Foren für E-Mail-Partnersuche, DaF-Diskussionen und -Jobsuche
Arbeitsmarkt und Honorare
Bitte in den Foren nur auf Deutsch schreiben!
Auch fremdsprachliche Beiträge (d. h. Beiträge über andere Sprachen) müssen wir leider löschen.
Nachweisen von Arbeitsstunden als Freiberufler
geschrieben von:
JulianaS
()
Datum: 12. Juli 2017 10:25
Liebe Gemeinde,
auch ich gehöre zur ausgebeuteten Tagelöhnerschaft, indem ich DaF/DaZ als Freiberufler unterrichte. Der Leidensdruck ist scheinbar noch nicht groß genug, denn bisher hat mich die Freude am Job immer wieder dazu bewegt, trotz aller Absurditäten nicht das Handtuch zu werfen ...
Im Moment wird mir allerdings mal wieder eine neue Dimension vor Augen geführt, die ich so noch gar nicht auf dem Schirm hatte: die Kinderbetreuung.
Ich bin Ende 2014 nach Berlin gezogen und habe Anfang 2015 angefangen als DaF-Lehrbeauftragte zu arbeiten. In Berlin muss man genau seine Arbeitsstunden (in der Regel durch eine Arbeitgeberschreiben) nachweisen, da einem der Betreuungsbedarf vomlieben Jugendamt stündlich ermittelt wird. Ich konnte das Problem zunächst umgehen, da mein Sohn zweisprachig aufwächst und Deutsch nicht unsere Familiensprache ist. Er hat deshalb Anspruch auf täglich 7 Stunden Betreuung in einer Kita. Soweit so gut.
2016 kam meine Tochter zur Welt, die ab Ende des Jahres ebenfalls in die Kita gehen soll. Da aber der o.g. "Sprachbonus" erst ab 2 Jahren greift (is klar, Kinder sprechen ja auch erst ab 2 *augenroll*), bin ich nun in der Pflicht, Arbeitsstunden nachzuweisen, um einen Betreuungsanspruch zu erreichen, der über dem Minimum von 4 Stunden täglich liegt.
Ich unterrichte nur einen Tag in der Woche vormittags, ansonsten bin ich in Abendkursen und als Autorin tätig. Die lieben Damen vom Jugendamt sagen also: na, abends gibt es eh keine Kita und wenn sie vormittags nicht nachweisen können, dass sie arbeiten (Anm. ich mache vormittags: Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, Besprechungen, die Autorenarbeit, Kundenaquise etc., nicht nachweisbar außer evtl. durch eidesstattliche Erklärung durch mich als Unternehmen, ich bin ja mein Arbeitgeber! ...)
Hat jemand einen Tipp, wie man das handhabt?
Danke und viele Grüße,
Juliana
auch ich gehöre zur ausgebeuteten Tagelöhnerschaft, indem ich DaF/DaZ als Freiberufler unterrichte. Der Leidensdruck ist scheinbar noch nicht groß genug, denn bisher hat mich die Freude am Job immer wieder dazu bewegt, trotz aller Absurditäten nicht das Handtuch zu werfen ...
Im Moment wird mir allerdings mal wieder eine neue Dimension vor Augen geführt, die ich so noch gar nicht auf dem Schirm hatte: die Kinderbetreuung.
Ich bin Ende 2014 nach Berlin gezogen und habe Anfang 2015 angefangen als DaF-Lehrbeauftragte zu arbeiten. In Berlin muss man genau seine Arbeitsstunden (in der Regel durch eine Arbeitgeberschreiben) nachweisen, da einem der Betreuungsbedarf vomlieben Jugendamt stündlich ermittelt wird. Ich konnte das Problem zunächst umgehen, da mein Sohn zweisprachig aufwächst und Deutsch nicht unsere Familiensprache ist. Er hat deshalb Anspruch auf täglich 7 Stunden Betreuung in einer Kita. Soweit so gut.
2016 kam meine Tochter zur Welt, die ab Ende des Jahres ebenfalls in die Kita gehen soll. Da aber der o.g. "Sprachbonus" erst ab 2 Jahren greift (is klar, Kinder sprechen ja auch erst ab 2 *augenroll*), bin ich nun in der Pflicht, Arbeitsstunden nachzuweisen, um einen Betreuungsanspruch zu erreichen, der über dem Minimum von 4 Stunden täglich liegt.
Ich unterrichte nur einen Tag in der Woche vormittags, ansonsten bin ich in Abendkursen und als Autorin tätig. Die lieben Damen vom Jugendamt sagen also: na, abends gibt es eh keine Kita und wenn sie vormittags nicht nachweisen können, dass sie arbeiten (Anm. ich mache vormittags: Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, Besprechungen, die Autorenarbeit, Kundenaquise etc., nicht nachweisbar außer evtl. durch eidesstattliche Erklärung durch mich als Unternehmen, ich bin ja mein Arbeitgeber! ...)
Hat jemand einen Tipp, wie man das handhabt?
Danke und viele Grüße,
Juliana
Re: Nachweisen von Arbeitsstunden als Freiberufler
geschrieben von:
DaF2000
()
Datum: 12. Juli 2017 17:40
Zitat
Juliana
Hat jemand einen Tipp, wie man das handhabt?
Eine eidesstattliche Erklärung von dir sollte ausreichen. Es dürfte in Berlin ja noch Hunderttausende Freiberufler geben, Übersetzer oder Entwickler, Architekten und Designer. Vielleicht hast du da jemanden im Bekanntenkreis.
Beratungsmöglichkeiten sollte es auch geben.
Notfalls dann mit unnachgiebiger Härte. Mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen und auch durchziehen, Anwalt einschalten und klagen.
Bitte in den Foren nur auf Deutsch schreiben!
Auch fremdsprachliche Beiträge (d. h. Beiträge über andere Sprachen) müssen wir leider löschen.