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Honorarkraft? Was bedeutet das finanziell für mich?
geschrieben von:
lenchen137
()
Datum: 05. Juli 2017 15:54
Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen ein Angebot einer VHS bekommen dort Deutschintegrationskurse zu geben. Dies natürlich auf Honorarbasis.
Mich würde nun interessieren, was ich alles dabei beachten muss.
Wenn man im Internet sucht, bekommt man nicht so richtig die
passenden Antworten. Kann mir also hier vielleicht jemand helfen und
mir sagen, wo ich mich alles anmelden muss als Freiberufler und
mit welchen Kosten/Abzügen ich ungefähr zu rechnen habe? Es gibt
ja überall im Internet irgendwelche Brutt/Netto-Rechner, aber denen
vertraue ich leider nicht wirklich, weil mir die Zahlen doch recht
komisch vorkommen.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe
lenchen137
ich habe vor ein paar Tagen ein Angebot einer VHS bekommen dort Deutschintegrationskurse zu geben. Dies natürlich auf Honorarbasis.
Mich würde nun interessieren, was ich alles dabei beachten muss.
Wenn man im Internet sucht, bekommt man nicht so richtig die
passenden Antworten. Kann mir also hier vielleicht jemand helfen und
mir sagen, wo ich mich alles anmelden muss als Freiberufler und
mit welchen Kosten/Abzügen ich ungefähr zu rechnen habe? Es gibt
ja überall im Internet irgendwelche Brutt/Netto-Rechner, aber denen
vertraue ich leider nicht wirklich, weil mir die Zahlen doch recht
komisch vorkommen.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe
lenchen137
Re: Honorarkraft? Was bedeutet das finanziell für mich?
geschrieben von:
aligru
()
Datum: 05. Juli 2017 21:01
Hi!
Das haengt von deiner Situation ab. Verheiratet, unverheiratet, wie viele Stunden etc.
Wenn du die KV (z.B. 400 Euro pro Monat), RV usw. alles selbst bezahlen muss, dann kannst du rund 60% deines Honorars wegrechnen.
Wenn es irgendwie geht, such dir lieber eine Festanstellung.....
aligru
Das haengt von deiner Situation ab. Verheiratet, unverheiratet, wie viele Stunden etc.
Wenn du die KV (z.B. 400 Euro pro Monat), RV usw. alles selbst bezahlen muss, dann kannst du rund 60% deines Honorars wegrechnen.
Wenn es irgendwie geht, such dir lieber eine Festanstellung.....
aligru
Re: Honorarkraft? Was bedeutet das finanziell für mich?
geschrieben von:
Georg321
()
Datum: 06. Juli 2017 01:37
Hallöchen,
also, als erstes solltest du dich bei der RV Bund anmelden, denn du bist ja als selbstständige Lehrkraft beitragspflichtig. Wenn du nicht einzahlst bekommst du später keine Rente von denen.
Und dann solltest du dich bei der Krankenkasse als Selbstständiger anmelden. Die haben eine Tabelle, in der steht, wieviel ein Selbstständiger verdient. Davon wird ein bestimmter Prozentsatz als Beitrag erhoben.
Beim Finanzamt musst du dich anmelden. Du musst ja alle drei Monate die Umsatzsteuervoranmeldung bezahlen. Am besten ein Geschäftskonto anlegen mit einem Polster von 5.000 €, damit es keine Probleme mit dem Finanzamt gibt. Dann eine Einzugsermächtigung an die drei Firmen schicken, die rechnen alles aus und ziehen die Beträge ein, fertig aus. Dann hat man kein Gedöns mit Überweisungen, Fristen usw.
Ein Steuerberater wäre nicht schlecht und eine Rechtsschutzversicherung. Bei säumigen Auftraggebern nicht lange fackeln, sondern Mahnbescheide direkt über ein Inkassounternehmen verschicken. Man tritt schließlich als Selbstständiger auf und nicht als Bediensteter der Einrichtung, wo man arbeitet. Also wie ein Elektriker, der ab und zu mal kommt um etwas zu reparieren, aber nicht in dieser Firma arbeitet. Du bist dann für die VHS eine Fremdfirma, kein Mitarbeiter. Arbeitsanweisungen lässt man sich deshalb am besten immer schriftlich geben, das ist in einem seriösen Geschäftsleben absoluter Standard.
Als Selbstständiger kannst du der VHS auch die Vor- und Nachbereitungszeit in Rechnung stellen. Hängt vom Verhandlungsgeschick ab, ob das klappt, aber einfach mal ausprobieren kann nicht schaden.
also, als erstes solltest du dich bei der RV Bund anmelden, denn du bist ja als selbstständige Lehrkraft beitragspflichtig. Wenn du nicht einzahlst bekommst du später keine Rente von denen.
Und dann solltest du dich bei der Krankenkasse als Selbstständiger anmelden. Die haben eine Tabelle, in der steht, wieviel ein Selbstständiger verdient. Davon wird ein bestimmter Prozentsatz als Beitrag erhoben.
Beim Finanzamt musst du dich anmelden. Du musst ja alle drei Monate die Umsatzsteuervoranmeldung bezahlen. Am besten ein Geschäftskonto anlegen mit einem Polster von 5.000 €, damit es keine Probleme mit dem Finanzamt gibt. Dann eine Einzugsermächtigung an die drei Firmen schicken, die rechnen alles aus und ziehen die Beträge ein, fertig aus. Dann hat man kein Gedöns mit Überweisungen, Fristen usw.
Ein Steuerberater wäre nicht schlecht und eine Rechtsschutzversicherung. Bei säumigen Auftraggebern nicht lange fackeln, sondern Mahnbescheide direkt über ein Inkassounternehmen verschicken. Man tritt schließlich als Selbstständiger auf und nicht als Bediensteter der Einrichtung, wo man arbeitet. Also wie ein Elektriker, der ab und zu mal kommt um etwas zu reparieren, aber nicht in dieser Firma arbeitet. Du bist dann für die VHS eine Fremdfirma, kein Mitarbeiter. Arbeitsanweisungen lässt man sich deshalb am besten immer schriftlich geben, das ist in einem seriösen Geschäftsleben absoluter Standard.
Als Selbstständiger kannst du der VHS auch die Vor- und Nachbereitungszeit in Rechnung stellen. Hängt vom Verhandlungsgeschick ab, ob das klappt, aber einfach mal ausprobieren kann nicht schaden.
Re: Honorarkraft? Was bedeutet das finanziell für mich?
geschrieben von:
T.K.
()
Datum: 06. Juli 2017 10:30
Melden muss man sich, spätestens wenn die Einkommenserklärung ansteht, natürlich beim Finanzamt. Drei Monate nach Beginn der Tätigkeit auch noch die Meldung bei der Rentenkasse (was ich für unverschämt halte, da andere Selbständige ja auch nicht zur Rentensozialkasse verpflichtet sind).
Was die Einkünfte angeht
Beispiel: Bei 8 Modulen à 100 UE im Jahr zu je 35 € stehen am Ende ca. 28.000 €, davon gehen etwas über 18% für je Rente und KV/PV (bei Kinderlosigkeit, sonst etwas weniger) ab. Die Steuern machen auch etwa dasselbe aus, wenn man keine Ausgaben über den pauschalen Werbungskosten hat.
Bleiben am Ende also ca. 1000 € im Monat übrig, wovon natürlich noch die privaten Fixkosten abzuziehen sind. Das ist nicht soviel mehr als Hartz IV-Niveau. Aber nicht vergessen, Urlaubsgeld zu beantragen, wenn die Tätigkeit ausschliesslich bei einem Arbeitgeber ist (Stichwort Scheinselbständigkeit). Da kommt dann wenigstens noch etwas dazu.
Wenn man mehr arbeitet, sind die Steuern prozentual höher, RV und KV bleiben aber in etwa bei diesem Wert.
Was die Einkünfte angeht
Beispiel: Bei 8 Modulen à 100 UE im Jahr zu je 35 € stehen am Ende ca. 28.000 €, davon gehen etwas über 18% für je Rente und KV/PV (bei Kinderlosigkeit, sonst etwas weniger) ab. Die Steuern machen auch etwa dasselbe aus, wenn man keine Ausgaben über den pauschalen Werbungskosten hat.
Bleiben am Ende also ca. 1000 € im Monat übrig, wovon natürlich noch die privaten Fixkosten abzuziehen sind. Das ist nicht soviel mehr als Hartz IV-Niveau. Aber nicht vergessen, Urlaubsgeld zu beantragen, wenn die Tätigkeit ausschliesslich bei einem Arbeitgeber ist (Stichwort Scheinselbständigkeit). Da kommt dann wenigstens noch etwas dazu.
Wenn man mehr arbeitet, sind die Steuern prozentual höher, RV und KV bleiben aber in etwa bei diesem Wert.
Re: Honorarkraft? Was bedeutet das finanziell für mich?
geschrieben von:
Dracula
()
Datum: 08. Juli 2017 09:06
Selbstständig für die Standard-Honorare (zwischen 20 und 35 EUR) zu unterrichten, grenzt an Selbstausbeutung und ist den Aufwand, den die Buchführung etc. mit sich bringen, nicht wert.
Außerdem ist man dann einer der wenigen Selbstständigen, die in die gesetzliche RV einzahlen müssen Da gibt es keine Wahl, das muss man sich mal vorstellen.
Wenn es irgendwie geht, sollte man eine Festanstellung anstreben. Selbst eine eher schlecht bezahlte Festanstellung ist da zu bevorzugen.
Außerdem ist man dann einer der wenigen Selbstständigen, die in die gesetzliche RV einzahlen müssen Da gibt es keine Wahl, das muss man sich mal vorstellen.
Wenn es irgendwie geht, sollte man eine Festanstellung anstreben. Selbst eine eher schlecht bezahlte Festanstellung ist da zu bevorzugen.
Re: Honorarkraft? Was bedeutet das finanziell für mich?
geschrieben von:
integra1960
()
Datum: 08. Juli 2017 16:37
Georg321 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallöchen,
>
> also, als erstes solltest du dich bei der RV Bund
> anmelden, denn du bist ja als selbstständige
> Lehrkraft beitragspflichtig. Wenn du nicht
> einzahlst bekommst du später keine Rente von
> denen.
>
> Und dann solltest du dich bei der Krankenkasse als
> Selbstständiger anmelden. Die haben eine Tabelle,
> in der steht, wieviel ein Selbstständiger
> verdient. Davon wird ein bestimmter Prozentsatz
> als Beitrag erhoben.
>
> Beim Finanzamt musst du dich anmelden. Du musst ja
> alle drei Monate die Umsatzsteuervoranmeldung
> bezahlen. Am besten ein Geschäftskonto anlegen mit
> einem Polster von 5.000 €, damit es keine Probleme
> mit dem Finanzamt gibt. Dann eine
> Einzugsermächtigung an die drei Firmen schicken,
> die rechnen alles aus und ziehen die Beträge ein,
> fertig aus. Dann hat man kein Gedöns mit
> Überweisungen, Fristen usw.
>
> Ein Steuerberater wäre nicht schlecht und eine
> Rechtsschutzversicherung. Bei säumigen
> Auftraggebern nicht lange fackeln, sondern
> Mahnbescheide direkt über ein Inkassounternehmen
> verschicken. Man tritt schließlich als
> Selbstständiger auf und nicht als Bediensteter der
> Einrichtung, wo man arbeitet. Also wie ein
> Elektriker, der ab und zu mal kommt um etwas zu
> reparieren, aber nicht in dieser Firma arbeitet.
> Du bist dann für die VHS eine Fremdfirma, kein
> Mitarbeiter. Arbeitsanweisungen lässt man sich
> deshalb am besten immer schriftlich geben, das ist
> in einem seriösen Geschäftsleben absoluter
> Standard.
>
> Als Selbstständiger kannst du der VHS auch die
> Vor- und Nachbereitungszeit in Rechnung stellen.
> Hängt vom Verhandlungsgeschick ab, ob das klappt,
> aber einfach mal ausprobieren kann nicht schaden.
Integrationskurse sind per se von der Umsatzsteuer befreit, da sie zu einer staatlich geförderten Prüfung führen.
Es reicht also, zu Beginn des Jahres 2018 eine Steuererklärung zu machen und die fällige Steuer für 2017 zu bezahlen. Ab dann muss man alle drei Monate Vorsteuer für das Jahr 2018 bezahlen.
Das mit der Rente finde ich übrigens für Neuanfänger am wichtigsten. Irgendwann wachen das BAMF und die Rentenversicherung Bund auf, dann gibt es ein böses Erwachen für eine ganze Reihe von VHS-Lehrern, die die Zahlung der Rentenbeiträge verweigern.
Diese Leute schaden allen. Sich selbst vielleicht am wenigsten. Aber sie sind unsozial, weil sie später evtl. öffentliche Unterstützung verlangen, unkollegial, weil sie bei Honorarforderungen immer merkwürdig still sind (ist ja auch klar, wenn ich jeden Monat 600 Euro mehr habe als die Kollegen, die zahlen)
und unehrlich, weil sie Pflichtbeiträge nicht entrichten, zu denen sie sich mit der Unterschrift auf ihrem Honorarvertrag verpflichten.
-------------------------------------------------------
> Hallöchen,
>
> also, als erstes solltest du dich bei der RV Bund
> anmelden, denn du bist ja als selbstständige
> Lehrkraft beitragspflichtig. Wenn du nicht
> einzahlst bekommst du später keine Rente von
> denen.
>
> Und dann solltest du dich bei der Krankenkasse als
> Selbstständiger anmelden. Die haben eine Tabelle,
> in der steht, wieviel ein Selbstständiger
> verdient. Davon wird ein bestimmter Prozentsatz
> als Beitrag erhoben.
>
> Beim Finanzamt musst du dich anmelden. Du musst ja
> alle drei Monate die Umsatzsteuervoranmeldung
> bezahlen. Am besten ein Geschäftskonto anlegen mit
> einem Polster von 5.000 €, damit es keine Probleme
> mit dem Finanzamt gibt. Dann eine
> Einzugsermächtigung an die drei Firmen schicken,
> die rechnen alles aus und ziehen die Beträge ein,
> fertig aus. Dann hat man kein Gedöns mit
> Überweisungen, Fristen usw.
>
> Ein Steuerberater wäre nicht schlecht und eine
> Rechtsschutzversicherung. Bei säumigen
> Auftraggebern nicht lange fackeln, sondern
> Mahnbescheide direkt über ein Inkassounternehmen
> verschicken. Man tritt schließlich als
> Selbstständiger auf und nicht als Bediensteter der
> Einrichtung, wo man arbeitet. Also wie ein
> Elektriker, der ab und zu mal kommt um etwas zu
> reparieren, aber nicht in dieser Firma arbeitet.
> Du bist dann für die VHS eine Fremdfirma, kein
> Mitarbeiter. Arbeitsanweisungen lässt man sich
> deshalb am besten immer schriftlich geben, das ist
> in einem seriösen Geschäftsleben absoluter
> Standard.
>
> Als Selbstständiger kannst du der VHS auch die
> Vor- und Nachbereitungszeit in Rechnung stellen.
> Hängt vom Verhandlungsgeschick ab, ob das klappt,
> aber einfach mal ausprobieren kann nicht schaden.
Integrationskurse sind per se von der Umsatzsteuer befreit, da sie zu einer staatlich geförderten Prüfung führen.
Es reicht also, zu Beginn des Jahres 2018 eine Steuererklärung zu machen und die fällige Steuer für 2017 zu bezahlen. Ab dann muss man alle drei Monate Vorsteuer für das Jahr 2018 bezahlen.
Das mit der Rente finde ich übrigens für Neuanfänger am wichtigsten. Irgendwann wachen das BAMF und die Rentenversicherung Bund auf, dann gibt es ein böses Erwachen für eine ganze Reihe von VHS-Lehrern, die die Zahlung der Rentenbeiträge verweigern.
Diese Leute schaden allen. Sich selbst vielleicht am wenigsten. Aber sie sind unsozial, weil sie später evtl. öffentliche Unterstützung verlangen, unkollegial, weil sie bei Honorarforderungen immer merkwürdig still sind (ist ja auch klar, wenn ich jeden Monat 600 Euro mehr habe als die Kollegen, die zahlen)
und unehrlich, weil sie Pflichtbeiträge nicht entrichten, zu denen sie sich mit der Unterschrift auf ihrem Honorarvertrag verpflichten.
Re: Honorarkraft? Was bedeutet das finanziell für mich?
geschrieben von:
BettinaT.
()
Datum: 27. Juli 2017 17:30
Hallo zusammen,
ich arbeite nun seit einem Jahr als Lehrerin in Integrationskursen - als (von vielen verpönte) Quereinsteigerin. Freiberuflerin bin ich schon immer gewesen und so ist das arbeiten als Honorarlehrerin für mich nie etwas außergerwöhnliches gewesen.
Ich unterrichte theoretisch 20-25 UE/ Woche. Abzüglich von Feiertagen/ Ferien/ Krankheitstagen oder sonstigen Ausfällen kam ich im letzten Jahr auf einen monatlichen Verdienst von durchschnittlich 2500,- Euro.
Die KV und RV Beiträge werden anhand meines tatsächlichen Gewinns, ausgehend von dem letzten Steuerbescheid, berechnet. Es ist also wichtig zu verstehen, dass nicht 15,8% KV-Beitrag vom Brutto abgezogen werden!
Als einfaches Beispiel:
Brutto Verdienst 2000 Euro/ Monat
KV Beitrag: 15,8%
Der KV Beitrag beträgt aber nicht 316 Euro. Hier ist die Gewinnermittlung ausschlaggebend.
Bei den Beitragsrechnern der Krankenkassen für Selbständige muss man auch vorsichtig sein. Man kann meistens einen Antrag auf Reduzierung stellen, bzw. den Beitrag anhand seines Gewinns berechnen lassen. Der Beitragsrechner meiner KV (BARMER-GEK - also eine der größten Kassen) berechnet mir einen Beitrag von 394 Euro für KV und PV. Da ich ihn aber jährlich anhand meines Gewinns berechnen lasse, zahle ich lediglich 220,- Euro/ Monat!
Auch bei der RV hat man die Möglichkeit einen einkommensabhängigen Beitrag zu zahlen, der anhand der Gewinnermittlung bzw. des letzten Steuerbescheids berechnet wird. Hier zahle ich 340,-/ Monat.
Zum Honorar und dem was bleibt, kann ich allgemein nur sagen, dass es entscheidend ist, ob man verheiratet/ unverheiratet ist, Kinder hat/ kinderlos ist, eine Immobilie hat, die man abbezahlt (also Schulden hat) oder auf Miete lebt ... Man kann nicht pauschal sagen: Dir bleiben vielleicht 40% oder 60% oder du wirst nur auf Hartz4 Niveau rumstraucheln. Es kommt immer drauf an!
Ich selbst bin verheiratet, habe zwei Kinder und lebe in einer noch nicht abbezahlten Immobilie. Mein Mann ist festangestellt und verdient ganz gut. Meine Steuerlast ist durch diese ganzen Faktoren ziemlich gering - wodurch ich aber auch meinen Gewinn kleinrechnen kann.
Ich kann sagen, dass mir abzüglich von Steuern, KV-,RV- und PV-Beiträgen von den 2500 Euro ca. 1700 bleiben.
Das ganze sieht natürlich anders aus, wenn man unverheiratet, kinderlos auf Miete lebt oder Alleinverdiener in einer Familie ist.
Ach ja...: Ich habe nie (!!!) ein Geschäftskonto beim Finanzamt angelegt oder mich gesondert gemeldet! Das macht man einfach bei der nächsten Steuererklärung. Umsatzsteuervoranmeldung ist nicht nötig, da diese Einkünfte umsatzsteuerfrei sind, wie mein Vorschreiber schon richtig geschrieben hat. Bitte nicht verunsichern lassen.
Ob das nun zu wenig oder genug ist, darüber ist in diesem Forum schon viel geschrieben worden. Mir gefällt die Arbeit und ich arbeite auch tatsächlich gern in Integrationskursen. Die Zusammenarbeit mit meinem Träger funktioniert ebenfalls sehr gut. Für Anfang nächsten Jahres wurde mir nun auch eine Festanstellung in Aussicht gestellt, allerdings arbeite ich sehr gerne frei - abgesehen davon, dass bei mir unterm Strich mehr Geld steht, als bei der Festanstellung.
ich arbeite nun seit einem Jahr als Lehrerin in Integrationskursen - als (von vielen verpönte) Quereinsteigerin. Freiberuflerin bin ich schon immer gewesen und so ist das arbeiten als Honorarlehrerin für mich nie etwas außergerwöhnliches gewesen.
Ich unterrichte theoretisch 20-25 UE/ Woche. Abzüglich von Feiertagen/ Ferien/ Krankheitstagen oder sonstigen Ausfällen kam ich im letzten Jahr auf einen monatlichen Verdienst von durchschnittlich 2500,- Euro.
Die KV und RV Beiträge werden anhand meines tatsächlichen Gewinns, ausgehend von dem letzten Steuerbescheid, berechnet. Es ist also wichtig zu verstehen, dass nicht 15,8% KV-Beitrag vom Brutto abgezogen werden!
Als einfaches Beispiel:
Brutto Verdienst 2000 Euro/ Monat
KV Beitrag: 15,8%
Der KV Beitrag beträgt aber nicht 316 Euro. Hier ist die Gewinnermittlung ausschlaggebend.
Bei den Beitragsrechnern der Krankenkassen für Selbständige muss man auch vorsichtig sein. Man kann meistens einen Antrag auf Reduzierung stellen, bzw. den Beitrag anhand seines Gewinns berechnen lassen. Der Beitragsrechner meiner KV (BARMER-GEK - also eine der größten Kassen) berechnet mir einen Beitrag von 394 Euro für KV und PV. Da ich ihn aber jährlich anhand meines Gewinns berechnen lasse, zahle ich lediglich 220,- Euro/ Monat!
Auch bei der RV hat man die Möglichkeit einen einkommensabhängigen Beitrag zu zahlen, der anhand der Gewinnermittlung bzw. des letzten Steuerbescheids berechnet wird. Hier zahle ich 340,-/ Monat.
Zum Honorar und dem was bleibt, kann ich allgemein nur sagen, dass es entscheidend ist, ob man verheiratet/ unverheiratet ist, Kinder hat/ kinderlos ist, eine Immobilie hat, die man abbezahlt (also Schulden hat) oder auf Miete lebt ... Man kann nicht pauschal sagen: Dir bleiben vielleicht 40% oder 60% oder du wirst nur auf Hartz4 Niveau rumstraucheln. Es kommt immer drauf an!
Ich selbst bin verheiratet, habe zwei Kinder und lebe in einer noch nicht abbezahlten Immobilie. Mein Mann ist festangestellt und verdient ganz gut. Meine Steuerlast ist durch diese ganzen Faktoren ziemlich gering - wodurch ich aber auch meinen Gewinn kleinrechnen kann.
Ich kann sagen, dass mir abzüglich von Steuern, KV-,RV- und PV-Beiträgen von den 2500 Euro ca. 1700 bleiben.
Das ganze sieht natürlich anders aus, wenn man unverheiratet, kinderlos auf Miete lebt oder Alleinverdiener in einer Familie ist.
Ach ja...: Ich habe nie (!!!) ein Geschäftskonto beim Finanzamt angelegt oder mich gesondert gemeldet! Das macht man einfach bei der nächsten Steuererklärung. Umsatzsteuervoranmeldung ist nicht nötig, da diese Einkünfte umsatzsteuerfrei sind, wie mein Vorschreiber schon richtig geschrieben hat. Bitte nicht verunsichern lassen.
Ob das nun zu wenig oder genug ist, darüber ist in diesem Forum schon viel geschrieben worden. Mir gefällt die Arbeit und ich arbeite auch tatsächlich gern in Integrationskursen. Die Zusammenarbeit mit meinem Träger funktioniert ebenfalls sehr gut. Für Anfang nächsten Jahres wurde mir nun auch eine Festanstellung in Aussicht gestellt, allerdings arbeite ich sehr gerne frei - abgesehen davon, dass bei mir unterm Strich mehr Geld steht, als bei der Festanstellung.
Re: Honorarkraft? Was bedeutet das finanziell für mich?
geschrieben von:
aligru
()
Datum: 27. Juli 2017 20:18
Das ist der springende Punkt: Wenn man einen Partner hat, der festangestellt ist , gut verdient usw. und wenn man verheiratet ist, dann ist es ja kein Problem. Aber wenn man diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dann hat man ehrlich gesagt die A....karte gezogen.
Re: Honorarkraft? Was bedeutet das finanziell für mich?
geschrieben von:
Bibina
()
Datum: 28. Juli 2017 16:33
Genau, wenn man alleine ist, dann kann man davon nicht leben. Ich bin selber zwar auch verheiratet und mein Mann verdient auch, ich nehme aber Daf-Angebote auf Honorarbasis aus Prinzip nicht mehr an. Allein eine längere Krankheit kann durch den fehlenden Ausfall zur Katastrophe werden. Deshalb sollte allen, die auf Honorarbasis arbeiten, klar sein, dass sie das System unterstützen und es somit auch nicht zu einer Verbesserung der Situation kommen kann!
Re: Honorarkraft? Was bedeutet das finanziell für mich?
geschrieben von:
Anafno
()
Datum: 30. Juli 2017 16:10
Das jetztige System sollte man auf keinen Fall unterstützen. Wirtschaftlich ist es ein System der Ausbeutung bis hin zur Selbstausbeutung. Weg damit!
Zitat
Deshalb sollte allen, die auf Honorarbasis arbeiten, klar sein, dass sie das System unterstützen und es somit auch nicht zu einer Verbesserung der Situation kommen kann!
Re: Honorarkraft? Was bedeutet das finanziell für mich?
geschrieben von:
Erwin Denzler
()
Datum: 03. August 2017 08:40
Unabhängig von der Frage der Umsatzsteuerpflicht muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit innerhalb eines Monats dem Finanzamt gemeldet werden - also nicht erst im Folgejahr mit der Einkommensteuererklärung.
Die Meldung bei der DRV muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. Bei der Krankenkasse (falls gesetzlich versichert) sollte das Einkommen im eigenen Interesse sofort mitgeteilt werden. Andernfalls kann der Höchstbeitrag berechnet werden (ca. 800 Euro einschl. Pflegeversicherung).
E.D.
Die Meldung bei der DRV muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. Bei der Krankenkasse (falls gesetzlich versichert) sollte das Einkommen im eigenen Interesse sofort mitgeteilt werden. Andernfalls kann der Höchstbeitrag berechnet werden (ca. 800 Euro einschl. Pflegeversicherung).
E.D.
Re: Honorarkraft? Was bedeutet das finanziell für mich?
geschrieben von:
Helen B.
()
Datum: 28. August 2017 23:18
[www.gew.de]
Auf der Website sind die wichtigsten 10 Tipps und in der rechten Spalte der Ratgeber im Volltext zum Download. Als Printversion kostet das Teil 3 Euro.
Umbedingt runterladen oder für 3 Euro bestellen, da kann man immer wieder drin blättern!!!
Auf der Website sind die wichtigsten 10 Tipps und in der rechten Spalte der Ratgeber im Volltext zum Download. Als Printversion kostet das Teil 3 Euro.
Umbedingt runterladen oder für 3 Euro bestellen, da kann man immer wieder drin blättern!!!
Bitte in den Foren nur auf Deutsch schreiben!
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