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Frage zum Antrag als Lehrkraft beim BAMF
geschrieben von:
Neuling
()
Datum: 07. April 2016 12:38
Liebe DaF-Community,
ich stehennoch ganz am Anfang: Sprich, ich möchte mich derzeit zu einer verkürzten Zusatzqualifizierung anmelden, um als Lehrkraft für Integrationskurse arbeiten zu können.
Nun verzweifle ich an der Vorgehensweise bei der Anmeldung, bzw. an dem Behördenirrsinn. Von dem Anbieter der Qualifizierung wird verlangt, dass eine Zulassung zur Lehrtätigkeit vorliegen muss - ansonsten ist man nicht teilnahmeberechtigt. Dabei geht es ja darum, dass man einen Kursträger findet, der einem das Formular ausfüllt und einen Stempel druntersetzt. Schön und gut. Jedoch sagen die Kursträger, bei denen ich nun bereits angerufen habe, dass sie mir das nur ausfüllen, wenn ich auch bei ihnen arbeite.
Wo liegt denn nun der Fehler?! Ich kann doch keine Zulassung über das Bundesamt bekommen, wenn ich noch nicht mal die Qualifizierung durchlaufen habe! Wie kann so etwas also verlangt werden, um überhaupt in einen Kurs aufgenommen zu werden?
Ich frage mich die ganze Zeit, ob da von meiner Seite nicht ein Denkfehler vorliegt. Leider kann ich im Büro dort heute niemanden erreichen, daher mein Posting hier in diesem Forum. Ich wäre wirklich froh, wenn mir jemand die Vorgehensweise erklären könnte. So, wie es gerade ist, ergibt das doch alles keinen Sinn.
Vielen Dank und freundliche Grüße!
ich stehennoch ganz am Anfang: Sprich, ich möchte mich derzeit zu einer verkürzten Zusatzqualifizierung anmelden, um als Lehrkraft für Integrationskurse arbeiten zu können.
Nun verzweifle ich an der Vorgehensweise bei der Anmeldung, bzw. an dem Behördenirrsinn. Von dem Anbieter der Qualifizierung wird verlangt, dass eine Zulassung zur Lehrtätigkeit vorliegen muss - ansonsten ist man nicht teilnahmeberechtigt. Dabei geht es ja darum, dass man einen Kursträger findet, der einem das Formular ausfüllt und einen Stempel druntersetzt. Schön und gut. Jedoch sagen die Kursträger, bei denen ich nun bereits angerufen habe, dass sie mir das nur ausfüllen, wenn ich auch bei ihnen arbeite.
Wo liegt denn nun der Fehler?! Ich kann doch keine Zulassung über das Bundesamt bekommen, wenn ich noch nicht mal die Qualifizierung durchlaufen habe! Wie kann so etwas also verlangt werden, um überhaupt in einen Kurs aufgenommen zu werden?
Ich frage mich die ganze Zeit, ob da von meiner Seite nicht ein Denkfehler vorliegt. Leider kann ich im Büro dort heute niemanden erreichen, daher mein Posting hier in diesem Forum. Ich wäre wirklich froh, wenn mir jemand die Vorgehensweise erklären könnte. So, wie es gerade ist, ergibt das doch alles keinen Sinn.
Vielen Dank und freundliche Grüße!
Re: Frage zum Antrag als Lehrkraft beim BAMF
geschrieben von:
Credentia
()
Datum: 08. April 2016 06:55
Da hat sich inzwischen Einiges geändert; Du kannst den Antrag beim BamF selber stellen ohne Einschaltung eines IK-Trägers. Nach Mitteilung des BamF kann es aber mindestens 10 Wochen bis zu einem Bescheid dauern.
Überlastet wie immer, keine schnellen Bescheide zu den Asylanträgen ebenso wie im Falle der IK-Lehrkräfte. Und dann noch die miese Bezahlung, von der keiner leben kann. Warum willst Du Dir das Ganze eigentlich antun?
Überlastet wie immer, keine schnellen Bescheide zu den Asylanträgen ebenso wie im Falle der IK-Lehrkräfte. Und dann noch die miese Bezahlung, von der keiner leben kann. Warum willst Du Dir das Ganze eigentlich antun?
Re: Frage zum Antrag als Lehrkraft beim BAMF
geschrieben von:
DaF2000
()
Datum: 08. April 2016 10:39
Ich würde auch davon abraten, in IK zu unterrichten. Anonsten wird deine Zukunft so aussehen: Unterbezahlt, in illegale Praktiken gezwungen, in stetiger Existenzangst.
Wenn du unterrichten möchtest, solltest du es entweder bei staatlichen Schulen versuchen (die nehmen zurzeit wohl jeden) oder bei Firmen.
Wenn du unterrichten möchtest, solltest du es entweder bei staatlichen Schulen versuchen (die nehmen zurzeit wohl jeden) oder bei Firmen.
Re: Frage zum Antrag als Lehrkraft beim BAMF
geschrieben von:
Credentia
()
Datum: 10. April 2016 10:59
Hier noch mal mein Senf dazu:
So ist es. Für VHSen oder priate Träger zu unterrichten lohnt sich bei der Unterbezahlung nicht. Bei privaten Klitschenträgern mit ihren windigen Geschäftsmodellen ist es außerdem noch um Einiges schlimmer als bei den VHSen.
Praktisch würde ich Dir aber vorschlagen, dass Du trotzdem einen Antrag auf Anerkennung als DaF-Lehrkraft beim BamF direkt stellst. Denn wenn die Dir die Eignung bestätigen und Du keine weiteren Fortbildungen machen musst, kannst Du Dich meistbietend bei verschiedenen DaF-Kursträgern bewerben, weil Du mit der Eignung auch einen gewissen professionalles Standard nachweist - unabhängig davon, ob Du in IKs unterrichtest oder nicht. Zweitens könnte Dir das, solltest Du das in Erwägung ziehen, auch den Einstieg in den staatlichen Schuldienst für DaF erleichtern, wenn Du darüber hinaus noch ein entsprechendes Studium errfolgreich abgeschlossen hast.
Mit einer BamF-Bescheinigung kann man ja viel machen und muss nicht zwangsläufig in IK- Kursen unterrichten, seitdem Du den Antrag beim BamF selbst ohne Einschaltun einer Klitsche oder VHS direkt stellen kannst.
Good luck!
Zitat
Ich würde auch davon abraten, in IK zu unterrichten. Anonsten wird deine Zukunft so aussehen: Unterbezahlt, in illegale Praktiken gezwungen, in stetiger Existenzangst.
So ist es. Für VHSen oder priate Träger zu unterrichten lohnt sich bei der Unterbezahlung nicht. Bei privaten Klitschenträgern mit ihren windigen Geschäftsmodellen ist es außerdem noch um Einiges schlimmer als bei den VHSen.
Zitat
Wenn du unterrichten möchtest, solltest du es entweder bei staatlichen Schulen versuchen (die nehmen zurzeit wohl jeden) oder bei Firmen.
Praktisch würde ich Dir aber vorschlagen, dass Du trotzdem einen Antrag auf Anerkennung als DaF-Lehrkraft beim BamF direkt stellst. Denn wenn die Dir die Eignung bestätigen und Du keine weiteren Fortbildungen machen musst, kannst Du Dich meistbietend bei verschiedenen DaF-Kursträgern bewerben, weil Du mit der Eignung auch einen gewissen professionalles Standard nachweist - unabhängig davon, ob Du in IKs unterrichtest oder nicht. Zweitens könnte Dir das, solltest Du das in Erwägung ziehen, auch den Einstieg in den staatlichen Schuldienst für DaF erleichtern, wenn Du darüber hinaus noch ein entsprechendes Studium errfolgreich abgeschlossen hast.
Mit einer BamF-Bescheinigung kann man ja viel machen und muss nicht zwangsläufig in IK- Kursen unterrichten, seitdem Du den Antrag beim BamF selbst ohne Einschaltun einer Klitsche oder VHS direkt stellen kannst.
Good luck!
Re: Frage zum Antrag als Lehrkraft beim BAMF
geschrieben von:
Stefanie2
()
Datum: 19. April 2016 14:21
Zitat
Credentia:
Da hat sich inzwischen Einiges geändert; Du kannst den Antrag beim BamF selber stellen ohne Einschaltung eines IK-Trägers. Nach Mitteilung des BamF kann es aber mindestens 10 Wochen bis zu einem Bescheid dauern.
Leider hat sich das inzwischen wieder geändert (seit April). Es werden "ab sofort nur noch Anträge bearbeitet, die über einen Integrationskursträger gestellt werden."
[www.bamf.de]
und genau deshalb haben sie da wohl einen Riegel vorgeschobenZitat
Credentia
Mit einer BamF-Bescheinigung kann man ja viel machen und muss nicht zwangsläufig in IK- Kursen unterrichten
"nzwischen ist festzustellen, dass zahlreiche Personen Anträge gestellt haben, mit der Absicht, nicht in Integrationskursen tätig zu werden, sondern das Zertifikat des Bundesamtes für andere Zwecke zu verwenden. Dies hat zu erheblichem zusätzlichen Arbeitsaufwand zu Lasten der Personen geführt, die zielgerichtet einen Zulassungsantrag für Integrationskurse gestellt haben und lange Wartezeiten in Kauf nehmen mussten. Das Zulassungsverfahren des Bundesamtes ist aber ausschließlich dafür vorgesehen, Lehrkräfte für Integrationskurse zu gewinnen."
[www.bamf.de]
Der wird, wie gesagt, leider nicht mehr bearbeitet. Selbst die alten, bereits vor April eingegangenen Anträge, werden nicht mehr bearbeitet und müssen erneut gestellt werden. Mein vor 3 Monaten gestellter Antrag war somit auch umsonst.Zitat
Credentia
Praktisch würde ich Dir aber vorschlagen, dass Du trotzdem einen Antrag auf Anerkennung als DaF-Lehrkraft beim BamF direkt stellst. D
Was ich mich nun frage: wie finde ich einen Integrationsträger, der mich einstellt. In den Gesuchen war immer eine Erfahrung im DaZ-Unterricht gefordert. Die Zusatzqualifizierung hätte ja geholfen, etwas vorweisen zu können, aber die kann man ja nun nicht mehr vorab erlangen
Re: Frage zum Antrag als Lehrkraft beim BAMF
geschrieben von:
Credentia
()
Datum: 21. April 2016 12:30
Gut, deine Infos sind dann ein Update und reflektieren den neuesten Stand....
Meine Infos waren aktuell zu dem Zeitpunkt, als ich sie hier so geschrieben hatte und waren direkt von der BamF-Seite.
Wenn die das nun wieder geändert haben, so mag das daran liegen, dass Andere auf den gleichen Gedanken gekommen sind wie ich ihn auch hatte.
Mich tangiert diese Veränderung auch nur am Rande. Ich habe ohnehin ein einschlägiges Studium, ein anerkanntes DaF-Unterrichts-Zertifikat (Uni Kassel), entsprechende Lehrerfahrung - und vor allem: Zu den von den IK-Trägern manipulierten Scheinselbständigen-Billig-"Markt"-Preisen für eine UE würde ich sowieso niemals arbeiten; ich bin jetzt im Ruhestand und muss mich weder mit BamF noch irgendwelchen Klitschen-Trägern herumschlagen.
Gestern nahm ich an einem Runden Tisch für Asylfragen in unserer Region teil. Anwesend waren u.a. auch Vertreter von BamF und ARGE. Nach den Infos von denen scheint es jetzt wohl so zu sein, dass die vielen Freiwilligen, die DaF jetzt "unterrichten", fortgebildet werden sollen und dann zu den anderen DaF-, besser ausgebildeten, Lehrkräften in "Markt"konkurrenz stehen werden. Inwieweit das eine bundesweite Entwicklung ist bzw. sein wird, bleibt abzuwarten. In der Tendenz zeigt das aber, dass die ohnehin prekäre Lage der scheinselbständigen DaF-Lehrkräfte eher noch schlechter und komplizierter wird. DaF und Intergrationskurse lohnen sich also nicht. Am Besten ist, man lässt es ganz bleiben und sucht sich etwas Anderes.
Meine Infos waren aktuell zu dem Zeitpunkt, als ich sie hier so geschrieben hatte und waren direkt von der BamF-Seite.
Wenn die das nun wieder geändert haben, so mag das daran liegen, dass Andere auf den gleichen Gedanken gekommen sind wie ich ihn auch hatte.
Mich tangiert diese Veränderung auch nur am Rande. Ich habe ohnehin ein einschlägiges Studium, ein anerkanntes DaF-Unterrichts-Zertifikat (Uni Kassel), entsprechende Lehrerfahrung - und vor allem: Zu den von den IK-Trägern manipulierten Scheinselbständigen-Billig-"Markt"-Preisen für eine UE würde ich sowieso niemals arbeiten; ich bin jetzt im Ruhestand und muss mich weder mit BamF noch irgendwelchen Klitschen-Trägern herumschlagen.
Gestern nahm ich an einem Runden Tisch für Asylfragen in unserer Region teil. Anwesend waren u.a. auch Vertreter von BamF und ARGE. Nach den Infos von denen scheint es jetzt wohl so zu sein, dass die vielen Freiwilligen, die DaF jetzt "unterrichten", fortgebildet werden sollen und dann zu den anderen DaF-, besser ausgebildeten, Lehrkräften in "Markt"konkurrenz stehen werden. Inwieweit das eine bundesweite Entwicklung ist bzw. sein wird, bleibt abzuwarten. In der Tendenz zeigt das aber, dass die ohnehin prekäre Lage der scheinselbständigen DaF-Lehrkräfte eher noch schlechter und komplizierter wird. DaF und Intergrationskurse lohnen sich also nicht. Am Besten ist, man lässt es ganz bleiben und sucht sich etwas Anderes.
Re: Frage zum Antrag als Lehrkraft beim BAMF
geschrieben von:
DaF2000
()
Datum: 21. April 2016 12:43
Zitat
Credentia
Gestern nahm ich an einem Runden Tisch für Asylfragen in unserer Region teil. Anwesend waren u.a. auch Vertreter von BamF und ARGE. Nach den Infos von denen scheint es jetzt wohl so zu sein, dass die vielen Freiwilligen, die DaF jetzt "unterrichten", fortgebildet werden sollen und dann zu den anderen DaF-, besser ausgebildeten, Lehrkräften in "Markt"konkurrenz stehen werden.
Habe ich auch schon gehört. Dürfte aber eine reine Notwehrmaßnahme sein. Wer die "Stellen"anzeigen in diesem Forum liest, dem dürfte die verzweifelte Grundstimmung auffallen. VHS und Klitschen finden nicht mehr genügend Lehrer. Da wrden dann Lücken mit Hobby-Deutschlehrern gefüllt.
Re: Frage zum Antrag als Lehrkraft beim BAMF
geschrieben von:
Stefanie2
()
Datum: 21. April 2016 19:31
laut Auskunft der Sprachenschule gelten sie seit Ende März ;-)Zitat
Credentia
Meine Infos waren aktuell zu dem Zeitpunkt, als ich sie hier so geschrieben hatte und waren direkt von der BamF-Seite
Re: Frage zum Antrag als Lehrkraft beim BAMF
geschrieben von:
Credentia
()
Datum: 21. April 2016 22:12
Ja, diese Hobby-"Lehrer" wissen auch nicht, was sie tun. Sie sind die neue Vefügungsmasse für Klitschenbetreiber & Co., nachdem das akademisch gebildete, scheinselbständige Proletariat in vieken Fällen nicht mehr zu solchen Hungerlöhnen arbeiten will.
Schon komisch, dass es immer wieder Leute gibt, die gestandenen DaF-Lehrkräften in den Rücken fallen, die Löhne drücken helfen und sich damit auch selber nichts Gutes tun. Kennen wir ja, aber in ein paar Jahren sind auch die "verbraucht"...
Schon komisch, dass es immer wieder Leute gibt, die gestandenen DaF-Lehrkräften in den Rücken fallen, die Löhne drücken helfen und sich damit auch selber nichts Gutes tun. Kennen wir ja, aber in ein paar Jahren sind auch die "verbraucht"...
Re: Frage zum Antrag als Lehrkraft beim BAMF
geschrieben von:
Credentia
()
Datum: 22. April 2016 10:32
Doch, Du müsstest die Zuatzquali auch ohne IK-Kursträger erst mal machen können.
Aber müsstest Du sie denn überhaupt noch machen? Das kannst Du nur selber einschätzen.
Dann: Ich würde Dir raten, es mal bei einer VHS zu versuchen, die nehmen auch Leute ohne oder nur mit wenig Lehrerfahrung. Die VHS-Mitarbeiter aus dem Bereich Sprachen können Dir auch genau sagen, was Du evtl. noch an Zusatzquali brauchst. Die haben Erfahrung und sind auch qualifiziert, während die Klitschen-IK-Träger meist selber keine genaue Ahnung haben. Geh doch mal zu einer VHS und lass Dich beraten. Vielleicht bekommst Du dort auch einen ersten Einstieg. Die Bezahlung ist anonsten genauso besch... wie bei den anderen Trägern, aber guter fachlicher Rat und möglicherweise auch geeignete Fortbildungen sind für freiberufliche Mitarbeiter von VHSen in der Regel kostenlos.
Aber müsstest Du sie denn überhaupt noch machen? Das kannst Du nur selber einschätzen.
Dann: Ich würde Dir raten, es mal bei einer VHS zu versuchen, die nehmen auch Leute ohne oder nur mit wenig Lehrerfahrung. Die VHS-Mitarbeiter aus dem Bereich Sprachen können Dir auch genau sagen, was Du evtl. noch an Zusatzquali brauchst. Die haben Erfahrung und sind auch qualifiziert, während die Klitschen-IK-Träger meist selber keine genaue Ahnung haben. Geh doch mal zu einer VHS und lass Dich beraten. Vielleicht bekommst Du dort auch einen ersten Einstieg. Die Bezahlung ist anonsten genauso besch... wie bei den anderen Trägern, aber guter fachlicher Rat und möglicherweise auch geeignete Fortbildungen sind für freiberufliche Mitarbeiter von VHSen in der Regel kostenlos.
Zitat
Was ich mich nun frage: wie finde ich einen Integrationsträger, der mich einstellt. In den Gesuchen war immer eine Erfahrung im DaZ-Unterricht gefordert. Die Zusatzqualifizierung hätte ja geholfen, etwas vorweisen zu können, aber die kann man ja nun nicht mehr vorab erlangen
Re: Frage zum Antrag als Lehrkraft beim BAMF
geschrieben von:
O. Red
()
Datum: 20. Mai 2016 19:40
Hallo Stafanie2,Zitat
Stefanie2
Was ich mich nun frage: wie finde ich einen Integrationsträger, der mich einstellt. In den Gesuchen war immer eine Erfahrung im DaZ-Unterricht gefordert. Die Zusatzqualifizierung hätte ja geholfen, etwas vorweisen zu können, aber die kann man ja nun nicht mehr vorab erlangen
wenn es noch Aktiell sein sollte, die Liste der Träger (ink. Klitsche...)findest du auf dem BAMF-Site klicke auf (Beratung-vor Ort)-(Integrationskurse).
BG
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