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Angabe der Stundenzahl für KV
geschrieben von:
theteacher
()
Datum: 09. Januar 2016 12:42
Hallo zusammen,
meine Krankenversicherung hat mich nach Einreichen des Steuerbescheids für 2014 (zum Zwecke der Anpassung der monatlichen Beitragshöhe) nunmehr gebeten, ihnen noch zusätzlich mitzuteilen, wie viele Stunden ich wöchentlich arbeite („Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit“; "einschließlich Vor- und Nacharbeiten sowie Zeitaufwand für die Personalführung").
Ich frage mich nun,
- warum das für die plötzlich interessant ist (die Jahre zuvor musste ich das nie angeben; ich verdiene jetzt aber auch mehr als die Jahre zuvor)
- was ich der Krankenversicherung generell antworten soll (als VHS-Dozent sind die Arbeitsstunden unregelmäßig: mal arbeite ich 16 Stunden pro Woche, einen Monat später dann plötzlich 24 Stunden pro Woche usw.)
- und am wichtigsten: welche anzugebene Stundenzahl (höhere oder niedrigere) für mich bei der Beitragsberechnung GÜNSTIGER wäre
Im Moment zahle ich einen Mindestbeitrag (50 % Bezugsgröße) von 260 EUR pro Monat. 2014 hatte ich nach Abzug Einkünfte von ca. 13.800 EUR.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Schöne Grüße
Stefan
meine Krankenversicherung hat mich nach Einreichen des Steuerbescheids für 2014 (zum Zwecke der Anpassung der monatlichen Beitragshöhe) nunmehr gebeten, ihnen noch zusätzlich mitzuteilen, wie viele Stunden ich wöchentlich arbeite („Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit“; "einschließlich Vor- und Nacharbeiten sowie Zeitaufwand für die Personalführung").
Ich frage mich nun,
- warum das für die plötzlich interessant ist (die Jahre zuvor musste ich das nie angeben; ich verdiene jetzt aber auch mehr als die Jahre zuvor)
- was ich der Krankenversicherung generell antworten soll (als VHS-Dozent sind die Arbeitsstunden unregelmäßig: mal arbeite ich 16 Stunden pro Woche, einen Monat später dann plötzlich 24 Stunden pro Woche usw.)
- und am wichtigsten: welche anzugebene Stundenzahl (höhere oder niedrigere) für mich bei der Beitragsberechnung GÜNSTIGER wäre
Im Moment zahle ich einen Mindestbeitrag (50 % Bezugsgröße) von 260 EUR pro Monat. 2014 hatte ich nach Abzug Einkünfte von ca. 13.800 EUR.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Schöne Grüße
Stefan
Re: Angabe der Stundenzahl für KV
geschrieben von:
names
()
Datum: 04. März 2016 15:41
Hallo,
bei meiner Krankenkasse ist das so, dass der Betrag geringer ist, wenn die Tätigkeit als Nebentätigkeit gewertet wird. Und das wird sie u.a., wenn die Arbeitszeit weniger als 20 Stunden pro Woche beträgt (es gibt jedoch noch weitere Kriterien). Bei schwankender Unterrichtszahl berechne doch einfach den Durchschnitt.
Viele Grüße
bei meiner Krankenkasse ist das so, dass der Betrag geringer ist, wenn die Tätigkeit als Nebentätigkeit gewertet wird. Und das wird sie u.a., wenn die Arbeitszeit weniger als 20 Stunden pro Woche beträgt (es gibt jedoch noch weitere Kriterien). Bei schwankender Unterrichtszahl berechne doch einfach den Durchschnitt.
Viele Grüße
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