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Arbeitsmarkt und Honorare

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Re: Höchstmöglicher Stundenlohn
geschrieben von: Jeannette Langner ()
Datum: 28. April 2024 15:26

42,23 sind kein Lohn, sondern Honorar. Das sind 2 Paar Schuhe!

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Re: Höchstmöglicher Stundenlohn
geschrieben von: Tiffy ()
Datum: 10. Mai 2024 12:53

Um mal zurück zur ursprünglichen Frage zu kommen: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich die Kurskoordinatoren vor Ort, die auch die Honorarverträge machen, erst gar nicht auf Verhandlungen einlassen. Vermutlich haben sie gerade bei den großen Trägern auch gar keinen Verhandlungsspielraum, es wird einfach so von oben vorgegeben. Ich habe mehrfach gehört, dass Honorar sei vom BAMF festgelegt. Ich weiß nicht mal, ob ihnen bewusst ist, dass das ein Mindesthonorar ist...

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Re: Welchem Monatsbruttolohn entspricht ein Monatshonorar bei gleicher UE-Zahl pro Woche?
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 26. Mai 2026 17:08

Für 2026 gilt folgende Rechnung: Bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen gibt es in NRW 223 Arbeitstage. Maximal ordentlich vor- und nachzubereitende 29 UE pro Woche (entsprechend einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden Arbeitszeit in einem Integrationskurs) entsprechen einem gemittelten täglichen Deputat von 5,8 UE (29 UE/5 Tage).

Es können im Jahr 2026 also maximal 223 x 5,8 = 1.293,4 UE Unterrichtseinheiten in NRW gegeben werden.

Der Träger eines Integrationskurses erhält vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den gleichen Satz überwiesen, egal, ob er den Unterricht mit Honorar- oder sozialversicherungspflichtig angestell-ten Lehrkräften bestreitet. Der Betrag, der vom BAMF für die Lehrkraft vorgesehen ist, beträgt aktuell 42,23 EURO pro UE. Als Angestellte wollen wir nicht schlechter gestellt sein denn als Honorarkräfte.

1.293,4 UE im Jahr mal 42,23 EURO ergeben einen Jahresbetrag von 54.620,28 EURO, der dem Träger für eine Lehrkraft in Vollzeit zur Verfügung steht. Als Arbeitgeber statt als Honorar-Auftraggeber bezahlt er hiervon auch seinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (SV) sowie den Beitrag zur Berufsgenossenschaft.

Die Lohnnebenkosten betragen:
   Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
   Krankenversicherung:      7,3 %
   KV Zusatzbeitrag:         1,45 %
   Pflegeversicherung:       1,8 %
   Rentenversicherung:       9,3 %  
   Arbeitgeberanteil SV:    21,15 %
   Krankenstand Lehrer NRW:  6,3 %
   Berufsgenossenschaft:     1,5 %  
   Lohnnebenkosten gesamt:  28,95 %

Der für die Lehrkraft dem Träger des Integrationskurses vom BAMF zur Verfügung gestellte Jahres-betrag von 54.620,28 EURO entspricht also 128,95 % ihres Bruttolohns.
   54.620,28 EURO x 100 
   -------------------- = 42.357,72 EURO
          128,95
Es verbleibt ein Jahresbruttogehalt von 42.357,72 EURO bzw. ein Monats-Bruttogehalt von
3.529,81 EURO für die Lehrkraft bei 29 UE pro Woche.

Dies entspricht immer noch dem gut 121-Fachen der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung als Monats-Bruttogehalt in einem Integrationskurs. In einem Berufssprachkurs läge das Bruttogehalt aufgrund etwas höherer Vergütung entsprechend höher.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 10.06.26 22:57.

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