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Arbeitsmarkt und Honorare

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Bedingungen eines Honorarvertrags
geschrieben von: RedRose ()
Datum: 05. Juni 2016 13:46

Liebe DaFler,

ich bin Neueinsteiger/Berufseinsteiger und habe vor 1 Monat einen Honorarvertrag mit einer Sprachschule abgeschlossen. Leider kam der Kurs nicht zustande, da es zu wenig Teilnehmer gab. Ich denke, dass die Sprachschule sich bei mir melden wird, sobald sie einen neuen Kurs für mich haben.
Nun meine Frage: Da ich ja kein festes Arbeitsverhältnis habe und keine feste Anstellung habe, kann ich den Vertrag jederzeit kündigen? Wie lange bin ich unter Vertrag (solange wie der Kurs dauert)?
Da ich auch von etwas leben muss und nicht 100Jahre auf einen Anruf von der Sprachschule warten kann...bin ich am überlegen wie ich dort aussteigen kann bzw. was ich für Verpflichtungen ihnen gegenüber noch habe.

Vielen Lieben Dank für eure Hilfe!!!

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Re: Bedingungen eines Honorarvertrags
geschrieben von: Dracula ()
Datum: 05. Juni 2016 18:45

Du kannst im Prinzip machen und annehmen, was du willst, da du ja offenbar Freiberuflerin bist und dein eigener Chef bist. Die Sprachschule ist lediglich einer deiner Kunden.

Wenn die Sprachschule nicht in der Lage ist, den Kurs zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen auf die Beine zu stellen, kannst du den Auftrag eigentlich knicken, wenn du das willst.

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Re: Bedingungen eines Honorarvertrags
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 06. Juni 2016 00:05

Freiberufler an Sprach"schulen" kommen und gehen. Sie sind wie ein Blatt im Wind, das sich nach Belieben dreht.

Ein Honorarvertrag ist nur dann verbindlich, wenn auch eine Kursmaßnahme zustande kommt. Also kannst Du den Vertrag zurückschicken oder zerreißen, ganz wie Du willst und Dir was Anderes zu suchen.

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Re: Bedingungen eines Honorarvertrags
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 06. Juni 2016 07:28

Viele der Honorarverträgen verstoßen übrigens gegen geltendes Recht. Es lohnt sich, da mal einen Arbeitsrechtler drüberschauen zu lassen.

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Re: Bedingungen eines Honorarvertrags
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 06. Juni 2016 13:50

So ist es. Diese Honorarverträge, ob für Integrationskurse oder nicht, decken mit ihren Stundensätzen, vorgegeben von VHSen und Sprach"schulen", eben nicht die realen Lebenshaltungskosten einer scheinselbständigen Lehrkraft ab. Fachlich gute und ehrliche Arbeit wird heute zumindest in dieser Branche immer mehr durch Lohndumping und Honorardrückerei entwertet, so dass dann jeder selbst sehen muss, wo er bleibt.

Darum: raus aus diesem System, DaF zu diesen Bedingungen lohnt sich wirtschaftlich einfach nicht!


Zitat

Viele der Honorarverträgen verstoßen übrigens gegen geltendes Recht. Es lohnt sich, da mal einen Arbeitsrechtler drüberschauen zu lassen.

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Re: Bedingungen eines Honorarvertrags
geschrieben von: RedRose ()
Datum: 08. Juni 2016 12:46

Vielen Dank für eure Information!
Ok, dann weiß ich jetzt Bescheid :-)

Gibt es im DaF Bereich eigentlich keinen Mindestlohn?
Eine Bekannte verdient 23Euro für einen Intensivkurs mit internationalen Studierenden. Ich dachte, dass das der "Mindestlohn" ist, sonst würden den Sprachschulen ihre Lizenz entzogen. Aber ich habe jetzt ganz unterschiedliche Angebote bekommen: 14 Euro und 18 Euro pro UE.
@Credentia: wie du schon sagtest -> Lohndumping !!!

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Re: Bedingungen eines Honorarvertrags
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 08. Juni 2016 13:06

Zitat
RedRose
Gibt es im DaF Bereich eigentlich keinen Mindestlohn?

Honorare sind kein Lohn und (Schein-)Selbständige sind keine Angestellten. Theoretisch dürften Klitschen auch 5 Euro pro UE zahlen, wenn sie jemanden finden würden.

Rechtlich problematisch ist nur, dass es sich ja in der Regel um scheinselbständige Beschäftigungsformen handelt.

Mein Stundensatz liegt bei etwa 50 Euro, manchmal auch höher, und ich könnte zum Beispiel mit einer Firma 5 Euro vereinbaren, wenn mir danach wäre. Das wäre dann kein Problem.

Anders sieht es mit dem Honorar pro UE bei IK aus. Da gibt es tatsächlich eine Untergrenze. Aber auch die wird mit Tricks unterschritten.

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Re: Bedingungen eines Honorarvertrags
geschrieben von: ainja ()
Datum: 08. Juni 2016 13:51

Richtig, RedRose, 23,00 Euro/UE ist das derzeitige Honorar in Integrationskursen - vom BAMF vorgegeben. Einige Sprachschulen ohne Integrationskurse folgen dem, zumindest in einigen Landstrichen. Andere zahlen ein wenig mehr, andere, wie Du jetzt feststellen musstest, deutlich weniger. 23,00 sind aber auch lächerlich.

Soweit ich das mitbekommen habe, hat der BT kürzlich beschlossen, 35,00 Euro/UE als Mindestgrenze für IK'e zahlen zu lassen. Keine Ahnung, wann es denn soweit ist oder ob es sich noch um ein Gerücht handelt.

Allerdings, siehe andere Diskussion hier im Forum, bekommt dann wohl auch Hinz + Kunz diese 35,00 Euro. Ob er nun ausgebildeter Lehrer ist oder nicht. Die Zusatzqualifikation des BAMF - verkürzt oder unverkürzt - reicht dann wohl aus.

Und wie DaF2000 schon richtig schrieb, unterwandern ohnehin einige Klitschen diese Regelung. Sie dürfen ja noch bis zu einem Jahr weitermachen bis zur nächsten Prüfung. So what, denken die Klitschenbetreiber sich.

So wie es ausschaut, sind aktuell immer weniger Sprachlehrer bereit, zu solchen Bedingungen zu arbeiten.

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Re: Bedingungen eines Honorarvertrags
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 09. Juni 2016 09:13

Genau, so funkioniert Markt eigentlich richtig, und nicht, indem irgendwelche Klitschen den scheinselbständigen DaF-Lehrkräften auch noch die Höhe der mickrigen Honorare vorschreiben, die stattdessen eigentlich frei verhandelbar sein sollten.


Zitat

So wie es ausschaut, sind aktuell immer weniger Sprachlehrer bereit, zu solchen Bedingungen zu arbeiten.

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Re: Bedingungen eines Honorarvertrags
geschrieben von: Susanne Schmidt-Lossau ()
Datum: 23. September 2016 21:11

Hallo liebe RedRose,
ich würde an deiner Stelle erstmal abwarten. In der Zwischenzeit kannst du ja drei andere Auftraggeber finden, deren Kurse vielleicht wirklich starten. Durch den Honorarvertrag mit der ersten Sprachschule bist du in keiner Weise gezwungen, dort irgend etwas zu machen. Du bist also völlig frei! Du kannst beliebig viele Auftraggeber nebeneinander her führen. Wie viele, geht nur dich was an. Und dein Finanzamt. Lass deinen Mut nicht sinken! Du kannst dich außerdem natürlich gern unserem Bündnis der DaF/DaZ-Lehrkräfte anschließen: Kontakt über www.kreidefresser.de oder www.dafdaz-lehrkraefte.de.

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