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IntV-Alphabetisierungskurse: Ende der Ausnahmegenehmigung für Lk
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 15. September 2018 14:28

Trägerrundschreiben 10.9.18, Alpha-Zusatzquali:“(...) wird nun für Träger und Lehrkräfte ein Anreiz geschaffen, verstärkt Alphabetisierungskurse durchzuführen.“ ;-) Der „Anreiz“ ;-) besteht in der Aufhebung der Ausnahmegenehmigung für Lk – sprich im Zwang (!!!) zur Alpha-Zusatzquali bis 31.03.19! Wieder einmal:“Im Hinblick auf die Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Absatz 1 Grundgesetz durch die Anforderungen an die Lehrkräfte und Prüfer sind diese nun gesetzlich normiert. Der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit ist gerechtfertigt durch die besondere Wichtigkeit der gesellschaftspolitischen Aufgabe der Integration, die nur von entsprechend qualifizierten Lehrkräften und Prüfern geleistet werden kann.“, s.: 120127_Zweite ÄnderungsVO IntV Endfassung vom 27.01.2012, S. 29 (S. 16): „B. Besonderer Teil - Zu Artikel 1 (Änderung der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler) - Zu Nummer 12 (§ 15) (...)“.
„Die hohe Qualität der Integrationskurse“ zur sozial unabgesicherten Dumpingentlohnung ;-) „ist und bleibt ein Kernanliegen des Bundesamtes.“... ;-), s. TR vom 10.09.18, [www.bamf.de]

Allerdings gibt`s auch eine Bonuszahlung in Höhe von 750 € pro Kursabschnitt für den Träger (ab 1.4.19 obsolet ;-) ) und bei abgeleisteter bzw. bestehender Zusatzquali mindestens 40 € pro Unterrichtseinheit für die Lk. Das sollten dann auch die aktuell qualifizierten Alpha-Lk erhalten, falls sie ihre Quali anwenden... ;-) , s.: [www.bamf.de]

Das seit Januar 2017 geltende BAMF-Mindesthonorar von 35 € je UE (Unterrichtseinheit) ergibt bei 20 UE je Woche einen monatlichen Angestellten-Bruttolohn von 1.963,50 € (hier 30 Urlaubstage und keine Ferien! + 14 mögliche Krankheitstage pro Jahr), netto: 1.370,27 € (Lohnsteuer-Kl. I), s. [www.nettolohn.de]

Das Ziel der IntV-Integrationskurse B1/GER entspricht dem Fach Englisch an einer Realschule (z.B. NRW, NDS): Ziel B1/GER.
Das Einkommen der IntV-Integrationskurs-Lehrkräfte ist weit unter dem Einkommen einer angestellten Realschul-Lehrkraft (hier Vollzeit/NRW: 28 UE, NDS: 26,5 UE pro Woche, u.a. bezahlte Ferien, sozial abgesichert) bei gleichen Lernzielen/B1 GER. Eine Realschullehrkraft in NRW wird in die Gehaltsgruppe A12 eingestuft (Einstiegsgehalt!: 3.459 Euro). Bei 20 UE/pro Wo. erhält sie 2.470,71 € bzw. 2.610,57 € (NDS) brutto (= Dreisatz. Nicht mit Honorar zu verwechseln! Bezahlte Ferien, sozial abgesichert etc.!). s. z.B.: [www.academics.de] sowie: [www.academics.de]

Wie Dicke ;-) die staatliche Behörde oder auch „Regierungsbehörde“ ;-) BAMF mit dem DVV, den VHSen ist, zeigt u.a. ;-) dieses Formular ;-) : „Antrag Anreizsystem Alpha – 630.053 Datum 13.09.2018 - Typ Formular - Der Antrag ist gemeinsam mit der Abrechnung des jeweiligen Kursabschnittes zu stellen. (…) Name Kursträger - VHS Muster (...)“, vielleicht wird`s ja bald geändert ;-) , s.: [www.bamf.de]

Re: IntV-Alphabetisierungskurse: Ende der Ausnahmegenehmigung für Lk
geschrieben von: bobaka ()
Datum: 18. September 2018 15:12

Mein Gott! Was diesen Ämtern so alles einfällt! Ich glaube nicht, dass da irgendein Anreiz für irgendein scheinselbständige Lehrkraft besteht.

Das BamF ist auch diesbezüglich die reinste Katastrophe!

Re: IntV-Alphabetisierungskurse: Ende der Ausnahmegenehmigung für Lk
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 10. Oktober 2018 22:36

Mal so nebenbei...: In IntV-Alphabetisierungskursen soll das Ziel B1/GER in 1200 UE erreicht werden.
Bis 2005 betrug an einer VHS die Zeit in DaF bis B1 für überwiegend eigenmotivierte Selbstzahler*innen 900 UE ;-)! Auch das Vorläufermodell "Integrationskurs" ( bis 31.12.2004, nicht Alpha!), genehmigt von der Bundesanstalt für Arbeit, ohne IntV (Integrationskursverordnung) und ohne Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit der Lehrkräfte, besaß ein Stundenumfang von 910 UE bis B1.
900 UE für einen normalen IntV-Integrationskurs war auch die Empfehlung des Sachverständigenrates aus 2004. Aber nein: 600 UE.
Und nun in Alphabetisierungskursen in 1200 UE ruckzuck zu B1! Jetzt statt 8 TN (Primäre) - 12 TN (Zweitschriftlernende) 16 TN. Wundert sich da irgendeine*r über die meist schwachen Prüfungsergebnisse???!

Re: IntV-Alphabetisierungskurse: Ende der Ausnahmegenehmigung für Lk
geschrieben von: barabisa ()
Datum: 17. Oktober 2018 19:32

Im Konzept des BAMF für einen bundesweiten Integrationskurs steht dazu:
Daher ist als sprachliches Ziel im Rahmen der individuellen Maximalför-
derung für den großen Teil der Lerner das Sprachniveau A2.2 realistisch.
Für einen kleineren Teil der Lerner, vorwiegend primäre Analphabeten,
ist das Niveau A2.1 realistisch.

Re: IntV-Alphabetisierungskurse: Ende der Ausnahmegenehmigung für Lk
geschrieben von: bobaka ()
Datum: 21. Oktober 2018 07:48

Dass mit dem BaMF nicht nur in dieser Hinicht etwas nicht in Ordnung ist, wissen wir alle. Was nun die scheinselbständige und ausbeuterische Beschäftigung von DaF-Lehrkräften in IK des BamF angeht, so mag das BamF auch weiterhin Dinge beschließen, die sich gegen die DaF-Lehrkräfte in IKs richten. Wenn man da nicht hingeht und mitmacht und sich massenhaft verweigert, kommen sie damit nicht durch. Und dann gibt es vielleicht einen kleinen Hoffnungsschimmer, dass sich einmal endlich etwas zum Besseren wendet.


Zitat

„Die hohe Qualität der Integrationskurse“ zur sozial unabgesicherten Dumpingentlohnung ;-) „ist und bleibt ein Kernanliegen des Bundesamtes.“... ;-), s. TR vom 10.09.18, [www.bamf.de]

Re: IntV-Alphabetisierungskurse: Ende der Ausnahmegenehmigung für Lk
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 21. Mai 2019 13:54

Erwachsene, die in ihrem Herkunftsland vor Jahren bis Jahrzehnten 0 – 8 Schuljahre besuchten, entsprechen für hiesige Verhältnisse der Förderschule! In unseren Förderschulen wird keine Fremdsprache unterrichtet!!! Warum?! Überforderung???! Diese mögliche bzgl. des BAMF-gewährten Zeitrahmens bedingte Überforderung muss im BAMF-Konzept - auch besonders beim Orientierungskurs - berücksichtigt werden. Stattdessen nichts dergleichen! Bei beiden Abschlussprüfungen wird den Teilnehmenden aufgrund ihrer Lern- und Anwendungsunerfahrenheit nicht mehr Zeit gewährt. Das ist ebenfalls pädagogischer Un-Sinn. Die Ergebnisse entsprechend. Gerade gut lernende Primäre werden meist im „Wiederholungskurs“ konzeptmäßig „verheizt“! Es ginge anders.
„Der Zweitschriftlernerkurs hat folgende Struktur: Basis-Sprachkurs mit 300 UE; Aufbau-Sprachkurs A mit 300 UE; Aufbau-Sprachkurs B mit 300 UE im Rahmen des Wiederholerkontingents; Orientierungskurs mit 100 UE (...) Die Zweitschriftlernenden erhalten eine bedarfsgerechtere und zielgerichtetere Förderung, um das Zielniveau des Integrationskurses B1 zeitnah zu erreichen. Gleichzeitig wird der Alphabetisierungskurs homogener, was eine stärkere Ausrichtung auf die speziellen Bedarfe der Teilnehmenden ermöglicht. (…) Am Ende des Sprachkurses wird die Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ durchgeführt. Am Ende des Orientierungskurses wird der skalierte Test „Leben in Deutschland“ durchgeführt.
Für die Durchführung beider Abschlusstests gelten die Prüfungsbestimmungen für den allgemeinen Integrationskurs.“, „Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs für Zweitschriftlernende (Zweitschriftlernerkurs)“, BAMF
In ländlichen Gegenden sind primäre Analphabet*innen und Zweitschriftlernende in 1 Lerngruppe. Auch dies findet keine Berücksichtigung! Die TN-Zahlen können selbst hier bis zu 16 betragen!

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