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Arbeitsmarkt und Honorare
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Honorarvertrag: Vergütung Prüfungserstellung?
geschrieben von:
ferret
()
Datum: 24. September 2017 02:16
Liebe alle,
ich plane, demnächst ein neues Beschäftigungsverhältnis als Honorkraft an einem Studienkolleg anzutreten, wo ich Kurse für ausländische Studierende übernehmen werde. Aus erster Hand weiß ich, dass die verantwortliche Kurskoordinatorin händeringend nach Dozent*innen für die Kurse gesucht hat. Der Kurs startet in 15 Tagen.
Ich habe in der Vergangenheit schon mehrmals als Honorarkraft bei unterschiedlichen Bildungsträgern gearbeitet, und die hinreichend bekannten Schattenseiten kennenlernen dürfen. Ich habe nun mehrere Fragen, bevor ich den Arbeitsvertrag unterschreibe, und hoffe, dass mir die Community weiterhelfen kann.
1. Inwiefern kann ich den Umfang der im Honorvertrag enthaltenen Leistungen aushandeln? Mir geht es vor allem darum, eine Wiederholung des folgenden Falls zu verhindern, den ich schon so erlebt habe: Im Honorvertrag stand, dass dieser Lehrtätigkeit in den Kursen XY sowie die Erstellung und Korrektur von Prüfungen umfasst. Letztere Leistungen wurden aber nicht abgerechnet, ergo auch nicht bezahlt, sondern nur meine Präsenzstunden im Unterrichtsraum. War ich da einfach naiv und dumm, oder ist das gängige Praxis, und wie kann ich eine solche Behandlung von vornherein zu verhindern versuchen?
2. Habt ihr Lektüre-/ Beratungsempfehlungen für eine vertiefte Recherche zum Thema Arbeitsrecht für Honorarkräfte?
3. Könnte eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft Sinn machen? (Hat jmd. z.B. Erfahrungen mit der GEW, und wie ist das überhaupt bei Gewerkschaften - würden die sich für einen solchen Einzelfall einsetzen, oder eher - was ich ja viiieel besser fände - irgendwie beim Bildungsträger dafür starkmachen, dass alle Honorarkräfte für die Erstellungs- und Korrekturzeit abgerechnet werden? (Könnte ja vllt auch ein Pauschalbetrag sein?))
Ich danke euch megadoll im Voraus!
ich plane, demnächst ein neues Beschäftigungsverhältnis als Honorkraft an einem Studienkolleg anzutreten, wo ich Kurse für ausländische Studierende übernehmen werde. Aus erster Hand weiß ich, dass die verantwortliche Kurskoordinatorin händeringend nach Dozent*innen für die Kurse gesucht hat. Der Kurs startet in 15 Tagen.
Ich habe in der Vergangenheit schon mehrmals als Honorarkraft bei unterschiedlichen Bildungsträgern gearbeitet, und die hinreichend bekannten Schattenseiten kennenlernen dürfen. Ich habe nun mehrere Fragen, bevor ich den Arbeitsvertrag unterschreibe, und hoffe, dass mir die Community weiterhelfen kann.
1. Inwiefern kann ich den Umfang der im Honorvertrag enthaltenen Leistungen aushandeln? Mir geht es vor allem darum, eine Wiederholung des folgenden Falls zu verhindern, den ich schon so erlebt habe: Im Honorvertrag stand, dass dieser Lehrtätigkeit in den Kursen XY sowie die Erstellung und Korrektur von Prüfungen umfasst. Letztere Leistungen wurden aber nicht abgerechnet, ergo auch nicht bezahlt, sondern nur meine Präsenzstunden im Unterrichtsraum. War ich da einfach naiv und dumm, oder ist das gängige Praxis, und wie kann ich eine solche Behandlung von vornherein zu verhindern versuchen?
2. Habt ihr Lektüre-/ Beratungsempfehlungen für eine vertiefte Recherche zum Thema Arbeitsrecht für Honorarkräfte?
3. Könnte eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft Sinn machen? (Hat jmd. z.B. Erfahrungen mit der GEW, und wie ist das überhaupt bei Gewerkschaften - würden die sich für einen solchen Einzelfall einsetzen, oder eher - was ich ja viiieel besser fände - irgendwie beim Bildungsträger dafür starkmachen, dass alle Honorarkräfte für die Erstellungs- und Korrekturzeit abgerechnet werden? (Könnte ja vllt auch ein Pauschalbetrag sein?))
Ich danke euch megadoll im Voraus!
Re: Honorarvertrag: Vergütung Prüfungserstellung?
geschrieben von:
Anafno
()
Datum: 25. September 2017 17:06
Gute Frage...
Also, praktisch sieht es so aus, dass gesonderte Leistungen wie Korrekturen gesondert bezahlen lassen und abrechnen solltest. Ist ja klar, denn bei Honorarstatus wird eben nur pro UE bezahlt; die Vergütung von Extraleistungen außerhalb der UE werden in der Regel nicht vergütet.
Also den vom Auftraggeber vorgelegten Honorarvertrag daraufhin genau überpfüfen, und wenn da nichts von Vergütungen solcher Extraleistungen da nichts drin steht, musst Du darauf bestehen, dass das in den Vertrag aufgenommen wird. Je nach Umfang solltest Du als Berechnungsgrundlage pauschal 1 oder 2 zusätzliche Stundensätze, die Dir pro UE gezahlt werden sollen, vereinbaren.
Bei Deiner früheren Stelle, wo Du wie berichtet unbezahlte Mehrarbeit geleistet hast, hast Du es leider zu Deinem Nachteil versäumt, die Bezahlung solcher Extraleistungen zu vereinbaren - zum Nutzen des BIldungsträgers und zu Deinen Lasten.
Mach das nicht mehr, sondern bestehe darauf, dass gesonderte Leistungen auch angemessen vergütet werden. Vergiss bitte nicht, bei Honorartätigkeiten bist Diu eine Art eigener Unternehmer, der wirtschaftlich denken muss und nicht über den Tisch gezogen werden will. Lass lieber den Auftrag sausen, wenn der Auftraggeber sich nicht darauf einlassen will. Solche Ausbeuterstellen mit unbezahlter Mehrarbeit gibt es leider wie Sand am Meer. Einer muss schließlich mal damit anfangen, damit sich etwas ändert.
Den Auftraggebern gehört deutlich vor Augen geführt, dass man sich nicht über den Tisch ziehen und abzocken lässt!
Also, praktisch sieht es so aus, dass gesonderte Leistungen wie Korrekturen gesondert bezahlen lassen und abrechnen solltest. Ist ja klar, denn bei Honorarstatus wird eben nur pro UE bezahlt; die Vergütung von Extraleistungen außerhalb der UE werden in der Regel nicht vergütet.
Also den vom Auftraggeber vorgelegten Honorarvertrag daraufhin genau überpfüfen, und wenn da nichts von Vergütungen solcher Extraleistungen da nichts drin steht, musst Du darauf bestehen, dass das in den Vertrag aufgenommen wird. Je nach Umfang solltest Du als Berechnungsgrundlage pauschal 1 oder 2 zusätzliche Stundensätze, die Dir pro UE gezahlt werden sollen, vereinbaren.
Bei Deiner früheren Stelle, wo Du wie berichtet unbezahlte Mehrarbeit geleistet hast, hast Du es leider zu Deinem Nachteil versäumt, die Bezahlung solcher Extraleistungen zu vereinbaren - zum Nutzen des BIldungsträgers und zu Deinen Lasten.
Mach das nicht mehr, sondern bestehe darauf, dass gesonderte Leistungen auch angemessen vergütet werden. Vergiss bitte nicht, bei Honorartätigkeiten bist Diu eine Art eigener Unternehmer, der wirtschaftlich denken muss und nicht über den Tisch gezogen werden will. Lass lieber den Auftrag sausen, wenn der Auftraggeber sich nicht darauf einlassen will. Solche Ausbeuterstellen mit unbezahlter Mehrarbeit gibt es leider wie Sand am Meer. Einer muss schließlich mal damit anfangen, damit sich etwas ändert.
Den Auftraggebern gehört deutlich vor Augen geführt, dass man sich nicht über den Tisch ziehen und abzocken lässt!
Re: Honorarvertrag: Vergütung Prüfungserstellung?
geschrieben von:
Benjamin Kühn
()
Datum: 25. September 2017 18:14
Erstmal: DAS IST KEIN ARBEITSVERTRAG!!!
1. Du kannst und solltest dringend verhandeln - du sitzt am längeren Hebel, wenn der Laden dringend Lehrkräfte sucht. Was gängige Praxis ist, ist für dich nicht relevant, es ist nur deshalb gängige Praxius, weil zu viele solchen Mumpitz mitmachen.
2. Es gibt da kein Arbeitsrecht, du bist selbständiger Unternehmer/Freiberufler. So solltest du auch agieren, d. h. im Prinzip deine Konditionen aushandeln mit dem Auftraggeber. Was du neben dem Unterricht machst, ist zu vergüten. Wenn du noch unentgeltlich Prüfungen erstellst, ist das m. E. ein Fall von Scheinselbständigkeit und damit ein Verdacht auf Sozialbetrug (durch das Studienkolleg, nicht durch dich).
3. Die GEW hat m. E. nicht allzuviel erreicht für Honorarkräfte, daher: nein. Es ist auch nicht abzusehen, dass sich da merklich was ändert
Ansonsten ist hier in diesem Forum genug zu solchen Themen gepostet worden - lies dich schlau - und, bitte, bitte, akzeptiere keine Bedingungen, die dir einseitig als nicht verhandelbar vorgsetzt werden, wenn sie dir nicht passen.
Benjamin Kühn
Deutsch für Ärzte
Herzberger Landstraße 17
37085 Göttingen
kuehn@deutsch-fuer-aerzte.de
www.deutsch-fuer-aerzte.de
1. Du kannst und solltest dringend verhandeln - du sitzt am längeren Hebel, wenn der Laden dringend Lehrkräfte sucht. Was gängige Praxis ist, ist für dich nicht relevant, es ist nur deshalb gängige Praxius, weil zu viele solchen Mumpitz mitmachen.
2. Es gibt da kein Arbeitsrecht, du bist selbständiger Unternehmer/Freiberufler. So solltest du auch agieren, d. h. im Prinzip deine Konditionen aushandeln mit dem Auftraggeber. Was du neben dem Unterricht machst, ist zu vergüten. Wenn du noch unentgeltlich Prüfungen erstellst, ist das m. E. ein Fall von Scheinselbständigkeit und damit ein Verdacht auf Sozialbetrug (durch das Studienkolleg, nicht durch dich).
3. Die GEW hat m. E. nicht allzuviel erreicht für Honorarkräfte, daher: nein. Es ist auch nicht abzusehen, dass sich da merklich was ändert
Ansonsten ist hier in diesem Forum genug zu solchen Themen gepostet worden - lies dich schlau - und, bitte, bitte, akzeptiere keine Bedingungen, die dir einseitig als nicht verhandelbar vorgsetzt werden, wenn sie dir nicht passen.
Benjamin Kühn
Deutsch für Ärzte
Herzberger Landstraße 17
37085 Göttingen
kuehn@deutsch-fuer-aerzte.de
www.deutsch-fuer-aerzte.de
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