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Freiberuflichkeit
geschrieben von: Konny R ()
Datum: 07. April 2020 14:02

Hallo zusammen :)

Ich bin neu hier und wollte mich aus erster Hand bei euch erkundigen zum Thema Freiberuflichkeit.

Nach Internetrecherche habe ich verstanden, dass sollte man freiberuflich der Tätigkeit Deutsch als Fremdsprache zu unterrichten nachgehen, sich beim Finanzamt melden muss. Man zahlt keine Gewerbesteuer, sondern Einkommenssteuer (in speziellen Quartalen) und Umsatzsteuer nur bedingt ( hier kommt es auf das Geld an das man verdient und auch auf den Bildungsträger für den man arbeitet, einige sind befreit von der Umsatzsteuer).

Man kann als Freiberufler Hauptberuflich oder auch Nebenberuflich arbeiten.
Gibt es da etwas was man beachten muss?


Kann ich für mehrere Bildungsträger freiberuflich arbeiten? Gibt es etwas was ich hier beachten muss?

Wie sieht es aus mit Bildungsträgern aus dem Ausland, sollte ich für einen Bildungsträger in Polen tätig sein und Online unterrichten... Besteht in Deutschland weiterhin steuerpflicht? Oder wie strukturiert sich das?



Ich bedanke mich herzlich für euer Engagement und eure Hilfe, eure Anregungen, eure Kommentare.


Ein schönen Tag

wünscht euch Konny

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Re: Freiberuflichkeit
geschrieben von: lichtundheil ()
Datum: 28. April 2020 15:13

Hallo Konny,

anscheinend hat Dir noch niemand geantwortet - Du findest aber auch viele Informationen schon verstreut, wenn Du einmal ein paar ältere Threads hier durchgehst, denke ich.

Zunächst solltest Du Dir bewußt sein, daß als DaF-Lehrer in Deutschland als Freiberufler zu sein eventuell nicht sehr lohnend ist, vorsichtig ausgedrückt. Auf Dich kommen diverse Abgaben zu, die man als Angestellter nicht zahlen müßte. Ob sich das bei dem oftmals eher geringen Honorar dann lohnt, solltest Du dringend überprüfen. Du wirst eine große Diskrepanz zwischen dem, was ein Freiberufler eigentlich nehmen u. U. sollte, und dem, was die meisten Sprachschulen etc. zu zahlen bereit sind, feststellen. Wenn Du das, was Freiberufler oft tatsächlich erhalten vergleichst mit den Ausführungen etwa hier und hier, dann... Na ja, Du siehst wahrscheinlich die Diskrepanz. Es gibt wohl noch Länder, in denen man ok als DaF-Lehrer verdienen kann, aber ob davon welche in Europa liegen, das weiß ich nicht (Wie gesagt, es gibt sicherlich immer Ausnahmen.)

Ja, man muß sich beim Finanzamt melden, bevor man beginnt, über die Kleinunternehmerregeung hast Du Dich sicher schon informiert. Als Lehrer ist man kein Gewerbetreibender, sondern Freiberufler, das ist korrekt.

"Was man sonst beachten muß", da habe ich keine Idee, das hängt sicher von Deinem Fall ab, aber vielleicht haben andere Ideen. Falls Du das nebenberuflich machtest, solltest Du gewahr sein, ab welchem Verdienst Du rentenversicherungspflichtig wärest.

Generell ist Scheinselbständigkeit (da mußt Du recherchieren) ein Thema, wenn Du n i c h t für mehrere Kunden arbeitest.

Die Steuerflicht richtet sich nach den Gesetzen der Länder, in denen Du wohnst und Verdienst erzielst. Zugleich müßtest Du darauf achten, ob Du, wenn Du in Deutschland wohntest aber im Ausland Gewinn erzieltest, eventuell monatlich eine Umsatzsteuervorerklärung (oder wie das heißt, müßte nachschauen) abgeben müßtest.

Überlege es Dir gut und wisse, was Du tust. Habe gegebenenfalls einen Plan, wie Du gegebenenfalls rechtzeitig aus DaF als Lebensuntehalt aussteigen kannst. Ich wäre da auch für Tips dankbar...

Alles Gute.

(Ich schaue hier nicht unbedingt regelmäßig herein, also sieh es mir bitte nach, falls ich auf eine eventuelle Antwort vielleicht spät oder gar nicht reagiere.)

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