Charmeur - gibt es dazu im Deutschen auch eine feminine Variante?)
jero
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Charlotte, du bist ein unnachahmlicher Charmeur.
(Charmeur - gibt es dazu im Deutschen auch eine feminine Variante?)
jero
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Re: "haben zu"
geschrieben von:
suzana guoth
()
Datum: 13. April 2011 23:27
Hallo!
Du bist einfach charmant. Ich bin bezaubert, leider schon lange nicht mehr bezaubernd.
MfG
Charlotte
Du bist einfach charmant. Ich bin bezaubert, leider schon lange nicht mehr bezaubernd.
MfG
Charlotte
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