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Arbeitsmarkt und Honorare

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Beauftragungen
geschrieben von: BaPage ()
Datum: 13. Januar 2022 11:30

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit einer sogenannten "Beauftragung" anstelle eines Honorarvertrages?

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Re: Beauftragungen
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 25. Januar 2022 09:41

Streng genommen handelt es sich beim Auftrag, im Gegensatz zum Dienstvertrag, um eine unentgeltliche Tätigkeit - siehe § 662 BGB. Aber im Sprachgebrauch wird der Begriff anders verwendet und hier wahrscheinlich gleichbedeutend mit dem Dienst- oder Honorarvertrag.

Sollte es allerdings um eine staatliche Hochschule gehen, ist vielleicht der "Lehrauftrag" gemeint. Das ist ein befristetes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, meist mit Vergütung, ist aber auch ohne Bezahlung möglich. Für die Lehrkraft macht das keinen großen Unterschied, in Bezug auf Steuer und Rentenversicherungspflicht gilt es auch als selbständige Tätigkeit (aber mit dem Übungsleiterfreibetrag). Private Unternehmen, Vereine, Volkshochschulen usw. können keine Lehraufträge in diesem Sinne erteilen, auch wenn da manchmal ebenfalls der Begriff verwendet wird.

E.D.

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