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Arbeitsmarkt und Honorare

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arbeitslos :-/
geschrieben von: karo ()
Datum: 17. Mai 2019 18:15

Ab Juni sollte ich mit einem neuen Integrationstkurs beginnen. Leider hat unser Integrationskursträger nicht genung Teilnehmer. Das bedeutet für mich, dass ich vielleicht bis September warten muss.
Ich habe leider keine anderen Einkünfte.
Kann ich beim Jobcenter das ALG 2 beantragen und werde ich von der Kranken- und Rentenversicherung befreit?
Hat jemand von euch Erfahrung damit?

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Re: arbeitslos :-/
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 21. Mai 2019 13:45

Ja, liebe Karo. Das Jobcenter überprüft dann deinen evt. Anspruch auf ALG 2 bzgl. "Vermögen" etc.. Uns bleibt bisher nichts anderes übrig... So viel zur "wichtigen gesellschaftspolitischen Aufgabe der I-Kurse" (2. IntV), unserer Scheinselbstständigkeit, unserer sozialen Absicherung und nicht zuletzt zu unserer "sozialen Marktwirtschaft". Alle anderen Arbeitnehmer*innen haben u.a. sofort das Recht auf ALG 1 per Antragstellung!
Viel Erfolg! Roswitha

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Re: arbeitslos :-/
geschrieben von: bobaka ()
Datum: 06. Juni 2019 07:21

Dies macht das ganze Elend mit der Scheinselbständigkeit mehr als deutlich. Der Arbeit-/Auftraggeber praktiziert Hire and Fire, wie es gerade passt. Und der Scheinselbständige setzt sich in solchen Fällen nicht nur einem finanziellen Fiasko aus. Das Ganze ist doch einfach würdelos; und wer etwas auf sich hält, macht dieses Spiel nicht mit, steigt stattdessen aus DaF aus und sucht sich einen "anständigen" Job, der wirtschaftich ist und einen nicht zwingt, zum Hartz-IV-Amt zu laufen!


Zitat

Ab Juni sollte ich mit einem neuen Integrationstkurs beginnen. Leider hat unser Integrationskursträger nicht genung Teilnehmer. Das bedeutet für mich, dass ich vielleicht bis September warten muss.
Ich habe leider keine anderen Einkünfte.
Kann ich beim Jobcenter das ALG 2 beantragen

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Re: arbeitslos :-/
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 07. Juni 2019 10:57

Wenn Du im Juni/Juli/August nicht erwerbstätig bist (und auch keine Zahlungen aus vorheriger Tätigkeit eintreffen), kann für diese Zeit Anspruch auf AlG II bestehen. Weitere Voraussetzungen wären u.a. auch kein oder nur wenig sonstiges Einkommen, Vermögensgrenze nicht überschritten und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des (Ehe-)Partners. Die Kranken- und Pflegeversicherung wird dann ebenfalls vom Jobcenter bezahlt.

Bei der Rentenversicherung ist es durchaus schwieriger, die DRV erkennt Auftragsmangel nicht automatisch als Nicht-Erwerbstätigkeit an. Denn zur selbständigen Arbeit gehört auch die Suche nach Aufträgen. Dazu gibt es ein, schwer nachvollziehbares, Urteil:

Zitat

"Die Versicherungspflicht eines als Honorarkraft in begrenzten Zeiträumen tätigen Lehrers in der gesetzlichen Rentenversicherung kann auch in Zeiten der Nichtausübung der reinen Lehrtätigkeit von mehr als einem Monat Dauer (fort)bestehen, wenn der Betroffene seine Tätigkeit fortsetzen will und für diesen Willen hinreichende objektive Anhaltspunkte vorliegen (zB konkrete Erwartung erneuter Engagements, Auftreten des Betroffenen am Markt)."
Leitsatz zu BSG Urteil vom 30.10.2013, B 12 R 3/12 R

Das ist zwar ziemlich unsinnig, aber herrschende Rechtsprechung. Die Beiträge werden also weiterhin gefordert werden, und für eine Absenkung nach der Sozialklausel müssen es mindestens 6 Monate sein. Das könnte dann aber im Durchschnitt erreichbar sein. Dazu ist eine Beratung sinnvoll (z.B. bei der GEW falls Mitglied). Besonders blöd hier: mangels Einkommen machen sich die Beiträge nicht beim AlG II bemerkbar.

Sollte dann im September wieder Einkommen fließen, wird neu gerechnet. Da können dann die Beiträge sich bemerkbar machen und es besteht vielleicht ergänzender Anspruch. Dann gilt der Durchschnitt September 19 bis Mai 20.

E.D.

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Re: arbeitslos :-/
geschrieben von: Karo ()
Datum: 14. März 2020 16:39

Corona-virus + Ostern

Ich bleibe 5 Wochen ohne Honorar. :-(
Was macht ihr in dieser Situation?

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Re: arbeitslos :-/
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 21. März 2020 14:47

Liebe Karo, schau hier: [www.deutsch-als-fremdsprache.de]

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