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Erfahrungen mit Scheinselbständigkeit
geschrieben von:
Tiffy
()
Datum: 10. Mai 2024 11:38
Hi allerseits,
aufgrund mehrerer Gerichtsurteile zum Thema Scheinselbständigkeit von Dozenten (Stichwort Musikschullehrerin und Fitnesstrainer) kommt es nun offenbar häufiger dazu, dass auch DaZ-Dozenten in Integrations- und BSK-Kursen bei Prüfungen der Rentenversicherung als scheinselbständig eingestuft werden.
Mein Träger hat dies inzwischen offenbar auch mitbekommen, denn es gab den Fall einer Dozentin bei uns, der bei einem anderen Träger eine Scheinselbständigkeit attestiert wurde. Anstatt nun gute Festanstellungsverträge anzubieten, versucht man nun aber nur, die Dozenten einzuschüchtern und ihnen einzureden, dass eine Einstufung als scheinselbständig ganz furchtbare Konsequenzen hat und wir dann alle ganz viel Geld nachzahlen müssten.
Ich habe in den letzten Wochen versucht, mich da näher zu informieren, und dabei festgestellt, dass in den meisten Fällen eher das Gegenteil der Fall ist. Wer brav alle seine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bezahlt hat, sollte im Normalfall einen Teil dieses Geldes zurückbekommen. Fast alle Informationen, die man im Netz findet, richten sich aber an Arbeitgeber und geben Tipps, wie man das Problem vermeidet oder umgeht. Verlässliche Hinweise dazu, welche Rechte betroffene Auftragnehmer haben, gibt es dagegen kaum.
Ich würde meinen etwas verunsicherten Kolleginnen gern handfeste Infos geben können und wollte deshalb mal fragen, welche Erfahrungen ihr so damit gemacht habt. Ist es schon mal einem von euch passiert? Und musstest ihr dann irgendwas nachzahlen, oder habt ihr Geld von der Kranken- und Rentenkasse zurückgefordert?
Ist es nicht im Sinne des Kampfes gegen prekäre Arbeitsverhältnisse sogar sinnvoll, wenn wir alle als scheinselbständig anerkannt werden, damit man uns endlich vernünftige Festanstellungen anbietet? Es gibt ja da auch die Möglichkeit, bei der Clearingstelle der Rentenversicherung eine Statusfeststellung zu beantragen, und wenn die Rechtsprechung sich tatsächlich durch die neuen Urteile verändert hat, müssten wir dann eigentlich alle reihenweise als scheinselbständig gelten...
Tiffy
(Sorry für den Nickname, aber da ich gerade in Verhandlungen stecke, möchte ich meinen Klarnamen nicht unbedingt angeben - nochmal liebe Grüße und Dank an die Admins für die Hilfe bei der Registrierung.)
aufgrund mehrerer Gerichtsurteile zum Thema Scheinselbständigkeit von Dozenten (Stichwort Musikschullehrerin und Fitnesstrainer) kommt es nun offenbar häufiger dazu, dass auch DaZ-Dozenten in Integrations- und BSK-Kursen bei Prüfungen der Rentenversicherung als scheinselbständig eingestuft werden.
Mein Träger hat dies inzwischen offenbar auch mitbekommen, denn es gab den Fall einer Dozentin bei uns, der bei einem anderen Träger eine Scheinselbständigkeit attestiert wurde. Anstatt nun gute Festanstellungsverträge anzubieten, versucht man nun aber nur, die Dozenten einzuschüchtern und ihnen einzureden, dass eine Einstufung als scheinselbständig ganz furchtbare Konsequenzen hat und wir dann alle ganz viel Geld nachzahlen müssten.
Ich habe in den letzten Wochen versucht, mich da näher zu informieren, und dabei festgestellt, dass in den meisten Fällen eher das Gegenteil der Fall ist. Wer brav alle seine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bezahlt hat, sollte im Normalfall einen Teil dieses Geldes zurückbekommen. Fast alle Informationen, die man im Netz findet, richten sich aber an Arbeitgeber und geben Tipps, wie man das Problem vermeidet oder umgeht. Verlässliche Hinweise dazu, welche Rechte betroffene Auftragnehmer haben, gibt es dagegen kaum.
Ich würde meinen etwas verunsicherten Kolleginnen gern handfeste Infos geben können und wollte deshalb mal fragen, welche Erfahrungen ihr so damit gemacht habt. Ist es schon mal einem von euch passiert? Und musstest ihr dann irgendwas nachzahlen, oder habt ihr Geld von der Kranken- und Rentenkasse zurückgefordert?
Ist es nicht im Sinne des Kampfes gegen prekäre Arbeitsverhältnisse sogar sinnvoll, wenn wir alle als scheinselbständig anerkannt werden, damit man uns endlich vernünftige Festanstellungen anbietet? Es gibt ja da auch die Möglichkeit, bei der Clearingstelle der Rentenversicherung eine Statusfeststellung zu beantragen, und wenn die Rechtsprechung sich tatsächlich durch die neuen Urteile verändert hat, müssten wir dann eigentlich alle reihenweise als scheinselbständig gelten...
Tiffy
(Sorry für den Nickname, aber da ich gerade in Verhandlungen stecke, möchte ich meinen Klarnamen nicht unbedingt angeben - nochmal liebe Grüße und Dank an die Admins für die Hilfe bei der Registrierung.)
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