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Ist es vom BAMF aus erlaubt bei der Abrechnung mitzuwirken?
geschrieben von:
Denise
()
Datum: 11. April 2016 22:30
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bin in einer ganz miesen Klitsche tätig, die die Honorarkräfte und besonders die Angestellten ganz mies ausnutzt. Ich wurde zuerst als pädagogische Mitarbeiterin in der Beratung einer Integrationsagentur angestellt. Da der Chef es nicht einsieht neue Lehrer einzusetzen oder keine findet, soll ich als Teilzeitangestellte (30 Stunden), unter anderem in einem neuen Integrationskurs unterrichten (insgesamt 30 Ust.). Meine Frage, diesbezüglich ist: ist es seitens des BAMF erlaubt, dass ich trotz des Unterrichts weiterhin die Anmeldungen, Fahrtkosten den TN auszahlen usw. durchführe? Ich bin als Ansprechpartnerin für die Integrationskurse aufgeführt und für den Jugendmigrationsdienst. 2. würde ich ja schon allein durch die Unterrichtszeit meine 30 Stunden voll haben oder nicht, was ja dann schon Vollzeit wäre und ich dann auch mehr verdienen müsste? Ich würde mich ja schon zufrieden geben, wenn ich einfach nach den 30 Ust. Feierabend machen würde aber ich befürchte, dass der Chef von mir verlangt, dass ich weiterhin 30 Zeitstunden arbeite. Ich hoffe ihr wisst Rat...
Liebe Grüße
Denise
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bin in einer ganz miesen Klitsche tätig, die die Honorarkräfte und besonders die Angestellten ganz mies ausnutzt. Ich wurde zuerst als pädagogische Mitarbeiterin in der Beratung einer Integrationsagentur angestellt. Da der Chef es nicht einsieht neue Lehrer einzusetzen oder keine findet, soll ich als Teilzeitangestellte (30 Stunden), unter anderem in einem neuen Integrationskurs unterrichten (insgesamt 30 Ust.). Meine Frage, diesbezüglich ist: ist es seitens des BAMF erlaubt, dass ich trotz des Unterrichts weiterhin die Anmeldungen, Fahrtkosten den TN auszahlen usw. durchführe? Ich bin als Ansprechpartnerin für die Integrationskurse aufgeführt und für den Jugendmigrationsdienst. 2. würde ich ja schon allein durch die Unterrichtszeit meine 30 Stunden voll haben oder nicht, was ja dann schon Vollzeit wäre und ich dann auch mehr verdienen müsste? Ich würde mich ja schon zufrieden geben, wenn ich einfach nach den 30 Ust. Feierabend machen würde aber ich befürchte, dass der Chef von mir verlangt, dass ich weiterhin 30 Zeitstunden arbeite. Ich hoffe ihr wisst Rat...
Liebe Grüße
Denise
Re: Ist es vom BAMF aus erlaubt bei der Abrechnung mitzuwirken?
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 13. April 2016 12:55
Hallo Denise,
ich hoffe, dir hilft Folgendes weiter:
Siehe Trägerzulassung § 19 Abs. 2 Nr. 5 IntV (Dez. 2012):
"III.5.1 Personelle Kapazitäten im Verwaltungsbereich: Ist für die im Rahmen eines Integrationskurses anfallenden Verwaltungsaufgaben mindestens eine eigene Verwaltungskraft, die nicht gleichzeitig auch eine Lehrtätigkeit für diesen Antragsteller ausübt, vorhanden? (...)"
LG Roswitha
ich hoffe, dir hilft Folgendes weiter:
Siehe Trägerzulassung § 19 Abs. 2 Nr. 5 IntV (Dez. 2012):
"III.5.1 Personelle Kapazitäten im Verwaltungsbereich: Ist für die im Rahmen eines Integrationskurses anfallenden Verwaltungsaufgaben mindestens eine eigene Verwaltungskraft, die nicht gleichzeitig auch eine Lehrtätigkeit für diesen Antragsteller ausübt, vorhanden? (...)"
LG Roswitha
Re: Ist es vom BAMF aus erlaubt bei der Abrechnung mitzuwirken?
geschrieben von:
MkM
()
Datum: 22. April 2016 19:46
Würde ja am liebsten sagen, kündige und komm zu uns, aber hier hättest du halt nur eine Honorarstelle und müsstest erst einmal eine Wohnung finden...
mies, manche Chefs :(
mies, manche Chefs :(
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