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Auftraggeber sendet Unterlagen an RV nicht zurück
geschrieben von:
Kina H.
()
Datum: 13. Mai 2016 10:25
Hallo,
ich arbeite als freiberufliche Dozentin (DaF). Ich bin nicht fest angestellt und schreibe jeden Monat eine Rechnung.
Nun komme ich mit der Rentenversicherung nicht weiter, da mir selbst am Telefon fast jeder etwas anderes erzählt. Ich verzweifle langsam. Kann mir jemand sagen, ob ich das alles richtig gemacht habe?
Ich habe zunächst ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet und die erforderlichen Formulare (V0027) ausgefüllt und der Rentenversicherung geschickt. Daraufhin kam noch ein genauerer Fragebogen zu meiner Tätigkeit, den ich ebenfalls ausgefüllt und zurückgeschickt habe. Mein Auftraggeber hat im Zuge dieses Verfahrens die gleichen Unterlagen bekommen und sollte diese ebenfalls ausgefüllt an die RV zurückschicken, damit überprüft wird, ob alles stimmt. Nun liegen diese Formulare aber schon seit Monaten bei meinem Auftraggeber und keiner kümmert sich darum. Auf Emails wird nicht reagiert, am Telefon werde ich abgewimmelt, die Zuständigen hätten Urlaub gehabt, es wäre noch ein riesen Stapel anderer Sachen zu bearbeiten usw.
Ich weiß nicht, was ich tun soll. Ist das normal, dass sich nicht darum gekümmert wird? Ich arbeite dort schon seit 4 Monaten, aber kann keine Beiträge bezahlen, weil mein Auftraggeber das nicht bearbeitet.
Kann mir jemand helfen? Ist das überhaupt der richtige Weg, also Statusfeststellungsverfahren einleiten und danach werden die monatlichen Beiträge berechnet?
Vielen lieben Dank, wenn mir jemand helfen kann!
Kina H.
ich arbeite als freiberufliche Dozentin (DaF). Ich bin nicht fest angestellt und schreibe jeden Monat eine Rechnung.
Nun komme ich mit der Rentenversicherung nicht weiter, da mir selbst am Telefon fast jeder etwas anderes erzählt. Ich verzweifle langsam. Kann mir jemand sagen, ob ich das alles richtig gemacht habe?
Ich habe zunächst ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet und die erforderlichen Formulare (V0027) ausgefüllt und der Rentenversicherung geschickt. Daraufhin kam noch ein genauerer Fragebogen zu meiner Tätigkeit, den ich ebenfalls ausgefüllt und zurückgeschickt habe. Mein Auftraggeber hat im Zuge dieses Verfahrens die gleichen Unterlagen bekommen und sollte diese ebenfalls ausgefüllt an die RV zurückschicken, damit überprüft wird, ob alles stimmt. Nun liegen diese Formulare aber schon seit Monaten bei meinem Auftraggeber und keiner kümmert sich darum. Auf Emails wird nicht reagiert, am Telefon werde ich abgewimmelt, die Zuständigen hätten Urlaub gehabt, es wäre noch ein riesen Stapel anderer Sachen zu bearbeiten usw.
Ich weiß nicht, was ich tun soll. Ist das normal, dass sich nicht darum gekümmert wird? Ich arbeite dort schon seit 4 Monaten, aber kann keine Beiträge bezahlen, weil mein Auftraggeber das nicht bearbeitet.
Kann mir jemand helfen? Ist das überhaupt der richtige Weg, also Statusfeststellungsverfahren einleiten und danach werden die monatlichen Beiträge berechnet?
Vielen lieben Dank, wenn mir jemand helfen kann!
Kina H.
Re: Auftraggeber sendet Unterlagen an RV nicht zurück
geschrieben von:
Benjamin Kühn
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Datum: 14. Mai 2016 12:45
Na ja, die Sache liegt m.E. eigentlich auf der Hand:
Dein AG hat Bammel, dass seitens der RV ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis festgestellt wird und versucht, Zeit zu gewinnen. Mein Tipp: Stelle die Beiträge einkommensabhängige Beiträge auf ein separates Konto zurück (Tagesgeldkonto). Um deinen AG kümmert sich die DRV schon, wenn er da nicht mitzieht. machen die ihm Beine.
LG und sorgenfreies Pfingswochenende!
Benjamin Kühn
Dein AG hat Bammel, dass seitens der RV ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis festgestellt wird und versucht, Zeit zu gewinnen. Mein Tipp: Stelle die Beiträge einkommensabhängige Beiträge auf ein separates Konto zurück (Tagesgeldkonto). Um deinen AG kümmert sich die DRV schon, wenn er da nicht mitzieht. machen die ihm Beine.
LG und sorgenfreies Pfingswochenende!
Benjamin Kühn
Re: Auftraggeber sendet Unterlagen an RV nicht zurück
geschrieben von:
Credentia
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Datum: 16. Mai 2016 11:37
Formulare für die RV auszufüllen ist für den Auftraggeber ungewollte Mehrarbeit, die er nicht gerne macht. Es könnte aber auch sein, dass Deine Tätigkeit für ihn auch alle Kriterien einer Scheinselbstänigkeit efüllt und er dann mit den entsprehenden Konsequentzen rechnen müsste und sich deshalb davor drückt.
Wie auch immer, unabhängif davon, was der tatsächliche Grund ist: Ich würde unterstellen, dass er gegenüber der RV eine Auskunftspflicht hat, und wenn er dann nicht nachkäme, eben auch mit Bussgeldern zu rechnen hätte. Du kannst Dich ja mal bei einem Rechtsanwalt oder bei der RV selbst erkundigen, ob das so richtig ist. Sollte er also auskunftspflichtig sein, hast Du zwei Möglichkeiten:
a) Du beauftragst einen Rechtsanwalt, der dem Auftraggeber mitteilt, dass er bis zu einer zu setzenden Frist die ausgefüllten Formulare an die RV zurükzuschicken hat, da andernfalls mögliche Ausfälle und sonstige Rechtsnachteile, die Dir daraus entstehen, zu seinen Lasten gehen.
b) Du kannst das auch selber machen per Brief mit Einschreiben gegen Rückschein.
Könnte sein, dass er dann in Bewegung kommt und das macht, aber Du würdest dann möglicherweise nicht mehr allzulange beauftragt bleiben. Das macht dann auch nichts, Du suchst Dir dann einfach was Neues. Es gibt ja auf diesem Billigheimer- Markt derartige Jobs, die ich selber niemals machen würde, wie Sand am Meer.
Wie auch immer, unabhängif davon, was der tatsächliche Grund ist: Ich würde unterstellen, dass er gegenüber der RV eine Auskunftspflicht hat, und wenn er dann nicht nachkäme, eben auch mit Bussgeldern zu rechnen hätte. Du kannst Dich ja mal bei einem Rechtsanwalt oder bei der RV selbst erkundigen, ob das so richtig ist. Sollte er also auskunftspflichtig sein, hast Du zwei Möglichkeiten:
a) Du beauftragst einen Rechtsanwalt, der dem Auftraggeber mitteilt, dass er bis zu einer zu setzenden Frist die ausgefüllten Formulare an die RV zurükzuschicken hat, da andernfalls mögliche Ausfälle und sonstige Rechtsnachteile, die Dir daraus entstehen, zu seinen Lasten gehen.
b) Du kannst das auch selber machen per Brief mit Einschreiben gegen Rückschein.
Könnte sein, dass er dann in Bewegung kommt und das macht, aber Du würdest dann möglicherweise nicht mehr allzulange beauftragt bleiben. Das macht dann auch nichts, Du suchst Dir dann einfach was Neues. Es gibt ja auf diesem Billigheimer- Markt derartige Jobs, die ich selber niemals machen würde, wie Sand am Meer.
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