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Arbeitsmarkt und Honorare
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Keine Honorarverträge mehr für Prüfungen?
geschrieben von:
Valeriia
()
Datum: 25. Juni 2024 16:54
Ich habe mitbekommen, dass Selbststäbdige nach dem neuen Gerichtsurteil nicht mehr beschäftigt werden dürfen.
Wie sieht es bei Prüfungen aus?
Ich bin festangestellt bei einem Träger und habe samstags ab und zu bei anderen Sprachschulen Prüfungseinsätze. Für die stelle ich meine Dienstleistungen in Rechnung und muss dann meinen Nebenverdienst in der Steuererklärung angeben. Unter Umständen fallen bei der Übungsleiterpauschale keine hohen Steuern an.
Meine Frage: darf ich weiterhin bei anderen Schulen prüfen oder wird das jetzt auch verboten und ausschließlich Prüfer aus dem internen Personal dürfen beim eigenen Träger prüfen?
Ich frage mich, weil dies eigentlich nach telc- und gast-Prüfungsregularien nicht gestattet wird. Von zwei Prüfern MUSS einer extern sein...
Wie sieht es bei Prüfungen aus?
Ich bin festangestellt bei einem Träger und habe samstags ab und zu bei anderen Sprachschulen Prüfungseinsätze. Für die stelle ich meine Dienstleistungen in Rechnung und muss dann meinen Nebenverdienst in der Steuererklärung angeben. Unter Umständen fallen bei der Übungsleiterpauschale keine hohen Steuern an.
Meine Frage: darf ich weiterhin bei anderen Schulen prüfen oder wird das jetzt auch verboten und ausschließlich Prüfer aus dem internen Personal dürfen beim eigenen Träger prüfen?
Ich frage mich, weil dies eigentlich nach telc- und gast-Prüfungsregularien nicht gestattet wird. Von zwei Prüfern MUSS einer extern sein...
Re: Keine Honorarverträge mehr für Prüfungen?
geschrieben von:
Tiffy
()
Datum: 04. Juli 2024 16:02
Das ist eine gute Frage, aber ich verstehe das Urteil anders. Man darf jederzeit weiter Honorarverträge abschließen. Das Risiko, dass diese Tätigkeit dann als Scheinselbständigkeit gilt, liegt beim Träger, der gegebenenfalls dafür Sozialbeiträge entrichten muss. Das ist aber bei einer Nebentätigkeit mit geringem Umfang nicht viel und kann auch einfach über die Höhe des Honorars geregelt werden. D.h. der Träger könnte etwas weniger auszahlen und einen Teil als Beitrag entrichten. Diese Fragen werden sich aber in den nächsten Monaten klären.
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