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Wie das BAMF sonst so zahlt
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 12. April 2016 09:18

Wenn es um die Beurteilung und Abarbeitung der Asylanträge geht, zahlt das BAMF ordentlich.

Nicht, dass solche Aufgaben nicht auch wichtig wären. Aber bis 5600 € monatlich für diese Verwaltungsaufgaben in normaler Beschäftigung, während Lehrer in IK mit ca. 2000 € als Scheinselbständiger abgespeist werden?

Und aufpassen: Da die vorübergehend angestellten Sacharbeiter von den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, bringen die das BAMF vielleicht noch auf dumme Gedanken. Man könnte sicher noch etwas einsparen, wenn man die DaFler über Zeitarbeitsfirmen beschäftigen würde.

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Re: Wie das BAMF sonst so zahlt
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 14. April 2016 05:45

2000 € für Lehrer der IK scheint mir aber sehr hochgegriffen. Man kann ja die Einnahmen eines Selbständigen bzw. Scheinselbständigen nicht mit dem Nettolohn eines Angestellten vergleichen.
Die 5600 € ergäben hingegen einen wesentlich höheren Betrage, wenn man das auf Honorare umrechnen würde.

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Re: Wie das BAMF sonst so zahlt
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 14. April 2016 18:15

Zitat
Joseph Roth
2000 € für Lehrer der IK scheint mir aber sehr hochgegriffen. Man kann ja die Einnahmen eines Selbständigen bzw. Scheinselbständigen nicht mit dem Nettolohn eines Angestellten vergleichen.

25 UE/Woche x 4 x 20 €/UE = 2000 € brutto. Kommt doch hin für VZ.

Dass man diese Einnahmen natürlich nicht mit dem Lohn eines Angestellten vergleichen kann, ist aber klar und wurde von mir doch auch so beschrieben. Die 5600 € monatlich dürften aber der Bruttolohn sein.

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Re: Wie das BAMF sonst so zahlt
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 17. April 2016 10:03

Ich stimme dir doch 100% zu. Ich wollte nur verdeutlichen, dass man 2000 € Bruttoeinnahmen nicht mit 2000 € Bruttogehalt eines Angestellten vergleichen kann. Der Unterschied ist also viel krasser, als es zunächst aussieht.

Beim Bruttogehalt kommen mindestens noch Arbeitgeberanteile bei der Kranken- und Rentenversicherung dazu, bezahlter Urlaub, und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Vielleicht gibt es ja auch vermögenswirksame Leistungen, einen Zuschuss bei der Kantine, eine Betriebsrente, Jobtickets etc.

Ich bin mir da gar nicht so sicher, ob das allen klar ist.

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Re: Wie das BAMF sonst so zahlt
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 18. April 2016 14:33

Was man auch noch bedenken sollte, ist der Vergleich der beiden Aufgaben.

1. Ich verstehe nicht, inwiefern das Bearbeiten von Asylanträgen schwieriger sein soll als das Unterrichten in einem IK.

2. Ich verstehe nicht, inwiefern das Bearbeiten von Asylanträgen eine höhere Qualifikation erfordern soll als das Unterrichten in einem IK.

3. Ich verstehe nicht, inwiefern das Bearbeiten von Asylanträgen gesellschaftlich wichtiger sein soll als das Unterrichten in einem IK.

4. Ich verstehe also nicht, warum das Bearbeiten von Asylanträgen umgerechnet aufs Netto und bereinigt um den Arbeitgeberanteil 5-6 Mal besser bezahlt werden sollte als das Unterrichten in einem IK.

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Re: Wie das BAMF sonst so zahlt
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 19. April 2016 09:35

In der Sache kann man das auch nicht verstehen, weil es keine objektiven Gründe für diese Unterschiede gibt.
Die einzige Erklärung dafür ist, dass die DaF-Lehrkräfte als Fußabtreter eingestuft werden und ihre Arbeit aus Kostengründen nicht wertgeschätzt wird. Das ist aber ein rein ökonomischer Gesichtspunkt und damit eine System- und auch (gesellschaftliche) Machtfrage. Solage das System nicht geändet wird und Bildung weiterhin als Ware behandelt wird, wird sich nichts ändern.

Zitat

Ich verstehe also nicht, warum das Bearbeiten von Asylanträgen umgerechnet aufs Netto und bereinigt um den Arbeitgeberanteil 5-6 Mal besser bezahlt werden sollte als das Unterrichten in einem IK.

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Re: Wie das BAMF sonst so zahlt
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 20. April 2016 00:30

> 25 UE/Woche x 4 x 20 €/UE = 2000 € brutto

Die Rechnung passt auch deshalb nicht ganz, weil da Ausfallzeiten wie Urlaub, Krankheit, Feiertage nicht berücksichtigt sind. Meine Rechnung sieht etwas anders aus, wobei ich von 23 UE/WOche, Ferien wie ein Lehrer, aber 23 Euro/Std. (neues Mindesthonorar) ausgehe:

[www.dozenten-forum.de]

Ein Angestellter des BAMF wird nach TVöD-Bund bezahlt, je nach Eingruppierung. 5.600 wäre allerdings schon ziemlich hoch. In E 13 (entspricht Uni-Abschluss, ohne Leitungsfunktion) ist das nicht erreichbar. E 15 entspräche bereits Uni plus Leitung einer Arbeitseinheit.

Das Eingangsgehalt (für das erste Berufsjahr) beim Bund ist mit Master-Abschluss derzeit 3.490 brutto. Plus 60 % Weihnachtsgeld und zusätzliche Altersversorgung. Also immer noch weit mehr als das Doppelte von dem, was für Integrationskurslehrer gilt.

E.D.

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Re: Wie das BAMF sonst so zahlt
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 20. April 2016 13:20

Zitat
Erwin
Die Rechnung passt auch deshalb nicht ganz, weil da Ausfallzeiten wie Urlaub, Krankheit, Feiertage nicht berücksichtigt sind.

Was hatte ich denn danach geschrieben? Das hier: "Dass man diese Einnahmen natürlich nicht mit dem Lohn eines Angestellten vergleichen kann, ..."

Dein Rechenbeispiel stimmt natürlich voll und ganz und veranschaulicht, wie viel man in der Tasche hat.

Zitat
Erwin
Ein Angestellter des BAMF wird nach TVöD-Bund bezahlt, je nach Eingruppierung. 5.600 wäre allerdings schon ziemlich hoch.

Im verlinkten Spiegel-Artikel steht doch ganz klar, dass die von mir genannte Summe gezahlt wird.

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Re: Wie das BAMF sonst so zahlt
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 20. April 2016 13:55

Herzlichen Dank für die Info Erwin!

Sie zeigt erneut (23 € Honorar ab 2016) wie wenig der Regierung die Arbeit z.B. der Integrationskurslehrkräfte wert ist!:

In Vollzeit 837,34 € bzw. 638,45 € netto.

Viel weniger als ein Maurerlehrling im letzten Ausbildungsjahr - sozial rundum abgesichert - verdient: ca. 1000 € netto (BIBB)

Der Vorschlag Lehrkräfte in die Künsterlinnensozialversicherung aufzunehmen, ist ein weiteres Angebot an die Regierung, prekär unterbezahlte bis scheinselbstständige Arbeitsverhältnisse in staatlichen Maßnahmen/Aufträgen beizubehalten:

1.266,69 € bzw. 1.196,08 € netto

Niemand braucht sich bei einer solchen Bezahlung zu wundern, dass Lehrkräfte fehlen oder aber die Qualität des Unterrichts leidet.

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Re: Wie das BAMF sonst so zahlt
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 23. April 2016 21:28

Liebe Roswitha,

es geht in der Petition nicht speziell um Lehrkräfte in Integrationskursen, sondern um selbständige Lehrkräfte in allen Bereichen. Die gibt es nun mal, und die kann man nicht alle über Scheinselbständigkeit zu Arbeitnehmern nach TVöD machen. Wie soll das funktionieren beim Nachhilfelehrer, der von den Eltern bezahlt wird? Oder beim Hochschul-Lehrbeauftragtem, der schon gesetzlich definiert gar kein Arbeitnehmer sein kann? Bitte immer auch über das hinaus sehen, was gerade die spezielle eigene Situation ist.

Aber auch den Integrationskurs-Lehrkräften würde es erst mal einige hundert Euro mehr im Monat bringen. Du selbst weißt doch am besten, dass der Weg über die Gerichte bisher zu keinem Erfolg führte, in etlichen Verfahren, und da nützt es auch nichts wenn man ständig wiederholt alle beteiligten Anwälte wären schuld gewesen. Dieser Weg wird auch noch weiter beschritten, da bin ich dran. Aber das wird noch Jahre dauern, und ich weiß nicht wie das Ergebnis sein wird bei den Bundesgerichten. Wir können die nicht zwingen, dass sie so urteilen wie wir das für richtig halten. Und Bundesministerin Nahles zeigt mit ihrem Werkvertragsgesetz auch nicht gerade, dass sie politisch da viel verändern will.

Viele Grüße
Erwin

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Re: Wie das BAMF sonst so zahlt
geschrieben von: fena ()
Datum: 28. April 2016 14:25

Na ja, also manchmal kann ich die Rechnungen und Vergleiche hier echt nicht nachvollziehen.

Immer wieder der Vergleich mit Schullehrern, der hinkt... Und jetzt BAMF-Jobs...

Schaut euch doch das BAMF-Stellenportal an.

Sogenannte "Entscheider" im Asylprosess oder "Anhörer", meist Juristen oder ähnliches, werden in TVöd 12 eingruppiert.

Das ist höher als DaFler (TVöD 9), aber doch weit unter dem genannten Betrag hier.

Und ich möchte so einen Knochenjob echt nicht machen.

Und wenn wir die Vollzeitgehälter konkret vergleichen, nehmen wir mal jeweils Stufe 2:

DaF: 2790 brutto
BAMF-Ebtscheider: 3387

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Re: Wie das BAMF sonst so zahlt
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 28. April 2016 18:58

Zitat
fena
Immer wieder der Vergleich mit Schullehrern, der hinkt...

Kommt ganz auf die Einstellung und den Anspruch an sich selbst an.

Zitat
fena
Sogenannte "Entscheider" im Asylprosess oder "Anhörer", meist Juristen oder ähnliches, werden in TVöd 12 eingruppiert. Das ist höher als DaFler (TVöD 9), aber doch weit unter dem genannten Betrag hier.

Der Betrag wurde nicht hier, sondern vom Spiegel genannt.

Zitat
fena
Und ich möchte so einen Knochenjob echt nicht machen.

Als Knochenjob würde ich im Vergleich dann eher den Unterricht bezeichnen und nicht den Bürostuhljob.

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Re: Wie das BAMF sonst so zahlt
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 28. April 2016 21:40

Hallo Erwin,

dein "(...) und da nützt es auch nichts, wenn man ständig wiederholt alle beteiligten Anwälte wären schuld gewesen." ist schlichtweg falsch.

Kein Plural, sondern 1 GEW-Anwalt, mit einem für einen ausgebildeten Anwalt banalen Formfehler, der jedoch massive Folgen für alles Weitere hat!
Z.B., dass der Richter nicht bereits am 22.02.2012 bzgl. VHS 1 ein Urteil verkünden konnte. Die DRV Bund die Kosten übernehmen und ich ein erneutes, aufwändiges Statusfeststellungsverfahren ( s. [bmoc85.wordpress.com] ) durchlaufen musste. Nächster Gerichtstermin für selbiges Verfahren kürzlich am 15.03.2016. 4 Jahre später!

Folge am 15.03.2016: Urteil mit 14 verhagelten LSG-Hinweisen gegen VHS 2, ebenfalls noch vom GEW-Anwalt vertreten. Der ebenso das negative BSG-Urteil vom 12. Februar 2004, B 12 KR 26/02 R (DaF-Kurse ohne IntV etc.) erwirkte , auf das mindestens 4 Mal im Urteil vom 15.03.16 Bezug genommen wird. GEW-Anwalt sei Dank!

Ihn zu beauftragen, mein damals naiv gewerkschaftsvertrauender Fehler (aus aktiver Rolle betrachtet). Und so lange wie dieser Fall mich beschäftigt, werde ich die Zusammenhänge auch kund tun ;-).

Dein:"(...) und ich weiß nicht wie das Ergebnis sein wird bei den Bundesgerichten. Wir können die nicht zwingen, dass sie so urteilen wie wir das für richtig halten.(...)

Wieso schreibst/verwendest du "zwingen"? Es geht um Scheinselbstständigkeit im staatlichen Auftrag und um Rechtsstaatlichkeit. Ein "Zwang" wird von ganz anderer Seite veranlasst/ausgeübt.

Zur Erinnerung s. Petition:"Als Beispiel dient eine Dozentin mit 23 Euro Stundenhonorar (Mindestsatz für Integrationskurse seit 1.3.2016)", kein Wunder, dass ich darauf reagierte ;-)... Deine anderen, jetzt genannten Beispiele (Nachhilfe etc.) waren mir schon bewusst.

LG Roswitha

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