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Als Honorarkraft im Ausland?
geschrieben von: Mary ()
Datum: 10. Juli 2015 11:52

Liebe Kollegen,

ich habe vor, für einige Zeit als DaF-Honorarkraft im Ausland zu arbeiten. Wie funktioniert das steuertechnisch? Hat da jemand Erfahrung?

Bin gerade etwas überfordert von dem ganzen Versicherungskram und bin für jede Hilfe sehr dankbar.

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Re: Als Honorarkraft im Ausland?
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 10. Juli 2015 12:25

Meiner Meinung nach ist ein solches Forum bei Steuerfragen nicht unbedingt geeignet.

Ein Versuch:

Zu klären wäre, ob zwischen DE und diesem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gültig ist, ob in einem Jahr sowohl in DE als auch im Wunschland Einkommen erzielt werden und in welchem Land mehr und länger verdient wird.

Bei einer Abmeldung in DE, einer Meldung im Zielland und einem ausschließlich dort erzielten Einkommen wird es in diesem Land versteuert.

Anders kann es sich mit Krankenkasse und Rentenversicherung verhalten. Dabei kommt es darauf an, wohin es einen zieht, ob man gesetzlich oder privat versichert ist, ob man entsandt wird oder freiwillig ins Ausland geht.

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Re: Als Honorarkraft im Ausland?
geschrieben von: Mary ()
Datum: 10. Juli 2015 17:20

Danke !!!

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Re: Als Honorarkraft im Ausland?
geschrieben von: FransDaF ()
Datum: 10. Juli 2015 18:36

Wenn du das noch nie gemacht hast:

- die steuerliche Abrechnung ist dein geringstes Problem; kannst du zu deinem Finanzamt gehen, die geben bereitwillig Auskunft und das ist auch total leicht; schließe mich dem an: mit Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen komplizierter; brauchst Ahnung, Sprachkenntnisse, nen guten Anwalt und einen langen finanziellen Atem

- innerhalb der EU, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein m. E. eigentlich kein Problem freiberuflich zu arbeiten, wenn du die dortigen gesetzlichen und Spielregeln kennst

- ansonsten ist mein Rat: eher Finger weg von Freiberuflichkeit im Ausland ohne familiären Background in diesem Land und um die Ecke

- Wenn du ein konkretes Land im Visier hast, empfehle ich, das Geld für eine vernünftige Rechtsberatung auszugeben

- auf jeden Fall nicht so mit nem halbgewalkten Arbeitsauftrag in ein Land gehen, in dem es freiberufliche Ausländer (wie z. B. in China) gar nicht gibt

- darüber nachdenken, dass du nach deinem Auslandsaufenthalt in den Schutz der gesetzlichen deutschen KV nur zurückkommst, wenn du in einem Land mit gesetzlicher KV warst und über deinen Arbeitgeber dort in der KV auch wirklich drin warst (musst hinterher deiner KV die Bescheinigung abgeben); Ägypten hat z. B., auch wenn die Leistungen das Wort nicht verdienen, Nepal hat keine; du könntest dich nur über eine während des Auslandsaufenthaltes bezahlte teure Anwartschaft in die deutsche KV zurückkaufen oder alternativ sofort einen angestellten Job in D wieder haben; also auch, wenn du hinterher ALG II beziehen musst, hättest du ohne o. G. keine KV hier!

- ein bereits bezahltes flexibles Rückflugticket im Gepäck haben; den Botschaftsservice: "Erfassung von Deutschen im Ausland" nutzen und nach der Ankunft in Konsulat oder Botschaft die Kopie eines solchen Tickets, Ausweiskopie und Geld hinterlegen (Du musst daran denken, dass du in jedem Fall für dich selbst gerade stehen musst, auch wenn da jemand anderes etwas vollmundig verspricht)

- zwei Verwandte oder Freunde mit Adressen für MoneyTransfer, einem Kennwort usw. instruieren, falls du groß in der Patsche sitzt.

- das Forum hier durchstöbern und Foren zu dem Land, für das der Auftrag sein soll

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Re: Als Honorarkraft im Ausland?
geschrieben von: MkM ()
Datum: 31. Juli 2015 21:18

Zur Abmeldung möchte ich dir sagen, dass das Finanzamt meine Abmeldung nicht anerkannte, weil ich meine Möbel in meiner unbewohnten Wohnung ließ und nicht untervermietete. Daher musste ich in D Steuern nachbezahlen.

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Re: Als Honorarkraft im Ausland?
geschrieben von: vielleichthilfreich ()
Datum: 09. März 2016 10:27

@FransDaF Bist Du Dir sicher, daß das mit der Krankenkasse so noch stimmt?

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