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Steuer/Krankenkasse als Selbstständige, was am Jahresende beachten?
geschrieben von: Daniela988 ()
Datum: 26. Dezember 2016 14:19

Hallo,

ich bin dieses Jahr das 1. Jahr selbstständig/freiberufliche DaF-Dozentin und bin ein bisschen überfordert mit den bürokratischen Sachen.

- Ich habe monatlich Krankenkassenbeiträge für freiwillig Versicherte gezahlt, die Basis war das von mir fürs Jahr geschätzte Einkommen
- alle 3 Monate wurde mir vom Finanzamt eine Vorsteuer abgezogen
- Rentenbeiträge (halber Regelsatz pro Monat für Berufsanfänger) wurde von mir bezahlt

Wie läuft das jetzt ab? Wodurch erfährt z.B. die Krankenkasse oder das Finanzamt, ob ich mehr oder weniger verdient habe und ob ich an KK-Beiträgen/Steuern noch was zurückbekomme oder nachzahlen muss? Ich habe nämlich deutlich mehr als von mir Anfang des Jahres geschätzt verdient.

Passiert das alles automatisch durch die Steuererklärung? Bekomme ich dann einen Steuerbescheid und muss diesen an die KK noch extra weiterleiten?

Viele Grüße und schon mal vielen Dank
Dani

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Re: Steuer/Krankenkasse als Selbstständige, was am Jahresende beachten?
geschrieben von: LucyOne ()
Datum: 31. Mai 2017 17:07

Ich bin auch Freiberuflerin und in der GKV. Bei mir ist es so, dass die GKV das Einkommen auf dem Steuerbescheid für das Vorjahr als Berechnungsgrundlage für das kommende Jahr nimmt. Ich zahle also um ein Jahr versetzt einkommensgerechte Beiträge, bin dabei als nebenberuflich selbständig mit unter 19,25 h pro Woche eingestuft, so dass immer das tatsächliche Einkommen als Beitragsbemessungsgrundlage genommen wird.
Von der KK dürftest du nichts zurückbekommen, wenn du einmal zu viel gezahlt hast.

Das Finanzamt erfährt durch deine Steuererklärung, wieviel du eingenommen hast. Zu den offiziellen Formularen reiche ich noch eine Excel-Tabelle mit Auflistung von Gewinn und Betriebsausgaben als Gewinn-/Verlustrechnung ein. Denk daran, die Beiträge zur RV und KK abzusetzen, das mindert die Steuerlast erheblich.

Ich leite meinen Steuerbescheid auch noch an die RV weiter, da ich dort auch einkommensgerechte Beiträge bezahlen. Da läuft es genau so wie bei der KK.

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Re: Steuer/Krankenkasse als Selbstständige, was am Jahresende beachten?
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 01. Juni 2017 09:38

Achtung: Beiträge zur RV und KV haben NICHTS in der Gewinn-und-Verlustrechnung zu suchen. Das Absetzen dieser Beiträge gehört als Vorsorgeaufwendung in die Einkommensteuererklärung.

Benjamin Kühn
Deutsch für Ärzte
Herzberger Landstraße 17
37085 Göttingen
kuehn@deutsch-fuer-aerzte.de
www.deutsch-fuer-aerzte.de

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