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Vergütung Integrationskurs
geschrieben von:
Beskana
()
Datum: 19. Oktober 2017 15:49
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ist es üblich, dass private Sprachschulen die Vergütung der IK von der TN-Zahl abhängig machen?
Also 35 € pro UE bei einer TN-Zahl von 12 bis 14 TN und etwas mehr als 35 € bei mehr TN bzw. etwas weniger bei weniger TN?
Ist es zudem üblich, dass 3,50 €pro UE für Raum-, Technik-, Material-, Energie- und sonstige Konsten von der Dozentenvergütung abgezogen werden?
Beste Grüße
Beskana
ist es üblich, dass private Sprachschulen die Vergütung der IK von der TN-Zahl abhängig machen?
Also 35 € pro UE bei einer TN-Zahl von 12 bis 14 TN und etwas mehr als 35 € bei mehr TN bzw. etwas weniger bei weniger TN?
Ist es zudem üblich, dass 3,50 €pro UE für Raum-, Technik-, Material-, Energie- und sonstige Konsten von der Dozentenvergütung abgezogen werden?
Beste Grüße
Beskana
Re: Vergütung Integrationskurs
geschrieben von:
Dracula
()
Datum: 20. Oktober 2017 16:16
Beskana schrieb:
> Ist es zudem üblich, dass 3,50 €pro UE für
> Raum-, Technik-, Material-, Energie- und sonstige
> Konsten von der Dozentenvergütung abgezogen
> werden?
Das habe ich noch nie gehört und ich würde das mit Sicherheit auch nicht akzeptieren. Eine absolute Unverschämtheit ist das.
> Ist es zudem üblich, dass 3,50 €pro UE für
> Raum-, Technik-, Material-, Energie- und sonstige
> Konsten von der Dozentenvergütung abgezogen
> werden?
Das habe ich noch nie gehört und ich würde das mit Sicherheit auch nicht akzeptieren. Eine absolute Unverschämtheit ist das.
Re: Vergütung Integrationskurs
geschrieben von:
DaF2000
()
Datum: 21. Oktober 2017 15:38
So weit ich von ehemaligen Kollegen gehört habe, dürfte das nicht nur unverschämt, sondern auch strafrechtlich relevant sein.
Re: Vergütung Integrationskurs
geschrieben von:
Erwin Denzler
()
Datum: 24. Oktober 2017 10:31
Wenn durch diesen Abzug die 35 Euro unterschritten werden, ist das ein Grund für den Entzug der Zulassung als Kursträger.
E.D.
E.D.
Re: Vergütung Integrationskurs
geschrieben von:
Anafno
()
Datum: 24. Oktober 2017 23:57
Das würde den Regeln widersprechen, nach denen der Bilungsträger vom BaMF anerkannt wurde. Wenn der nun tatsächlich welchen Betrag auch immer von Ihrem Stundensatz abzieht, dann verstößt er eindeutig gegen die Regeln des BamF. Sofort dem BamF melden und zu einem seriösen Träger wechseln!
Das sind einfach Klitschenpraktiken; und auch ds ist ein Grund, warum man niemals für solche arbeiten sollte! BamF-Jobs gibt es ja mehr als genug...
Außerdem wird Ihre Arbeit bei einem solchen Träger nicht wertgeschätzt. Und für einen solchen "Bildungs"träger wollen Sie noch arbeiten?! Ich würde es nicht tun.
Das sind einfach Klitschenpraktiken; und auch ds ist ein Grund, warum man niemals für solche arbeiten sollte! BamF-Jobs gibt es ja mehr als genug...
Außerdem wird Ihre Arbeit bei einem solchen Träger nicht wertgeschätzt. Und für einen solchen "Bildungs"träger wollen Sie noch arbeiten?! Ich würde es nicht tun.
Zitat
Ist es zudem üblich, dass 3,50 €pro UE für Raum-, Technik-, Material-, Energie- und sonstige Konsten von der Dozentenvergütung abgezogen werden?
Re: Vergütung Integrationskurs
geschrieben von:
Anafno
()
Datum: 27. Oktober 2017 12:23
Genauso ist es! Der Träger würde sich mit dieser kleinlichen Rechnerei selbst nur ein Beins tellen und sich aus dem Anbietermarkt herauskapultieren, wenn er die Zulasung verliert. Gut für die Konkurrenz.
Das ist nur wieder mal ein Beispiel, das sich manche Träger auch nicht ausreichend sachkundig gemacht haben und oft nicht professionell an die Sache herangehen. Oder sie wirtschaften einfach schlecht, so dass ihnen die Kosten davonlaufen. Warumkj aber sollten dann die Lehrkr#fte mit ihrem ohnehin eher kläglichen Honorar auch noch dessen Defizite mitfinanzieren bzw. subventionieren?
Dass da ein strafbarer Sachverhalt vorliegt, ershcließt sich mir allerdings hier nicht ohne Weiteres. Vielmehr liegt die Rechtsproblematik in diesem speziellen Fall doch wohl eher im Zivilrechtsbereich und nicht im Strafrecht.
Das ist nur wieder mal ein Beispiel, das sich manche Träger auch nicht ausreichend sachkundig gemacht haben und oft nicht professionell an die Sache herangehen. Oder sie wirtschaften einfach schlecht, so dass ihnen die Kosten davonlaufen. Warumkj aber sollten dann die Lehrkr#fte mit ihrem ohnehin eher kläglichen Honorar auch noch dessen Defizite mitfinanzieren bzw. subventionieren?
Dass da ein strafbarer Sachverhalt vorliegt, ershcließt sich mir allerdings hier nicht ohne Weiteres. Vielmehr liegt die Rechtsproblematik in diesem speziellen Fall doch wohl eher im Zivilrechtsbereich und nicht im Strafrecht.
Zitat
Wenn durch diesen Abzug die 35 Euro unterschritten werden, ist das ein Grund für den Entzug der Zulassung als Kursträger.
Re: Vergütung Integrationskurs
geschrieben von:
Beskana
()
Datum: 27. Oktober 2017 14:47
Vielen Dank für die Antworten!
Keine Sorge, ich habe den Auftrag abgelehnt. Mir kam das auch komisch vor.
Beste Grüße
Beskana
Keine Sorge, ich habe den Auftrag abgelehnt. Mir kam das auch komisch vor.
Beste Grüße
Beskana
Re: Vergütung Integrationskurs
geschrieben von:
Anafno
()
Datum: 31. Oktober 2017 13:05
Haben Sie gut gemacht! Herzlichen Glückwunsch für Ihre Standfestigkeit! Solchen "Auftraggebern" muss man grundsätzlich die rote Karte zeigen!
Zitat
Keine Sorge, ich habe den Auftrag abgelehnt. Mir kam das auch komisch vor.
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